Der Landkreistag hat uns andere Ansätze empfohlen, als intern empfohlen werden, weil das Ergebnis unterschiedlich ist. Zu den verständlichen Prämissen gehört, dass sich jeder die Methode aussucht und weiter empfiehlt, bei der er schon geschaut hat, ob er selbst dabei am günstigsten weg kommt. Das ist nun einfach so.
Alles dies hätte dann auch in den Arbeitskreisen des Landtages gemacht werden müssen. Deswegen haben wir gesagt: Wir wollen das Punkt für Punkt für jeden einzelnen Bereich, der angesprochen war, erst einmal aufarbeiten, den Entscheidungshintergrund erarbeiten, zunächst für die Landesregierung. Die muss dann in einem ersten Durchgang entscheiden und Ihnen dann einen Vorschlag machen und das Entscheidungsmaterial zur Verfügung stellen, da wir alle wissen, dass Sie das dann noch einmal machen müssen.
Wir kommen etwas in zeitlichen Verzug - weil Sie die Anhörung angesprochen hatten. Ich gehe aber davon aus, dass sich die Anhörung zeitlich relativ kurz wird gestalten lassen können, weil wir erstens die kommunalen Spitzenverbände in die Arbeitsgruppen mit eingebunden hatten - die waren immer mit dabei, kennen also die Situation - und zweitens das Material, auf dessen Grundlage dann entschieden wird, zum größten Teil gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet worden ist. Ich kenne das Positionspapier des Landkreistages, das wesentlich weiter gehende Wunschvorstellungen beinhaltet als das, was wahrscheinlich mehrheitsfähig sein wird, schon innerhalb der Landesregierung; wie es dann bei Ihnen im Landtag aussehen wird, das bleibt abzuwarten.
Sie hatten mich nach der Reihenfolge gefragt. Unser Ziel ist es, bis Ende September einen Kabinettsbeschluss herbeizuführen, der die bisherigen Kabinettsbeschlüsse zusammenfasst. In einer ganzen Reihe von Einzelfragen hat sich das Kabinett schon positioniert. In zwei oder drei Fragen, die noch offen sind, wird dies damit geschehen.
Der Lenkungsausschuss soll dieses erste Entscheidungspapier für das Kabinett erarbeiten. Auf der Grundlage des Kabinettsbeschlusses soll dann im letzten Quartal das Innenministerium einen Gesetzentwurf erarbeiten.
Ob es uns gelingen wird, diesen Gesetzentwurf noch im Dezember in den Landtag einzubringen, oder ob das erst im Januar der Fall sein wird, ist im Moment noch nicht vorhersehbar. Aber wir haben vor, Ihnen spätestens im Januar 2009 etwas zur Entscheidung vorzulegen.
Ich weiß, dass dann die ganze Diskussion von vorn anfangen wird. Aber wir haben dann wenigstens so viel Vorarbeit geleitet, dass Sie das entscheidungserhebliche Hintergrundwissen mitgeliefert bekommen. Am Ende muss dann der Landtag im Gesetzgebungsverfahren entscheiden.
Herzlichen Dank für die Beantwortung. - Ich will klarstellen, was ich vorhin vielleicht nicht ganz deutlich ausgedrückt habe: Die antragstellende Fraktion hat das Recht, gegebenenfalls eine weitere Nachfrage zu stellen. Wann sie die stellt, ist Ihre Entscheidung, aber es darf nur eine Nachfrage sein.
Herr Böhmer, Sie müssen mir einen Widerspruch erklären, den ich in Ihren Darlegungen erkannt habe. Der erste Satz war, dass von dieser Liste bis zum heutigen Tag noch nichts entschieden sei. Dann haben Sie eben gesagt, in einer ganzen Reihe von Einzelfragen habe sich das Kabinett bereits positioniert.
Die hätten wir gern gewusst. In welchen Einzelfragen hat sich denn das Kabinett bereits positioniert?
