Protocol of the Session on October 9, 2008

Um diese Nachzahlungen abzufangen, haben sich der Bundesbauminister und die Bauminister der Länder auf der 117. Bauministerkonferenz am 25./26. September 2008 in Gelsenkirchen darauf geeinigt, diese Belastungen dadurch sozial abzufedern, dass die höheren Leistungen der Wohngeldnovelle den Bürgern bereits ab dem 1. Oktober 2008 zugute kommen. Sie soll durch eine Einmalzahlung im Jahr 2009 umgesetzt werden, die

dem finanziellen Volumen der Novelle für das vierte Quartal 2008 entspricht.

Zu Frage 2: Zur Abdeckung erhöhter Kosten aus der Heizperiode 2008/2009 - als Heizperiode wird jeweils die Zeit von Oktober bis April verstanden - soll derjenige diese Einmalzahlung von Amts wegen erhalten, dem Wohngeld bewilligt worden ist, und wenn mindestens ein Monat des Bewilligungszeitraums in der Zeit vom 1. Januar bis 31. März 2009 lag.

Dieser einmalige zusätzliche Wohngeldbetrag soll nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder gestaffelt werden. Konkret ist vorgesehen, für ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied 100 €, für zwei zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder 130 €, für drei zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder 155 €, für vier zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder 180 €, für fünf zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder 205 € sowie für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied zusätzlich 25 € einmalig zu zahlen. Als hälftiger Landesanteil für diese zusätzliche Wohngeldausgabe werden voraussichtlich gut 2 Millionen € zu leisten sein.

Um diese Nachzahlungen abzufangen, haben sich die Bauminister der Länder zusammen mit dem Bundesbauminister in Gelsenkirchen darauf geeinigt, die Belastungen dadurch sozial abzufedern, dass die höheren Leistungen der Wohngeldnovelle den Bürgern bereits ab dem 1. Oktober 2008 zugute kommen. Dies soll durch eine Einmalzahlung im Jahr 2009 umgesetzt werden, die dem finanziellen Volumen der Novelle für das vierte Quartal 2008 entspricht. - Meine Damen und Herren, so viel zu diesem Thema.

Ich habe vorhin mit dem Finanzminister, dem Kollegen Bullerjahn, noch einmal gesprochen. Wir werden diese Mittel in Höhe von rund 2 Millionen € aufbringen. - Dies als Antwort der Landesregierung.

Im Übrigen hatte ich eigentlich angenommen, dass Sie diese Frage zurückziehen, da dieses Thema bereits allgemeines Wissensgut ist. Es hat nach der Bauministerkonferenz in den Medien gestanden. Ich habe es aber gern noch einmal vorgelesen. Herzlichen Dank. Ich denke, es ist eine Leistung, die diese Landesregierung trotz der Sparbemühungen für die Bürgerinnen und Bürger im Lande Sachsen-Anhalt aufbringt. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister, für die Beantwortung.

Wir kommen zur Frage 2 zum Thema Pensionsfonds. Die Frage wird von der Abgeordneten Frau Dr. Helga Paschke von der Fraktion DIE LINKE gestellt. Antworten wird der Minister für Finanzen Herr Bullerjahn. Bitte schön, Frau Dr. Paschke.

In der in Drs. 5/511 veröffentlichten Mitteilung der Landesregierung vom 19. Januar 2007 (unter Nr. 55 - 3) wird hinsichtlich der Umsetzung des Landtagsbeschlusses 5/10/360 B zum Gesetz über das Sondervermögen „Pensionsfonds für die Versorgung und Beihilfen der Versorgungsempfänger des Landes Sachsen-Anhalt“ ausgeführt:

„Die Regelungen für die Einrichtung eines Beirates für die Versorgungsrücklage gemäß § 11 des

Versorgungsrücklagegesetzes werden für den Pensionsfonds übernommen. Dabei können die entsendenden Stellen dieselben Personen für beide Beiräte benennen. Nach Zustimmung durch den Finanzausschuss wird die Formulierung über die Einrichtung des Beirates in die Verordnung nach § 5 Abs. 2 des Pensionsfondsgesetzes aufgenommen.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Gründe bewogen die Landesregierung, von diesem angekündigten Verfahren abzuweichen?

2. Auf welche Weise sind die Gelder des Pensionsfonds derzeit angelegt und verwaltet?

Anmerkung von mir: In Ihrer Tischvorlage haben Sie die Frage 2 zum Teil beantwortet. Sie können es aber trotzdem noch einmal tun.

