Frau Dr. Hüskens, möchten Sie eine Frage von Frau Dr. Klein beantworten? - Bitte schön, Frau Dr. Klein, fragen Sie.
Frau Dr. Hüskens, Sie sprachen soeben wieder über die Unternehmer, vor allen Dingen über die Kleinunternehmer, die, um die Erbschaftsteuer zu bezahlen, genötigt sind, entweder Vermögen zu veräußern oder den Betrieb möglicherweise stillzulegen. Kennen Sie Zahlen, wie viele Unternehmen dies in den letzten Jahrzehnten betroffen hat? Ich weiß, es gibt eine Anfrage an die
Bundesregierung. Die konnten dazu keine Zahlen nennen. Die konnten auch keine Zahl nennen zu denen, die das bisherige Recht, zehn Jahre lang die Erbschaftsteuer auszusetzen, in Anspruch genommen haben. Deswegen ist meine Frage: Kennen Sie Zahlen, wenn es denn so ist?
Also wenn das Bundesministerium für Finanzen keine Zahlen hat, habe ich sie auch nicht. Ich überwache die Bürger in diesem Punkt nicht. Aber ich kann Ihnen ganz klar sagen: Es gibt eine ganze Reihe von Unternehmen, die, wenn man sich mit ihnen unterhält - - Also nicht solche in unserem Bundesland; bei uns muss es ja noch zu dem Generationswechsel kommen.
Aber wenn Sie in andere Länder gehen, in denen das schon eine lange Zeit geübte Praxis ist, haben Unternehmen immer wieder das Problem, dass man sagt, wenn wir den Übergang machen, wie muss ich es steuerrechtlich bewerten, und ich muss die Steuer aus dem Unternehmen heraus zahlen. Diese Probleme - darüber können Sie sich mit Steuerberatern in den verschiedenen Regionen der Republik unterhalten - kommen immer wieder hoch. Es passiert tatsächlich, dass Unternehmen nicht nur an der Insolvenz vorbeischrammen, sondern dass es zu Veräußerungen kommt, die die wirtschaftliche Situation des Unternehmens schwächen und gegebenenfalls auch Arbeitsplätze kosten. Das kann, glaube ich, nicht in unser aller Interesse sein.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Frau Hüskens, wenn Sie auf Wahltermine rekurrieren, muss ich sagen, dass sich nicht allzu viel daran ändern wird. Von daher werden die Konstellationen gleich bleiben. Dass Sie das Problem mit Länderfürsten nicht haben, ist nun einmal auch so, wie es ist.
Kommen wir zum Ernst der Sache zurück. Ich fange einmal mit dem Ergebnis an. Wir werden der vorliegenden Beschlussempfehlung zustimmen. Ich will aus der Sicht meiner Fraktion aber auf zwei Punkte hinweisen.
Erstens zu dem verteilungspolitischen bzw. grundsätzlichen politischen Aspekt, was es sozusagen rechtfertigt, ein Vermögen durch den Staat besteuern zu lassen oder es gar anders verteilen zu wollen. Ich denke, Frau Dr. Klein, es bedarf schon einer besonderen Rechtfertigung, um ein Vermögen, das durch gewerbliche Tätigkeit, im Übrigen auch aus versteuertem Einkommen erwirtschaftet worden ist, vom Staat einfach umverteilen lassen zu wollen. Ich glaube, wir haben in den letzten Jahrzehnten in diesem Landstrich die Erfahrung gemacht, dass wir das eigentlich nicht wollen. Denn wenn wir Privatinitiative, Eigenverantwortung und wirtschaftlichen Erfolg als Chancengerechtigkeit begreifen, dann sollten wir das auch von A bis Z durchdeklinieren. Wir, die CDU-Fraktion, tun dies zumindest.
Der zweite Punkt betrifft die Steuerautonomie der Länder. Wir als Land Sachsen-Anhalt müssen uns ganz klar dazu bekennen, dass wir bis zum Jahr 2019 zumindest die Verabredungen, die bundespolitisch und mit den an
deren Ländern solidarisch getroffen worden sind, als den Status quo, als Conditio sine qua non anerkennen. Das heißt, hier können und wollen wir nicht an den Grundlagen unserer eigenen Finanzverantwortung rütteln. Ansonsten, glaube ich, wären wir ein Stück weit selbstmörderisch und würden Harakiri spielen.
