Protocol of the Session on May 30, 2008

Frau Dr. Hüskens, ein Datum kann ich Ihnen nicht sagen. Ich kann nur sagen, dass das, wenn der Klärungs- und Beratungsbedarf abgeschlossen ist, sicher wieder auf der Tagesordnung sein wird.

(Heiterkeit und Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

- Moment, Moment! Das war erst der erste Halbsatz. Der zweite Halbsatz ist: oder wenn die FDP-Fraktion in der nächsten Innenausschusssitzung beantragt, dass es wieder auf die Tagesordnung kommt. - Danke schön.

Vielen Dank für die Beantwortung. - Als nächstem Debattenredner erteile ich Herrn Grünert von der LINKEN das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Einiges ist ja schon zum Werdegang gesagt worden. Vielleicht noch eine Fassette, die das ein Stück weit noch zuspitzt.

Eingebracht wurde der Antrag am 15. Dezember 2006 mit der Maßgabe, die Wirksamkeit am 1. Januar 2007 zu gewährleisten. Das heißt, 25 Beratungstage haben Sie uns zugestanden - und jetzt haben wir anderthalb Jahre lang nichts. Das ist schon erstaunlich. Vielleicht gibt es eine ähnliche Metamorphose wie beim Kampfhunde

gesetz: Es wird viel gebellt, allein die Hunde fehlen am Schluss.

(Zustimmung von Herrn Höhn, DIE LINKE)

Ich muss mal schauen, vielleicht kriegen wir irgendwann eine Lösung hin, die letztendlich auch in diesem Bereich Aufklärung erhält.

Worum ging es eigentlich? - Herr Kosmehl ist schon darauf eingegangen: Es ging um die Frage der Sportstättennutzung. Dazu gab es eine Anhörung. Die Anzuhörenden, insbesondere die kommunalen Spitzenverbände, haben gesagt: Das wollen wir so nicht; hier ist ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Insbesondere die Verordnungsermächtigung für das Innenministerium war dort ein Dorn im Auge.

Es ging weiterhin um die Frage der Anpassung der Aufgabenbestände an die Funktionalreform. Okay, es gab einen Ausschluss von Anhörungsrechten örtlicher Träger. Es wurde in den Anhörungen bemängelt, dass hierzu die örtlichen Träger der Jugendhilfe nicht mehr dem KiFöG entsprechend gehört werden sollten. Und es gab natürlich die Frage der Marktöffnung, der Kalkulation der Entgelte für die Tierkörperbeseitigung. Dazu hat Herr Kosmehl schon ausgeführt; das ist im Dezember 2007 beschlossen worden.

Wir haben noch einmal klipp und klar gesagt - wir haben auch einen Antrag gestellt -, dass wir insbesondere die Regelungen zur Änderung des Kommunalabgabenrechts genau so nicht haben wollen, und eigentliche eine Anhörung erhofft. Diese ist abgelehnt worden.

Wir hatten letztlich beantragt, dass dieser Artikel gestrichen wird, weil wir der Auffassung sind: Wenn wir schon das Kommunalabgabenrecht konkret ändern müssen und wollen, dann sollte man eine Gesetzesnovelle in Gänze machen.

Wir haben schon mehrfach darüber gesprochen - hier gibt es Unstimmigkeiten, hier gibt es letztlich Klärungsbedarf und das muss auch recht zügig vonstatten gehen. Man kann nicht auf der einen Seite sagen, die Wirtschaft braucht im Prinzip vernünftige Infrastrukturbedingungen, und auf der anderen Seite lässt man bestimmte Regelungen, die notwendig wären, um diese im Rahmen des Kommunalabgabengesetzes zu schaffen, außen vor.

Genauso erachten wir eine Anhörung örtlicher Träger in der Kinder- und Jugendhilfe letztlich als notwendig, weil dort die Ortsnähe ist und nicht nach dem Prinzip verfahren werden darf, je weiter es weg ist, desto besser ist es. Ich denke, hierzu sollten wir noch einmal konkret nachfassen, wenn es dann irgendwann einmal wieder den parlamentarischen Raum betritt.

