bzw. sie zu bitten, hier dazu zu reden, weil es im ersten Moment so aussieht, als ob es in der Tat eine Haushaltsangelegenheit wäre, die es aber eigentlich gar nicht ist; darauf komme ich gleich noch zu sprechen.
Wir nehmen Bezug auf den Entschließungsantrag aus dem Jahr 2000. Da wird es irgendwo noch ein bisschen verwirrender, weil in der Begründung des Entschließungsantrages steht - ich zitiere -, dass die für den notwendigen Ausbau der Amtsgerichtsstandorte Burg und Aschersleben einzustellenden Haushaltsmittel in den entsprechenden Haushaltsplänen zu sperren seien.
Nun haben wahrscheinlich alle im Hinblick auf die Frage recherchiert: Wann haben wir hier denn Haushaltsmittel gesperrt? - Weder im Jahr 2001 noch in den fortfolgenden Jahren, sodass dieser Antrag aus haushaltstechnischer Sicht eigentlich gar nicht gestellt werden müsste. Es gibt keinen Sperrvermerk.
Ich gebe zu, wir hätten vielleicht beide Anträge klarer formulieren sollen. Sie hätten dann nicht für so viel Aufregung gesorgt. Vielleicht hätten dann auch die Finanzer nicht reden müssen.
Aber ich sage einmal: Auch vor dem Hintergrund, dass es keinen Sperrvermerk gibt, hätten wir das gar nicht machen sollen. Selbst wenn wir einen Sperrvermerk im Haushalt gehabt hätten, im Jahr 2001 zum Beispiel, hätte er sich erledigt durch das Prinzip der Jährlichkeit des Haushalts; damit wäre das weg gewesen. Wir haben jetzt eigentlich überhaupt nichts gesperrt.
Von daher - verehrte Kollegen von der FDP-Fraktion, ich möchte gleich einmal zu Ihrem Alternativantrag kommen - lehnen wir den zweiten Absatz schon aus dem Grund ab, weil es gar nicht um die Freigabe von Haushaltsmitteln geht, weil es dessen eben gar nicht bedarf.
Abgesehen von haushaltsrechtlichen und -technischen Gesichtspunkten, die es hier gar nicht zu bereden gilt, bin ich als Parlamentarierin aber doch, denke ich einmal, eine, die auch Landtagsbeschlüsse, die schon einige Jahre zurückliegen, selbstverständlich ernst nimmt. Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen, den Antrag zu stellen, den Beschluss in der Drs. 3/37/2952 förmlich aufzuheben.
Ein paar Fakten vielleicht noch. Die Amtsgerichtsstrukturreform im Jahr 2000 sah Burg als den Standort des künftigen Amtsgerichtes vor; dort war ja schon ein Stand
ort. Die Liegenschaft in Genthin sollte übergangsweise als Außenstelle dienen, bis infolge Nachnutzung durch Vermietung, Verpachtung oder Verkauf der bisherigen Amtsgerichtsstandorte Staßfurt und Genthin Haushaltsentlastung bzw. Haushaltsneutralität nachgewiesen ist.
Jetzt, acht Jahre später, sind wir an dem Punkt, wo wir die Reform auch am Standort Burg weiter umsetzen und diesen Amtsgerichtsstandort ausbauen wollen.
Die selbstverständliche Frage, wie das jetzige Gebäude des Amtsgerichts in Genthin künftig genutzt oder verwertet wird, soll - das sagt der Absatz 2 unseres Antrages - die Landesregierung, also Frau Ministerin Professor Dr. Angela Kolb, in den Ausschüssen für Recht und Verfassung und für Finanzen in ihrem Konzept beantworten. Die Investitionen in die Liegenschaft in Genthin haben sich im Laufe der Jahre bereits amortisiert.
Bisher ist das Amtsgericht Burg auf drei Gebäude und Liegenschaften verteilt. Das eine ist die Außenstelle in Genthin. Dann haben wir zwei Standorte in Burg, nämlich den einen in der Alten Kaserne 7, wo künftig das gesamte Amtsgericht stehen soll, und den anderen in der Johannesstraße 18.
Alle drei Standorte stehen - wie Sie vielleicht hören können - in keinem räumlichen Zusammenhang. Aus unserer Sicht ist aber die Konzentration des Amtsgerichts Burg auf dem ehemaligen Kasernengelände die folgerichtige Umsetzung der Amtsgerichtsstrukturreform aus dem Jahr 2000; auch ist sie aus effektiven Gründen geboten.
Ich habe mir einmal aufzeigen lassen, wie sich die Kosten, wenn wir das so umsetzen, bezogen auf zehn Jahre nach der Fertigstellung, also bis zum Jahr 2021, entwickeln werden.
Wenn man die eingesparten Kosten aus den Liegenschaften Genthin und in der Johannesstraße in Burg zusammenrechnet und die zusätzlichen Ausgaben addiert, die wir am künftigen einzigen Standort Burg tätigen müssen, dann kommt man zu dem Schluss: Selbst da stellt sich Haushaltsneutralität dar, da schreiben wir schon eine schwarze Null. In den Vorstellungen, die wir durchaus auch positiv haben, nach denen wir optimistisch sein dürfen, dass wir Veräußerungserlöse in Genthin und auch in der Johannesstraße in Burg haben können, wird das Ganze noch positiver dargestellt.
Ich habe gesagt, dass wir Ihren Alternativantrag, verehrte Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion, ablehnen wollen. Der erste Teil hat sich, glaube ich, schon dadurch erledigt, dass die Frau Ministerin bereits bei der Beratung über die Neuordnung der Gerichtsstandorte, die wir im Februar abgeschlossen haben, und schon mehrfach in den Ausschüssen dargestellt hat, wie sich die Kosten hierbei darstellen werden. Sie wird das sicher auch künftig tun.
Zum zweiten Teil: Da, wo keine Mittel gesperrt sind, brauchen wir sie auch nicht freizugeben. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Anforderungen an die Justiz sind hoch. Sie soll schnell, kostengünstig und bürgerfreundlich sein.
Der vorliegende Antrag der Koalitionsfraktionen unterstützt die Landesregierung in der Umsetzung des Auftrages aus der bereits im Jahr 2000 beschlossenen Amtsgerichtsstrukturreform und wird deshalb von uns ausdrücklich begrüßt.
Der Antrag wird uns, sofern er positiv beschieden wird, in die Lage versetzen, die Abläufe in der Justiz weiter zu optimieren, Synergiemöglichkeiten zu nutzen und damit im Ergebnis die Dienstleistung für die Bürger einfacher und kostengünstiger anzubieten.
Schließlich wird für den Bürger im Ergebnis ein Justizstandort geschaffen, an dem er alle amtsgerichtlichen Angelegenheiten regeln kann. Er muss also nicht mehr zwischen drei Standorten hin und her pendeln. Das, meine Damen und Herren, ist im Moment die Realität.
Die Realität sieht nämlich für einen Bürger aus Gommern so aus, dass er durch Burg durchfahren muss, um nach Genthin zu gelangen, wenn er dort eine Nachlassangelegenheit regeln möchte. Hat er in diesem Zusammenhang noch eine Grundbuchangelegenheit zu klären, kann er auf der Rückfahrt in Burg noch einmal anhalten, nämlich im Bereich der Alten Kaserne, und kann dort versuchen, noch jemanden zu erreichen. Sie sehen also: Die Verteilung eines Amtsgerichtes auf mehrere Standorte bringt für die Bürger, aber eben nicht nur für die Bürger, sondern auch für die internen Abläufe viele Erschwernisse.
In der Begründung zu dem Antrag sind die wesentlichen Gründe für die Befassung des Landtages genannt. Deshalb möchte ich an dieser Stelle auch angesichts der fortgeschrittenen Zeit nicht noch einmal im Einzelnen darauf eingehen.
Ich möchte aber betonen, dass sich die Anforderungen an die Justiz erhöhen, nicht nur was die möglichst kostengünstige Erbringung der Dienstleistung, sondern auch was insbesondere die Kommunikation zwischen den einzelnen Bereichen betrifft, die einen reibungslosen Ablauf der internen Geschäftsprozesse ermöglicht und damit gewährleistet, dass für den Bürger eine jederzeit erreichbare Anlaufstelle vorhanden ist.
Das ist derzeit beim Amtsgericht Burg leider noch nicht der Fall. Hier haben wir eine sehr stark zergliederte Struktur. Wir haben drei Standorte, zwei in Burg, eine Außenstelle in Genthin.
Ich könnte Ihnen lange davon erzählen, welche Beschwernisse allein dadurch eintreten, dass die Softwaresysteme, die wir im Bereich der Justiz verwenden, eben nicht auf Außenstellen ausgerichtet sind und viele Programme so langsam laufen, dass man bei der Erledigung bestimmter Aufgaben mit dem Computer, der ja eigentlich alles beschleunigen soll, so langsam ist, dass man nebenbei fast noch Zeitung lesen kann, bis sich eine bestimmte Seite einmal aufgebaut hat.
Am Ende. - Nicht zuletzt wird durch die Zusammenführung an einem Standort gewährleistet, dass wir in Zukunft den zeit- und auch kostenaufwendigen Aktentransport zwischen den Dienststellen wegfallen lassen können und damit auch im Hinblick auf den Personaleinsatz Ressourcen freistellen. Denn man benötigt nun einmal an drei Standorten mehr Wachtmeister, als man an einem Standort benötigt. Auch im Bereich der Bibliothek und der Poststelle werden sich also in Zukunft kostengünstigere Lösungen anbieten.
Wichtig ist für uns, dass wir gerade auch unter dem Gesichtspunkt, dass die Justiz für den Bürger erreichbar sein soll, an einem Standort, an dem sich bereits andere Behörden befinden, in Zukunft Dienstleistungen quasi aus einer Hand anbieten können.
Der Bitte, die Nachnutzungsmöglichkeiten der Gebäude darzustellen, die freigezogen werden sollen, werde ich im Ausschuss gern nachkommen. Es ist richtig, dass wir im Moment noch keine Nachnutzungskonzepte in dem Sinne haben, dass konkrete Investoren oder andere Behörden vor der Tür stehen.
Wenn man sich allerdings anschaut, was aus den Gebäuden geworden ist, die durch die Auflösung von Amtsgerichtsstandorten im Zuge der Amtsgerichtsstrukturreform freigezogen worden sind, können wir heute feststellen, dass sämtliche Gebäude nach wie vor genutzt werden und keines von diesen Gebäuden freisteht. Das macht mich optimistisch, dass es uns auch im Zuge dieser Strukturreform gelingen wird, dafür zu sorgen, dass wir die Gebäude entsprechend nachnutzen können. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank. - Nun bitte die Fragen, zunächst von Frau Dr. Hüskens und anschließend von Herrn Czeke.
Frau Kolb, es gibt einen Beschluss des Landtages, der zitiert worden ist. In diesem wird Folgendes verknüpft: Die Einsparungen werden dargestellt und anschließend können die Mittel verbaut werden. - Ich habe das nur kurz zusammengefasst.
Jetzt ist mir nicht wirklich klar, warum Sie sagen: Wir können zwar noch nicht darstellen, was an Einsparungen vorhanden ist, aber wir wollen diesen Beschluss aufheben.
Wenn Sie der Rechtsauffassung sind, dass dieser Beschluss letztlich ein Sperrvermerk ist, der über die Haushaltsjahre hinweg gilt und der immer dann greifen würde, wenn überhaupt für einen dieser Standorte Mittel eingestellt werden, dann müssten Sie - so ist die Logik - jeweils nachweisen, bevor dieses Geld freigegeben wird, dass Sie an den anderen beiden Standorten diese Mittel eingespart haben.
Das muss Ihre Logik sein; denn sonst hätten Sie diesen Antrag, dass wir darüber beschließen, heute nicht zu stellen brauchen. Dann hätten wir es anders gemacht: Dann hätte der Landtag irgendwann einmal Mittel eingestellt, hätte den alten durch einen neuen Beschluss ersetzt und dann wäre es gut gewesen.
Können Sie erklären - ich kann das nicht nachvollziehen -, warum Sie der Auffassung sind, dass wir heute das, was Sie beantragen, beschließen müssen?
In Bezug auf die Exegese dieses Beschlusses aus dem Jahr 2000 haben wir den Unterlagen entnommen, dass damals die Auffassung bestand, dass Investitionen, die in den Standort Genthin geflossen sind, sich zunächst amortisieren sollen und im Rahmen dieser Amtsgerichtsstrukturreform 2000 sichergestellt werden soll, dass nicht ein Gebäude freigezogen wird, in dem quasi noch nicht amortisierte Investitionen getätigt worden sind.
Das, was im Jahr 2000 investiert worden ist, hat sich amortisiert, sodass diese Gründe, die ursprünglich für diesen Beschluss gesprochen haben, heute nicht mehr vorliegen.
Im Hinblick auf die zweite Frage könnten wir jetzt einen langen verfassungsrechtlichen Diskurs darüber anstellen, welche Rechtswirkung Beschlüsse des Landtages haben, gerade wenn sie doch recht unscharf formuliert sind, wie es bei dem vorliegenden Beschluss der Fall ist.
Wir haben mehrere Verfassungsrechtler gefragt. Wir haben mehrere Antworten bekommen. Wir wollten einfach auf der sicheren Seite sein, nämlich alles Notwendige getan zu haben, um uns bei der Investition in den Standort Burg nicht zu einem späteren Zeitpunkt vorhalten zu lassen, dass wir eine Entscheidung des Landtages missachtet haben.
Frau Ministerin, Sie können sich vielleicht vorstellen, dass sich für mich als Genthiner meine Zuneigung zu Ihrer Tätigkeit im Hinblick auf die endgültige Schließung des Gerichtsstandortes Genthin absolut in Grenzen hält. Ihre Amtsvorgängerin wurde, als sie sich den Standort angesehen hat, erst einmal darüber informiert, dass wir mittlerweile schon am elektronischen Grundbuch sind.