Protocol of the Session on February 28, 2008

(Herr Borgwardt, CDU: Weil Sie sehr viele Klagen bekommen werden, Herr Kollege!)

- Als Jurist habe ich damit kein Problem.

(Heiterkeit bei der CDU - Zuruf von Herrn Tullner, CDU)

Wir haben im Polizeibereich einen Personalüberhang - - Die Juristen in der Landesverwaltung wollen auch beschäftigt sein.

(Zuruf von Herrn Tullner, CDU)

Wir haben im Polizeibereich einen Personalüberhang gegenüber anderen Bundesländern, der in dem vorhandenen Umfang auch dann nicht gerechtfertigt ist, wenn man berücksichtigt, dass sich die Polizeidichte in der Tat, Frau Dr. Paschke, außer an der Bevölkerungsdichte auch an Belastungsparametern zu orientieren hat. Hier sind konkret zu nennen die hohe Kriminalitätsbelastung, die wir im Vergleich zu westdeutschen Flächenländern immer noch haben, und das immer noch vorhandene überdurchschnittliche Verkehrsunfallaufkommen.

Ich denke, dass diese aufgabenbezogenen Faktoren im Personalentwicklungskonzept der Landesregierung durchaus berücksichtigt worden sind. Auch wenn die neue Altersteilzeitregelung in großem Umfang in Anspruch genommen wird, gibt es in Sachsen-Anhalt mehr Polizeivollzugsbeamte als in den meisten anderen Bundesländern.

Ich denke, die Aufstockung des Altersteilzeitzuschlages auf den Personenkreis der Polizeivollzugsbeamten zu begrenzen, ist noch aus einem anderen Grunde sachgerecht: Der Polizeivollzugsdienst ist ein Bereich des öffentlichen Dienstes, in dem das Alter eine größere Rolle spielt als in anderen Bereichen. Vielleicht muss man auch das Lehrerpersonal bei der Altersfrage besonders betrachten. Ich denke, dass es in der allgemeinen Verwaltung im Prinzip keinen Unterschied macht, ob jemand 30 oder 50 Jahre alt ist.

Ich halte es für richtig, dass man, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, auch insoweit differenziert, als man sagt: Wir lassen die Regelung zur Altersteilzeit und Frühpensionierung nicht den Beamtinnen und Beamten des höheren Dienstes zugute kommen; denn diese kommen im Zweifel nicht in Situationen, in denen sie einem jugendlichen Straftäter hinterherspurten müssen.

Zu Recht fordert der DGB eine Vergrößerung des Einstellungskorridors. Es hat mich gefreut, dass der Innen

minister in Zusammenarbeit mit dem Finanzminister einen Vorschlag erarbeitet hat. Ich bin zuversichtlich, dass die Landesregierung dem folgen wird. Mit diesen 100 Mehreinstellungen, die noch in diesem Jahr zu realisieren wären, kann man den Altersaufbau und damit die Einsatzfähigkeit der Polizei verbessern.

Allerdings halte ich es für finanzpolitisch nicht vertretbar, wenn wir der Forderung, die von einigen Stellen erhoben wird, nachgeben, dass diese Regelung auf alle Beschäftigten im Landesdienst erweitert wird.

(Zustimmung von Frau Fischer, SPD)

Der Tarifbereich ist ohnehin dem unmittelbaren Zugriff des Landesgesetzgebers entzogen. Was die Beamtinnen und Beamten anbetrifft, fehlt es - außer bei der Polizei und vielleicht bei der Lehrerschaft - an den besonderen Gründen, die für eine Verjüngung der Polizei sprechen.

Ich bitte um Überweisung des Gesetzentwurfes zur federführenden Beratung in den Innenausschuss und zur Mitberatung in den Finanzausschuss. Ich schließe mich dem Anliegen von Frau Dr. Paschke an, dass wir in den Ausschüssen noch nähere Erläuterungen zu den Kosten erhalten, die über das hinausgehen, was die Landesregierung zu diesem Thema auf Seite 5 des Gesetzentwurfes ausgeführt hat. Ich denke aber, dass die dort getroffene Wertung, dass man durch dieses Konzept mehr einspart, als an zusätzlichen Kosten verursacht wird, in den Ausschussberatungen bestätigt werden wird, sodass wir am Ende zu einer positiven Beschlussempfehlung werden kommen können. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Rothe. - Damit ist die Debatte abgeschlossen. Es wurde eine Überweisung in den Innenausschuss und zur Mitberatung in den Finanzausschuss beantragt. Wer stimmt dem zu? - Das sind offensichtlich alle. Dann ist das so beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt 6 ist beendet.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Zweite Beratung

Evaluierung der Bürgerarbeit

Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 5/1069

Evaluierung des Modellprojektes „Bürgerarbeit“

Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drs. 5/1072

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit - Drs. 5/1125

Ich bitte nun Frau Nadine Hampel, als Berichterstatterin das Wort zu nehmen. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Anträge „Evaluierung der Bürgerarbeit“, Antrag der Fraktion der FDP in der Drs. 5/1069, sowie „Evaluierung des Modellprojektes ‚Bürgerarbeit’“,

Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drs. 5/1072, wurden durch den Landtag in der 33. Sitzung am 24. Januar 2008 an den Wirtschaftsausschuss überwiesen.

