In dem Antrag der Fraktion der FDP heißt es - ich zitiere -, die Landesregierung möge berichten, „ob die Einrichtung einer Stiftung für Opfer von Straftaten eine Verbesserung der Situation im Bereich des Opferschutzes bringen würde.“ Die Antwort müsste, wenn ich Frau Ministerin richtig verstanden habe, eigentlich nein lauten.
Zum einen - ich will das kurz noch einmal wiederholen - haben wir ein funktionierendes System des Opferschutzes, das wir flächendeckend weiter unterstützen wollen. Was die Finanzen anbelangt: Sie wissen selbst, meine Damen und Herren, wie schwierig es in jeder Haushaltsberatung ist, die finanziellen Mittel für den sozialen Dienst in den Haushalt einzustellen.
- Gut, ich war eine Legislaturperiode lang nicht dabei; aber in den vorhergehenden Jahren war das immer so. - Wir werden uns bei den bevorstehenden Haushaltsberatungen noch auf so manche Diskussion einstellen dürfen. Mir wäre daran gelegen, dass wir uns zunächst darum bemühen, die Mittel in der bisherigen Höhe fortzuschreiben, damit wir in diesem Bereich keine Probleme bekommen.
Herr Kosmehl, Sie hatten selbst die Überweisung des Antrages beantragt, obwohl eine Berichtspflicht darin enthalten ist.
Wir haben das gestern im Ausschuss und vorhin noch einmal diskutiert, aber wir wollen Ihrer Bitte, den Antrag in den Ausschuss zu überweisen, gern folgen und sind bereit, uns im Ausschuss darüber zu verständigen, wie über das bestehende System hinaus gegebenenfalls ein verbesserter Schutz der Opfer möglich ist. - Vielen Dank. - Jetzt können Sie fragen.
Frau Präsidentin, ich habe keine Frage; es ist vielmehr eine Kurzintervention. - Die Linkspartei.PDS-Fraktion, Herr Brachmann, findet Anträge nicht sympathisch oder unsympathisch, sondern politisch erforderlich oder nicht erforderlich. Auf unserer Agenda steht die Opferhilfe ganz weit oben. - Danke.
Danke sehr, Herr Dr. Brachmann. - Für die FDP-Fraktion kann der Abgeordnete Kosmehl noch einmal erwidern.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werter Herr Kollege Dr. Brachmann, ich glaube, Sie müssen noch einiges über die FDP in diesem Hohen Haus und deren Arbeitsweise lernen. Aber ich glaube, das, was Sie heute vorgetragen haben - um einmal die Worte von Herrn Höhn von heute Vormittag aufzugreifen -, war „großes Kino“.
Es waren FDP-Justizminister in Rheinland-Pfalz und in Baden-Württemberg, die gemeinsam mit ihren Koalitionspartnern Opferschutzstiftungen errichtet haben; in Rheinland-Pfalz übrigens mit der SPD - da war das eine gute Idee -, in Baden-Württemberg mit der CDU - da war es auch eine gute Idee -,
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Dr. Brachmann, gesellschaftliches Engagement von Privaten steht bei der Freien Demokratischen Partei sehr hoch im Kurs. Aber gerade dieses gesellschaftliche Engagement von Privaten fordern Sie heraus, wenn Sie eine Stiftung einrichten, weil dann Zustiftungen durch Private möglich sind und weil wir genau das ermöglichen wollen, damit gesellschaftliches Engagement für die Allgemeinheit nutzbar wird.
Auch deshalb, meinen wir, könnten wir das in dieser Form als öffentlich-rechtliche Stiftung etablieren. Dann bringt es dem Opferschutz noch ein Stückchen mehr. In anderen Ländern auf dieser Erde ist dieses Zustiften durch Private, dieses gesellschaftliche Engagement längst in der Gesellschaft verankert. Dort ist es wirklich wichtig und das könnte man auch in diesem Bereich nutzbar machen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich finde es wirklich gut, wenn wir über das Thema Opferschutz und Absicherung des Opferschutzes in Sachsen-Anhalt im Ausschuss diskutieren.
Das, was Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, in der Koalitionsvereinbarung, die Sie sich offensichtlich bei jedem Tagesordnungspunkt noch einmal in Erinnerung rufen müssen, vereinbart haben, ist nichts anderes als die Beschreibung des Status quo in Sachsen-Anhalt, nicht mehr. Da ist nichts Innovatives, da ist nichts Neues. Das ist genau das - das hat die Ministerin selber ausgeführt -, was vorhanden ist: flächendeckender sozialer Dienst, flächendeckender Opferschutz, Täter-OpferAusgleich. Ich weiß nicht, ob man sich damit rühmen sollte.
Dass wir in den letzten Jahren in diesem Bereich finanziell draufgesattelt haben - der Ansatz bei dem Titel ist, glaube ich, um knapp 30 000 € erhöht worden; jetzt liegt er bei 318 000 €; als im Jahr 2002 CDU und FDP die Regierungsverantwortung übernommen haben, lag er deutlich unter 300 000 € -, ist darauf zurückzuführen, dass CDU und FDP in der vergangenen Legislaturperiode als Initiatoren - andere Fraktionen haben das im Ausschuss mitgetragen - Mittel gefunden haben, um diesen Bereich abzusichern.
