Für die Feststellung der gesundheitlichen Eignung von Bewerberinnen und Bewerbern sowie Beamtinnen und Beamten des Landes soll fortan ausdrücklich die Inanspruchnahme einer zentralen ärztlichen Untersuchungsstelle vorgesehen werden. Kommunale Dienstherren können auch weiterhin den amtsärztlichen Dienst bei den Landkreisen und kreisfreien Städten in Anspruch nehmen.
Die zentrale ärztliche Untersuchungsstelle wird an den bestehenden und für seinen Bereich bewährten polizeiärztlichen Dienst mit Sitz am Standort der Landesbereitschaftspolizei Sachsen-Anhalt hier in Magdeburg angebunden. Die Polizeiärzte werden diese Zuständigkeiten ab dem 1. April 2008 wahrnehmen können.
Von der Zentralisierung der ärztlichen Untersuchung versprechen wir uns eine Verbesserung der Qualität der ärztlichen Gutachten zur Beurteilung der beamtenrechtlichen Dienstfähigkeit,
auf deren Grundlage letztlich die zuständigen Verwaltungsbehörden über die Dienstfähigkeit zu entscheiden haben. - Das hat überhaupt keinen negativen Beigeschmack, Frau Weiß.
Weitere Regelungen in dem Gesetzentwurf betreffen Korrekturen an einzelnen Vorschriften, vor allem am Landesbesoldungsgesetz, über die insbesondere im Finanzausschuss zu beraten sein wird.
Wie Sie wissen, wird das Landesbeamtengesetz infolge der Föderalismusreform umfassend zu novellieren sein.
Das Ministerium des Innern arbeitet intensiv an diesem umfangreichen Gesetzgebungsvorhaben, das noch Ende dieses Jahres den Landtag erreichen soll.
Den vorliegenden Änderungsentwurf hat die Landesregierung vorgezogen, um insbesondere die Instrumente zur Reduzierung von Personalstellen und Personalkosten im Polizeihaushalt zügiger zur Anwendung zu bringen.
Es ist auch dringend notwendig. Wir brauchen neue Einstellungskorridore für junge, gut ausgebildete Polizistinnen und Polizisten. Ich möchte Sie deshalb darum bitten, in den Ausschüssen eine entsprechende Beratung über den Gesetzentwurf durchzuführen. - Vielen herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Hövelmann. - Die Debatte beginnt mit dem Beitrag der Fraktion der FDP. Ich erteile Herrn Kosmehl das Wort. Zuvor begrüße ich Schülerinnen und Schüler des Rathenau-Gymnasiums Bitterfeld auf der Südtribüne.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister Hövelmann, vielleicht können wir es zur Übung machen, künftig darauf zu verzichten, den Landtag zu ermahnen, zügige Beratungen durchzuführen,
Ich glaube, dieser Landtag arbeitet immer zügig, was „ohne schuldhaftes Verzögern“ bedeutet. Das heißt, dass wir unsere Arbeit sachgerecht machen.
Dass Sie ein bisschen die Zeit drängt, weil Sie ja die 100 Neueinstellungen - wie Sie es auch in einer Pressemitteilung von heute Vormittag noch einmal verkündet haben -
gern in diesem Jahr durchführen wollen, liegt aber nicht am Landtag. Es liegt nicht am Landtag, wenn das noch nicht möglich ist. Es liegt einzig und allein an der Landesregierung.
Nur kurz: Am 27. März - ich schaue vorsichtshalber in meinem Redemanuskript genau nach, damit ich das Datum nicht falsch nenne - hat der Finanzminister das Personalentwicklungskonzept vorgestellt.
- 2007. Bereits damals haben Sie angekündigt, Sie würden ein Frühpensionierungsprogramm machen, um 1 000 - 1 000 war damals die Zahl - neue Stellen zu schaffen oder einen Austausch hinzubekommen. Es war am 27. März 2007. Erst heute, am 28. Februar 2008, elf Monate später,
bringen Sie einen Gesetzentwurf in den Landtag ein, um eine Grundlage dafür zu schaffen, ein Frühpensionie
rungsprogramm auflegen zu können. Dass Sie dafür elf Monate gebraucht haben, können Sie ganz gewiss nicht dem Landtag zuschieben. Diesbezüglich müssen Sie sich vielleicht einmal selbst und Ihrem Haus Vorwürfe machen.
In Ihre Pressemitteilung haben Sie - dafür danke ich Ihnen recht herzlich - ehrlicherweise hineingeschrieben, dass sich die Zahl der Neueinstellungen damit auf 121 erhöhen würde, das heißt, wenn man die 100 Stellen schafft.
Das bedeutet aber nur, dass Sie jetzt den Fehler korrigieren, den Sie mit Ihrer Zustimmung zum Personalentwicklungskonzept zugelassen haben, nämlich in diesem Jahr nur 21 Neueinstellungen statt der angesprochenen 100, 150 vorzunehmen. Dazu gibt es von den verschiedenen Fraktionen unterschiedliche Forderungen.
Sie haben für dieses Jahr nur 21 vorgesehen gehabt. Erst ab dem Jahr 2012 sollten 200 nachgeholt werden.
Wir haben von Anfang an gesagt: Jetzt, da wir die Möglichkeit einer quantitativen und qualitativen Auswahl haben, müssen wir vermehrt einstellen, jetzt müssen wir ausbilden,
weil die Kolleginnen und Kollegen noch einen gewissen Erfahrungsschatz brauchen, bevor altgediente Polizeibeamtinnen und -beamte außer Dienst gehen. Es nützt uns nichts, wenn wir einen Wechsel in der Art und Weise haben - das sage ich jetzt in Anführungsstrichen und hoffe, die Beamten nehmen mir das nicht übel -, dass die „Frischlinge“ sofort die volle Verantwortung tragen müssen und nicht zunächst noch die „alten Hasen“ sozusagen als Leitfiguren mit dabei haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir würden uns gern im Zuge dieser Diskussion vielleicht beginnend bei diesem Gesetz, aber auch in der Enquetekommission, in der wir den Bereich Personal erörtern werden, einmal über die Frage unterhalten: Was bedeutet eigentlich ein Personalbestand, der dem Bundesdurchschnitt entspricht? - Die Diskussion darüber ist unter den innenpolitischen Sprechern sehr intensiv geführt worden. Kann man an der Polizeidichte überhaupt etwas ablesen? Ist sie unter den Bundesländern vergleichbar? Wie bekommt man den Bundesdurchschnitt?
Lassen Sie uns Kriterien dafür suchen, wie viel Polizei man in Sachsen-Anhalt braucht, um flächendeckend den Menschen in diesem Land Sicherheit zu gewährleisten, aber auch die polizeilichen Aufgaben zu erfüllen. Das sollten wir spätestens in der Enquetekommission tun.