Aber - das haben wir in unseren Parteien alle erfahren - die Debatten gehen weiter. Wir haben gerade die Föderalismusreform II laufen. Wir hoffen, dass wir nach den Wahlen ein bisschen mitbekommen, wohin sich die Einigungskorridore bewegen, an denen wir gerade heftig hin und her diskutieren.
Wir wissen aber auch, dass wettbewerbliche Elemente nicht nur aus den süddeutschen Ländern, sondern auch aus dem Föderalismus heraus, wenn man ihn als staatliches Prinzip ernst nimmt, diskutiert werden müssen. Wir sind, denke ich, realistisch genug, um uns auf diese Diskussionsgrundlage einzustellen. Deshalb müssen wir alle miteinander schauen, dass wir hier keine Einzellösung haben, wie es bei der Erbschaftsteuer jetzt der Fall wäre. Man kann natürlich sagen, 9 Millionen € sind das eine und der Länderfinanzausgleich ist der andere Regelungskreis.
Aber wir müssen uns schon Gedanken darüber machen, wie es zum Beispiel nach dem Jahr 2019 weiter geht. Ich bin der Auffassung, wir als Land, das durchaus selbstbewusst auf die politischen Ergebnisse der letzten Zeit blicken kann, müssen uns auch Gedanken darüber machen, wo wir eigene Schwerpunkte setzen können und setzen wollen. Dazu gehört eben auch ein Stück weit mehr Freiheit in der eigenen Gestaltungskompetenz. Für die Zeit nach 2019 sollten wir uns unter dem Aspekt, dass wir möglichst eine nachvollziehbare Startgerechtigkeit haben werden, durchaus auch einmal über Konzepte unterhalten - vielleicht nicht hier und heute, aber in den Ausschüssen -, an welchen Stellen wir Eigenverantwortung stärker betonen wollen. Das ist der Weg, den wir als CDU-Fraktion in der Diskussion gehen wollen. Wir laden herzlich alle ein, dabei mitzutun. - Danke.
Es liegen zwei Anträge vor, über die getrennt abgestimmt wird. Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt, den Antrag der Fraktion der FDP in der Drs. 5/646 abzulehnen. Wer stimmt dem zu? - Die Koalitionsfraktionen und die LINKE. Wer stimmt dagegen? - Die FDP-Fraktion. Damit ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt dem Landtag, den Alternativantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS in der Drs. 5/660 abzulehnen. Wer stimmt dem zu? - Die Koalitionsfraktionen und die FDP. Wer stimmt dagegen? - Die Antragsteller, die Linkspartei.PDS.
Damit ist in beiden Fällen der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt worden und die Anträge wurden abgelehnt. Damit ist der Tagesordnungspunkt 11 beendet.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landtag hat beide Anträge in der 5. Sitzung am 7. Juli 2006 zur Beratung in den Innenausschuss überwiesen.
Mit der Zukunft der KZ-Gedenkstätte Lichtenburg in Prettin beschäftigte sich der Landtag von Sachsen-Anhalt bereits in mehreren Sitzungen. Sie können sich erinnern; das ging über Jahre. Im Frühjahr 2002 stellte er einstimmig fest, dass die KZ-Gedenkstätte Lichtenburg in Prettin von überregionaler Bedeutung ist und sprach sich zugleich für den Erhalt und den Ausbau der Gedenkstätte aus.
Im Februar 2006 beschloss der Landtag das Gedenkstättenstiftungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt. Gemäß § 2 Abs. 2 des Gedenkstättenstiftungsgesetzes unterhält die Stiftung zur Erfüllung des Stiftungszweckes in eigener Trägerschaft die Gedenkstätte Lichtenburg in Prettin, die Gedenkstätte für Opfer der NS-Euthanasie Bernburg, die Gedenkstätte Langenstein-Zwieberge, die Gedenkstätte „Roter Ochse“ in Halle, die Gedenkstätte Moritzplatz Magdeburg und die Gedenkstätte „Deutsche Teilung“ in Marienborn.
