Vorwiegend war das damals - das muss man der Ehrlichkeit halber dazu sagen - eine sozialpolitische Maßnahme. Mit der Umsetzung des Beschlusses zur Kommunalisierung der Horte hat man damals mit dieser Zuordnung höchstwahrscheinlich dieses Problem als erledigt betrachtet. Inhaltlich, das heißt über den Werdegang, den Einsatz und über die zukünftige Absicherung der Schulen mit pädagogischen Mitarbeitern, ist bis heute selten gesprochen worden.
Mittlerweile ist aber - wenigstens das - eine tarifliche Anpassung erfolgt, das heißt von derzeit 80 % auf 82,5 % der erbrachten Arbeitszeit ab dem 1. August 2009, auf 85 % bis zum 1. August 2010 - Thomas, du hast wenigstens zugehört, du hast den Versprecher gemerkt - und auf 100 % ab 2011. Damit sind zwar die noch vorhandenen pädagogischen Mitarbeiter weitestgehend abgesichert, aber wiederum neue Probleme entstanden, nämlich was den Einsatz der pädagogischen Mitarbeiter anbelangt.
Bei den Öffnungszeiten unserer Grundschulen - ich gehe einmal nur von den Grundschulen aus - von 5,5 Zeitstunden täglich, also von 27,5 Stunden pro Woche, würde ein pädagogischer Mitarbeiter bei einer Beschäftigung von 100 % ca. 40 bis 43 Stunden, von 80 %, wie es derzeit ist, 32 bis 33 Stunden arbeiten. Wenn Sie diesen Widerspruch erkannt haben, dann merken Sie, dass ein voller Einsatz zum Beispiel an den Grundschulen, wie Sie sicherlich nachvollziehen können, nicht zu realisieren ist.
Aber gerade an dieser Stelle werden die großen Unterschiede der jeweiligen Interessenlagen deutlich. Auch heute ist bereits abzusehen - ich möchte einmal infrage stellen, ob wir es nicht wollen oder nicht können -, dass nicht mehr jede Grundschule mit pädagogischen Mitarbeitern ausgestattet werden kann. Eine flächendeckende Erfüllung der Aufgaben, insbesondere die Abdeckung der verlässlichen Öffnungszeiten, ist also künftig nicht mehr an jeder Grundschule gegeben. Trotz dieser sich auftuenden Probleme sind bisher keine klaren Konzepte über die Zukunft der pädagogischen Mitarbeiter erkennbar.
Im Personalentwicklungskonzept der Landesregierung ist zunächst festgehalten, dass es keine Neueinstellungen von pädagogischen Mitarbeitern geben soll, solange ein Personalüberhang im Bereich der Lehrer besteht. Man kann an dieser Stelle vielleicht einen Zusammenhang herstellen, aber dass pädagogische Mitarbeiter Unterricht ableisten, ist mir nicht bekannt. Nein, sie dürfen es gar nicht. Deshalb ist eine Einbeziehung in diesen Pool der Lehrer aus meiner Sicht nicht gerechtfertigt.
Von den derzeit 955 Stellen im Haushaltsplan 2007 - ich sage bewusst, ohne Förderschulen - entfallen 782 Stellen auf den Primarbereich. Die Stellenreduzierung der Lehrer im Primarbereich bis 2020 wird von dem Ministerium für Finanzen auf 33,79 % eingeschätzt. Dieser Anteil soll auch auf die pädagogischen Mitarbeiter angewendet werden. Das heißt, bis 2020 sind laut Personalentwicklungskonzept 313 Stellen der pädagogischen Mitarbeiter abzubauen.
Ja, verehrte Anwesende, so ist die Planung der Landesregierung. Die SPD-Fraktion mahnt im Übrigen in der Enquetekommission zur Personalentwicklung auch dieses Konzept an. Ich darf einmal Frau Mittendorf zitieren:
„Entscheidend ist doch, einen klaren politischen Willen zu artikulieren, welche Aufgaben zu erfüllen sind. Wenn wir über die Zukunft sprechen, dann müssen wir uns entscheiden, ob pädagogische Mitarbeiter mit entsprechend abgegrenzten Aufgaben grundsätzlich gewollt sind, wobei sie möglichst so eingebunden sein sollten, dass sie flexibel in verschiedenen Bereichen einsetzbar sind.“
Frau Mittendorf, das kann ich nur unterstreichen. An dieser Stelle liegen wir in unserer Argumentation nahe beieinander. Ich frage mich nur, wer in diesem Hause das politische Konzept vorgibt. Die Landesregierung hat es in Form eines Personalentwicklungskonzeptes getan. Ich weiß nicht, ob das eine Richtung ist oder auch nicht. Aber wenn man von diesem Konzept ausgeht, dann sind die pädagogischen Mitarbeiter ein Auslaufmodell. Wir als Koalition, Frau Mittendorf, und als Parteien, die im Landtag sitzen, sind danach gefragt, wohin die Reise gehen soll. Wir können uns an dieser Stelle nicht aus unserer eigenen Verantwortung stehlen.