Eine letzte Bemerkung zu dem unterschiedlichen Abstimmungsverhalten. Es macht natürlich wenig Sinn, wenn wir etwas auf der Tagesordnung haben, die Tagesordnung eröffnet wird und schon der Gegenstand von der Tagesordnung heruntergezogen wird und wenn das vier- oder fünfmal in ähnlichen anderen Sachen passiert, darüber überhaupt noch zu streiten.

Letztlich gibt das nur ein Bild wider, dass nämlich die Landesregierung inhaltlich etwas vorbereitet hat, was mit den Fraktionen nicht abgestimmt worden ist, oder umgekehrt. Das ist keine parlamentarische Gepflogenheit, das ist letztlich falsch oder nicht verstandenes Handwerk, das ist letztlich auch eine Verzögerung von Entscheidungsprozessen, die im Land dringend notwendig sind

und denen man sich dann mit ein bisschen mehr Sorgfalt stellen müsste.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Die Gefährliche-Hunde-Problematik will ich hier noch einmal bedienen. Es war eine ähnliche Situation. Da kann man Anhörungen hoch und runter machen und letztlich gibt es nach wie vor keine Regelung, wohin es gehen soll. Offensichtlich geht es um die Frage der fehlenden Finanzierung, die zu klären durchaus berechtigt wäre.

Wie gesagt, der inhaltlichen Beratung dieses Gesetzentwurfs sehen wir mit Spannung entgegen. Insofern unterstützt die Fraktion DIE LINKE den Antrag, wenn er denn kommt, zumindest den Antrag der FDP. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Herzlichen Dank, Herr Grünert. - Für die SPD erteile ich jetzt dem Abgeordneten Herrn Rothe das Wort. Bitte schön, Herr Rothe.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Kollege Kosmehl hat völlig Recht, wenn er hervorhebt, dass die Verzögerung bei der Beratung des Gesetzentwurfes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften ein Skandal ist, der für immer mit meinem Namen verbunden sein wird.

(Herr Franke, FDP: Ja!)

Als mildernden Umstand bitte ich zu berücksichtigen, dass wir den Gesetzentwurf in einer Koalition mit der CDU beraten.

(Beifall bei der SPD und bei der LINKEN - Heiter- keit bei der CDU und bei der FDP)

Die Rede des Kollegen Kolze bei der ersten Beratung des Gesetzentwurfes am 15. Dezember 2006 kam einem Totalverriss des Regierungsentwurfs gleich - entsprechend schwierig gestalten sich die Beratungen.

Herr Kosmehl, Ihnen muss ich wirklich nicht erklären, was es heißt, in einer Koalition mit der CDU zu leben.

(Heiterkeit - Zustimmung von Herrn Gallert, DIE LINKE)

Sie sind, seit Sie das hinter sich haben, als Parlamentarier förmlich aufgeblüht.

(Zustimmung von Herrn Gallert, DIE LINKE)

„Vom Eise befreit sind Strom und Bäche durch des Frühlings holden, belebenden Blick.“

Jetzt will ich das etwas ernster sagen: Das Klima zwischen den Innenpolitikern der Koalitionsfraktionen war in den ersten anderthalb Jahren von Streit und Stillstand geprägt.

(Herr Madl, CDU: Na, na, na!)

Ich bleibe enttäuscht über den Bruch des Koalitionsvertrages, in dem CDU und SPD die flächendeckende Einführung der Einheitsgemeinde vereinbart hatten.

(Unruhe bei der CDU)

In den letzten Monaten jedoch haben sich die Innenleute der Koalitionsfraktionen zu neuen Erkenntnissen durchgerungen. Sie anerkennen als eine Tatsache des Lebens, dass in Magdeburg in dieser Wahlperiode eine Regierungskoalition aus CDU und SPD besteht. Wir nehmen hin, dass innenpolitische Kompromisse derzeit nicht mit den geschätzten Nachbarn zur Seite, sondern in der Mitte des Hauses zu suchen sind. Wir wissen: Eine Politik der kleinen Schritte ist besser als Stillstand.

