Protocol of the Session on September 11, 2008

Selbstverständlich ist der freie Dienstleistungsverkehr zu begrüßen. Das ist auch der Sinn der europäischen Entwicklung. Das Problem wird immer sein - wer es gelesen hat, der weiß es -, dass zum einen von Ausländerdiskriminierung und zum anderen von Inländerdiskriminierung gesprochen wird. Das ist für uns wirtschaftspolitisch nicht das Problem. Entscheidend ist, wie es in diesem Berufsstand selbst aussieht.

Diesbezüglich haben wir zumindest in Sachsen-Anhalt die Situation, dass die Mehrheit der Unternehmen im Bereich der Architekten und Ingenieure Ein-Mann-Unternehmen sind. Zwei Drittel dieser Ein-Mann-Büros erwirtschaften nicht mehr als 30 000 € im Jahr. Das ist nicht auskömmlich. Also gehört die Frage der Auftragsvergabe zu auskömmlichen Preisen in den Mittelpunkt der Diskussion.

(Zuruf von Herrn Felke, SPD)

Das wäre der wirtschaftspolitische Akzent.

Europapolitisch ist es genauso, Herr Borgwardt. Europapolitisch handelt es sich um eine konkrete Auswirkung europäischer Regelungen auf konkrete Gesetzesvorhaben. Die Europapolitiker sollten sich einmal damit befassen, wie das konkret im Land passiert.

(Herr Borgwardt, CDU: Bundesweit, Herr Kollege, muss man das machen!)

- Bundesweit, sicherlich.

Es geht nicht nur um die Anerkennung der Berufsqualifikation selbst - der Minister hat die Richtlinie, um die es geht, benannt -, sondern es geht auch um die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie, die momentan läuft. Die Frage, was dort passiert und was an Gesetzesnovellierung notwendig ist, ist ein Prozess, der - ich will nicht sagen, er wird momentan in den Hinterstübchen der Ministerialbürokratie behandelt - noch nicht an die Öffentlichkeit gekommen ist. Damit werden wir uns in den nächsten ein, zwei Jahren befassen müssen.

(Zuruf von Herrn Borgwardt, CDU)

Wir werden jetzt zwei Gesetzentwürfe überweisen - ich hoffe, dass die Kollegen der anderen Fraktionen mitspielen, damit das auch zum Tragen kommt -, aber wir werden uns mit der Tatsache konfrontiert sehen, dass das Architektengesetz in Kürze wieder angefasst werden muss. Denn es muss ähnlich novelliert werden wie das

Ingenieurgesetz, um auf den europäischen Standard gebracht zu werden.

Wir werden uns also wieder mit einer ganzen Reihe solcher Diskussionen beschäftigen müssen. Deswegen mein Vorschlag, die Gesetzentwürfe an die genannten drei Ausschüsse zu überweisen und den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit als federführenden Ausschuss zu benennen, um die Dinge weiter voranzubringen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Thiel. - Als letztem Debattenredner erteile ich jetzt Herrn Thomas von der Fraktion der CDU das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es war meiner Ansicht nach gut und richtig, dass wir den Entwurf zur Neufassung des Ingenieurgesetzes und den Entwurf zur Änderung des Architektengesetzes unter einem Tagesordnungspunkt zusammengefasst haben; denn beide basieren auf der gleichen EU-Richtlinie - das konnten wir schon hören - und beide haben als Grundgedanken - darum geht es in der betreffenden Richtlinie - den freien Personen- und Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU zu verbessern und zu realisieren.

Mit dem Blick auf die Wortbeiträge meiner Vorredner möchte ich dennoch vier Punkte ausdrücklich benennen, die uns besonders wichtig sind: die Niederlassungsfreiheit für die Bürger aus den EU-Mitgliedsstaaten, die Anerkennung der Gleichwertigkeit von beruflichen Qualifikationen, die Überwachung der Berufsausbildung und eine Freizügigkeit bei der Leistungserbringung durch EU-Bürger.

Wir halten es für richtig, für mehr und freizügigeren Wettbewerb innerhalb der EU zu sorgen. Mit Blick auf die bevorstehende Novellierung ist es für uns ebenso wichtig, den hohen Qualitäts- und Sicherheitsstandard, ein weltweites Markenzeichen für deutsches Ingenieurtum, zu sichern und zu halten. Eine Absenkung dieser Maßstäbe wäre für uns ein Problem geworden. Wir sind froh das wir - wenn man sich die Gesetzentwürfe ansieht, merkt man das - die Standards doch halten konnten.

Weiterhin finde ich es sehr begrüßenswert, dass diese beiden Gesetzentwürfe schon mit beiden Kammern abgestimmt worden. Auch wenn es noch das eine oder andere Problem gab - ich erinnere hier an die Haftpflichtfrage -, kann man feststellen, dass diese Gesetzentwürfe auch im Sinne der Kammern geändert und angepasst wurden. Insofern freue ich mich auf die entsprechenden Beratungen.

Ich denke, ich kann mir an dieser Stelle weitere Ausführungen sparen. Der Wirtschaftsminister hat schon reichlich berichtet. Insofern, denke ich, wissen wir, worum es geht.

