Protocol of the Session on July 6, 2006

Ich komme dann zur Frage 2, die der Abgeordnete Herr Guido Kosmehl von der FDP stellt. Es geht um Leasingfahrzeuge. Die Antwort wird der Minister des Innern Herr Holger Hövelmann geben. - Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Leasingfahrzeuge der Polizei sind bereits an die Leasinggeber zurückgegeben worden?

2. Wie häufig und in welcher Höhe wurden seitens der Leasinggeber bisher Nachforderungen geltend gemacht?

Vielen Dank. - Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Anfrage des Abgeordneten Kosmehl im Namen der Landesregierung wie folgt.

Zu 1: Bisher wurden 87 Fahrzeuge zurückgegeben.

Zu 2: In 53 Fällen wurden Nachforderungen in Höhe von insgesamt 22 711,61 € durch den Leasinggeber erhoben.

Herzlichen Dank für die Beantwortung.

Die Frage 3 stellt der Abgeordnete Herr Uwe Heft von der Linkspartei.PDS. Es geht um die Mitteldeutsche Flughafen AG. Die Antwort wird in Vertretung für Herrn Minister Jens Bullerjahn Frau Professor Kolb geben. - Bitte schön, Herr Heft.

Guten Morgen, Herr Präsident! Guten Morgen, meine Damen und Herren! Wie vielen Anwesenden bekannt, hält das Land Sachsen-Anhalt eine Beteiligung an der Mitteldeutschen Flughafen AG und über diese mittelbar an der Flughafen Leipzig-Halle GmbH. Im Frühjahr dieses Jahres - so ist es zumindest den Veröffentlichungen dieser Gesellschaften zu entnehmen - wurden die Mandate in den Aufsichtsräten, die dem Land Sachsen-Anhalt zustehen, teilweise neu besetzt. Diese Beteiligung gewinnt an Brisanz, da seit dem Frühjahr dieses Jahres mittlerweile offiziell Technik- und Truppentransfers der Nato über den Flughafen Leipzig-Halle in Kriegsgebiete, vornehmlich den Irak und Afghanistan, abgewickelt werden.

Ich frage deshalb die Landesregierung:

1. In welchem Umfang teilt die Landesregierung die Auffassung, dass die Wahrnehmung der Aufsichtsratsmandate in den oben genannten Gesellschaften durch Minister der Landesregierung des Landes Sachsen-Anhalt dem Artikel 67 Abs. 1 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt widerspricht?

2. Sofern die Landesregierung von Ausnahmetatbeständen, die Artikel 67 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt vorsieht, ausgeht: Welche Ausnahmetatbestände werden für die Besetzung der Aufsichtsratsmandate in der Mitteldeutschen Flughafen AG durch Minister der Landesregierung herangezogen?

Vielen Dank. - Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantworte die Frage des Abgeordneten Uwe Heft von der Linkspartei.PDS namens der Landesregierung wie folgt.

Zu 1: Unternehmen, die vom Land gegründet wurden und an denen sich das Land beteiligt, haben die Aufgabe, bei der Erfüllung der verfassungsmäßigen Aufgaben des Landes mitzuwirken und insbesondere die strukturpolitischen Ziele der Landesregierung zu unterstützen. Den zuständigen Ressorts sowie dem Ministerium der Finanzen werden zur Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten in der Regel Mandate in den Aufsichtsräten, Beiräten und sonstigen Gremien der betreffenden Unternehmen eingeräumt.

Die Bedeutung der Mitteldeutschen Flughafen Aktiengesellschaft ergibt sich aus der Entwicklung eines leistungsfähigen Luftverkehrssystems in Ost- und Mitteldeutschland. Auch die Ansiedlung der DHL, die eine Plattform für mehr als 1 000 Arbeitsplätze in der Region Halle/Leipzig geschaffen hat, ist ein Indiz dafür.

Eine effektive Aufgabenwahrnehmung, die über eine reine Beteiligung an dieser Gesellschaft hinausgeht, setzt die Sachkompetenz voraus, die sich aus der politischen Leitung der zuständigen Fachressorts ergibt. Da auch der Freistaat Sachsen im Aufsichtsrat mit Ministern vertreten ist, hat sich die Landesregierung Sachsen-Anhalts für die Entsendung der Minister Bullerjahn und Dr. Daehre entschieden. Die Vertretung der Interessen des Landes Sachsen-Anhalt muss mit gleichem politischen Gewicht wie die Vertretung der Interessen des Freistaats Sachsen erfolgen. Dadurch wird auch deutlich, welches Gewicht dem Aufsichtsrat dieser Gesellschaft durch das Land beigemessen wird. Dies ermöglicht im Übrigen auch für die Zukunft, strukturpolitischen Einfluss auf die weitere Entwicklung des mitteldeutschen Wirtschaftsraums zu nehmen.

Soweit die Anfrage verstärkte Aktivitäten zur Unterstützung militärischer Einsätze der Truppen von Mitgliedstaaten der Nato in Krisengebieten - erwähnt werden hier insbesondere Irak und Afghanistan - vom Flughafen Leipzig/Halle aus anführt, möchte ich diese Gelegenheit nutzen, um eine Klarstellung vorzunehmen: Es handelt sich hierbei um das so genannte Projekt Salis. Dieses Projekt beinhaltet ausdrücklich keine militärischen Einsätze in Krisengebieten. Es handelt sich hierbei vielmehr um ein Projekt, mit dem den beteiligten Ländern Trans

portkapazitäten zur Verfügung gestellt werden. Dies wird ausschließlich nach zivilen Kriterien und Bestimmungen durch eine private russische Firma, nämlich die Salis GmbH, betrieben.