Der Wirtschaftsausschuss hat sich der Problematik zügig angenommen. Bereits in der Sitzung am 13. Februar 2008 wurde eine Empfehlung an den Landtag zu den Anträgen erarbeitet. Über diese Ihnen vorliegende Empfehlung wurde im Ausschuss Konsens erzielt.

Daher verabredete der Wirtschaftsausschuss, die Beschlussempfehlung in die Konsensliste des Landtages aufnehmen zu lassen. Da die Konsensliste aber nur Anwendung findet, wenn mehr als eine Beschlussempfehlung zur Abstimmung gebracht wird - das war hier nicht der Fall -, bin ich durch den Wirtschaftsausschuss beauftragt worden, vor dem Hohen Haus die Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses zu begründen.

Mit dem Modellprojekt Bürgerarbeit haben sich der Landtag und der Wirtschaftsausschuss schon in mehreren Sitzungen befasst. Aktueller Anlass, das Thema aufzugreifen, ist eine Studie des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sowie ein in Kürze vorliegender Evaluierungsbericht des Zentrums für Sozialforschung Halle.

Um möglichst effektiv zu arbeiten, beschloss der Wirtschaftsausschuss in seiner Februarsitzung die Ihnen vorliegende Empfehlung und verabredete, dass sich zunächst die arbeitsmarktpolitischen Sprecher und Sprecherinnen der Fraktionen mit dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, dem Zentrum für Sozialforschung Halle sowie der Landesregierung zu Fach- und Vorgesprächen treffen. Der Termin ist bereits verabredet worden und findet demnächst statt.

Sobald Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, dem Wirtschaftsausschuss den Auftrag für eine Befassung mit den Evaluierungen erteilen, werden die Beratungen im Wirtschaftsausschuss auf der Grundlage des Gesprächsergebnisses der Sprecher und Sprecherinnen geführt werden.

Meine Damen, meine Herren! Der Wirtschaftsausschuss hat die Ihnen vorliegende Empfehlung einstimmig auf den Weg gebracht. Ich bitte Sie, sich dieser Beschlussempfehlung anzuschließen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Hampel, für diesen Bericht.

Wünscht noch jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir über das ab, was der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit in der Drs. 5/1125 empfiehlt. Wer stimmt zu? - Offensichtlich alle. Dann ist das so beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 7 ist beendet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 8 auf:

Beratung

a) Stellungnahme zu den Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betreffend das Gesetz zur kommunalen Zusammenarbeit im Stadt-UmlandBereich der kreisfreien Städte Halle (Saale) und

Magdeburg und weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften - LVG 7/07, LVG 8/07

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 5/1105

b) Stellungnahme zu den Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betreffend das Gesetz zur Wahrung des Nichtraucherschutzes im Land Sachsen-Anhalt - LVG 3/08, LVG 4/08

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 5/1141

c) Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht betreffend das Landesnichtraucherschutzgesetz Baden-Württemberg - 1 BvR 3262/07

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 5/1142

d) Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betreffend das Besoldungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt in der Fassung des Gesetzes zur Änderung landesbesoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften - LVG 5/08

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 5/1143

Berichterstatter zu Tagesordnungspunkt 8 a ist der Abgeordnete Herr Borgwardt. Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen! Die Verfassungsbeschwerden - die Präsidentin hat sie bereits genannt - LVG 7/07 und LVG 8/07 sind mit Schreiben des Landtagspräsidenten vom 17. Januar 2008 dem Ausschuss für Recht und Verfassung auf der Grundlage des § 52 der Geschäftsordnung des Landtages zur Beratung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Landtag übergeben worden.

Zum Sachverhalt. Mit den genannten Verfassungsbeschwerden richten sich zum einen die Gemeinden Zielitz im Bördekreis und zum anderen die Stadt Merseburg gegen das Gesetz zur kommunalen Zusammenarbeit im Stadt-Umland-Bereich der kreisfreien Städte Halle (Saale) und Magdeburg und weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften vom 17. Oktober 2007.

Die Beschwerdeführer wehren sich gegen die originäre Gründung zweier Zweckverbände - es sind Pflichtverbände gemeint - und die damit verbundene Zwangseingliederung in einen auf das Umland der Städte bezogenen kommunalen Planungsverband. Sie meinen, es werde mit dem Gesetz unter anderem gegen das kommunale Selbstverwaltungsrecht verstoßen. In der Verbandsversammlung komme der Erfolgswert der Stimmen der Wahlbürger nicht zum Ausdruck, sodass ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz vorliege. Darüber hinaus seien die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht beachtet worden und die Abgrenzung zu den regionalen Planungsgemeinschaften Magdeburg und Halle sei nicht klar geregelt.