Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben dem Änderungsantrag zur Präambel zugestimmt. Die Unterschrift unseres Fraktionsvorsitzenden Wolpert steht mit darunter. Herr Präsident, wir bitten Sie darum, einen Modus zu finden, der es erlaubt, über die Präambel und über das Gesetz getrennt abzustimmen. Damit würde es uns ermöglicht, der Präambel zuzustimmen. Die Ziele, die in der Präambel stehen, werden von der FDP-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt unterstützt.
Wir hätten uns gewünscht, dass man an der einen oder anderen Stelle noch deutlicher sagt, was passiert, wenn wir das nicht erreichen. Herr Minister, ich fand es schade - vielleicht ist das noch nicht möglich, aber dann kann man das auch sagen -, dass wir auch heute noch nichts von der Ministerpräsidentenkonferenz zu dem Thema gehört haben, welches Gebührenmodell wir bei der zukünftigen Gebührenerhöhung bekommen werden.
Wir reden seit vielen Jahren darüber. Ich habe die Befürchtung, dass wir beim 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, also in der neuen Gebührenperiode immer noch das alte Modell haben werden. Wir haben zwar immer versichert, dass wir ein neues haben wollen - das geschah auch im Landtag und in der Präambel -, aber es
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte noch einmal explizit auf Folgendes hinweisen: Der zwischenanstaltliche Finanzausgleich muss kommen. Auch er wird dazu führen, dass der MDR innerhalb der ARDAnstalten noch ein bisschen wettbewerbsfähiger wird, weil er dann die Mittel, die derzeit durch Gebührenbefreiungen fehlen, dann tatsächlich zur Verfügung hat. Ich denke, dass wird unserem MDR helfen.
Zwei Bemerkungen möchte ich noch zum Thema internetfähige PCs machen. Eines habe ich bereits bei der Einbringung gesagt: Eine Änderung ist bereits im Staatsvertrag enthalten. Bis 2012 soll nur die Grundgebühr von derzeit knapp 6 € erhoben werden.
Aber parallel dazu zeichnet sich folgende Entwicklung ab. Es gibt Urteile mehrerer erstinstanzlicher Gerichte - geklagt haben zugegebenermaßen Rechtsanwälte -, in denen festgestellt wurde: Ein PC in einer Anwaltskanzlei ist nicht angeschafft worden, um über das Internet Fernsehen oder Rundfunk zu empfangen, sondern um zu arbeiten. Deshalb sind diese Geräte in Kanzleien - das wird für Ärzte genauso gelten - eben nicht als Empfangsgeräte zu bewerten und sollten auch nicht mit Rundfunkgebühr belegt werden.
Wir werden die Entwicklung verfolgen müssen, um festzustellen, ob es auch höherinstanzliche Urteile gibt. Jedenfalls sind einige von dieser Gebühr schon befreit worden. Auch das sollten wir als Landtag weiter verfolgen.
Ich möchte eine letzte Bemerkung machen: Ja, wir bekennen uns zum dualen Rundfunk. Wir wollen einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Wir wollen ein starkes privates Angebot. Über die Qualität der Öffentlich-Rechtlichen sowie der Privaten kann man von Altersgruppe zu Altersgruppe sicherlich streiten, Herr Kollege Bischoff. Aber wir brauchen beide Angebote, weil sich beide gegenseitig befruchten und weil beide dazu beitragen, Informationen für die Bürger bereitzustellen.
Das gehört dazu. Deshalb muss man den öffentlichrechtlichen Rundfunk auch ordnungsgemäß ausstatten. Wir sind der Meinung, dass das mit der jetzt bereits in Kraft gesetzten Rundfunkgebühr von 17,03 € geht. Deshalb lehnen wir das Gesetz ab. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kosmehl. - Die Debatte wird abgeschlossen durch den Beitrag der CDU-Fraktion. Es spricht Herr Borgwardt. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich wollte es eigentlich kurz machen. Ich wollte mich am Anfang ganz herzlich bedanken.
Der erste Hinweis kam von Herrn Gebhardt. Wir hatten vorher die konkreten Auswirkungen noch nicht so generell gesehen. Wir haben heute in der Vorbesprechung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien entschieden, dieses Thema auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses zu setzen. Genau das von Ihnen, Herr Gebhardt, Ge
wünschte wird Gegenstand der nächsten Beratung im Ausschuss werden. Das haben wir heute Morgen in der Vorbesprechung vereinbart. Ich wollte das nur sagen.
Des Weiteren möchte ich noch einmal auf das Problem der internetfähigen PCs eingehen. Das, was der Kollege Kosmehl dazu ausgeführt hat, ist richtig, auch wenn es noch keine endgültigen Urteile dazu gibt. In Münster hat ein Student geklagt. Dabei geht es nur um die Rundfunkgebühr von 5,52 €. Insofern gibt es dort Bewegung. Ich teile diese Meinung.
