Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Bundesrat steht in der nächsten Woche wieder einmal ein Gesetz auf der Tagesordnung, bei dem es um Gemeindefinanzen geht. In der Regel ist es so, dass die Gemeinden nach der Verabschiedung solcher Gesetze weniger Geld zur Verfügung haben.
Dieses Mal ist es nicht ganz so: Einige werden mehr Geld haben, aber die Mehrheit der Kommunen, vor allen Dingen auch in Sachsen-Anhalt, wird etwas weniger Geld zur Verfügung haben. Direkt benachteiligt werden dabei große Städte mit mehr als 200 000 Einwohnern und kleinste Gemeinden sein.
Worum geht es? - Ziel des Gesetzes ist die überfällige bundeseinheitliche Neuregelung des kommunalen Verteilungsschlüssels an der Umsatzsteuer. Im Jahr 1998 war die Gewerbekapitalsteuer abgeschafft worden und im Ausgleich erhalten die Kommunen seitdem einen Anteil von 2,2 % an der Umsatzsteuer. Das sind zurzeit insgesamt 3,53 Milliarden €. Für die Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt sind es 87 Millionen €.
Der damalige Schlüssel war vorläufig, weil in den Beitrittsländern eine Gewerbekapitalsteuer gar nicht erst eingeführt wurde. Deswegen hatte man diese Verteilung
geschätzt. Es muss geregelt werden - das ist richtig und notwendig -, aber der Teufel steckt immer im Detail.
Ab 2009 soll es nun einen endgültigen fortschreibungsfähigen und bundesweit einheitlichen Schlüssel geben. Der nun gefundene Schlüssel setzt sich aus drei Teilen zusammen: 25 % Gewerbesteueraufkommen, 50 % sozialversicherungspflichtige Beschäftigte am Arbeitsort ohne Beschäftigte von Gebietskörperschaften und Sozialversicherungen, 25 % aus den sozialversicherungspflichtigen Entgelten am Arbeitsort, ebenfalls ohne Beschäftigte von Gebietskörperschaften und Sozialversicherungen und deren Einrichtungen.
Beschäftigte und Entgelte sollen zudem - das kommt jetzt hinzu - noch mit dem gewogenen durchschnittlichen örtlichen Hebesatz der Gewerbesteuer gewichtet werden. Das ist sachlich gesehen äußerst problematisch.
Umgesetzt werden soll der Verteilungsschlüssel bis 2018, gekoppelt an den Solidarpakt II. Im Bericht des Finanzausschusses an den Bundestag wird dieser Tatbestand auch besonders gewürdigt. Da bis 2018 von einer Angleichung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der neuen Länder auszugehen sei, sei das durchaus möglich. „Na ja“, kann man da nur sagen, „wir werden sehen“.
- Ja. - Auf jeden Fall wird es - so auch in der Begründung zum Gesetzentwurf nachzulesen - Umverteilungen von den neuen Ländern in die alten Länder sowie zwischen Gemeinden unterschiedlicher Größenordnung geben.
Die wirtschaftsschwachen Kommunen, die mehrheitlich noch in den neuen Ländern sind - aber zunehmend gibt es auch wirtschaftsschwache Kommunen in den alten Ländern -, werden weniger erhalten. Außerdem werden, wie ich bereits sagte, die großen Städte benachteiligt.
Wir haben gerade gehört, dass 13 Millionen € an Magdeburg, Halle und Dessau gehen sollen. Diese Städte werden aufgrund dieser Neuverteilung im Schlüssel auf jeden Fall auch weniger bekommen, weil dort die Sitze vor allen Dingen des öffentlichen Dienstes und auch der Sozialversicherung ansässig sind, die in die Entgelte und die Beschäftigten nicht eingehen.
- Ab 2009 soll es so gelten. Wir können jetzt Geld hineinstecken, aber es wird aufgrund dieses Schlüssels dann automatisch weniger werden.
Die Begründung zu dem Gesetzentwurf lautet jedoch, dass nun ein Anreiz geschaffen wird - so im Protokoll über die Bundestagsdebatte nachzulesen -, damit die Kommunen endlich eine erfolgreiche Ansiedlungspolitik betreiben. - „Na ja“, kann man da auch nur sagen. Wir haben unsere Erfahrungen mit erfolgreichen Ansiedlungspolitiken. Das versuchen wir seit Jahren mit mehr oder weniger Erfolg. Aber das ist auch nicht das Problem.