Vielen Dank für die Frage. - Herr Minister, Sie haben nunmehr das Wort zur Beantwortung. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als wir im November 2006 über das Pensionsfondsgesetz beraten haben, welches übrigens, glaube ich, hier im Parlament weitestgehend unstrittig war, war uns allen klar: Der Pensionsfonds dient als freiwillige Ergänzung der Versorgungsrücklage des Landes. Es ist ja keine neue oder eigene Erfindung von Sachsen-Anhalt gewesen.

Die Versorgungsrücklage wird durch monatliche Abführungen eines Bestandteils der Bezüge der Beamtinnen und Beamten gespeist. Da es sich sozusagen um private Gelder handelt, sieht das Versorgungsrücklagengesetz einen Beirat zwingend vor. Ab 2017 kann die Versorgungsrücklage schrittweise zur Entlastung von Versorgungsaufwendungen eingesetzt werden.

Das bis dahin angesammelte Vermögen reicht aber bei Weitem nicht aus, um künftige Haushalte von den anwachsenden Versorgungsaufwendungen wesentlich zu entlasten. Wir haben das, glaube ich, sehr ausführlich im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung hier diskutiert.

Aus diesem Grund hatte sich die Landesregierung entschlossen, dem Parlament einen Gesetzentwurf zum Pensionsfonds zur Beschlussfassung vorzulegen. Dieses dann von Ihnen beschlossene Gesetz zielt im Grunde darauf ab, ein Vermögen zu schaffen, welches Rückstellungen für genau umschriebene künftige oder bereits bestehende Zahlungsverpflichtungen des Landes bildet, die aus dem Landeshaushalt zu finanzieren sind.

Dritte oder Außenstehende sind daran nicht beteiligt. Das ist anders als bei der Versorgungsrücklage. Das Gesetz sieht deswegen auch keinen Beirat vor. Sie wissen, wir wollen damit erreichen, dass spätestens im Jahr 2040 die Versorgungsaufwendungen komplett aus diesem Fonds finanziert werden können. Wer weiß, was bis dahin alles noch passiert.

Die Vorgaben der Landeshaushaltsordnung gelten auch für das Sondervermögen des Landes. Konkret gesprochen bedeutet das für den Pensionsfonds, dass das Budgetrecht des Landtages einzuhalten ist. Auch das ist in diesem Fall etwas anders als bei der Versorgungs

rücklage. Dem wird die Landesregierung durch die Einhaltung der im Gesetz festgelegten Regelungen gerecht. Das heißt, wir haben mit dem Haushaltsplanentwurf immer auch eine Aufstellung über die Zuführungen zum Pensionsfonds vorzulegen. Sie erinnern sich, mit dem Nachtragshaushaltsplan 2007 haben wir Zuführungen zum Pensionsfonds vorgezogen.

Der Wirtschaftsplan wird jeweils beigefügt. Die Landesregierung ist gemäß § 4 Abs. 3 des Pensionsfondsgesetzes auch zur Rechenschaftslegung verpflichtet. Der von der Verwaltung des Sondervermögens jährlich zu erstellende Bericht an die Regierung bildet die Grundlage für die Haushaltsrechnung. Erstmals wird die Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2007 entsprechende Informationen enthalten.

Es ist ein reiner Zufall, dass ich am Dienstag im Kabinett über die Versorgungsrücklage und den Pensionsfonds berichtet habe, über die Soll-Ist-Veranschlagung, über den Vollzug und über die sonstigen Rahmenbedingungen.

Selbstverständlich ist mir heute wie während der Beratung zu dem Gesetzentwurf auch daran gelegen, dass das Parlament über alles, was den Fonds betrifft, informiert wird. Ich gebe zu, es gab damals erste Vorstellungen darüber, für Pensionsfonds und Versorgungsrücklage eine ähnliche Konstruktion vorzuschlagen und diese auch umzusetzen, also einen Beirat zu installieren.

Aber wie das manchmal so ist, gerade in diesen Bereichen - wir waren auch sehr schnell bei der Umsetzung der Ideen -, während der Diskussion gab es einen besseren Vorschlag, nämlich die Berichterstattung über den Pensionsfonds in den Kapitalmarktausschuss einzugliedern. Die Versorgungsrücklage hat also, anders als der Pensionsfonds, einen vorgeschriebenen Beirat.

Wir sind bei der Versorgungsrücklage Geschäfte mit der Bundesbank eingegangen. Dazu gibt es Richtlinien. Diese Richtlinien sind bekannt. Der Bericht der Deutschen Bundesbank ist auch bekannt. Die Verantwortung liegt bei der Exekutive und bei den Vertragspartnern.

Über die jeweiligen Landesvermögen „Altlastensanierung“, „Pensionsfonds“ und „Steuerschwankungen“ wird jetzt im Kapitalmarktausschuss diskutiert. Wie gesagt, das fand, glaube ich, in dieser Woche erst statt. Deshalb haben wir davon abgesehen, noch einmal einen separaten Beirat zu gründen. Wie gesagt, das war erstens der Ausgangspunkt und zweitens die bessere Idee.

