Protocol of the Session on May 29, 2008

(Herr Gürth, CDU: Das Sein bestimmt das Be- wusstsein!)

Zu dem Antrag konkret möchte ich sagen, dass darin alle Gruben oder auch Deponien aufgenommen worden sind, die bei der letzten Kontrolle auffällig waren. Das zeigt noch einmal, dass es uns nicht darum geht, allein über Vehlitz und Möckern zu sprechen. Es geht um weit mehr im Lande. Es geht um wesentlich mehr potenzielle Möglichkeiten der nicht korrekten Abfallentsorgung.

Es geht uns in einem Schwerpunkt genau um das Tun und Lassen in Genehmigungsfragen aller mit der Abfallentsorgung befassten Behörden, also nicht nur der beiden Ministerien. Der zweite Schwerpunkt liegt in der Gestaltung der Aufsicht. Ich denke, in diesen beiden Punkten können alle Fragen zur Sprache kommen.

Damit wird Ihr Antrag oder Ihr Vorschlag bezüglich der Beteiligung an diesem Ausschuss, mit dem Sie dessen Untersuchungsauftrag erweitern wollen, für uns eigentlich hinfällig. Ihre Vorstellungen gehen dahin, dort auch Diskussionen über fehlende bundeseinheitlich rechtsverbindliche Anforderungen im Bereich des Bodenschutzrechtes aufzunehmen oder auch zur Verbesserung der Transparenz der Abfallströme beizutragen.

Ich denke, die Diskussion darüber ist auf der Basis der Punkte, die wir in unserem Antrag aufgeführt haben, durchaus möglich und wird einen gebührenden Raum

einnehmen können. Aus diesem Grunde werden wir Ihren Antrag ablehnen.

Ich möchte trotzdem noch einiges zu der Verwirrung um diesen Antrag sagen. Es ist für mich erstaunlich, dass man innerhalb von zwölf Tagen einen solchen Wandel in den Auffassungen vollziehen kann. Vor zwölf Tagen warnte die CDU-Fraktion noch davor, einen solchen Ausschuss überhaupt ins Leben zu rufen, eben mit der Begründung, es wäre nur Klamauk, es wäre nur Skandalisierung des Landes. Aber seit gestern bemüht sie sich, den Auftrag dieses Ausschusses sogar noch zu ergänzen. Ich muss sagen: Einer solchen Fraktion kann man wohl die Führung eines solchen Ausschusses nicht übertragen.

(Beifall bei der LINKEN - Oh! bei der CDU)

Aus diesem Grunde werden wir ganz klar auf unserem Minderheitenrecht bestehen und diesen Minderheitenausschuss selbst führen. - Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank für die Einbringung des Antrages durch Frau Hunger. - Die Koalitionsfraktionen haben sich darauf geeinigt, dass nicht die SPD, sondern Herr Stadelmann von der CDU-Fraktion spricht. Bitte schön, Herr Stadelmann, Sie haben das Wort. - Anschließend spricht Herr Kley von der Fraktion der FDP.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Hunger, über weite Teile hätte Ihre Rede - das muss ich Ihnen einmal sagen - sogar von mir sein können; denn wir haben an keiner Stelle - auch im Vorfeld nicht - gesagt, dass wir nicht aufklären wollen bzw. dass wir nicht zur Untersuchung beitragen wollen.

(Beifall bei der CDU)

Ich kann mich jedenfalls nicht daran erinnern. Gegebenenfalls müssten Sie mir nachweisen, an welcher Stelle das von unserer Fraktion behauptet worden ist.

Zum Thema „Führung der Fraktion“ möchte ich sagen: Als wir gemeinsam auf der Ausschussreise in Island waren, hat mich die Pressemitteilung von Herrn Gallert schon etwas überrascht, dass die LINKE einen Untersuchungsausschuss einsetzen will. Die Fachkollegen, die mit uns dort auf Reisen waren, haben davon kein Wort gesagt.

(Herr Scharf, CDU: Hört, hört!)