Es kommt hinzu, dass zu diesem Schlüssel noch begründet wird, dass rund 60 v. H. der Mindereinnahmen in den neuen Ländern durch Mehreinnahmen der Länder aus dem bundesstaatlichen Finanzausgleich kompensiert werden. Auch hierbei bleiben 40 v. H. Mindereinnahmen. Ob die 60 v. H. dann wirklich bei den Kommu
nen ankommen? - Das wäre Sache des Landtages, das auch wirklich zu regeln. Wir werden zu gegebener Zeit nachfragen müssen.
Anlass für unseren Antrag war aber die Tatsache, dass die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu den Landesregierungen gehörte, die im Vorfeld Kritik am vorgelegten Verteilungsschlüssel hatten, und die gemeinsam mit den Ländern Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg einen Antrag eingebracht hat, die Hebesatzgewichtung zu streichen; denn die Hebesatzgewichtung der Schlüsselmerkmale Entgelte und Beschäftigte hat eine überproportionale Begünstigung wirtschaftsstarker Gemeinden zur Folge und Gemeinden im ländlichen Raum werden dadurch benachteiligt. - So in der Begründung zu dem Antrag. Außerdem wird im Antrag festgestellt, dass es keine sachliche Rechtfertigung für die Hebesatzgewichtung von Beschäftigten und Entgelten gibt.
Bei einem Verzicht auf die Hebesatzgewichtung wäre die Umverteilungswirkung zwischen den Ländern nicht derart gravierend. Mit Hebesatzgewichtung ergeben sich zwischen den Ländern Verluste von 25,5 % und Gewinne bis zu 21,8 %. Ohne Hebesatzgewichtung relativieren sich die Zahlen. Es gäbe Verluste von rund 20 % und Gewinne von lediglich rund 17,6 %.
Leider wurde dieser Antrag im Bundesrat abgelehnt. Eine Diskussion fand dort sowieso nicht statt, habe ich festgestellt.
Aus diesem Grunde wäre es aus unserer Sicht durchaus vertretbar, wenn die Landesregierung bei der abschließenden Beratung ihre ursprüngliche Meinung beibehielte und aufgrund dessen den Antrag ablehnen würde, zumal man in Vorbereitung und bei der Debatte über den Gesetzentwurf grundsätzlich davon ausgegangen ist, dass die Länder diesem gefundenen Kompromiss nur mehrheitlich zustimmen werden.
Ich gebe zu, wir werden bis zum Jahr 2018 nur auf 17 % der Einnahmen verzichten. Das mag nicht viel sein. Aber wenn man sich die Meldungen aus unseren Kommunen und Landkreisen anhört, sind auch 17 % weniger viel Geld; denn wir haben überall nach wie vor ein großes Verschuldungsproblem.
Wie gesagt, bei dem zu beschließenden Gesetzentwurf geht es nicht um die große Gemeindefinanzreform, es geht auch nicht um die Stärkung der Kommunalfinanzen, sondern es geht, wie gesagt, nur um einen neuen Verteilungsschlüssel der Gemeindeanteile an der Umsatzsteuer.
Kommunen sind im föderalen System jedoch Bestandteil der Länder und insofern haben wir als Land auch die Pflicht unseren Kommunen gegenüber, dafür zu sorgen, dass sie finanziell so ausgestattet sind, dass sie die Aufgaben der Daseinsvorsorge erfüllen können. Daher wäre es wichtig, wenn wir als Landespolitiker ein Zeichen setzten und die Landesregierung aufforderten, diesen für uns vor allem aufgrund der Hebesatzgewichtung ungünstigen Antrag abzulehnen. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich konnte meine Rede liegen lassen, weil Sie 99 % meiner Rede vorweggenommen haben. Das 1 % besteht einfach in dem Ergebnis, dass ich den Landtag bitte, dem nicht zu folgen. Zwei, drei Gründe:
Erstens. Die Spitzenverbände waren in das Verfahren einbezogen und haben das letztlich auch mit unterstützt.
Zweitens. Der Prozess dauert, glaube ich, jetzt schon zwei Jahre. Sie haben bei einer Kompromisslinie zwischen dem abzuwägen, was Sie am Ende kriegen können, und dem, was vielleicht völlig auf der Strecke bleibt.
