Protocol of the Session on January 24, 2008

Wir stimmen heute jedenfalls der Beschlussempfehlung des Ausschusses zu. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kosmehl. - Nun erteile ich Herrn Rothe das Wort.

(Herr Rothe, SPD: Herr Präsident, ich schließe mich den Ausführungen von Herrn Kosmehl an! - Beifall bei der SPD - Oh! bei der CDU, bei der LINKEN und bei der FDP)

Wer es nicht verstanden hat: Er schließt sich den Ausführungen von Herrn Kosmehl an.

Jetzt erhält Frau Dr. Paschke das Wort, um für die Fraktion DIE LINKE zu sprechen. Bitte schön.

Bei mir können Sie nicht klopfen. Ich schließe mich nicht an.

Meine Damen und Herren! Der § 20 im Entwurf des Beamtenstatusgesetzes ist sozusagen schon ad acta gelegt worden, weil der Bundestag dem Vorschlag des Bundesrates am 13. Dezember 2007 gefolgt ist und ihn rausgeschmissen hat. Jetzt könnte man sagen, dann brauchen wir uns nicht mehr über die Historie und über das Wenn und Aber zu unterhalten. Das will ich auch nicht in großer Breite tun. Aber ich will doch zwei Anmerkungen machen.

Hier wird immer gesagt, dass es rechtlich völlig unumstritten ist, dass das jetzt ausschließlich in der Kompetenz der Länder liegt. Nicht nur das Bundesinnenministe

rium meinte, dass der Statusbegriff, wenn er denn richtig und nicht zu engstirnig ausgelegt wird, durchaus einen bestimmten Rahmen regeln sollte. Das haben sehr viele Gutachter so gesehen. Allerdings waren auch sehr viele Gutachter gegen diese Auffassung. Deswegen ist überhaupt noch nicht klar, ob die Rechtsauffassung unserer Landesregierung tatsächlich unumstritten ist.

Rechtlich umstritten ist auch - ich habe mir gerade noch einmal durchgelesen, was für Gutachten gekommen sind -, dass auf der Grundlage des Grundgesetzes - ich glaube, nach Artikel 125 - die Regelung in § 107b des Beamtenversorgungsgesetzes unbedingt gilt, bis die Länder endlich eine Regelung gefunden haben. Also, es gibt durchaus Gutachter, die sagen: Nein, an dieser Stelle gibt es jetzt eine Regelungslücke, die die Länder relativ unverzüglich auszufüllen haben.

Herr Minister, ich teile Ihren Optimismus manchmal gern. Aber ich sehe es nicht so, dass es in diesem Bereich sehr schnell zu einer Regelung kommen wird; denn es gibt vorrangig aus der Sicht der Länder, die Geberländer sind, durchaus berechtigte Interessen. Ansonsten wären sie in Größenordnung gar nicht an diesen Bereich herangegangen.

Frau Rotzsch, ich teile Ihren Optimismus gern, dass die Enquetekommission diesen ganzen Bereich innerhalb ihrer relativ kurzen Beratungsfrist erledigen kann. Aber ich verspreche Ihnen auch, dass wir trotzdem die Föderalismuskrümel ins Parlament einbringen werden; denn Rosinen sind das garantiert nicht.

Das werden wir auch später noch machen, wenn wir merken: O Gott, es geht nicht, dass 16 Länder unterschiedliche Laufbahnrechtsregelungen haben. Dann gehen wir als Bundesland Sachsen-Anhalt in die Knie. Wir werden genauso dafür kämpfen müssen, dass irgendeine relativ einheitliche Regelung kommt. Dann werden wir immer wieder merken, dass das jetzt innerhalb des Föderalismus zerkrümelte Dienstrecht eine ganz schwierige Aufgabe ist. Deshalb finde ich es gut, wenn wir im Parlament auch in Bezug auf solche Fragen regelmäßig üben; denn wir haben jetzt diese Rechte übertragen bekommen.

Gucken Sie einmal in die Vergangenheit, wann wir uns einmal mit dem Beamtenrecht befasst haben. Wir haben Tausende von Beamten und auch junge Beamte, die jetzt natürlich gucken und fragen, was denn hier für eine Neuregelung geschaffen wird.

Meine Damen und Herren! Ich gehe nach wie vor davon aus, dass das insgesamt ein Rückschritt ist. Ich will hier jetzt aber nicht die einzelnen Punkte benennen; denn dann überstrapaziere ich Sie. Vielleicht habe ich auch einmal die Möglichkeit, in der Enquetekommission darüber zu sprechen.

