Protocol of the Session on February 28, 2008

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Gallert, es drängt sich mir der Eindruck auf, dass es für Sie immer nur eine Wahrheit gibt, und das ist die ihre.

(Zustimmung bei der CDU)

Bei der Frage der Anwendung von Maßstäben möchte ich Ihnen empfehlen: Kehren Sie einmal vor Ihrer Tür, dort haben Sie sehr viel Arbeit zu liegen.

(Zustimmung bei der CDU - Frau Dr. Klein, DIE LINKE: Gleichfalls!)

Meine Damen und Herren! Das Gesetz zur Änderung des Gedenkstättenstiftungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt hat durch die Bestrebung zur Aufhebung des bisherigen § 7 Abs. 2 für sehr viel Aufheben gesorgt, zuletzt in der Sitzung des Innenausschusses. Immer wieder ist sehr scharf geschossen worden. In der letzten Sitzung stand im Vordergrund, gegebenenfalls eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchzuführen, die dann aber mehrheitlich abgelehnt worden ist.

Bislang war es und ist bei den meisten politischen Themen und bei den Debatten im Innenausschuss auch noch gute Sitte, Anhörungen, sobald sie von einer Fraktion beantragt werden, durchzuführen. In diesem Fall, meine sehr geehrten Damen und Herren, war es anders. Sicherlich sind wir immer bestrebt, verschiedene Auffassungen und Sichtweisen in unsere Entscheidung einfließen zu lassen. In diesem speziellen Fall mussten wir dazu aber keine eigene Anhörung mehr durchführen.

Das Ergebnis, welches wir in dem hier vorliegenden Gesetzentwurf vor uns haben, resultiert bereits daraus, dass Opferverbände und Opfer, also diejenigen, die auch zu einer Anhörung geladen worden wären, bereits Stellung genommen und sich klar positioniert haben. Dieser Gesetzentwurf ist Ausfluss aus dem, was uns in

vielen Gesprächen, E-Mails und Briefen vorgetragen worden ist. Eine Anhörung bringt uns in diesem Fall aus meiner Sicht nicht weiter.

Ganz im Gegenteil. Wir hätten einen Termin angesetzt, Anzuhörende eingeladen, die Anhörung durchgeführt und dann in einer späteren Ausschusssitzung einen Beschluss erarbeitet. Das hätte vor dem Hintergrund, dass der Stiftungsrat der Gedenkstättenstiftung, die in unserem Land sehr wichtig ist, bereits seine Arbeit niedergelegt hat und vor einer endgültigen Entscheidung sicherlich nicht wieder aufgenommen hätte, sehr viel Zeit geraubt.

Uns ist wichtig, dass der Stiftungsrat einwandfrei - auch ohne Vorbehalte gegen Einzelne - arbeiten kann. Was wir auch nicht wollen, ist eine Aufsplittung der Gedenkstättenstiftung in eine Zeit von 1933 bis 1945 und danach.

(Zustimmung von Herrn Weigelt, CDU)

Wir haben Gott sei Dank wieder ein geeintes Land und damit eine Geschichte und viele Opfer, die in dieser geschichtsträchtigen Zeit zu leiden hatten. Wir wollen eine einheitliche Gedenkstättenstiftung.

Die LINKE versteht sich darin, im Rahmen der Suche nach Opfern Frau Tiedge als Opfer hinzustellen. Bereits in der letzten Landtagssitzung, in der Frau Tiedge von ihrem Recht Gebrauch gemacht hat, eine sicherlich nicht unumstrittene persönliche Erklärung abzugeben, wurde sie in Bezug auf diese Gesetzesänderung sehr in den Vordergrund gerückt. Sicherlich ist für die Gesetzesänderung ausschlaggebend, dass Frau Tiedge eine Tätigkeit als IM innehatte und auch als Jugendstaatsanwältin in der DDR gearbeitet hat. Ihr war es anheimgestellt, aufgrund dieser Vergangenheit, gegen die sich sehr viele Opferverbände gerichtet haben, ihre Arbeit im Stiftungsrat niederzulegen. Hiervon, meine Damen und Herren, hat sie keinen Gebrauch gemacht.

Aber - das möchte ich betonen - es geht nicht um Frau Tiedge und um eine Gesetzesänderung, die auf ihrer Person und auf ihrer Vergangenheit beruht. Wir wollen vielmehr grundsätzlich nicht mehr, dass ein Stiftungsrat ohne Überprüfung zusammentreten kann und somit Opfern von Gewaltherrschaften ein Dorn im Auge sein könnte.

Der Vorwurf einer „Lex Tiedge“ geht damit völlig fehl. Hiergegen möchte ich mich auch noch einmal ausdrücklich verwahren.

Menschen, die seinerzeit, wenn auch nur mittelbar, dazu beigetragen haben, Menschenrechtsverletzungen zu begehen, sollten nicht im Stiftungsrat der Gedenkstättenstiftung sitzen. Dieses muss für Opfer wie eine Farce wirken.

