Protocol of the Session on December 14, 2007

(Frau Dr. Klein, DIE LINKE: Das stimmt nicht!)

Das ist offenbar eine neue Erkenntnis, die Sie in der letzten Zeit erlangt haben.

Wir halten dieses Gesetz wirklich für notwendig. Ich denke, wenn Sie bei 1 Million € Haushaltsvolumen für Parkplatzgebühren sehr intensive Beratungen durchgeführt haben, dann sollte man hierbei, wenn es um mindestens 6 Millionen € geht, doch auch ein bisschen Herzblut daransetzen, dass die ehrlichen Leute, die in dieser Frage die absolute Mehrheit sind, nicht von einem harten Kern, einer Minderheit, die wirklich mehrmals und immer wieder den Fiskus umgehen wollen, in Haftung genommen werden.

Ich denke, die Regelung mit der Einzugsermächtigung ist der richtige Weg, um diesem Missstand, der seit Jahren bekannt ist, abzuhelfen. Deswegen verdient es unsere Unterstützung.

Herzlichen Dank. - Ich sehe keinen weiteren Diskussionsbedarf. Ich komme zur Abstimmung.

Ich lasse über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 5/1031 abstimmen. Er betrifft § 3 Abs. 2. Wer diesem Änderungsantrag die Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei der LINKEN. Wer stimmt dagegen? - Die Koalition. Wer enthält sich der Stimme? Enthaltungen bei der FDP. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt worden.

Ich würde dann mit Ihrer Zustimmung über die selbständigen Bestimmungen, über die Artikelüberschrift und die Gesetzesüberschrift sowie über das Gesetz in seiner Gänze abstimmen lassen. Gibt es dagegen Widerspruch? - Das sehe ich nicht.

Dann lasse ich über das Gesetz abstimmen. Wer dem seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei der Koalition. Wer stimmt dagegen? - DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Wie angekündigt die FDP. Damit ist das Gesetz beschlossen worden und wir können den Tagesordnungspunkt 7 verlassen.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 10:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Wahrung des Nichtraucherschutzes im Land Sachsen-Anhalt (Nichtrau- cherschutzgesetz)

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 5/487

Entwurf eines Gesetzes zur Wahrung des Nichtraucherschutzes im Land Sachsen-Anhalt (Nichtrau- cherschutzgesetz)

Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD - Drs. 5/750

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 5/783

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales - Drs. 5/1008

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 5/1024

Die erste Beratung fand in der 14. Sitzung des Landtages am 25. Januar 2007 bzw. in der 23. Sitzung des Landtages am 12. Juli 2007 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Kurt Brumme. Bitte schön.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Als Berichterstatter habe ich eine Chronistenpflicht zu erfüllen; dieser möchte ich nachkommen. Es ist nicht ganz unkompliziert gewesen. Ähnlich wie es Herr Kosmehl gestern für seinen Bereich gesagt hat, haben wir bezüglich dieses Gesetzes ein schwieriges Verfahren gehabt, sodass die Berichterstattung vielleicht ein bisschen länger dauern wird.

Sehr geehrte Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Wahrung des Nichtraucherschutzes in Sachsen-Anhalt in der Drs. 5/487 wurde vom Landtag in der 14. Sitzung am 25. Januar 2007 in erster Lesung behandelt. Er wurde zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Soziales und zur Mitberatung in den Ältestenrat und in die Ausschüsse für Inneres, für Wirtschaft und Arbeit, für Recht und Verfassung sowie für Bildung, Wissenschaft und Kultur überwiesen.

Der federführende Ausschuss für Soziales hat sich erstmals in der 13. Sitzung am 14. März 2007 mit diesem Gesetzentwurf befasst und zunächst die ausführliche Einbringung der Landesregierung entgegengenommen. Darin hieß es unter anderem, dass der Gesetzentwurf unter Umständen während des parlamentarischen Verfahrens noch angepasst bzw. durch ein weiteres Gesetz ergänzt werden müsste, wenn die Arbeitsgruppe der Länder in der am 22. März 2007 stattfindenden Ministerpräsidentenkonferenz Vorschläge für gesetzliche und administrative Regelungen zum Nichtraucherschutz vorlegen sollte. Bekanntlich enthielt der Gesetzentwurf noch keine Regelung für ein Rauchverbot in Gaststätten.