Es ist auch im Ausschuss nie darüber gesprochen worden, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Sie haben eben selbst in Ihrem Redebeitrag gesagt, dass über das Thema bisher im Ausschuss fachlich und sachlich beraten worden ist. Soweit es dem Sachstand, der Zeitfolge und den Informationen, die vorlagen, angemessen war, wurde dort dazu auch etwas vorgetragen. Ich habe bisher weder vom Umweltministerium noch vom Wirtschaftsministerium in einer Ausschusssitzung ein Wort dahin gehend gehört, dass man irgendetwas nicht vortragen oder sagen könnte.

Obwohl wir immer gesagt haben, auch wir wollen das Thema behandeln und darüber reden, was dort nicht in

Ordnung gewesen ist, was dort passiert ist, müssen wir heute an dieser Stelle noch einmal davor warnen, einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss einzusetzen.

Ich möchte das auch begründen. Das hängt auch mit den zusätzlichen Fragen zusammen, die wir hierzu stellen; dazu komme ich nachher noch einmal. Ein Grund ist eben die nicht bundeseinheitliche Rechtslage bei diesem ganzen Problem, das wir dort vor uns haben. Nicht umsonst hat vor Kurzem das Umweltbundesamt in Dessau einen zweitägigen Workshop mit Fachleuten auf Bundesebene durchgeführt, in dem man sich mit dem Thema befasst hat. Die Einladung beginnt mit den Worten - ich zitiere -: „Um erstmals eine einheitliche Rechtslage auf Bundesebene zu schaffen…“

Die Fachleute diskutieren also noch über die fachlichen und sachlichen Inhalte, um eine eindeutige Rechtslage zu schaffen. Gleichzeitig gibt es aufgrund der Vorgänge, die Sie schon angesprochen haben, staatsanwaltschaftliche Ermittlungen. Es laufen Anzeigen. Die Justiz ermittelt.

Deswegen glauben wir, dass in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss in öffentlicher Sitzung nicht eine solche Diskussion zustande kommen kann, wie wir sie in der nichtöffentlichen Sitzung eines Fachausschusses führen könnten, in dem an der Sache gearbeitet wird und in dem keine Journalisten mit Fotoapparaten und Notizblöcken dabeisitzen. Denn die Personen, die wir dazu befragen werden, werden sich möglicherweise darauf zurückziehen, dass es staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gibt und dass Verfahren laufen. Also wird dieser parlamentarische Untersuchungsausschuss nicht zur Aufklärung beitragen, sondern zu einer Verzögerung der Aufklärung führen.

(Beifall bei der CDU)

Wir hätten es besser gefunden, wenn weiterhin im Fachausschuss über das Thema beraten worden wäre. Wir denken, das hätte auch dem Anspruch, den die Bevölkerung vor Ort hat, Genüge getan.

Nichtsdestotrotz wollen wir mit unseren beiden Vorschlägen - es ist kein Antrag; das möchte ich ausdrücklich betonen - an die Antragsteller des Minderheitsantrages deutlich machen, dass wir die Frage der Rechtsunsicherheit in diesem Untersuchungsausschuss gern mitbehandeln würden und dass wir des Weiteren auch die Frage der abfallrechtlichen Anforderungen, die mit den Anlagengenehmigungen zu tun haben, mit diesem Ausschuss verknüpfen wollen.

Wenn der Ausschuss schon eingesetzt wird - wir können und wollen ihn nicht verhindern; das ist Minderheitenrecht -, dann möchten wir uns in diesen gern einbringen, um deutlich zu machen, dass wir an Aufklärung, Transparenz und Information durchaus interessiert sind.

Ich fasse zusammen: Wir halten einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss aufgrund der aktuellen Situation sowie vor dem Hintergrund der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und der laufenden Verfahren nicht für zielführend. Aber wir werden, wenn er denn eingesetzt wird, uns einbringen und werden in diesem parlamentarischen Untersuchungsausschuss aktiv mitarbeiten. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Stadelmann. Es gibt eine Nachfrage von Herrn Gallert. Wollen Sie sie beantworten?

Bitte, Herr Gallert, Sie haben das Wort.

Herr Stadelmann, bei der Frage der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses geht es darum, die Aktivitäten derjenigen zu untersuchen, die in den Behörden damit zu tun hatten. Sie haben gesagt, die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses würde keinen Sinn machen bzw. ein Untersuchungsausschuss wäre in seiner Arbeit stark behindert, da staatsanwaltschaftliche Ermittlungen laufen.