Verehrte Anwesende! Durch die Einführung der flexiblen Schuleingangsphase in der Grundschule - dies am Anfang nur modellhaft, aber jetzt auch flächendeckend - werden auch zusätzliche Kräfte benötigt, wenn man den inhaltlichen Anforderungen der Eingangsphase gerecht werden möchte. Das heißt nicht, dass dies unbedingt - ich könnte eine Vielzahl von Aufgaben aufzählen, die pädagogische Mitarbeiter ableisten und auch ableisten könnten - alles pädagogische Mitarbeiter sein müssen. Man könnte zusätzlich auch Lehrerpersonal einsetzen. Aber auch die sind zumeist im Primarbereich nicht mehr ausreichend vorhanden.
Das Abdecken von Ganztagsangeboten an Ganztagsschulen, unterstützende Systeme an den Förderschulen, Hilfe bei der integrativen Beschulung, was übrigens ein großes Anliegen der Landesregierung, der regierungstragenden Fraktionen und, so glaube ich, auch der anderen Fraktionen ist, unterstützende Systeme an anderen Schulformen, Förderstunden, zusätzliche Angebote - dies alles kann gleichermaßen sowohl von pädagogischen Mitarbeitern wie von Lehrern angeboten bzw. realisiert werden. Aber bei einem generell zurückgehenden Personalbestand sowohl im Lehrerbereich als auch im Bereich der pädagogischen Mitarbeiter müssen wir endlich festlegen, wer zukünftig diese Aufgaben erledigen soll.
Die anwesenden Parteien stimmen mit mir sicherlich darin überein, dass diese Aufgaben nicht einfach wegfallen können und wir sie auch nicht einfach wegfallen lassen können; das geht nicht. Dann würden wir an unseren Schulen zum Teil Kopf stehen. Wir können nicht laufend neue inhaltliche Programme aufstellen, von Förderzentren, Unterstützersystemen, zusätzlichen Stunden für Schulabbrecher usw. reden - ich möchte das gar nicht alles aufzählen - und letztlich nicht das nötige Personal dafür bereitstellen.
Ich will auch Folgendes ganz bewusst sagen: Aus reinen Sparmaßnahmen heraus zu argumentieren, reicht mir auch nicht aus. Die Haushaltslage kennen wir im Haus alle bestens. Das ist nicht die Frage. Diese müssen wir immer berücksichtigen und im Auge behalten. Wir müssen uns aber trotzdem dazu bekennen, was wir politisch wollen, und danach kommt die Umsetzung, wie man das haushalterisch gewährleisten kann.
Lassen Sie mich am Ende ein letztes Problem ansprechen, nämlich die so genannten Doppelangebote. Das war für mich hochinteressiert. In einer Kleinen Anfrage wird weitgehend negiert, dass Doppelangebote existieren und letztlich auch zu Mehrkosten führen. In der Enquetekommission zur Personalentwicklung werden diese Doppelangebote wiederum selbst von der Landesregierung kritisiert. Fazit: Gibt es diese nun oder nicht? Offensichtlich gibt es wirklich kein einheitliches Vorgehen oder unnötige Strukturen, die bei der Abschaffung zu einer vielleicht doch höheren Effizienz führen könnten.
Deshalb muss die Problematik der Doppelangebote unbedingt im Zusammenhang mit der Zukunft der pädagogischen Mitarbeiter diskutiert werden. Man kann sich dabei nicht aus der Verantwortung stehlen. Ich weiß, dass das zwei unterschiedliche Ressorts betrifft, aber es muss eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Sozial- und dem Kultusministerium geben, um an dieser Stelle eine höhere Effizienz für alle erreichen zu können. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Feußner. Möchten Sie eine Frage von Herrn Höhn beantworten? - Bitte, Herr Höhn, fragen Sie.
Herzlichen Dank. - Frau Feußner, ich muss gestehen, dass ich ein bisschen irritiert bin. Meine erste Frage wäre zur persönlichen Versicherung: Das war die Einbringungsrede für den Antrag, ja?