(Frau Dr. Hüskens, FDP: Das stimmt!)

Im Januar haben wir immerhin das Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform beschlossen; im Juni werden wir - daran ist nach dem Machtwort des Kollegen Kolze kein Zweifel möglich - das Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Hunden beschließen. Übrigens, Herr Kosmehl, ist das Gesetz der Landesregierung zu diesem Thema schon zwei Monate länger im Landtag als das Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften, was Sie allerdings nicht zu Protesten veranlasst hat.

(Zuruf von Herrn Kosmehl, FDP)

Meine Damen und Herren! Ich bin der Meinung, dass es möglich ist, mit Wirkung vom 1. Januar 2009 auch das Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften wirksam werden zu lassen. Zu den im Gesetzentwurf enthaltenen Verordnungsermächtigungen, die Sportstätten betreffend, ist der Diskussionsstand zwischen den Koalitionsfraktionen, dass diese gestrichen werden sollen. Die DDR-Sportstättenverordnung soll fortgelten.

Sie wäre auch durch den FDP-Entwurf für ein Sportförderungsgesetz inhaltlich nicht abgelöst worden. In dem Gesetzentwurf der FDP steht: „Die öffentlichen Sportstätten stehen dem Schul- und Hochschulsport sowie den gemeinnützigen Sportorganisationen für den Übungs- und Wettkampfbetrieb entgeltfrei zur Verfügung.“ - Mit anderen Worten: Den Sozialismus in seinem Lauf hält weder Kosmehl noch Wolpert auf.

(Zustimmung von Frau Budde, SPD, und von Herrn Gallert, DIE LINKE)

Ich erlaube mir, an meiner persönlichen Meinung festzuhalten, dass die gegenwärtige Regelung kommunalfeindlich ist und dass die Kommunen selbst entscheiden sollten, welchen Nutzern sie aus sozialpolitischer Sicht Vergünstigungen einräumen. Es wäre auch ein bescheidener Beitrag zur Funktionalreform, wenn man den Kommunen die Freiheit ließe, selbst über die Benutzungsbedingungen bei kommunalen Sportstätten zu entscheiden.

Bei der Kostentragung für die Tierkörperbeseitigung besteht auch seitens der Agrarpolitiker der Koalitionsfraktionen die Bereitschaft, die Landkreise zu entlasten. Ich begrüße das ausdrücklich. Allerdings darf die Entlastung der Kommunen nicht zu einer Steigerung des Kostenanteils des Landes führen.

(Zustimmung von Herrn Gallert, DIE LINKE)

Mit Ablauf des Jahres 2013 werden staatliche Beihilfen an die Tierhalter europarechtlich unzulässig. Es ist sachgerecht, die Verursacher schon jetzt stärker an den Kosten zu beteiligen.

(Herr Daldrup, CDU: Vorher schon!)

Die im Regierungsentwurf beabsichtigte Änderung des Kommunalabgabengesetzes, wonach die Gemeinden

die Besitzer übergroßer Grundstücke stärker heranziehen können, ist in der Anhörung auf Kritik gestoßen und findet auch bei Teilen der Koalitionsfraktionen keine Zustimmung. Es besteht Einvernehmen darüber, dass es nicht dabei bleiben soll, übergroße Grundstücke unabhängig von der Zahl der Wohneinheiten zu privilegieren. So hatte die Rechtsprechung die bisherige Gesetzesregelung verstanden. Ein Kompromiss könnte so aussehen, dass die Privilegierung erhalten bleibt, soweit auf dem Grundstück nicht mehr als drei Wohneinheiten vorhanden sind, was einem Mehrgenerationenwohnen entspricht.