Gleichwohl teile ich ausdrücklich auch die Meinung des Ministers. Wir hatten zu entscheiden, ob die Begründung des Bundesverfassungsgerichtes zu seinem Urteil hinreichend ist, das hier abzulehnen. Wir kommen zu der Einschätzung, dass die Gründe nicht gegeben sind. Insbesondere die Nachweisführung wird als äußerst schwierig bezeichnet. Ich glaube, das sehen sogar diejenigen ein, die das Gesetz heute ablehnen wollen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich nochmals dafür, dass wir das gemeinsam relativ kurzfristig hinbekommen haben. Das ist in diesem Hohen Hause nicht immer so üblich. Es ist vielleicht auch Ausdruck dafür, dass wir alle dabei den Gedanken vor Augen haben, den wir eigentlich in den zwölften oder in den 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag projizieren wollen.
Vielen Dank, Herr Borgwardt. - Damit ist die Debatte beendet. Wir stimmen zunächst ab über den Änderungsantrag aller vier Fraktionen, den Einschub in die Präambel betreffend. Wer stimmt zu? - Das sind alle, die das beantragt haben. Es ist so beschlossen.
Jetzt kommen wir zur Abstimmung über das Gesetz, und zwar zunächst über die selbständigen Bestimmungen und die Gesetzesüberschrift. Wer stimmt dem zu? - Die Koalitionsfraktionen und DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Die FDP-Fraktion.
Wir kommen zu dem Gesetz in seiner Gesamtheit. Wer stimmt zu? - Wer ist dagegen? - Gleiches Abstimmungsverhalten. Damit ist dieses Gesetz so beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 6 ist beendet.
Ich bitte den Minister der Finanzen, Herrn Jens Bullerjahn, den Gesetzentwurf einzubringen. Bitte schön.
steuerung von Kapitaleinkünften eingeführt. Bislang hat die von Banken, Sparkassen, Versicherungsunternehmen und Kapitalgesellschaften einbehaltene Steuer auf Kapitalerträge den Charakter einer Steuervorauszahlung. Die Kapitalerträge sind in der Einkommensteuererklärung anzugeben, und die hierauf einbehaltene Steuer wird auf die vom Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung ermittelte Einkommensteuer angerechnet. Die künftig von Kapitalerträgen einzubehaltende Steuer wird dagegen mit einer abgeltenden Wirkung ausgestattet sein. Daher wird diese Steuer als Abgeltungssteuer in die Geschichte eingehen.
Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen, Kurs- und Währungsgewinne werden dann unabhängig vom individuellen Steuersatz des Steuerpflichtigen pauschal mit 25 % zuzüglich des Solidaritätszuschlages und gegebenenfalls der Kirchensteuer besteuert. Die entsprechenden Beträge werden von den Kreditinstituten, bei denen die Kapitalanlagen gehalten werden, einbehalten und an die Finanzämter abgeführt. Die so besteuerten Kapitalerträge müssen nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Das dürfte Ihnen alles bekannt sein.
Die Abgeltungssteuer bringt, jedenfalls aus meiner Sicht, für viele Steuerpflichtige Vereinfachungen mit sich, obgleich ich weiß, dass sie umstritten ist. Die einheitliche Behandlung der unterschiedlichen Kapitalanlageformen bietet ein hohes Maß an steuerlicher Transparenz. Steuerliche Überlegungen bestimmen nicht mehr die Anlagestrategie. Die meisten Steuerpflichtigen müssen sich nicht mehr um die steuerlichen Aspekte der Kapitalanlagen kümmern, sofern sie eine Konto- oder Depotverbindung bei einem inländischen Kreditinstitut unterhalten. Die Erklärungsvordrucke werden für die Steuerpflichtigen einfacher und verständlicher.
Diese Vereinfachung käme bei kirchensteuerpflichtigen Kapitalgläubigern ohne eine Änderung der jeweiligen Kirchensteuergesetze der Länder allerdings nicht zum Tragen. Nach den derzeit geltenden Regelungen dürfen Banken und Kreditinstitute auf die Abgeltungssteuer keine Kirchensteuer einbehalten und abführen. Während die Kapitalerträge von staatlicher Seite abgeltend besteuert werden, können die Kirchensteuern auf die Kapitalerträge nur durch eine zusammen mit der Veranlagung zur Einkommensteuer vorzunehmende individuelle Veranlagung zur Kirchensteuer erhoben werden.
Zwischen den steuererhebenden Religionsgemeinschaften und den Ländern besteht Einvernehmen darüber, dass dieser Systembruch in allen Bundesländern durch eine Anpassung der jeweiligen Landeskirchensteuergesetze vermieden werden soll. Nach langer Vorrede ist im Prinzip das der Hintergrund des Entwurfs, den ich heute einbringe.
