Protocol of the Session on December 14, 2007

Herr Minister, es gibt noch eine Nachfrage von Herrn Wolpert. - Bitte, Herr Wolpert.

(Herr Wolpert, FDP, winkt ab)

So schnell haben Sie das Zitat nicht gefunden, ja?

Ich denke, alles andere können wir auch bilateral besprechen. Mir geht es darum - oft genug haben wir beim Haushalt ausreichend Möglichkeiten -, dass wir uns hierbei nichts unterstellen, was kein Mensch glaubt.

(Zuruf von Herrn Wolpert, FDP)

Herr Kolze, möchten Sie noch einmal reden? - Nein. Damit ist die Debatte beendet. Wir treten in das Abstimmungsverfahren ein.

(Herr Kosmehl, FDP: Ich würde gern noch etwas sagen!)

- Sie hatten sich nur so geäußert. Ich habe das jetzt nicht gesehen. Bitte.

(Zuruf von Herrn Kosmehl, FDP)

- Gut, das können Sie.

(Zuruf von der SPD: Jeder blamiert sich, so gut er kann!)

- Das ist legitim. Wir wissen das. - Bitte sehr, Herr Kosmehl.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte natürlich der Bitte des Finanzministers nachkommen. Wenn Sie vermisst haben, dass wir über Opfer und über die Tragik von Vorfällen reden, dann muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen: Sie haben Recht. Tragische Vorfälle muss man zur Kenntnis nehmen. Man

muss mit den Opfern fühlen. Man muss solche Vorfälle auswerten. Das haben wir als FDP-Fraktion - das nehme ich für mich in Anspruch - auch getan. Das haben wir in früheren Debatten immer gesagt.

Unser Problem fängt damit an, dass man sozusagen nur aufgrund eines Vorfalls sagt, man brauche automatisch ein solches Gesetz. Dagegen wehren wir uns.

Herr Minister, ich nehme Ihr Angebot - so habe ich es zumindest zu verstehen versucht - auf bilateralen Austausch an. Wir werden das heraussuchen. Einige der Pressemitteilungen aus dem Innenministerium am Tage solcher Vorfälle waren schon sehr merkwürdig, etwa der Hinweis darauf, dass dem Landtag ein Gesetzentwurf vorliege, den er schon längst hätte verabschieden können. Aber wir suchen das noch einmal heraus, damit wir das haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da ich nicht dagegen gefeit bin, sondern eher dafür bekannt bin, dass ich emotional rede, sage ich Ihnen ganz offen: Wir begrüßen zum Beispiel Regelungen zur Haftpflicht ausdrücklich. Wir denken auch, dass das für Hundehalter, die sorgsam und verantwortungsvoll mit diesem Problem umgehen, keine neue Belastung ist, sondern dass sie eine solche Versicherung bereits haben.

Wir werden uns also konstruktiv in die Diskussion einbringen. Ich bin mir sicher, dass es mit den Kollegen Kolze, Rothe und Frau Tiedge sicherlich auch möglich ist, in einem geordneten Verfahren im Innenausschuss mit genügend Zeit am Ende eine Regelung zu treffen, bei der wir vielleicht davon ausgehen können, dass sie anwendbar ist. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Danke sehr. - Ich frage Sie, ob wir jetzt in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/1011 eintreten können. Es ist einer Überweisung an sich und zur federführenden Beratung in den Innenausschuss nichts entgegengesetzt worden. Wir stimmen somit darüber ab, ob der Gesetzentwurf zur Mitberatung in den Ausschuss für Recht und Verfassung überwiesen werden soll.

(Unruhe - Herr Bischoff, SPD: Bitte extra abstim- men!)

- Ja. Ich habe gesagt, es war nicht strittig, dass es überwiesen wird und dass es zur federführenden Beratung in den Innenausschuss überwiesen wird. Wir stimmen jetzt aber darüber ab, ob dieser Gesetzentwurf zur Mitberatung in den Ausschuss für Recht und Verfassung überwiesen wird. Wer diese Mitberatung wünscht, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist der Gesetzentwurf in den Ausschuss für Inneres überwiesen worden.

(Zurufe von der CDU und von der FDP)

- Wie bitte?

(Herr Borgwardt, CDU: Es gibt ein paar Stimm- enthaltungen!)

- Ja, aber es ist unerheblich bei dieser Abstimmung. Also: Herr Borgwardt hat sich der Stimme enthalten.

(Heiterkeit und Unruhe - Herr Kosmehl, FDP: Auch Herr Dr. Brachmann hat sich der Stimme enthalten!)

Der Gesetzentwurf ist damit in den Ausschuss für Inneres überwiesen worden und wir können den Tagesordnungspunkt 15 beenden.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 17 auf:

Beratung

Bundesstraße B 190n - Nutzung vorhandener Verkehrsinfrastruktur

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 5/934

Einbringer des Antrages der Fraktion DIE LINKE ist der Abgeordnete Herr Heft. Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Wir haben am gestrigen Tag das Zweite Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt beschlossen. Lassen Sie mich daraus kurz zitieren. Darin heißt es unter anderem:

„Die Verkehrssysteme sind zur Sicherung von Standortattraktivität und Lebensqualität in allen Landesteilen bedarfsgerecht zu gestalten.“

An anderer Stelle heißt es weiter:

„Sparsamer Umgang mit Grund und Boden soll zur Minimierung der Inanspruchnahme von Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke und insbesondere zur Minimierung der Versiegelung von Böden beitragen.“

Beide Vorgaben, meine Damen und Herren, des am gestrigen Tag beschlossenen Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt können im Rahmen des finanziell gesicherten Neu- und Ausbaus der Verkehrssysteme in der Altmark im Zuge der Nordverlängerung der Bundesautobahn A 14 problemlos erfüllt werden.