Herr Kollege Thiel, ich halte es aber für ausreichend, die Gesetzentwürfe im Wirtschaftsausschuss zu beraten, weil dies der fachlich zuständige Ausschuss ist. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank dem Abgeordneten Herrn Thomas. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wir kommen dann zum Abstimmungsverfahren. Herr Dr. Thiel, zwischenzeitlich ist das Haus voller; insofern war Ihre Sorge unbegründet, dass es ein Problem geben könnte.

Ich lasse zuerst über den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Architektengesetzes in Drs. 5/1469 abstimmen. Wer einer Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei allen Fraktionen.

Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Gibt es andere Wünsche?

(Zuruf von der LINKEN: Europaausschuss und Bildungsausschuss!)

- Dann lasse ich zunächst über die Überweisung an den Wirtschaftsausschuss abstimmen. Wer stimmt dafür? - Alle.

Wer ist für eine Überweisung an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien? Ich bitte um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei der LINKEN und bei der FDP. Wer ist dagegen? - Die Koalition. Damit ist die Überweisung abgelehnt worden.

Wer stimmt für eine Überweisung an den Bildungsausschuss? - Zustimmung bei der LINKEN und bei der FDP. Wer stimmt dagegen? - Die Koalition. Damit ist auch dieser Antrag abgelehnt worden. Es bleibt bei der Überweisung an den Wirtschaftsausschuss.

Ich lasse jetzt über den Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Ingenieurgesetzes in Drs. 5/1470 abstimmen. Wer stimmt einer Ausschussüberweisung zu? - Zustimmung bei allen Fraktionen. Damit ist einer Überweisung zugestimmt worden.

Es ist die Überweisung an den Wirtschaftsausschuss beantragt worden.

(Zuruf von der LINKEN: Federführend, und an den Europaausschuss und an den Bildungsaus- schuss!)

Wer stimmt für die Überweisung an den Wirtschaftsausschuss? Ich bitte um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei allen Fraktionen. Das ist so beschlossen worden.

Wer stimmt für die Überweisung an den Europaausschuss? - Zustimmung bei der LINKEN und bei der FDP und bei einem Mitglied der CDU. Wer stimmt dagegen? - Ablehnung durch die Koalition. Damit ist die Überweisung an den Europaausschuss abgelehnt worden.

Wer stimmt für die Überweisung an den Bildungsausschuss? - Die LINKE und die FDP. Wer stimmt dagegen? - Die Koalition. Damit ist der Antrag abgelehnt worden.

Es bleibt also bei der Überweisung des Gesetzentwurfes in Drs. 5/1470 an den Wirtschaftsausschuss. Damit ist der Tagesordnungspunkt 9 erledigt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 10 auf:

Zweite Beratung

Klärung der Ansprüche auf Zahlung einer Verwendungszulage

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 5/1071

Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drs. 5/1102

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen - Drs. 5/1388

Die erste Beratung fand in der 34. Sitzung des Landtages am 25. Januar 2008 statt. Berichterstatterin ist die Abgeordnete Frau Krimhild Fischer. Anschließend gibt es die Stellungnahme der Landesregierung und die Debatte. Bitte, Frau Fischer, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! In der 34. Sitzung des Landtages am 25. Januar 2008 fand die erste Beratung über den Antrag der Fraktion der LINKEN in der Drs. 5/1071 und über den Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und SPD in der Drs. 5/1102 statt. Nach der Debatte und Beratung erfolgte die Überweisung zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Finanzen und zur Mitberatung in den Ausschuss für Inneres.

In dem Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und SPD war eine Berichterstattung an die Enquetekommission vorgesehen, was aber zur Verwirrung führte. Das Parlament kann einen Gegenstand nicht in eine Enquetekommission überweisen. Von daher wurden beide Anträge in den Finanzausschuss und den Innenausschuss überwiesen.

Der Finanzausschuss befasste sich bereits fünf Tage später, am 30. Januar 2008, mit beiden Anträgen, vor allem mit der Darstellung der rechtlichen Problematik und der Diskussion weiterer möglicher Ansprüche und Gerichtsverfahren. Finanzminister Herr Bullerjahn erläuterte das Streitverfahren, das in Sachsen-Anhalt anhängig war.

Nach der Diskussion sagte der Finanzminister dem Finanzausschuss einen Bericht über die Ergebnisse der Erhebungen zu den möglichen weiteren Zulagen und deren finanziellen Auswirkungen zu, sodass wir die Beschlussempfehlung noch nicht erarbeiten konnten.

Die Anträge standen in der Sitzung des Finanzausschusses am 5. März 2008 erneut auf der Tagesordnung, aber wir mussten die Beratung auf die Mai-Sitzung verschieben.

Der zugesagte Bericht des Finanzministers über die Ergebnisse der Erhebungen zu Ansprüchen und Gerichtsverfahren ging am 15. April 2008 den Mitgliedern des Ausschusses zu. Somit konnte die nächste Behandlung dieses Themas und dieser Anträge in der Sitzung des Finanzausschusses am 15. Mai 2008 erfolgen.

Der Sachstandsbericht des Finanzministers zur Zahl der betroffenen Personen und zu den möglichen finanziellen Auswirkungen wurde ausführlich diskutiert. Damit sah der Finanzausschuss Punkt 1 des Antrages der Fraktion DIE LINKE in Drs. 5/1071 vom 16. Januar 2008 und eben

so Punkt 1 des Änderungsantrages der Fraktionen der CDU und der SPD in Drs. 5/1102 vom 24. Januar 2008 als erledigt an.