Protocol of the Session on December 14, 2007

(Frau Dr. Paschke, DIE LINKE: Wir wissen das!)

Da heißt es einmal: Die Personalvertretungen kündigen für den Fall der Fortsetzung der Absichten der Kommunalisierung im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit die Herstellung einer öffentlichen Darstellung und Diskussion über die Gewerkschaften an.

Wenn wir dann im nächsten Jahr auf dem Domplatz Demonstrationen mit Plakaten, Trillerpfeifen usw. haben werden, dann hoffe ich nur, dass Sie draußen das Gleiche sagen, was Sie hier drin auch sagen. Ich bin ein wenig gespannt darauf; denn das ist nun einmal ein Feld, das vermint ist. Da müssen wir gemeinsam eine bestimme politische Linie durchhalten.

Den letzten Satz aus diesem Brief will ich Ihnen auch nicht vorenthalten: Die Personalvertretungen fordern die Landesregierung und die Ressortleitungen auf, in Wahrnehmung ihrer Verantwortung einen Riegel vor eine sinnlose, zerstörerische und demotivierende Verwaltungsreform zu schieben.

Ich kann nur sagen, wir werden das nicht tun. Wir werden vielmehr in vielen mühsamen Gesprächen versuchen, auch die Mitarbeiter in diese Entscheidungen einzubinden. Wir werden ihnen deutlich machen, dass wir mit Übergangsfristen, die für einen längeren Zeitraum organisiert werden müssen, dieses politische Ziel umsetzen wollen, weil es sachgerecht ist, bestimmte Aufgaben so wohnort- und gemeindenah zu organisieren, wie es nur möglich ist.

Wir sind noch ein ganzes Stück unterwegs, bis wir das erledigt haben werden. Aber es gibt Länder, die diesbezüglich schon weiter sind als wir in Sachsen-Anhalt. Ich bin mir ziemlich sicher, dass wir das auch schaffen werden. Aber ich bitte um Verständnis dafür, dass wir es nur schrittweise schaffen und dass wir jede einzelne Entscheidung nicht nur mit dem Innenausschuss, sondern auch mit den Fachausschüssen durchdiskutieren müssen, damit wir dann auch im Hohen Haus eine zuverlässige Mehrheit für ein solches Gesetzgebungsverfahren bekommen.

Ich hoffe, dass wir alle Vorarbeiten bis zum Sommer des nächsten Jahres so weit abgeschlossen haben werden, sodass wir uns im Herbst des nächsten Jahres im Parlament über einen Gesetzestext werden unterhalten können.

Ich bitte schon jetzt alle, nicht nur im Prinzip für die Sache zu sein, sondern diesen Weg auch im jeweiligen eigenen Verantwortungsbereich wenigstens so weit mitzugehen, wie er aus sachlichen Gründen vertretbar ist. - Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. - Nun hören wir dazu die Meinungen der Fraktionen. Für die CDU-Fraktion spricht Herr Madl. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Dr. Paschke, das war ja ein rich

tiges Feuerwerk von Negativdarstellungen wie „Komapatient“, „Zeitbombe“ oder „Es ist zu spät!". Ich kann Ihnen sagen, dass es nie zu spät ist, gerade bei diesem Thema nicht. Das Thema ist so komplex, so umfangreich und so kompliziert, dass man sicherlich ein bestimmtes Quantum an Zeit braucht, um die Problematik zu lösen.

Ich kann mich noch gut an die Erstellung und Verabschiedung des Ersten Funktionalreformgesetzes erinnern. Sie können sich vielleicht auch noch daran erinnern. Wir hatten eine ganz interessante Sitzung in Naumburg; ich glaube, es war die 35. Sitzung des Innenausschusses, die einzige in der letzten Legislaturperiode, die wir auswärts durchgeführt haben. In dieser Sitzung haben wir zu dem Entwurf des Ersten Funktionalreformgesetzes Herrn Fieber gehört, den Sie als exquisiten Fachmann bezeichnet haben.

In dem Protokoll über die 35. Sitzung können Sie nachlesen, wie Herr Fieber über neun Seiten darstellt, wie komplex und schwierig die Problematik schon im Hinblick auf die Aufgaben gewesen ist, deren Übertragung im Ersten Funktionalreformgesetz vereinbart worden ist, und zwar nicht nur in Bezug auf die Überwindung der objektiven und der weitaus zahlreicheren subjektiven Gründe, sondern auch in Bezug auf die ganze Problematik der Konnexität, also die Schaffung eines finanziellen Ausgleiches für die Wahrnehmung der einzelnen Aufgaben und den Personalübergang.

Sie können sich vielleicht auch daran erinnern, dass insbesondere der Vertreter des Landkreistages gesagt hat, die Landkreise hätten überhaupt keine Probleme damit, Aufgaben zu übernehmen und diese zu erledigen, brauchten aber, wenn sie das Personal komplett übernehmen müssten, auch eine 100-prozentige Finanzierung. Die ganzen Probleme sind Ihnen bekannt. Sie haben es, glaube ich, so formuliert: Es besteht auch etwas Hilflosigkeit.