Mit diesem Gesamtkonzept des Anlagenmanagements, Asset-Managements, wie wir es jetzt so schön bezeichnen, sind wir im Kabinett gewesen. Das haben wir im Ausschuss auch vorgestellt. Dort ist der Pensionsfonds integriert. Wir werden dieses Asset-Management, das europaweit ausgeschrieben wurde, bevor wir es richtig installieren, im Kapitalmarktausschuss und zuvor in der Landesregierung vorstellen. Der Ausschuss hat aus meiner Sicht - jedenfalls ist mir nichts bekannt - bisher keine Kritik daran geübt, dass es mit dem Pensionsfonds so funktioniert. Ich gehe davon aus, dass die Landesregierung mit dem eben dargestellten Verfahren dem Grundanliegen entspricht.

Sie hatten eine konkrete Frage, die nachvollziehbar ist. Aber ich habe versucht, Ihnen jetzt aufzuzeigen, dass eine bessere Idee diese grundlegende Idee abgelöst hat und dass damit der Informationsfluss vielleicht sogar besser gewährleistet wird.

Zu Frage 2: Derzeit ist das Vermögen des Pensionsfonds als Termingeldanlage bei der NordLB angelegt. Angelegt sind 125 720 200 € zu einem Zinssatz von 4,895 %. Probleme im Anlagengeschäft sind bisher nicht aufgetreten.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank für die Beantwortung.

Wir kommen dann zur Frage 3. Die Abgeordnete Angelika Hunger von der Fraktion DIE LINKE stellt eine Frage zum Thema Steinkohlekraftwerk in der Altmark. Die Frage wird der Wirtschaftsminister Herr Dr. Haseloff beantworten. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Bei der Vorstellung des Klimaschutzkonzeptes der Landesregierung bemerkte Frau Ministerin Wernicke, dass der Neubau eines Steinkohlekraftwerkes in der Altmark unverträglich mit den Zielen des Klimaschutzes ist.

Ich frage die Landesregierung:

1. Was ist der Landesregierung über Absichten zur Errichtung eines solchen Kraftwerkes bekannt?

2. Welchen Planungsstand hat das Vorhaben erreicht?

Vielen Dank. - Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Seit Anfang des Jahres 2008 hat das Unternehmen RWE Power seine Absichten zum Bau eines Steinkohlekraftwerkes am Standort Arneburg gegenüber dem Wirtschaftsministerium dargelegt und in nachfolgenden Planungsschritten konkretisiert. Aus strukturpolitischer Sicht wird das Vorhaben positiv begleitet.

Welchen Planungsstand hat das Vorhaben erreicht? - Das Kraftwerk Arneburg soll eine Leistung von 1 600 MW haben. Seit Ende März 2008 finden unter Leitung des Landesverwaltungsamtes und unter Beteiligung des Landkreises Stendal und der Verwaltungsgemeinschaft Arneburg zahlreiche vorplanerische Arbeiten statt. So sind bisher baurechtliche Fragestellungen wie die Änderung des B-Planes, Gleisstraßen mit Logistikkonzept, Umweltthemen und Netzanschlussbegehren behandelt worden.

Demnächst sollen die Unterlagen für einen ScopingTermin erstellt werden. Offene Punkte sind unter anderem die Netzableitung und der Transportweg der Steinkohle. Vieles spricht jetzt für den Bahntransport vom Seehafen Rostock aus. Die lange Niedrigwasserführung der Elbe wird den Weg Seehafen Hamburg - Arneburg wahrscheinlich ausschließen.

Beim Bau des Kraftwerkes wird die Frage nach dem Kohlendioxid eine wichtige Rolle spielen. Zum gegenwärtigen Stand kann noch nicht ausgesagt werden, ob das CO2 im Bereich der Altmark zur Ablagerung kommt oder ob mögliche salinare Aquifere im norddeutschen Raum gesucht werden müssen.

Bei der CO2-Bilanz wird die Landesregierung eine Abwägung zwischen der Bilanz des Landes und den natio

nalen Bedingungen entsprechend dem Emissionshandel durchführen und dies auch bei der Aufstellung des Klimaschutzprogramms berücksichtigen.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister.

Wir kommen dann zur Frage 4. Der Abgeordnete Siegfried Borgwardt von der Fraktion der CDU stellt eine Frage zu dem Thema: Am 29. Juni 2008 sollen in Holzdorf mehrere Täter nach einem Abiturball einen jungen Mann schwer misshandelt und verletzt haben. Die Antwort wird Frau Ministerin Professor Kolb geben. Bitte schön, Herr Borgwardt.