Mit Ausnahme der Gedenkstätte Lichtenburg in Prettin trat das Gesetz am 1. Januar 2007 in Kraft. Voraussetzung für das Inkrafttreten betreffend die KZ-Gedenkstätte Lichtenburg“ in Prettin gemäß § 22 Abs. 2 des Gedenkstättenstiftungsgesetzes ist die Übernahme in Landesträgerschaft.
Die Fraktion der Linkspartei.PDS forderte in dem vorliegenden Antrag in der Drs. 5/101 dazu auf, dieses in die Tat umzusetzen und den Landtag über die praktischen Schritte der Umsetzung umfassend zu informieren.
Die Fraktion der FDP empfahl dem Landtag in ihrem Alternativantrag in der Drs. 5/147 zu beschließen, die Landesregierung aufzufordern, in den Ausschüssen für Inneres sowie für Recht und Verfassung über den derzeitigen Stand der Verhandlungen mit dem Bund über die
Der Innenausschuss befasste sich erstmals in der 4. Sitzung am 28. September 2006 mit dem Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS sowie dem Alternativantrag der Fraktion der FDP. Die Landesregierung informierte den Ausschuss im Verlaufe dieser Sitzung über den aktuellen Stand der Verhandlungen mit dem Bund. Im Ergebnis der Beratung beschloss der Innenausschuss, sich mit diesem Thema weiter zu befassen und dem Landtag noch keine Beschlussempfehlung vorzulegen.
In einer weiteren Sitzung am 12. Februar 2007 nahm der Innenausschuss einen weiteren Bericht der Landesregierung zu diesem Thema entgegen und beschloss, sich im April 2007 über den Stand der Verhandlungen zur Übernahme der KZ-Gedenkstätte in die Landesträgerschaft erneut berichten zu lassen.
Eine nochmalige Berichterstattung durch die Landesregierung erfolgte daraufhin in der 18. Sitzung am 5. April 2007 sowie in der 19. Sitzung am 10. Mai 2007. Im Ergebnis dieser Beratungen sprach sich der Innenausschuss dafür aus, das Thema bis zur Unterzeichnung der Verträge mit dem Bund zur Übernahme der KZ-Gedenkstätte Lichtenburg weiter zu begleiten.
In der 32. Sitzung am 20. Dezember 2007 teilte die Landesregierung dem Innenausschuss mit, dass das Kabinett das Innenministerium am 28. August 2007 ermächtigt hat, den Überlassungsvertrag mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben über die kostenfreie Nutzung von Teilen des Schlosses Lichtenburg und die Errichtung einer Gedenkstätte Lichtenburg abzuschließen. Der Überlassungsvertrag sei am 12. Oktober 2007 abgeschlossen worden.
Mit Abschluss des Überlassungsvertrages ist die Gedenkstätte in Landesträgerschaft und damit gemäß der Regelung des Stiftungsgesetzes nunmehr in die Trägerschaft der Gedenkstättenstiftung übergegangen. Damit haben sich die Anträge der Fraktion der Linkspartei.PDS in der Drs. 5/101 und der Alternativantrag der Fraktion der FDP in der Drs. 5/147 erledigt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Innenausschuss verabschiedete in der 32. Sitzung am 20. Dezember 2007 zu den in Rede stehenden Anträgen einstimmig die Ihnen in der Drs. 5/1058 vorliegende Beschlussempfehlung und empfiehlt, beide Anträge für erledigt zu erklären.
Vielen Dank, Herr Madl. - Eine Debatte dazu ist nicht vereinbart worden. Möchte dennoch jemand sprechen? - Das ist nicht der Fall, sodass wir gleich abstimmen können, und zwar über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, die beiden Papiere für erledigt zu erklären. Wer stimmt dem zu? - Offensichtlich alle. Dann ist das so beschlossen und Tagesordnungspunkt 13 beendet.
Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, habe ich die Freude, Schülerinnen und Schüler der
Ganztagsschule Burgbreite in Wernigerode auf der Südtribüne begrüßen zu können. Herzlich willkommen!