Protocol of the Session on May 30, 2008

Vielen Dank, Herr Grünert. - Damit ist die Debatte beendet und wir stimmen über den Überweisungsantrag ab. Ich denke, es ist klar, dass der Antrag an den Innenausschuss gehen wird und vermutlich keine Mitberatung in anderen Ausschüssen erforderlich ist. Wer stimmt diesem Überweisungsantrag zu? - Das sind offensichtlich alle. Auf jeden Fall ist es die große Mehrheit. Damit ist das so entschieden und der Tagesordnungspunkt 23 beendet.

(Herr Borgwardt, CDU, meldet sich zu Wort - Herr Tullner, CDU: Herr Präsident!)

- Ja, bitte.

Dieses ausgemachte Mehrheitsverhältnis, sehr geehrter Herr Präsident, mag so sein. Ich möchte aber gern mein gegenteiliges Abstimmungsverhalten kenntlich machen. Wenn Sie abfragen lassen würden, wie das ist.

Dann nehmen wir das zur Kenntnis. Sie können auch jederzeit eine Erklärung zu Ihrem Abstimmungsverhalten

abgeben. Das ist auch jedem unbenommen. Dann schreiben wir in das Protokoll, dass Herr Borgwardt

(Herr Kosmehl, FDP, hält seine Stimmkarte hoch)

und Herr Kosmehl dagegen gestimmt haben.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 24 auf:

Beratung

Familienfreundlichkeit in der Landesverwaltung

Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 5/1239

Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drs. 5/1289

Ich bitte Frau Dr. Hüskens, den Antrag einzubringen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch wenn ich sehe, dass die meisten von Ihnen inzwischen ins Meditative versinken, kann ich Ihnen das nicht ersparen. Es ist der vorletzte Tagesordnungspunkt.

In der Sitzung des Landtages am 6. Juli 2006 haben wir als FDP-Fraktion einen Antrag eingebracht, dessen Ziel es war, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Landesverwaltung zu verbessern.

Das Sozialministerium hatte damals gerade erfolgreich das Audit „Beruf und Familie“ von der Hertie-Stiftung bekommen und war darauf auch ganz stolz. Wir haben die Auffassung vertreten, dass es Sinn machen würde, die 5 000 € pro Ressort aufzunehmen und eine spezifische Auditierung auch für die übrigen Ressorts durchzuführen, weil wir damals davon ausgingen, dass das Wirtschaftsministerium und das Finanzministerium eine etwas andere Herangehensweise an solche Dinge haben als ein Sozialministerium.

Sie haben sich damals der Auffassung nicht angeschlossen - das ist Ihr gutes Recht -, sondern haben einen Änderungsantrag eingebracht, mit dem immerhin beschlossen wurde, dass die Erfahrungen des Sozialministeriums zu nutzen seien, um auch in den übrigen Landesbehörden die Arbeitsbedingungen familienfreundlicher auszubauen.

Die Landesregierung hat dementsprechend in ihrer Kabinettssitzung am 14. August 2006 - also relativ fix - beschlossen, dass das Ministerium für Gesundheit und Soziales beauftragt wird, gemeinsam mit den anderen Ressorts die Ergebnisse aufzuarbeiten und eine Kabinettsvorlage vorzulegen, wie familienfreundliche Maßnahmen durch die Behörden des Landes Sachsen-Anhalt umgesetzt werden können.

Was hat sich seitdem getan? - Ich habe persönlich nicht den Eindruck, dass das sehr viel war. Denn ich glaube, dass das, was Frau Kuppe zur damaligen Situation im Land und auch in den Behörden gesagt hat, heute noch genauso gilt wie damals. Ich erspare es Ihnen jetzt, das noch einmal alles im Detail vorzutragen. Ich denke, das können Sie nachlesen. Die Quintessenz der Ausführungen von Frau Kuppe war damals, dass der öffentliche Dienst nicht schlecht dastehen würde, dass er aber, was Familienfreundlichkeit anbelange, wohl durchaus steigerungsfähig sei.

Ich weiß wirklich nicht, was in der Zwischenzeit passiert ist. Ich kriege keine Tagesordnung des Kabinetts, um einmal nachlesen zu können, ob es eine neue Kabinettsbefassung gegeben hat. Aber ich sage ganz offen: So wie ich das in den letzten Jahren kennen gelernt habe - wenn etwas passiert wäre, hätten wir es bestimmt in der Zeitung gelesen und es wäre irgendwo dargestellt worden, dass die Landesverwaltung ganz toll familienfreundlich wird.

Deshalb sind wir der Auffassung: Nach zwei Jahren kann man hier einmal den Antrag stellen, dass die Landesregierung in den Ausschüssen berichtet. Wir wollten nett sein und haben gesagt: Wir lassen nicht nur über das berichten, was in den letzten zwei Jahren passiert ist, sondern wir wollen auch die Möglichkeit geben, über die Zukunft zu reden, über die Dinge, die man noch vorhat, noch nicht umgesetzt hat, und von mir aus auch über die Probleme, die sich bei der Gelegenheit ergeben.

Was ich nicht ganz verstehe, ist, warum SPD und CDU zumindest diese Berichterstattung über die Zukunft nicht haben wollen. Den Änderungsantrag, den wir jetzt haben, hätte ich eher von einer Oppositionsfraktion erwartet. Wenn man das Interesse hat, dass der Bericht möglichst dünn sein soll, denn grenzt man den Gegenstand stark ein. Das haben wir nicht gemacht, aber Sie sind mit dem entsprechenden Änderungsantrag gekommen, dass Frau Kuppe nur berichten soll über die Dinge, die schon gelaufen sind, und nicht über das, was man in Zukunft noch vorhat.