Herr Gallert, Sie haben in Ihrer Frage ein Wort von mir weggelassen, auf das ich Wert gelegt habe. Ich habe gesagt, das Kabinett habe noch nichts e n d g ü l t i g entschieden. Wir haben nur über Zwischenschritte entschieden. Wenn Sie diese Zwischenschritte wissen wollen, dann kann ich das nicht auswendig herunterbeten. Dann muss ich meinen Zettel holen und versuchen, Ihnen das vorzutragen. Das ist machbar.
Ich weiß nicht, ob Ihnen das jetzt hilft; aber wenn Sie es satt haben, dann sagen Sie, ich soll aufhören.
Zunächst die Kommunalisierung von Aufgaben des Aufgabengebietes Agrarstruktur der Ämter für Landwirtschaft, Forsten usw. Dabei gibt es Probleme bei Verfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz und bei Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz. Dazu hat das Kabinett im Juli entschieden, dass grundsätzlich keine rechtlichen oder organisatorischen Bedenken entgegenstehen.
Es gibt aber Bedenken aus der Sicht des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, das bei der Wahrnehmung der kreisübergreifenden Aufgaben bei Flurneuordnungsverfahren Schwierigkeiten sieht und die Sorge hat - ich glaube, die berechtigte Sorge hat -, dass die Verfahren dann schwieriger und langwieriger werden, als wenn es jetzt in einem Amt geschieht. Deswegen ist das noch nicht endgültig entschieden worden.
Zweitens wird eingewandt, dass grundsätzlich höhere Anforderungen der Fachaufsicht innerhalb des Ministeriums vorgehalten werden müssen, wenn diese Bereiche kommunalisiert, das heißt auf elf Landkreise übertragen werden. Wenn am Ende herauskommt, dass es teurer wird, weil wir mehr Personal brauchen, da wir ja in Deutschland sowieso die Eigenart haben, dass wir uns nichts trauen und alles überwachen müssen, was wir machen, dann ist das eine Sache, die fragwürdig wird.
Deswegen ist dies bisher so eingeschätzt, aber noch nicht endgültig entschieden worden. Ich habe es jetzt natürlich leicht, ein paar Themen anzusprechen, die auch Verständnis für diese Bedenken erzeugen sollen.
Wir haben Bereiche, wo die Aufsichtsbehörden jetzt schon auf kommunaler Ebene sitzen und bestimmte Dinge beaufsichtigen sollen. Sobald dann aber etwas nicht geklappt hat, ist am Ende die Landesregierung schuld. Ich nenne jetzt keinen Ortsnamen. Aber jeder kennt das, wovon wir zurzeit reden. Es gibt Ausschüsse, die sich damit befassen, wo welche Pannen passiert sind usw.
Es ist natürlich vernünftig, darüber nachzudenken, wie weit man bestimmte Aufgaben dieser Art dezentralisiert und trotzdem Sicherungsmaßnahmen schafft, damit wir uns dann nicht hinterher, und sei es am Ende wieder im Landtag, über mögliche Versäumnisse strittig unterhalten müssen. Diese Dinge nehme ich deswegen ernst.
Ich beobachte auch, dass andere Bundesländer bestimmte Aufgaben kommunalisiert und dies wieder rückgängig gemacht haben. Die Tatsache, dass wir uns seit dem Jahr 1993 mit diesem Thema quälen, ist nicht unbedingt ein Ruhmesblatt.
Aber es schützt uns auch davor, Fehlentscheidungen zu treffen, die man dann rückgängig machen muss. Deswegen habe ich auch gesagt, jedes Ressort möge bitte gucken, wie sich andere Landesregierungen in diesen Fragen entschieden haben und welche Erfahrungen sie haben. Die sind nicht immer so, dass man leichtfertig sagen kann, Kommunalisierung wäre die beste Lösung für ein Problem.
Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und Verteilung von Fördermöglichkeiten für Dorferneuerungsentwicklung usw. Dies ist hoch problematisch. Ich weiß das, und die Landräte sagen mir das. Deswegen kann ich das sogar verstehen. Das Problem mit der Dorferneuerung möchten sie gern auf die kommunale Ebene delegiert haben. Dass das Verteilen von Fördermittelbescheiden eine schöne Aufgabe ist, kann man jeden Tag in der Zeitung lesen, wenn sich wieder irgendwo jemand in der Öffentlichkeit damit dargestellt hat.