Nun eine konkrete Frage, weil ich auch das nicht ganz nachvollziehen konnte, Frau Feußner. Die Frage bezieht sich auf das Personalentwicklungskonzept bzw. auf das Konzept für die PM, das in dem Antrag angemahnt wird. Wer soll es vorlegen? Die Landesregierung, der Landtag, die Enquetekommission? Wie lautet Ihr Plädoyer dazu?
Ich hoffe, dass wir das gemeinsam vorlegen werden. Es kann an dieser Stelle keine Spielchen dahin gehend geben, dass man sich die Verantwortung gegenseitig zuschiebt. Auf der einen Seite wird ein Personalentwicklungskonzept erstellt, womit relativ deutlich wird, dass es einen Abbau von pädagogischen Mitarbeitern geben wird, und worin kein Einstellungskorridor vorsehen wird. Daraus könnte man schließen, dass die pädagogischen Mitarbeiter ein Auslaufmodell sind. Andererseits wird vielfach betont, wie wichtig pädagogische Mitarbeiter gerade in den Förderschulen, bei der Umsetzung der flexiblen Schuleingangsphase usw. sind. Ich möchte an dieser Stelle nicht noch einmal alles aufzählen.
Das ist unser Problem, dass wir nämlich ein einheitliches inhaltliches Konzept haben. Die eine Seite kann nicht sagen, wir brauchen dringend pädagogische Mitarbeiter und diese sind unabdingbar, und die andere Seite schreibt, dass es ein Auslaufmodell ist. Damit habe ich ein Problem. Haben Sie es jetzt verstanden?
Normalerweise ist mein Weltbild möglicherweise in einem binären Code aufgestellt - Regierung, Opposition.
Aber ich wollte eigentlich ernsthaft anfangen; denn die Fraktionen der CDU und der SPD haben mit ihrem Antrag ein Anliegen vorgetragen, das ich sehr gut nachvollziehen kann und das uns im Übrigen auch in verschiedenen parlamentarischen Ebenen schon beschäftigt hat. Dazu gehört die Enquetekommission zur Gestaltung einer zukunftsfähigen Personalentwicklung. Dazu gehören der Bildungsausschuss und auch der Bildungskonvent. Dort habe ich schon einiges über den Stand und mögliche Perspektiven des künftigen Einsatzes von pädagogischen Mitarbeitern gesagt. Wer diese Beratungen kennt, weiß, dass eine Debatte wie die heutige nur Auftakt einer gründlichen Diskussion über die künftigen Einsatzgebiete dieser Beschäftigten und vor allem über den daraus abgeleiteten Bedarf sein kann.
Die beiden Pole allerdings, zwischen denen wir uns in der politischen Willensbildung bewegen, sind bekanntlich wieder einmal das pädagogisch Wünschenswerte auf der einen Seite und das finanziell Mögliche auf der anderen Seite. Hier habe ich, offen gestanden, den Eindruck, wir bewegen uns - das habe ich im Ausschuss neulich ähnlich formuliert - in einem Tunnel mit zwei Lokomotiven bei voller Fahrt und ohne Licht aufeinander zu. Auf der einen Lokomotive sitzen die Bildungs- und Sozialpolitiker, auf der anderen sitzen die Finanzpolitiker - sie gehören alle zur Koalition -, und der Kultusminister steht in der Mitte auf der Schiene.
In Wirklichkeit aber liegt die Frage, mit der wir uns beschäftigen, noch an einer anderen Stelle. Welche Art und welcher Umfang an Betreuung gehören denn nun zu einem nach allen Seiten hin klugen und verantwortbaren schulischen Gesamtkonzept? Welche Kooperationen setzt es voraus und an welche Qualifikations- und Einsatzmerkmale von pädagogischem Fachpersonal ist es gebunden?
Den Einsatz von Landesbediensteten für eine Betreuung im Kontext von Schule gibt es - jedenfalls für die Grundschulen - so nur in Sachsen-Anhalt, wenn man die Horte
hinzunimmt noch in Thüringen. Mir ist aber auch niemand bekannt, der den bisherigen Einsatz pädagogischer Mitarbeiter in unserem Land für überflüssig hielte, das nun wirklich nicht.
Man muss allerdings auch die Genesis der jetzigen Situation kennen; denn es wurde einmal ein Tarifvertrag zur sozialen Absicherung für pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschlossen. Das war der ursprüngliche Impuls, wobei ich froh bin, dass wir damit Gelegenheit hatten, pädagogische Aufgabenfelder zu formulieren, die tatsächlich notwendig sind und an denen wir festhalten sollten. Die Frage ist nur: an welchen Orten, mit welchen Konzepten und auch in welchem Umfang?