Können Sie mir von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen Ministerien oder Behörden des Landes berichten? Wenn Ihr Argument zuträfe, müsste es ja solche Ermittlungen geben.

Ich kann Ihnen davon nicht berichten. Aber ich weiß, dass staatsanwaltschaftliche Ermittlungen und Untersuchungen im Zusammenhang mit den einzelnen Objekten laufen, dass dort Analysen genommen werden. Aus diesen Untersuchungen wird man sicherlich Schlussfolgerungen ziehen können, wen man zur Verantwortung ziehen muss.

Auch wenn nicht gegen Institutionen des Landes ermittelt wird, kann es sehr wohl sein, dass, wenn Sie den Vertreter eines Landkreises befragen wollen, der Landrat eine Aussage unter Berufung darauf, dass vor Ort Ermittlungen laufen, verweigert.

Es gibt eine weitere Nachfrage des Abgeordneten Herrn Wolpert. Wollen Sie auch diese Frage zulassen, Herr Stadelmann?

Bitte, Herr Wolpert.

Ist Ihnen bekannt, dass ein Zeuge unabhängig davon, ob staatsanwaltschaftliche Ermittlungen laufen oder nicht, vor einem Untersuchungsausschuss von dem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen kann, wenn er sich selbst einer Straftat bezichtigen müsste?

Im Übrigen würde ich von Ihnen gern erklärt bekommen, inwieweit sich dadurch, dass ein Untersuchungsausschuss eingesetzt wird, vor dem Zeugen die Aussage verweigern können, eine Aufklärung im Vergleich zu der Situation, dass kein Untersuchungsausschuss eingesetzt wird, verzögert.

Natürlich können Zeugen auch vor einem Untersuchungsausschuss von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Das ist genau der Punkt, den ich angesprochen habe. Wenn Sie Leute befragen, die lediglich ihren Namen und ihr Geburtsdatum bestätigen, sich im Übrigen aber nicht weiter äußern möchten, weil Ermittlungen laufen, dann kommen sie keinen Schritt weiter. Deswegen wird uns die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses in diesem Punkt nicht weiter voranbringen.

Wir hätten weiter im Fachausschuss darüber diskutieren können. Dort hätte man weiter mit den Fachleuten reden können, wie wir es auch bisher getan haben - Frau Hunger hat bestätigt, dass bislang eine gute Diskussion stattgefunden hat -, und wir wären in der Sache vorangekommen. So bekommen wir aber ein Theater, das eigentlich zu nichts führt.

Herr Wolpert möchte eine zweite Frage stellen.

Nein. Das ist keine Frage, sondern eine Intervention.

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann sagen Sie: Wenn kein Untersuchungsausschuss eingesetzt wird, sind wir in der Aufklärungsarbeit genauso schnell oder sogar noch schneller, als wenn wir einen Untersuchungsausschuss einsetzen und dort Zeugen möglicherweise die Aussage verweigern. Das halte ich für eine unrichtige Aussage. Wenn kein Untersuchungsausschuss eingesetzt wird, untersuchen Sie nichts und dann tragen Sie auch nicht zur Aufklärung bei.

(Beifall bei der FDP und bei der LINKEN)

Das war eine Intervention. Eine weitere Frage stellt Herr Gürth. Bitte, Herr Gürth.

Das ist eine Zwischenintervention.

Herr Stadelmann, das ist eine Intervention. Sie können sich setzen.

Zu den Ausführungen von Herrn Wolpert möchte ich ausdrücklich feststellen, dass gerade in der Angelegenheit, die Gegenstand der Debatte ist, in zwei Fachausschüssen des Landtages seit Wochen zielführend beraten wird, nämlich im Umweltausschuss und im Wirtschaftsausschuss, parallel in jeder Sitzung.

Darüber hinaus ist festzustellen, dass wir sogar der Forderung der LINKEN auf Einrichtung eines Unterausschusses des Umweltausschusses stattgeben wollten. Das haben wir angekündigt. Es bestand die Bereitschaft aller, zusätzlich und vertieft in einem Unterausschuss des Fachausschusses die Dinge detailliert weiter zu erörtern.