Aus diesem Grund bitte ich Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetz zur Änderung des Gedenkstättenstiftungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt, um eine zuverlässige Arbeit des Stiftungsrates auch in Zukunft sicherzustellen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kolze. Es gibt zwei Nachfragen, einmal von dem Abgeordneten Herrn Kosmehl und einmal von Frau Dr. Klein. Wollen Sie sie beantworten?

Ja, bitte.

Herr Kosmehl und anschließend Frau Dr. Klein.

Herr Kollege Kolze, ich frage Sie - auch deutlich für das Protokoll -: Ist die CDU-Fraktion der Auffassung, dass Mitglieder des Landtages Teil des Stiftungsrates sein sollen?

Die zweite Frage: Wie schätzt die CDU-Fraktion, wie schätzen Sie es ein, dass mit dem heutigen Gesetzbeschluss die Mitglieder des Landtages, und zwar nur die Mitglieder des Landtages, über einen längeren Zeitraum von der Mitwirkung im Stiftungsrat ausgeschlossen werden?

Kollege Kosmehl, zum einen hätten wir gern einen anderen Weg gewählt. Uns ist dieser Weg ein Stück weit durch die LINKE aufoktroyiert worden. Es hätte eine andere Möglichkeit gegeben. Natürlich sollen die Mitglieder des Landtages im Stiftungsrat mitarbeiten. Leider war diese Verfahrensweise unumgänglich.

Frau Dr. Klein, bitte Ihre Frage.

Herr Kolze, Sie sagten, dem Ausschuss lagen die Stellungnahmen schriftlich vor. Lagen auch Stellungnahmen vom Zentralrat der Juden vor, vom Verband der Euthanasiegeschädigten und Zwangssterilisierten? Wenn ja: Könnten Sie diese eventuell unserer Fraktion zur Verfügung stellen? Von uns hat niemand diese Stellungnahmen.

Wann fanden die Gespräche mit den Opferverbänden statt, insbesondere mit denen, die ich eben genannt habe? Wie möchten Sie die Lösung für die Stiftung haben, um alle Opferverbände einzubeziehen?

Herr Gallert hat nachdrücklich darauf verwiesen, dass einige Opferverbände, insbesondere der Zentralrat der Juden, unter bestimmten Bedingungen nicht mitarbeiten. Wenn es Ihnen nicht gelingt, diese Verbände einzubeziehen, haben wir dann nur noch eine Stiftung, die einen Zeitraum bearbeitet.

Sehr verehrte Kollegin, Sie scheinen mir nicht zugehört zu haben. Ich habe nicht gesagt, dass dem Ausschuss etwas vorgelegen hat, sondern ich habe gesagt, dass uns als Fraktion per E-Mail, in persönlichen Gesprächen und schriftlich entsprechende Stellungnahmen zugegangen sind. Ich gehe davon aus, dass die Verantwortlichen Wege finden werden, alle Opferverbände zu integrieren. - Danke schön.

(Frau Dr. Klein, DIE LINKE: Darf ich noch eine Nachfrage stellen?)

Er möchte keine Frage mehr beantworten. - Gibt es weitere Wortmeldungen? - Das sehe ich nicht. Damit sind

wir am Ende der Debatte und kommen zum Abstimmungsverfahren.

Es ist eine namentliche Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gedenkstättenstiftungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in Drs. 5/1126 beantragt worden. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Gesetz zustimmt, den bitte ich, deutlich mit Ja zu antworten, wer es ablehnt, mit Nein. Wer sich der Stimme enthalten möchte, antwortet mit Enthaltung. Herr Lange wird den Namensaufruf vornehmen und Herr Sturm wird das Abstimmungsverhalten schriftlich fixieren.

(Namentliche Abstimmung)

Abstimmungsverhalten der Abgeordneten:

Frau von Angern Nein Herr Barth - Herr Bergmann Ja Herr Bischoff Ja

Herr Prof. Dr. Böhmer -

Herr Bommersbach Ja

Herr Bönisch Ja

Herr Borgwardt Ja

Herr Born Ja

Herr Dr. Brachmann Enthaltung

Frau Brakebusch -

Herr Brumme Ja

Frau Budde Ja Frau Bull Nein Herr Bullerjahn Ja Herr Czeke Nein Herr Daldrup Ja Frau Dirlich Nein Herr Doege - Herr Dr. Eckert Nein Herr Felke Ja Frau Feußner Ja Frau Fiedler Nein Herr Dr. Fikentscher Ja Frau Fischer Ja Herr Franke Enthaltung

Herr Gallert Nein

Herr Gebhardt Nein

Herr Geisthardt Ja Frau Gorr - Herr Graner Ja Frau Grimm-Benne Ja Herr Grünert Nein Herr Gürth Ja

Herr Güssau Ja

Frau Hampel Ja

Herr Harms Ja Herr Hartung Ja Herr Hauser Enthaltung Herr Heft Nein Herr Henke Nein