Meine Damen und Herren! Ich habe gehört, dass ich zur Unterhaltung beitragen soll, damit das ein bisschen lebhafter wird.
Aber ich möchte jetzt darum bitten, auch diese Bedenken ernst zu nehmen. Wenn wir sagen, wir haben elf Landkreise, die alle Dörfer haben, dann müssten wir etwas machen, was wir bisher nicht machen mussten: Wir müssten erst einmal entscheiden, wie viel Mittel aus dem großen Topf, den wir in Sachsen-Anhalt haben, jeder Landkreis bekommt. Verteilen wir das nach der Anzahl der Gemeinden, nach der Anzahl der Einwohner, oder wie machen wir es denn?
Das setzt präjudizierende Entscheidungen voraus. Ich bin nicht der Meinung, dass das unbedingt sinnvoll ist,
wenn es darum geht, unterschiedliche Entwicklungszustände im Land über einen längeren Zeitraum hinweg auszugleichen. Es gibt viel zu überlegen und zu entscheiden, bevor man solche Schritte geht. Deswegen hat das auch relativ lange gedauert.
Jetzt zitiere ich Sie, Herr Gallert. Ich weiß, sobald man die Sache konkret entscheiden muss, wird es schwieriger. Sie haben einmal - das ist mir noch in guter Erinnerung, obwohl es schon lange zurückliegt - gesagt, auch wir in unserer Fraktion diskutieren das kontrovers, und - wörtliches Zitat - „ich bin so ehrlich und gebe zu: Aus der Sicht der Opposition sieht das Problem anders aus, als wenn man selbst Verantwortung trägt.“
Das ist so. Deswegen ist es notwendig, das Für und Wider bei diesen Einzelentscheidungen möglichst deutlich zu machen. Am Ende muss natürlich entschieden werden. Da wird nicht gezuckt. Am Ende muss entschieden werden. Aber wir wollen wenigstens für die Entscheidung das notwendige Material, die Abwägungskriterien und die Risiken vorher klar benannt haben.
Bestimmte Sachen wie Handelsklassenüberwachung für frisches Obst, Gemüse, Speisekartoffeln und solche Sachen dürften relativ eindeutig zu entscheiden sein. Das sind so kleine Bereiche, wo es besser ist, das einheitlich zu machen und in allen Kreisen nach den gleichen Regeln zu entscheiden, als diese zu kommunalisieren.
Dann gibt es einen großen Problemkomplex der Kommunalisierung von Aufgaben der Umwelt- und Naturschutzverwaltung. Dort bestehen keine grundsätzlichen rechtlichen und organisatorischen Bedenken. Es gibt aber Bedenken bezüglich der personellen und materiellen Leistungsfähigkeit der Landkreise. Ich habe allerdings den Eindruck, diese Bedenken sind zu widerlegen oder, besser gesagt, zu entkräften. Den Sorgen, die es in diesem Bereich gibt, kann man durch entsprechende Regelungen vorbeugen.
Es gibt Aufgaben der Forsthoheit der Ämter für Landwirtschaft und Forsten mit Ausnahme der Forstförderung, wo das Kabinett bereits entschieden hat, dass keine rechtlichen und organisatorischen Bedenken bestehen, wo aber noch bestimmte Einwände berücksichtigt werden müssen, über die im September auf der Grundlage einer Kabinettsvorlage im Kabinett endgültig entschieden werden soll.
Zur Kommunalisierung von Aufgaben der Veterinärverwaltung gibt es bisher noch keine Beschlussfassung im Kabinett. Aber dies muss noch nachgeholt werden.