Mit dem zu beratenden Gesetzentwurf soll daher die vom Bundesgesetzgeber im Rahmen der Einführung der Abgeltungssteuer vorgesehene Ermittlung und Erhebung der Kirchensteuer auf die Abgeltungssteuer auch in Sachsen-Anhalt in entsprechendes Landesrecht umgesetzt werden. Damit würde es ab dem Jahr 2009 auch den in unserem Land ansässigen Schuldnern von Kapitalerträgen möglich sein, Kirchensteuer auf die Abgeltungssteuer einzubehalten und abzuführen. Andere Länder machen das Gleiche wie wir. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister Bullerjahn, für diese Einbringung. - Jetzt hören wir die Beiträge der Fraktionen. Für die Fraktion DIE LINKE spricht Frau Dr. Paschke.
Ich möchte vier kurze Anmerkungen machen. Zum Ersten denken wir, dass das Gesetz sinnvoll ist in Angleichung an das dann in Kraft tretende Bundesgesetz.
Zum Zweiten muss ich zugeben, dass wir im Moment keine Vorstellung davon haben - aber darüber kann man ja im Ausschuss diskutieren -, welches Arbeitsvolumen auf das Land zukommt. Ich weiß nicht, ob das in der Verwaltungsvereinbarung ohnehin verrechnet wird und deshalb keine zusätzlichen Kosten auf uns zukommen. Wir können im Moment nicht sagen, wie das geht, ob man diese Aufgabe den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzverwaltung ohne Weiteres zusätzlich aufbürden kann oder ob wir dafür mehr Personal brauchen. Also vom Volumen haben wir im Moment keine Vorstellung. Das sind aber Dinge, die man im Finanzausschuss klären kann.
Zum Dritten will ich anmerken, dass § 11 zwar nicht neu ist - dabei geht es um die personenbezogenen Daten -, dass wir aber der Auffassung sind, dass an dieser Stelle, auch wenn eine solche Regelung in etlichen Gesetzen enthalten ist, der Datenschutzbeauftragte beteiligt werden sollte. Wir sollten nicht einfach so darüber hinweggehen nach dem Motto: Na ja, § 11 steht da eben drin, und das war so und das ist so. Wir sollten uns im Ausschuss anhören, was der Datenschutzbeauftragte dazu zu sagen hat.
Viertens und Letztens will ich anmerken, dass es im Vorblatt und auch in der Begründung zu zwei Neuheiten gekommen ist:
Zum einen steht unter „Anhörungen“, dass die Kirchen und Religionsgemeinschaften sozusagen an der Erarbeitung des Gesetzentwurfes beteiligt gewesen seien. Ich gehe einmal davon aus, dass sie dann dafür sind. Das ist dann das Ergebnis. Ich muss ausdrücklich sagen, dass diejenigen, mit denen ich gesprochen habe, den Umstand, dass sie so rechtzeitig einbezogen worden sind, sehr wohlwollend aufgenommen haben. Dafür kann man die Landesregierung auch einmal loben.
Zum anderen - auch das ist lobend zu erwähnen -: Wir haben in diesem Papier das erste Mal - ich war zuerst richtig irritiert - Arbeitshilfen an die Hand bekommen. Man musste also nicht mühselig suchen, was alles verändert worden ist, welche Regelungen neu in das Gesetz aufgenommen worden sind, sondern das ist mit aufgeführt worden. Nun will ich nicht fordern, dass wir das immer so bekommen, weil es die Arbeit erleichtert. Es ist aber tatsächlich so, dass diese Arbeitshilfen doch einen schnelleren Überblick ermöglicht haben.
Wir sind für eine Überweisung des Gesetzentwurfes in den Finanzausschuss. Wir sind grundsätzlich der Auffassung, dass das in Ordnung ist.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei so viel Lob durch die Opposition müsste man das als Regierungsfraktion eher kritisieren. Aber keine Sorge: Die Punkte, die Frau Dr. Paschke angesprochen hat, waren auch die Punkte, die uns bewegt haben. Den Rest hat der Minister ausgeführt.
Ich denke, dass wir über die Details dieser zwar sehr begrenzten, aber doch schwierigen Steuermaterie im Finanzausschuss gut diskutieren können. Dann brauchen wir es nicht hier zu tun. In diesem Sinne stimmen wir der Überweisung zu.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich kann es kurz machen. Der vorliegende Entwurf des Änderungsgesetzes zum Kirchensteuergesetz ist einfach eine logische Folge dessen, was zur Abgeltungssteuer beschlossen worden ist. Wir müssen eine Regelung finden, wie man mit der Kirchensteuer, ähnlich wie mit dem Solidarzuschlag, umgeht, sodass es hierbei nicht zu unterschiedlichen Verfahren kommt.