Insofern hält es niemand für abwegig zu fragen, wo sich dieser Einsatz bisher am besten bewährt hat und wo er - bei aller Wertschätzung der Arbeit der betreffenden Kolleginnen und Kollegen - vielleicht auch entwicklungsfähig ist. Immerhin haben wir an den meisten Grundschulen sehr kleine Klassen. Außerdem endet der pädagogische Auftrag von Lehrerinnen und Lehrern nicht mit dem Pausenzeichen.
Darüber hinaus muss man durchaus perspektivisch die Frage aufwerfen, ob zwischen der Betreuung innerhalb der festen Öffnungszeiten der Grundschule - also vor und nach dem Unterricht - und der Hortbetreuung tatsächlich schon alle denkbaren Synergien ausgeschöpft sind, unabhängig davon, in welchem Umfang nun Doppelangebote da sind oder nicht. Strukturell jedenfalls sind sie da. Ob sie tatsächlich genutzt und ausgerechnet werden können, mag eine andere Frage sein. Das meine ich inhaltlich - konzeptionell ebenso wie vom Ressourceneinsatz her.
Aus meiner Sicht gibt es eine Reihe von besonderen Herausforderungen für die Zukunft. Neben den Förderschulen denke ich hierbei ganz besonders an die Ganztagsschulen und an Schulen in sozialen Brennpunkten.
Ich will Ihnen die Situation um den Tarifvertrag jetzt nicht erläutern; das hat Frau Feußner ganz richtig getan. Es läuft aber darauf hinaus, dass der Tag kommt, an dem wir im Bereich der Beschäftigtengruppe der pädagogischen Mitarbeit Vollbeschäftigung haben werden und diese Mitarbeiter, auf die einzelne Person berechnet, angesichts der Öffnungszeiten der Grundschule nicht mehr sinnvoll als Vollbeschäftigte einsetzen können. Das geht einfach nicht. Dem muss ich ins Auge sehen und muss hier eine Lösung finden, damit es nicht dazu kommt, dass wir Vollbeschäftigung bezahlen - ad personam meine ich jetzt -, aber diese letzten Endes durch Arbeitsleistungen außerhalb des Unterrichts in der Grundschule einfach nicht mehr ausfüllen können.
Im Personalentwicklungskonzept der Landesregierung 2007 bis 2020 ist derzeit eine Stellenreduzierung bei den pädagogischen Mitarbeitern um 313 Vollzeitstellen bis zum Jahr 2020 vorgesehen. Zugleich ist mein Haus aber vom Kabinett beauftragt worden, eine Konzeption zum künftigen Bedarf beim Einsatz dieser Beschäftigtengruppe vorzulegen. Spätestens für die Zeit nach Ablauf des Tarifvertrages im Jahr 2011 brauchen wir auch eine solche Handlungsgrundlage.
Die künftige Bedarfsentwicklung stellt sich in den einzelnen Einsatzfeldern für pädagogische Mitarbeiter - also Grundschulen, Ganztagsschulen, Förderschulen und Internate - recht unterschiedlich dar. Der Einsatz der Mitarbeiter an Grundschulen wird durch den im Schulgesetz
verankerten Rahmen von 5,5 Zeitstunden täglich begrenzt. Das heißt, dieser Einsatz ist der regulären Vollbeschäftigung, pro Person betrachtet, gar nicht sinnvoll zugänglich.
Der Bedarf an Förderschulen hängt zumindest im Grundschulalter entscheidend auch davon ab, welchen Weg wir künftig bei der Einschulung einschlagen wollen. Hierzu habe ich - wie Sie wissen - dem Bildungskonvent vor einigen Wochen einen Vorschlag unterbreitet, über den wir jetzt auch diskutieren wollen, nämlich schrittweise von sonderpädagogischen Feststellungsverfahren vor der Einschulung abzusehen und stattdessen die Förderung der betreffenden Schülerinnen und Schüler integrativ in den Grundschulen vorzunehmen, zumindest vielleicht in ausgewählten. Gewiss sind diesem Weg je nach Lernbeeinträchtigung auch Grenzen gesetzt, zum Beispiel im Fall von geistigen Behinderungen. Aber insgesamt haben wir hier einen beträchtlichen Nachholbedarf bei der Integration von Kindern mit Entwicklungsproblemen.