Der vorgesehene Ausbau bzw. die Verlängerung der Bundesautobahnen A 14 und A 39 wird gleichzeitig einen Ausbau der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur in der Altmark zur Folge haben. Dabei wird ein Neubau bzw. Ausbau der Bundesstraße B 190 zur B 190n erwogen. Dieser Aus- bzw. Neubau der Bundesstraße B 190 östlich von Salzwedel soll in großen Teilen der vorhandenen Trasse der B 190 folgen. Dies ist ausdrücklich zu begrüßen.

Westlich von Salzwedel wird dagegen eine vollständig neue Trassenführung erwogen. Diese Trassenführung wird ohne Not wertvolle Kulturlandschaften in der Altmark zerschneiden, anstatt die vorhandene Verkehrsinfrastruktur volkswirtschaftlich sinnvoll zu nutzen. Für diesen Neubau der Bundesstraße B 190 westlich von Salzwedel besteht weder eine verkehrspolitische noch eine wirtschaftspolitische Notwendigkeit.

In der westlichen Altmark stehen, meine Damen und Herren, zur Anbindung derselben an das überregionale Straßennetz zwei leistungsfähige Bundesstraßen zur Verfügung, die Bundesstraße B 71 und die Bundesstraße B 248. Dass beide nach den bekannten Planungen nicht in dem möglichen Umfang zur Erschließung der westlichen Altmark bzw. deren Anbindung an die noch umstrittene Bundesautobahn A 39 genutzt werden, verschließt sich.

Aus der Sicht der Historie und der Mentalität der in der Region sowohl auf niedersächsischer als auch auf sachsen-anhaltischer Seite lebenden Menschen gibt es meiner Meinung nach für einen Neubau der Bundesstraße B 190n westlich von Salzwedel statt eines dreistreifigen Ausbaus der Bundesstraße B 71 oder der B 248 momentan nur eine Erklärung. Sicherlich haben sich die niedersächsischen mit den sachsen-anhaltischen Landesbehörden abgestimmt. Davon gehe ich erst einmal aus. Dabei hat sich wohl die niedersächsische Seite angesichts des wesentlich geschmeidigeren Volkes auf sachsen-anhaltischer Seite im Vergleich mit den Einwohnern im niedersächsischen Wendland durchgesetzt.

Volkswirtschaftlich steht die Landesregierung SachsenAnhalts in der Pflicht, gegenüber dem niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf einen Ausbau der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur zu drängen. Wir erwarten und fordern von der Landesregierung des Landes Sachsen-Anhalt, dieser Pflicht nachzukommen. Es sollte im Interesse des Landes SachsenAnhalt liegen, öffentliche Finanzmittel verantwortungsbewusst und ressourcenschonend einzusetzen. Dies gebietet nicht nur der Umgang mit diesen, welche sowohl aus eigenen Einnahmen dem Land Sachsen-Anhalt zur Verfügung stehen als auch von Dritten bereitgestellte Fördermittel sind.

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat gestern die Grundsätze der Raumordnung des Landes Sachsen-Anhalt beschlossen. Diesen jetzt nicht zu folgen, meine Damen und Herren, wäre jetzt schon der erste Gesetzesbruch vor Veröffentlichung und Inkrafttreten der Änderung des Landesplanungsgesetzes. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Es gibt eine Nachfrage. - Herr Schulz, bitte.

Herr Heft, das Ganze ist ja ein Paket: A 39, B 190n und A 14. Ich werde nicht ganz schlau aus den Äußerungen der Vertreter der Fraktion oder der Partei DIE LINKE dazu und frage mich, wie Sie denn generell zu dem Neubau der A 14 stehen. Dazu möchte ich, weil die A 14 ja im Zusammenhang mit der B 190n zu sehen ist, gern einmal ein Votum von Ihnen hier hören.

Die zweite Frage lautet: Sie haben jetzt den Neubau der B 190n westlich von Salzwedel angesprochen, den sie verhindern wollen. Auf der anderen Seite, im Osten, wird die B 190n von Seehausen in Richtung Havelberg ebenfalls neu gebaut, wird ebenfalls die Landschaft zerschnitten und ist eine Brücke bei Havelberg über Elbe und Havel in Planung. Wie stehen Sie denn zu dem Neubau der B 190n auf dieser Seite einschließlich des Brückenbaus bei Havelberg?

Es sind zwei Aspekte, die Sie jetzt hier angesprochen haben. Zum einen zur Nordverlängerung der A 14. Dazu kennen Sie unseren Standpunkt. Der liegt seit mehreren Jahren vor.

(Herr Schulz, CDU: Ach! - Herr Gürth, CDU: Wie ist er denn?)

- Der ist bei uns in der Fraktion nicht mehr umstritten.