(Zustimmung von Frau Weiß, CDU)

Zu 2: Grundlage für die Entsendung der Minister ist der Gesellschaftsvertrag der Mitteldeutschen Flughafen AG. Wie bereits in meiner Antwort zu Frage 1 dargestellt, handelt es sich bei der Mitteldeutschen Flughafen AG um ein Unternehmen der Länder Sachsen-Anhalt und Sachsen, das eine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat zur Sicherung der Landesinteressen zwingend verlangt. Die erhebliche wirtschaftliche Bedeutung der Mitteldeutschen Flughafen AG macht die Entsendung von Vertretern auf Ministerebene erforderlich.

Frau Ministerin, es gibt eine Nachfrage des Fraktionsvorsitzenden Herrn Gallert. Sind Sie bereit, diese zu beantworten? - Bitte schön, Herr Gallert.

Frau Ministerin, Sie haben begründet, warum die Landesregierung der Meinung ist, dass die Minister in diesen entsprechenden Gremien drin sein sollen. Nun lese ich einmal Artikel 67 Abs. 1 unserer Landesverfassung vor:

„Die Mitglieder die Landesregierung dürfen kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und weder der Leitung noch dem Aufsichtsrat eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören.“

Darum handelt es sich hierbei: Es ist eine Aktiengesellschaft. - Satz 2 lautet:

„Der Landtag kann Ausnahmen zulassen, insbesondere für die Entsendung in Organe von Unternehmen, an denen das Land beteiligt ist.“

Die Landesverfassung schreibt also vor, dass nicht die Landesregierung, sondern der Landtag diese Ausnahmen genehmigt. Welchen Beschluss des Landtages ziehen Sie heran, um die entsprechenden Voraussetzungen des Artikels 67 als erfüllt anzusehen?

Herr Gallert, Sie sprechen komplizierte verfassungsrechtliche Fragen an. Ich habe mit der Prüfung dieser verfassungsrechtlichen Fragen mein Haus beauftragt. Ich bitte um Verständnis, dass in der Kürze der Zeit eine umfassende Prüfung auch unter Berücksichtigung der Verfahrensweisen in anderen Bundesländern nicht möglich war. Ich bitte um Gelegenheit, zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal zu dieser verfassungsrechtlichen Frage Stellung nehmen zu dürfen.

Gut. Damit ist die Frage beantwortet.

(Widerspruch von Herrn Kosmehl, FDP - Herr Wolpert, FDP: Nein, nein! Die Frage ist nicht be- antwortet!)

- Nein, die Frage ist noch nicht beantwortet, aber die Frage konnte jetzt auch nicht umfassend beantwortet werden. Das Thema ist jetzt angeschnitten worden und

die Landesregierung wird entsprechend antworten. So ist das zu verstehen.

Ich rufe Frage 4 auf. Es geht um einen Bildungskonvent. Fragestellerin ist die Abgeordnete Frau Jutta Fiedler, Linkspartei.PDS. Die Antwort wird Minister Herr Professor Olbertz geben. Bitte schön, Frau Fiedler.

Herr Präsident! Meine Herren und Damen! In der Koalitionsvereinbarung von CDU und SPD ist die Einberufung eines Bildungskonvents vorgesehen.

Ich frage die Landesregierung:

Wie ist der gegenwärtige Stand der Vorbereitung der Einberufung dieses Konvents?

Vielen Dank. - Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Frage der Abgeordneten Fiedler beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Die Koalitionspartner haben sich darauf verständigt, im Herbst dieses Jahres einen Antrag in den Landtag einzubringen, der die inhaltlichen Fragen sowie die erforderlichen Rahmenbedingungen zur Einsetzung und zur Arbeit eines Bildungskonvents in Sachsen-Anhalt regelt. Die Abstimmung dazu ist bereits im Gange. Maßgeblich für diesen Antrag werden die Ziele sein, die der Koalitionsvertrag beschreibt. Ein weiteres Anliegen der Landesregierung besteht darin, die bisherige Arbeit des Podiums Bildung, einer Initiative des Landesschulbeirats und des Kultusministeriums, sinnvoll in die Konzeption des Bildungskonvents einzubinden bzw. darauf aufzubauen. - Vielen Dank.

Vielen Dank. Nachfragen sehe ich nicht.

Ich rufe die Frage 5 auf. Es geht um eine Richterbesetzung. Fragestellerin ist die Abgeordnete Frau Gudrun Tiedge, Linkspartei.PDS. Die Antwort wird Ministerin Frau Professor Kolb geben. Bitte schön, Frau Tiedge.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Laut einer Pressemitteilung in der „Volksstimme“ vom 28. Juni 2006 hat die Justizministerin Frau Professor Dr. Angela Kolb am 29. Juni 2006 den neuen Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Werner Zink ernannt. Er tritt die Nachfolge von Christoph Gross an, der in den Ruhestand gegangen ist.

Das Besetzungsverfahren wurde im Vorfeld von zahlreichen Gewerkschaften kritisiert. Die personelle Besetzung stößt bei Richtern und Anwälten auf Unmut.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum wurde die Stelle des Präsidenten des Landesarbeitsgerichtes nicht bundesweit ausgeschrieben und warum wurde versäumt, die Gewerkschaften in das Besetzungsverfahren einzubeziehen?

2. Welche Gründe waren ausschlaggebend für die personelle Entscheidung und Besetzung?

Vielen Dank. - Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantworte die Frage der Abgeordneten Frau Tiedge von der Linkspartei.PDS namens der Landesregierung wie folgt.