Dann haben wir lange Zeit über die Kommunalisierung von Aufgaben der Arbeitsschutzverwaltung gesprochen. Da ist es so, dass wir, nachdem darüber in der Öffentlichkeit diskutiert worden ist, sowohl vonseiten der Gewerkschaften als auch vonseiten der Unternehmensverbände dringend vor einer Kommunalisierung gewarnt worden sind, weil sie sagen, es wäre höchst schwierig, wenn dies insbesondere bei Betrieben oder Betriebsteilen in unterschiedlichen Kreisen sehr dezentralisiert würde und nicht einheitlich und nicht nach einheitlichen Maßstäben entschieden und geregelt werden könnte.
Da sind zurzeit die Bedenken größer als die Vorteile, sodass das Kabinett schon im Februar beschlossen hat, dass zwar keine rechtlichen und organisatorischen Bedenken bestehen, dass aber inhaltliche Bedenken ernst genommen werden müssen, weshalb ich - jetzt mit allem Vorbehalt - an dieser Stelle nicht unbedingt ein großes Kommunalisierungspotenzial sehe.
Der Bereich der Aufgaben des Landesjugendamtes ist durchgesprochen worden. Es gibt Einvernehmen, dass dieser Verwaltungsbereich für die Kommunalisierung geeignet ist.
Die Aufgaben nach dem Bundeselterngeldgesetz sind kein großes Thema. Wir haben im ersten Durchgang der Kabinettsbefassung beschlossen, die Ergebnisse der Evaluierung und des Evaluationsberichtes des Bundes abzuwarten.
Die Bedenken sind nicht rechtlicher und organisatorischer Art, sondern die Bedenken gehen dahin, dass es wahrscheinlich ineffektiv ist, wenn wir in elf Kreisen und drei kreisfreien Städten das vorhalten müssen, was wir bisher mit sehr wenig Personal an einer einzigen Stelle im Landesverwaltungsamt organisieren. Demzufolge wird es dort wahrscheinlich so sein, dass wir nicht unbedingt die Kosten steigern sollten, wenn es um die Verwaltungskosten geht.
Es gibt weitere Aufgaben: Ehrenamt und Jugendhilfe, Anerkennung ambulanter Einrichtungen für Schwangerschaftsabbrüche, Zulassung von Drogen- und Suchtberatungsstellen usw. Das sind alles relativ kleine Entscheidungsbereiche, wo aber bisher keine Bedenken gegen die Kommunalisierung erhoben worden sind.
Lange Zeit haben wir über die Aufgaben der Schulaufsicht gesprochen. Ich sage zunächst einmal ganz deutlich für mich: Ich könnte mir sehr wohl vorstellen, dass man diese Bereiche kommunalisiert, zumal wir ein Amt haben, das sich mit der Qualitätskontrolle im Bildungsbereich befasst. Da sind also rechtliche Voraussetzungen und Maßnahmen der Qualitätssicherung auch schon vorgesehen.
Aber - ich bitte darum, das ernst zu nehmen - solange wir noch erhebliche Disproportionen im Lehrkörper haben, was die Alterspyramide, aber auch die fachliche Zuordnung der einzelnen Lehrer angeht, wir auf der einen Seite Lehrerüberschuss und auf der anderen Seite Lehrermangel haben und in jedem Jahr noch hin- und herorganisiert werden muss, ist es sinnvoller, die Instrumente für einen die Kreisgrenzen übergreifenden Einsatz der Lehrer zu haben, statt das auf die Kreise zu konzentrieren und zu sagen, kümmert euch.
Diese Bedenken nehme ich ernst. Ich hoffe, dass wir eine Zeit erleben werden - Sie sicherlich mehr als ich -, in der diese Bedenken nicht mehr bestehen, in der wir aus diesem ganzen Entwicklungsprozess heraus sein werden. Dann wird man wahrscheinlich auch anders entscheiden können. Aber im gegenwärtigen Zustand ist mir erläutert worden - das sehe ich auch ein -, dass es für die Disponibilität und den Ausgleich der unterschiedlichen Lehrerangebote einfacher ist, wenn man eine kreisübergreifende Steuerung möglich macht. Ich bitte darum, diese Probleme richtig zu bedenken.