Die Fraktion der FDP warf die Frage auf, ob angesichts der Arbeitsstättenverordnung des Bundes und weiterer Regelungen für öffentliche Gebäude bezüglich des Rauchverbots ein solches Gesetz überhaupt notwendig sei.

Die Fraktion DIE LINKE schlug eine Anhörung des Ausschusses zu dem Gesetzentwurf vor. Außerdem sprachen sich die Oppositionsfraktionen dafür aus, dass die Landesregierung hinsichtlich des Rauchverbots in Gaststätten einen ergänzenden Gesetzentwurf in den Landtag einbringt, der dann ebenfalls in die Anhörung einbezogen werden könnte.

Auch die Fraktion der CDU sprach sich bezüglich der Aufnahme von Gaststätten, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen für ein separates Gesetz aus, um gegebenenfalls nicht gegen das Zweilesungsprinzip zu verstoßen. Dies hätte laut der Aussage des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes der Fall sein können, wenn der Adressatenkreis, an den sich das Gesetz richtete, erheblich erweitert würde.

Die Fraktion der SPD sprach sich zunächst für eine Anhörung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf aus, er

weitert um Einrichtungen der Erwachsenenbildung, um Hochschulen, um das Landtagsgebäude und um Sportstätten.

In einer kurzen Auszeit während der Sitzung einigten sich die Fraktionen der CDU und der SPD darauf, dass sie in der darauf folgenden Sitzungsperiode des Landtages einen alle Bereiche umfassenden Änderungsantrag einbringen würden. Der Ausschuss verständigte sich daraufhin darauf, im Mai 2007 eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf und zu dem dann vorliegenden Änderungsantrag durchzuführen.

Diesen Änderungsantrag gab es dann nicht. Stattdessen kündigten die Koalitionsfraktionen in der 17. Sitzung des Sozialausschusses am 4. Juli 2007 an, dass am 12. Juli 2007 ein neuer Gesetzentwurf zum Nichtraucherschutz in den Landtag eingebracht würde, der Gaststätten- und Diskothekenregelungen sowie weitere wesentliche Änderungen gegenüber dem vorliegenden Gesetzentwurf enthalten würde. Es wurde vorgeschlagen, die Anhörung deshalb bis nach der Sommerpause zu verschieben.

Die Entscheidung der Koalitionsfraktionen, einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen, fiel nach Rücksprache mit dem GBD, der aufgrund der zusätzlichen Regelungsinhalte zwei Lesungen für erforderlich hielt.

Der Ausschuss stimmte diesem Verfahren zu und legte fest, die Anhörung am 5. September 2007 durchzuführen.

Grundlage der Anhörung waren sowohl der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 5/487 als auch der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drs. 5/750 mit dem dazugehörigen Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 5/783, die in der 23. Sitzung des Landtages am 12. Juli 2007 eingebracht worden waren.

Zu der Anhörung wurden zahlreiche betroffene Verbände, Gewerkschaften, Kammern, Vertreter von Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen geladen. Auch die mitberatenden Ausschüsse einschließlich des Ältestenrates wurden zur Anhörung eingeladen.

Die Anzuhörenden äußerten sich grundsätzlich überwiegend zustimmend zu dem Vorhaben des Landes, den Nichtraucherschutz, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, gesetzlich zu regeln. Die Gäste nahmen die Möglichkeit wahr, sich ausführlich zu den Gesetzentwürfen zu äußern und ihre Änderungsempfehlungen vorzutragen.

Größere Kritik kam vom Dehoga, der die Festlegungen bezogen auf das Gastgewerbe als unzulänglich, nicht praxistauglich und äußerst bedenklich bezeichnete.