Dazu erinnere ich daran: Wenn der Landtag das beschließen sollte, dann gehe ich davon aus, dass wir auch nur das als Bericht im Sozialausschuss hören und nicht irgendetwas anderes. Sie kennen mich: Ich neige dazu, dafür zu sorgen, dass der Beschluss des Landtages umgesetzt wird und nicht irgendetwas anderes. Aber vielleicht kann Frau Grimm-Benne oder ein anderer Redner der SPD gleich einmal erklären, warum Sie einen solchen Änderungsantrag gestellt haben. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Dr. Hüskens. - Nun erteile ich Frau Ministerin Kuppe das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren und Damen Abgeordneten! Das Ziel der Landesregierung ist es nach wie vor, die Familienfreundlichkeit im Land zu fördern. Das heißt auch, innerhalb der Landesverwaltung weiterhin familienfreundliche Maßnahmen durchzuführen und weiterzuentwickeln. Das heißt aber auch, dass der großen Mehrheit der Beschäftigten in der Privatwirtschaft eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht wird.

Familienfreundliche Maßnahmen sollen zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Beschäftigten beitragen, sollen dazu beitragen, familiäre Verpflichtungen und berufliches Engagement unter einen Hut zu bringen. Sie sollen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern, und das sowohl für Frauen als auch für Männer.

Auf diesem Weg geht der öffentliche Dienst mit gutem Beispiel voran. Seit der Landtagsbefassung im Juli 2006

habe ich im Kabinett umfassend über das Auditierungsverfahren und die im Ministerium für Gesundheit und Soziales durchgeführten und implementierten Maßnahmen berichtet, das letzte Mal im Januar 2008.

Das steht im Einklang mit dem Beschluss des Landtages, der die Landesregierung auffordert, die Erfahrungen des Sozialministeriums mit der Zertifizierung als familienfreundliche Einrichtung zu nutzen, um auch in den anderen Ressorts familienfreundliche Maßnahmen auszubauen. Genau diese Anregung ist gegeben worden. Wir sind also dem Wunsch des Landtages gefolgt.

Ich will ganz kurz darstellen, was in der Landesverwaltung seit dem Landtagsbeschluss von 2006 in den Grundzügen erreicht worden ist:

Es sind flexible Arbeitszeiten in unterschiedler Ausprägung durch verschiedene Maßnahmen in den einzelnen Ressorts eingeführt worden;

es gibt die Möglichkeit des Ausgleichs von Mehrzeiten mit besonderer Bevorzugung von Beschäftigten mit mindestens einem Kind oder der Sorge für eine pflegebedürftige Person;

es gibt die Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten, und das in sehr familienfreundlichen Strukturen und Organisationsformen;

es ist die Möglichkeit entwickelt worden, in Telearbeit zu arbeiten;

die Personalentwicklungskonzepte berücksichtigen familienfördernde Komponenten;

die Ressorts haben ein Gesundheitsmanagement eingeführt, das der Förderung der Familienfreundlichkeit in diesem Bereich dient;

die Entwicklung der Führungskompetenzen wird in den einzelnen Ressorts auch unter der Maßgabe vorangebracht, dass die familienfreundlichen Arbeitsbedingungen verbessert werden und das auch immer ein Gesprächsgegenstand der MitarbeiterVorgesetzten-Gespräche ist;

in mehreren Ministerien gibt es die Möglichkeit der Kinderbetreuung am Arbeitsplatz für Ausnahmesituationen durch Eltern-Kinder-Arbeitszimmer;

Beschäftigte in der Elternzeit werden an den Informationsfluss in den Ressorts angebunden; sie können, wenn sie es wünschen, zu Veranstaltungen kommen und die notwendigen Informationsunterlagen erhalten und mit diskutieren, und

die Hochschulen im Land sind familienfreundlich geworden.

Alle diese Maßnahmen - das war nur ein Ausschnitt - konnten nur in Zusammenarbeit mit den Personalstellen, den Personalräten und den hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten erfolgen. Sie unterliegen größtenteils der Mitbestimmungspflicht und müssen vereinbart werden, was auch erfolgt ist.

Jedes Ressort hat sich mit der Durchführung familienfreundlicher Maßnahmen im Rahmen seiner Möglichkeiten auseinandergesetzt und ist initiativ geworden.

Wir werden diesen Prozess, da er auf keinen Fall abgeschlossen ist, fortsetzen und ihn wirklich prozesshaft verstehen.

Ich werde sehr gern in den Ausschüssen über unsere Erfahrungen und die Anregungen berichten, die wir weitergegeben haben; aber ich gehe davon aus, dass auch meine Kolleginnen und Kollegen aus dem Kabinett bereit sind, in den einzelnen Fachausschüssen über ihre ganz spezifischen Maßnahmen zu berichten. Dann ist der Landtag über die Maßnahmen, die gegenwärtig schon laufen, aber natürlich auch über die Maßnahmen, die in die Zukunft reichen, und die, die geplant sind, bestens informiert.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Nun spricht für die CDUFraktion Herr Rotter.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mir vorgenommen, diese Rede recht kurz zu halten und damit vielleicht einen kleinen Beitrag zur Familienfreundlichkeit des Parlamentes und der Landesverwaltung zu leisten;

(Beifall im ganzen Hause)

denn angesichts des schönen Wetters hat der eine oder andere von uns doch noch Aktivitäten mit der Familie vor. Ich denke, das ist durchaus ein Beitrag zur Familienfreundlichkeit.