Sicherlich habe ich damals, als das Erste Funktionalreformgesetz verabschiedet worden ist, auch gedacht: Um Gottes Willen! Wenn man sich den Beschluss vom 17. Januar 2002 anschaut, dann stellt man fest, dass darin ein ganzes Spektrum von Aufgaben benannt worden ist, die ein Kommunalisierungspotenzial beinhalten. Mir war das, was im Ersten Funktionalreformgesetz vereinbart worden ist, eigentlich auch zu wenig. Zeitlich hat es in dem Rahmen gelegen, den wir uns vorgestellt haben. Auch mir wäre es lieber gewesen, wenn wir schon weiter wären. Aber das Problem ist nun einmal sehr komplex.

Sie führen in der Begründung zu Ihrem Antrag aus, dass im Koalitionsvertrag vereinbart worden sei, dass wir das machen wollten. Den ersten Satz dazu haben Sie aber nicht in Ihre Begründung übernommen; das steht auf Seite 36 des Koalitionsvertrages. Darin steht, in der nächsten Wahlperiode, also nicht im Jahr 2007 oder im Jahr 2008. Also, wie gesagt: Es ist sehr komplex.

Die Gründe, die ich anführen wollte, hat der Ministerpräsident weitestgehend genannt. Objektiv sind für mich drei Gründe entscheidend: Das betrifft den Aufwand, den Nutzen und die Frage, ob das gerechtfertigt ist. Dann geht es um die Häufigkeit der Aufgabe, ob sie sich in diesem Zusammenhang überhaupt dazu eignet, kommunalisiert zu werden. Schließlich geht es natürlich auch um die Problematik des Personalübergangs.

Die ganzen subjektiven Gründe von Lobbyisten und von Interessengruppen brauche ich nicht noch einmal aufzu

zählen. Ich nenne aber ein interessantes Beispiel: Wir haben letztens an einer Anhörung der Enquetekommission in Schwerin teilgenommen. Herr Rothe war auch zugegen. Bei dieser Anhörung hat der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU Herr Ringguth gesagt: Auch bei der Reform in Mecklenburg-Vorpommern habe es ein solches Verhalten gegeben. Er hat es als Klebehaftung beschrieben. Das war für mich bezeichnend. Das ist also kein sachsen-anhaltisches, sondern ein generelles Problem bei der Bewältigung solcher Aufgaben.

Wir haben nicht vor, Ihren Antrag abzulehnen, sondern haben ihn mit unserem Änderungsantrag etwas modifiziert. Mir ist beim Lesen Ihres Antrages der erste Satz unter Punkt 1 aufgefallen:

„Der Landtag nimmt zur Kenntnis, dass bei der Weiterführung der Funktionalreform in den letzten Monaten eher Rückschritte... erzielt wurden.“

Das können wir nicht feststellen. Ich habe versucht zu beschreiben, dass es ein komplexes Problem ist. Es bedarf seiner Zeit. Rückschritte sind das nicht.

In diesem Zusammenhang will ich einmal auf den Vorschlag des Landkreistages vom September 2007 zur Entlastung der Kommunen von Standards und Vorgaben verweisen. Sie kennen ihn vielleicht auch. Das ist ein umfangreicher Aufgabenkatalog, der die Bereiche zentrale Verwaltung, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Schulen, Jugend, Soziales, Gesundheit, Bauplanungswesen und Umweltrecht umfasst.

Es sind also viele in diesen Prozess involviert, nicht nur die Spitzenverbände, sondern auch die Mitglieder, die in der Lenkungsgruppe und der Arbeitsgruppe mitwirken. Sie machen gute Vorschläge. Es ist aber, wie gesagt, nur ein Herantasten. Also: Rückschritte können wir nicht feststellen.

Außerdem muss ich Ihnen in Bezug auf den zweiten Halbsatz, „als konzeptionelle oder politische Fortschritte erzielt wurden“, sagen, dass es, denke ich, nicht um politische Fortschritte, sondern einfach um Verwaltungstätigkeit, um Verwaltungshandeln und Verwaltungsaufgaben geht. Ich denke, das Politische spielt dabei weniger mit hinein.

Politisch gibt es eine einzige Zielstellung - das habe ich vergessen zu sagen; Sie haben gesagt, dass der politische Wille erkennbar sein muss -: Den politischen Willen und die politische Zielstellung haben wir mit dem Verwaltungsneugliederungs-Grundsätzegesetz festgeschrieben, nämlich die Aufgabenkritik. Dazu will ich vielleicht auch noch einen Satz sagen.

Die Aufgabenkritik bis zum 30. Juni war eine Forderung. Aber es war nie so, dass das ein statischer Prozess war; vielmehr ist das ein dynamischer Prozess. Sie wissen selbst, dass gegenwärtig auch die Spitzenverbände an der Aufgabenkritik weiterarbeiten.

Wenn Sie sich den Katalog des Landkreistages vom September 2007, den ich gerade genannt habe, einmal zu Gemüte führen, dann sehen Sie genau, dass die Aufgabenkritik kein statischer Prozess ist, der irgendwann endet, sondern ein dynamischer Prozess, der ständig fortgeschrieben werden muss.

Aus diesem Grund können wir Ihrem Antrag nicht zustimmen und bitten darum, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Madl. - Nun spricht für die FDP-Fraktion Herr Wolpert.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Der Herr Ministerpräsident hat versucht darzulegen, wie schwierig das Thema ist. Im Kern glaube ich ihm das auch und gebe ihm Recht.

Frau Dr. Paschke, der Begriff „Zeitbombe“ ist deswegen ein wenig schwierig, weil Sie zwar Recht damit haben, dass es dem Land nicht zuträglich ist, wenn wir hier gar nichts tun, aber wir können nicht alles auf einmal tun. Das hat Herr Madl schon angedeutet. Es war auch nie Sinn und Zweck des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes, dass wir die Kriterien für die Analyse der Aufgaben sofort wissen. Wir wissen, dass sich das Leben und auch die Aufgaben und damit auch der Kommunalisierungsdruck verändern.

Wir sehen aber aus zwei Gründen die Notwendigkeit, eine Funktionalreform durchzuführen. Der erste ist: Die Funktionalreform war die Begründung für die Kreisgebietsreform. Wir haben gesagt, das öffentliche Wohl, das es rechtfertige, einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung zu tätigen, liege darin, dass wir Aufgaben in die Kreise übertragen wollen, die deren Wahrnehmung auch mächtig sind.

Wenn wir das nun auslassen - bei allem Respekt dürfte das Erste Funktionalreformgesetz das öffentliche Wohl bei Weitem nicht ausfüllen, um eine solche Kreisgebietsreform zu rechtfertigen; das muss ich mir selbst auch zugestehen -, dann werden wir der Kreisgebietsreform im Nachhinein die Berechtigung entziehen.

Der zweite Grund ist - das haben Sie angesprochen, Frau Dr. Paschke -: Es war und, ich hoffe, es ist der politische Wille dieses Hauses - er ist im Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz zum Ausdruck gekommen -, dass kommunalisiert wird. In dem Gesetz steht ein Kommunalisierungsgebot, und zwar für alle Ebenen. Es ist richtig, dass das bisher so noch nicht umgesetzt worden ist. Darin liegt sicherlich die Krux.

Es gibt sicherlich objektive Gründe, warum manche Aufgaben, die Kommunalisierungspotenzial beinhalten, nicht kommunalisiert werden können. Das ist aber kein Denktabu. Das Beispiel der ALFs ist mit Sicherheit schwierig, aber die Aufgabe ist durchaus lösbar. Die Kommunalisierung des Schulpersonals, also der Lehrer, ist kein Tabu. Wenn die Sachkosten der Schulen von den Kommunen getragen werden, warum dann nicht auch die Kosten für das Personal und deren Verwaltung?

(Beifall bei der FDP)

Auch die Straßenmeistereien - der Minister ist in weiser Voraussicht schon gegangen - müssen - bei aller Liebe - nicht unbedingt eine Landesaufgabe bleiben.

(Beifall bei der FDP)

Auch der Landesbetrieb Bau muss nicht in vollem Umfang so groß bleiben.

Es hängt also mit Sicherheit nicht nur an objektiven Gründen, sondern wir haben auch die subjektiven Gründe und bei diesen spielen Dinge wie Eitelkeiten mit. Mancher möchte sein Ministerium ganz gern groß halten. Das ist nicht nur die Beamtenschaft, die den Minis

ter steuert, sondern manchmal auch der Minister, der die Beamtenschaft steuert. Auch das soll es geben, in Baden-Württemberg natürlich.

(Herr Borgwardt, CDU: Nur da!)

Es gibt auch die Vorurteile gegenüber den Kreisen, die könnten das gar nicht, die seien dazu nicht in der Lage.

(Zustimmung von Frau Bull, DIE LINKE)

Auch das wäre ein zu prüfendes Vorurteil und noch auszuhalten. Letztlich gilt überall das Sankt-Florians-Prinzip: Zünde andere Häuser an und verschone meines! Das klingt, bezeichnet man Ministerien als Häuser, schon ziemlich deutlich.

Also all diese Dinge sind mit zu überwinden und bei jeder einzelnen Aufgabe deutlich zu erkennen und dann aber auch ehrlich zu benennen. Das mag der Regierungskoalition nicht allein gelingen. Vielleicht mag auch manche Regierungskoalition den eigenen Minister nicht angreifen. Das wird die Aufgabe der Opposition sein.

Ich sage ausdrücklich: Das ist aber nicht die Hauptaufgabe der Opposition. Als Hauptaufgabe der Opposition bei diesem Thema sehe ich für die FDP, dass wir das konstruktiv begleiten, damit ein Ergebnis zustande kommt und wir nicht einen populistischen Kurzerfolg im Landtag erzielen.

(Zustimmung bei der FDP)

Dafür sichern wir Ihnen ausdrücklich unsere Unterstützung zu. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.