Drittens. Das ist eine Grundhaltung. Sie wissen oder merken es vielleicht bei der Diskussion - wie Sie sehen, habe ich Ihnen aufmerksam zu gehört -, dass ich das gleiche Verfahren im vorigen Jahr dem Parlament bei der Rückentwicklung unser FAG-Quote vorgeschlagen habe. Ich habe damals nicht auf das abgehoben, was der Bund jetzt macht. Dazu stehe ich, auch wenn es für die kommunale Ebene schwierig ist. Ich habe auch die FDP gestern gehört, die meinen Konsolidierungskurs vehement unterstützt. Nur wenn es konkret wird, wird es schwierig.
- Ja, über Binnenverteilung. - Jetzt sind es die Kommunalfinanzen, morgen sind es die Bildungskosten. Beim Straßenbau wollen wir - - So ist das nun mal. Ich bin jetzt weg davon, das weiter zu kritisieren.
Aber ich halte es für gerechtfertigt - das sage ich hier auch ganz offen -, dass das, was uns jetzt westdeutsche Länder, Kommunen und der Bund über das hinaus geben, was sonst in Deutschland normal ist, 30 Jahre nach der Wende abgeschmolzen wird,
auf einem Weg, der jetzt schon absehbar ist, der planbar ist, mit der Maßgabe - darin haben Sie Recht -, dass man davon ausgeht, dass die Wirtschaftsparameter ungefähr gleich sein werden.
Ich habe hier schon gesagt - das werde ich im Monat September machen, wenn wir über die Mipla reden -: Natürlich wird man den Prozess begleiten. Wenn es dabei zu größeren Unwuchten und Unterschieden kommt, wird das wahrscheinlich so nicht bleiben. Nur ist dieser Weg allemal besser, als im Jahr 2017 zu erkennen, dass sämtliche Transfersysteme von heute auf morgen abgestellt werden. Das wird kein Mensch hinbekommen, weil es ein Gewohnheitsrecht ist, diese Ausgabe, die man über die erhöhten Einnahmen letztlich auch gegenfinanzieren kann, am Ende auch zu tätigen.
Aus diesem Grund bitte ich Sie - ich will das nicht weiter verlängern -, das zu unterstützen. Wir haben das in der Anhörung des Bundesrats, nachdem klar war, dass wir keine Mehrheit für unser Verlangen finden, auch positiv dargestellt, ohne mit wehenden Fahnen hinterher zu sein. Aber ich halte den Kompromiss für gerechtfertigt.
Übrigens wird uns dieser Prozess immer wieder begegnen, sei es beim Städtebau, sei es bei der Bildung, wo
auch immer, dass man sagt, je besser es euch geht - und das wollen wir ja selbst erreichen -, umso mehr wird man die Transfers allmählich zurücknehmen. Ich halte das für vernünftig. Über den Weg muss man sicherlich immer wieder streiten. - Schönen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Dr. Klein hat, denke ich, in aller Ausführlichkeit die auf den ersten und zweiten Blick kompliziert aussehende Materie erläutert. Ich kann nur sagen, dass wir uns als CDU-Fraktion der Meinung des Finanzministers anschließen, was nicht überraschen wird. Wir werden diesen Antrag ablehnen, und zwar aus zwei Gründen:
Erstens ist, denke ich, das Jahr 2019 ein Zeitpunkt, an dem man sagen kann, die deutsche Einheit sollte auch in diesem Punkt selbstverständlich sein und auch administrativ umgesetzt werden.
Der zweite Punkt ist für uns: Sie haben es zu Recht mit Blick auf die Schlagzeilen gesagt: Im Landkreis Mansfeld-Südharz ist es in diesen Tagen noch einmal sehr akut geworden. Die Gemeindefinanzen sind ein Thema, das uns alle umtreibt. Aber ich denke, dass der Hauptschwerpunkt bei uns im Finanzausgleichsgesetz liegt. Ich denke, an dieser Stelle können wir als Land, auch als Gesetzgeber tätig werden.
Wir haben in der letzten Sitzung beschlossen, die Aufgabenorientierung ab dem Jahr 2010 anzugehen. Für die CDU-Fraktion wird es das zentrale Anliegen im Zusammenhang mit dem Thema Kommunalfinanzen sein, gemeinsam zu überlegen, wie man die mittelfristige Finanzplanung, die Aufgabenorientierung und die Finanzausstattung auf eine Basis stellen kann, die mittelfristig tragfähig ist.