Ich möchte noch auf zwei Punkte eingehen. Der Antwort der Landesregierung zum Bericht des Landesrechnungshofs sind auf Seite 7 die ersten Ergebnisse der Verhandlungskommission vom 10. Oktober zu entnehmen, in der bekanntlich nur Geberländer, also alte Bundesländer, sitzen. Ich finde es - ich will nicht sagen: instinktlos - einfach nicht gut, dass man es so geregelt hat, dass die Antragsteller darin sind.

In der Antwort steht zum Beispiel ein Satz, bei dem ich sehr stutzig geworden bin. Es heißt: Geregelt werden könne die Versorgungslastenteilung im Wege eines multilateralen Staatsvertrags, der die Materie über den der

zeit noch geltenden § 107b des Beamtenversorgungsgesetzes hinaus völlig neu regeln müsse. Völlig neu!

Dann ist ausdrücklich noch einmal darauf hingewiesen worden, dass man insbesondere Alternativen für bereits durchgeführte Dienstherrenwechsel nach § 107b regeln möchte. Das heißt, diejenigen, die derzeit hier arbeiten und noch nicht in der Versorgung sind - - Es wird eindeutig gesagt, dass die, die jetzt schon in der Versorgung sind, drin bleiben. Aber was wird mit den Beamten, die derzeit arbeiten? - Für diese will man absolut Alternativen haben und neu regeln.

Ich bin dem Minister zumindest sehr dankbar. Wir werden an gegebener Stelle daran erinnern, wenn es nicht kommt, dass wir diesen Prozess sehr gut verfolgen. Dann wissen wir nämlich, welche Fehler wir bei den anderen Dingen, die wir übertragen bekommen haben, im Bundesrat zukünftig ausschließen können. - Danke sehr.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Dr. Paschke. - Damit ist die Debatte abgeschlossen und wir stimmen über die Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drs. 5/1055 ab. Wer stimmt zu? - Die Koalitionsfraktion und die FDP. Wer stimmt dagegen? - Die Fraktion DIE LINKE. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen worden und der Tagesordnungspunkt 12 ist abgeschlossen.

Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 11 auf:

Zweite Beratung

Erbschaftsteuerrecht in Länderkompetenz

Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 5/646

Alternativantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS - Drs. 5/660

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen - Drs. 5/1054

Die erste Beratung fand in der 21. Sitzung des Landtages am 27. April 2007 statt. Abgeordneter Herr Tullner konnte vorhin wegen anderer wichtiger Angelegenheiten nicht im Saal sein. Ich erteile ihm nun als Berichterstatter des Ausschusses für Finanzen das Wort. Bitte, Herr Tullner, sprechen Sie.

Herr Präsident, ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre Nachsicht. Ich hatte vor dem Dezember-Plenum einmal den Albtraum, dass ich meine Haushaltsrede verpasse. Das habe ich aber glücklicherweise hinbekommen. Ich bitte um Nachsicht, dass es heute aufgrund terminlicher Wirren nicht ganz optimal gelaufen ist.

Aber jetzt zum Thema. Ich habe heute die Freude, zu dem Antrag in der Drs. 5/646 und dem Alternativantrag in der Drs. 5/660 zum Thema Erbschaftsteuerrecht, die wir in erster Lesung im April 2007 im Landtag hatten, in zweiter Lesung Bericht zu erstatten.

Es lagen zwei Anträge gegensätzlicher Natur, einer von der FDP-Fraktion und einer von der Linkspartei.PDS, vor. Darüber hat der Finanzausschuss in der 34. Sitzung

am 19. September 2007 und in der dann immerhin schon 47. Sitzung am 19. Dezember 2007 beraten.

Dass das so lange gedauert hat, lag vor allen Dingen daran, dass sich die Kollegen im Ausschuss darauf verständigt hatten, die Diskussion über die Neuformulierung des Erbschaftsteuerrechts im Bund abzuwarten und aufgrund der dann gewonnenen Erkenntnisse bei dieser Materie Schlussfolgerungen zu ziehen.

Nachdem es im Bund eine Regelung gibt, sind wir übereingekommen, dieses Thema im Ausschuss abzuschließen. Wir haben mit 9 : 1 : 0 Stimmen empfohlen, den Antrag der FDP-Fraktion abzulehnen, und mit 6 : 3 : 1 Stimmen empfohlen, den Antrag der Linkspartei.PDS abzulehnen.

Ich bitte Sie im Namen des Ausschusses, der Beschlussempfehlung zu folgen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Tullner. - Vor der Debatte der Fraktionen erteile ich zunächst Herrn Minister Bullerjahn das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Diese beiden Anträge könnten nicht weiter auseinander liegen. Die einen fordern die Abschaffung der Erbschaftsteuer und die anderen sozusagen die Ausschöpfung des Potenzials dieses Instruments. Diese Diskussion wird also auch hier geführt - die Föderalismuskommission lässt grüßen.

Jetzt war Herr Tullner doch ein bisschen vorschnell. Er war so dynamisch. Es gibt aber noch keine Neuregelung im Bund. Es gab die Koch-Steinbrück-Arbeitsgruppe. Es gab Vorschläge. Ich glaube, ich erzähle hier nichts Neues, wenn ich sage, dass es auch wegen Wahlkämpfen, aber natürlich auch aus grundsätzlichen Gründen heftigste Debatten gibt.

Die einen sagen - das sollte man hier auch nicht verschweigen -, dass die Erbschaftsteuer eine wesentliche Rolle bei der Finanzierung des Sozialstaates spielen sollte, ohne dass ich jetzt auf die Sozialstaatsdiskussion eingehen will. Es gibt viele Vorschläge zum Beispiel in der Sozialdemokratie, bei denen es darum geht, dass diese 4 Milliarden €, um die es geht, eigentlich viel zu wenig sind. Demgegenüber gibt es in der CSU und in der CDU Vorschläge - da sage ich auch nichts Neues -, die Erbschaftsteuer abzuschaffen, wie es ähnlich in der FDP angedacht wird. Es sitzen also manchmal welche im Raum, die sehr unterschiedliche Auffassungen über das haben, worüber sie gerade beraten.

Die Fraktionsspitzen haben sich darauf geeinigt, dass es trotzdem einen Kompromiss geben soll. Es soll ihn jetzt geben, das heißt in dieser Wahlperiode. Aber wir sind noch lange nicht um die Klippe herum; denn es gibt jetzt schon sehr viele, die sagen, das, was als Kompromiss auf dem Tisch liegt, wird in der Summe betrachtet die 4 Milliarden € nicht erbringen. Es gibt jetzt Diskussionen darüber, ob das an den Anlaufschwierigkeiten liegen könnte. Man redet über eine halbe Milliarde Euro.

Andere sagen, dass die Besteuerung zum Beispiel in der Landwirtschaft - auch bei uns ein Thema - noch gar nicht

klar geregelt ist. Wir haben jetzt selbst - das will ich hier ruhig erwähnen - gemeinsam mit der Landwirtschaftsministerin Fallbeispiele erarbeitet und haben diese gemeinsam mit Meck-Pomm in die Diskussion eingespeist. Wir sind gespannt darauf, wie das dann wirkt.

In Sachsen-Anhalt wirkte sich eine Reform der Erbschaftsteuer nämlich ganz anders aus als in Bayern, aufgrund der Struktur, der Anzahl der Eigentümer oder der Frage der Flächen. Wenn wir dann irgendwann den Arm heben, möchten wir schon wissen, was dann praktisch bei uns passieren würde; denn meistens sind die Vorschläge so, dass sie nicht unbedingt uns bevorteilen. Sie haben immer so einen kleinen Süddrall. Das ist bei der Erbschaftsteuer ganz besonders deutlich; sonst hätte es schon längst einen Kompromiss gegeben. Es gibt die Diskussion gerade in der CSU. Die sind gehalten, eine gewisse eigene Klientel an dieser Stelle - ich sage einmal - nicht zu benachteiligen. Mehr will ich gar nicht sagen.

(Herr Tullner, CDU: Aber die sind auch erfolg- reich, da unten!)

- Sie müssen sich doch jetzt der CSU nicht vor die Front schmeißen. Ich sage einmal: Ich stehe für das Land Sachsen-Anhalt. Wenn ich irgendwann vorgeworfen bekäme, wir würden unsere Interessen den bayerischen unterordnen, dann möchte ich Sie einmal erleben, ob Sie das noch gut finden würden. Es geht, wie bei vielen anderen Gesprächen, ums Geld: Was kommt unter dem Strich heraus?

Wie gesagt, das ist das Thema. Es wird - das ist ganz klar - keine Veränderung der Zuständigkeit geben. Es wird keine Abschaffung geben; das muss man auch sehen. Dafür liegen die unterschiedlichen Konzepte zu weit auseinander. Ich hielte das auch persönlich für nicht gerechtfertigt.

Nun könnte man sagen, die bei uns anfallenden 9 oder 10 Millionen € Erbschaftsteuer machen den Kohl nicht fett. Man muss aber schon sehen, dass die 4 Milliarden € in der Gesamtverteilung durchaus fehlen würden. Die Wirkungen auf Investitionen - darüber kann man lang und breit diskutieren, aber das sollten wir heute nicht machen - sind in sehr unterschiedlichem Maße zu berücksichtigen; das kann man der Wissenschaft entnehmen.

Das Kabinett hat das nun sozusagen geklärt. Darin hat Herr Tullner Recht. Die Bundesregierung hat sich positioniert, hat das vorgelegt. Jetzt ist es an den Ländern und an den Parteien, insgesamt in Deutschland darüber zu diskutieren. Ich denke, wir werden diesen Prozess verfolgen.