Ob das früher anders war, Herr Dr. Brachmann - ich bin erst seit der letzten Legislaturperiode dabei -, weiß ich nicht. Aber wenn Sie das nicht geschafft haben, zeigt das eigentlich nur, dass Sie Ihre Arbeit zumindest in diesem Punkt nicht ganz ordnungsgemäß beendet haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ministerin, Sie werden uns immer an Ihrer Seite haben, wenn es um die finanzielle Absicherung geht. Aber wenn wir über den Opferschutz und dessen finanzielle Absicherung diskutieren und mit unserer Intention, eine Stiftung zu etablieren - daran hängen wir wirklich ein bisschen -, vorankommen wollen, dann möchten wir gern ein klares Bekenntnis der Landesregierung, von Ihnen und von den Koalitionsfraktionen, dass Sie eine Opferschutzstiftung einrichten, wenn wir Ihnen einen finanziellen Grundstock oder eine finanzielle Quelle nennen können.
Wir wollen dieses Bekenntnis deshalb haben, weil wir alle den bzw. einen Finanzminister - ich kenne auch einen Finanzminister a. D. - und dessen Mentalität kennen: Wenn erst einmal eine Quelle im Haushalt bekannt ist, wo vielleicht Einnahmen vorhanden sind, wo man noch etwas verändern kann, werden die Mittel für alles genommen, nur nicht für den Zweck, für den wir sie eigentlich als Deckungsvorschlag vorgesehen haben.
- Nein, Herr Bullerjahn, das war bei Ihnen ganz früher schon als parlamentarischer Geschäftsführer so. Jetzt bin ich gespannt auf den Entwurf. Wir werden sicherlich einige Stellen finden, wo Sie bzw. die Häuser noch ein bisschen versteckt haben. Ich glaube, das ist immer so gewesen, meine sehr geehrten Damen und Herren, das wird auch jetzt so sein. Aber wenn wir uns darüber einig sind, dass wir den Opferschutz finanziell stärken wollen, vielleicht über eine Stiftung, und Sie das mitmachen,
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Letzte Bemerkung. Herr Kollege Borgwardt, getreu dem Motto „aus den Augen, aus dem Sinn“ möchte ich Sie und die Kollegen Ihrer Fraktion nur daran erinnern: Wir hatten gemeinsam eine Koalitionsvereinbarung. Die mit der SPD müssen Sie sich immer wieder in Erinnerung rufen, aber wir hatten von 2002 bis 2006 auch mal eine.
Darin stand die Errichtung einer Opferschutzstiftung. Das hatten wir vereinbart. Damals wollten wir es. Wir wollten es prüfen und schauen, wie wir es finanzieren können. Vielleicht können Sie sich doch wieder daran erinnern - Ihrem Redebeitrag habe ich es nicht entnommen -,
dass die Opferschutzstiftung eine gute Sache ist. Wenn wir sie finanziert bekommen, dann können wir sie vielleicht alle gemeinsam auf den Weg bringen. Aber ich freue mich auf die intensive Diskussion in den Ausschüssen. - Vielen Dank.
Natürlich, auch wenn Herr Gürth eigentlich nicht wollte, dass ich noch einmal spreche. Aber bitte schön, Herr Gürth.
Werter Kollege Kosmehl, Sie bemühten noch einmal unsere damalige Koalitionsvereinbarung zwischen der CDU und der FDP. Ist Ihnen noch erinnerlich, dass wir in eben derselben Koalitionsvereinbarung auch eine Technologiestiftung als Ziel hineingeschrieben hatten, diese jedoch an der Finanzierbarkeit gescheitert ist? - Herr Kollege Paqué kann Ihnen das sicherlich bestätigen.
Mir ist das auch bekannt. Wir hatten übrigens - Herr Kollege Gürth, das haben Sie und der jetzige Finanzminister vergessen - die Koalitionsvereinbarung 2002 bis 2006 und die Finanzierbarkeit grundsätzlich unter Haushaltsvorbehalt gestellt. Ich weiß das aus dem Einstellungskorridor für Polizisten ganz genau.
Das vermisse ich bei Ihrer Koalitionsvereinbarung. Deshalb haben wir natürlich all unsere Anträge unter die Frage gestellt: Können wir es finanzieren, können wir es tatsächlich machen? - Jetzt geht es aber darum: Wenn wir eine Finanzierungsquelle finden, machen Sie dann eine Opferschutzstiftung mit oder machen Sie nicht mit? - Das ist die Frage, die wir gemeinsam beantworten müssen.
Herr Gürth, wenn Sie auch noch eine Technologiestiftung machen wollen, dann werden wir Ihnen helfen, vielleicht auch dafür noch ein paar Euro zu finden.