(Zustimmung von Herrn Scheurell, CDU)

Die Vertreterin der Botschaft von Irland in Berlin, Frau Dr. Stanley, berichtete während der Anhörung in einer interessanten Darlegung über die Erfahrungen mit dem in Irland am 29. März 2004 eingeführten Rauchverbot an fast allen Arbeitsplätzen. In ihrem Fazit bewertete sie das Gesetzesvorhaben in Sachsen-Anhalt als sehr positiv.

In der 21. Sitzung des federführenden Ausschusses für Soziales am 24. Oktober 2007 fand die nächste Beratung über die Gesetzentwürfe zum Nichtraucherschutz in Sachsen-Anhalt mit dem Ziel statt, eine vorläufige Beschlussempfehlung zu erarbeiten. Dazu lagen dem Aus

schuss insgesamt zehn Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen sowie ein Änderungsantrag und ein Entschließungsantrag der Fraktion der FDP vor. Des Weiteren lag ihm eine Stellungnahme des GBD mit Änderungsvorschlägen vor, die entsprechende Berücksichtigung fanden.

Zu Beginn der Beratung verständigte sich der Ausschuss darauf, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drs. 5/750 als Beratungsgrundlage zu nehmen.

Hinsichtlich § 1 hat der Ausschuss die Anregung des GBD aufgegriffen und in Absatz 1 das Wort „insbesondere“ gestrichen. Dem Antrag der Fraktion der SPD, dafür die Worte „gerade auch“ einzufügen, wurde zugestimmt.

Bei § 2 wurden auf der Grundlage von Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen Änderungen in den Nrn. 2, 4, 6 und 7 vorgenommen. Auf eine Anregung des GBD hin wurde im § 2 darüber hinaus die Einleitung neu gefasst und die Nr. 1 gestrichen. Mit der Änderung der ursprünglichen Nr. 2, die Streichung des zweiten Halbsatzes, hatte sich aufgrund der gleichen Intention die Nr. 1 des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 5/783 erledigt.

Bei § 3 wurde auf den Antrag der Koalitionsfraktionen hin ein neuer Absatz 3 angefügt.

Zu § 4 Nr. 6 lag dem Ausschuss ein Antrag der Fraktion der FDP vor - Frau Dr. Hüskens, jetzt kommt es -, für kleine Gaststätten, die nur über einen Raum verfügen und ausschließlich vom Inhaber bewirtschaftet werden, eine Ausnahme zuzulassen, um Benachteiligungen auszuschließen. Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

Bei § 5 wurde ein redaktioneller Hinweis des GBD aufgegriffen und beschlossen.

Im § 6 wurden auf den Antrag der Koalitionsfraktionen hin die Worte „gemäß ihres Hausrechts“ eingefügt.

Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen lagen des Weiteren zu § 7 vor. Diese wurden ebenfalls mehrheitlich beschlossen.

Die Neufassung des § 8 - Berichterstattung - geht ebenfalls auf einen Antrag der Koalitionsfraktionen zurück.

Der § 9 - Inkrafttreten - blieb für die vorläufige Beschlussempfehlung zunächst unverändert.

Der Ausschuss verständigte sich darauf, die mitberatenden Ausschüsse zu bitten, sich mit spezifischen Fragen und aufgeworfenen Problemen zum Gesetzentwurf zu befassen bzw. diese zu klären. Die vorläufige Beschlussempfehlung wurde sodann mit 8 : 1 : 3 Stimmen beschlossen.

Ein von der Fraktion der FDP vorgelegter Entschließungsantrag, mit dem die Landesregierung aufgefordert werden sollte, eine Informationskampagne zu den Regelungen des Nichtraucherschutzgesetzes durchzuführen, wurde vom Ausschuss in geänderter Fassung einstimmig beschlossen.

Die abschließende Beratung im federführenden Ausschuss fand in der 23. Sitzung am 5. Dezember 2007 statt. Dazu lagen ihm die Voten der mitberatenden Ausschüsse wie folgt vor: