Protocol of the Session on December 14, 2007

Es gibt noch zwei Nachfragen. - Zunächst fragt Herr Wolpert. Dann stellt Herr Kosmehl eine Frage.

Herr Kolze, Sie erwähnten, dass die vier Hunderassen, auf die nun Bezug genommen worden ist, nicht auf einer so genannten Rasseliste stehen, sondern dass es nur eine Gefährlichkeitsvermutung gäbe, was in der Auswirkung völlig egal ist. Auf welcher Grundlage stellen Sie diese vier Rassen in dem Landesgesetz unter eine Gefährlichkeitsvermutung? Haben Sie dafür eine Beißstatistik, die das belegt, oder machen Sie das einfach aus dem Bauchgefühl heraus? Mit welcher Begründung bringen Sie die vier Rassen in die Gefährlichkeitsvermutung, die dann mit einer Beweislastumkehr verbunden ist?

Sehr verehrter Kollege Wolpert, ich glaube, Sie wissen genauso gut wie ich, dass ich gerade bei diesem Thema nicht aus dem Bauch heraus argumentiere und handle, auch wenn ich zugegebenermaßen Hundefreund bin.

Es ist das Bundesgesetz und die Weisheit des Bundesgesetzgebers, die geregelt haben, dass diese vier Hunderassen in der Bundesrepublik Deutschland einem Einfuhrverbot unterliegen. Das ist ausweislich auch der Gesetzesbegründung geschehen, weil der Bundesgesetzgeber eine Gefährlichkeit vermutet hat. Dem haben wir uns als Landesgesetzgeber nicht verschlossen. Das konnten wir auch gar nicht, weil es für uns alle verbindliche Regelungen sind. Das ist der Hintergrund.

Eine Nachfrage, Herr Wolpert?

Verstehe ich Sie dann richtig, dass Sie keine eigene Statistik über das Beißverhalten dieser Rassen haben?

Kollege Wolpert, es ist in den Anhörungen, die wir im Zeitraum von 2002 bis heute durchgeführt haben, hinlänglich bewiesen worden, dass es keine - da stimme ich Ihnen zu - belastbare Beißstatistik gibt. Aus diesem Grunde haben wir die Meldepflicht für Human- und Veterinärmediziner in diesen Gesetzentwurf aufgenommen, damit wir einmal belastbare Daten hinsichtlich des Beißverhaltens bekommen, damit wir davon wegkommen, dass ein Hund aufgrund seiner Rassezugehörigkeit pauschal als gefährlich eingestuft werden kann.

Herr Kosmehl, bitte.

Herr Kollege Kolze, Sie haben davon gesprochen, dass Sie keine Hunderasse stigmatisieren wollen. Wie würden Sie die Bezugnahme auf das Bundesgesetz mit der Aufzählung von vier Rassen sonst bezeichnen, wenn nicht in der Weise, dass Sie diese Rassen stigmatisieren?

Ich würde das als Ehrlichkeit bezeichnen und als Tatsache, die der Bundesgesetzgeber nun einmal schon geregelt hat.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke sehr, Herr Kolze. - Die Landesregierung hat auf einen Redebeitrag verzichtet. Deshalb treten wir in die Debatte der Fraktionen ein.

(Herr Scheurell, CDU: Oh! - Minister Herr Buller- jahn: Wir wussten nicht, wen wir nach vorn schi- cken sollten! - Herr Borgwardt, CDU: Damit hät- ten Sie sich einmal profilieren können! - Minister Herr Bullerjahn: Ich bin dazu als Nicht-Hunde- besitzer nicht geeignet!)

Als erster Redner in der Debatte wird der Abgeordnete Herr Kosmehl sprechen.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es überrascht schon, dass die Landesregierung hierzu keinen Redebeitrag abliefert. Ich bin mir sicher, dass sich jemand Qualifiziertes in der Landesregierung gefunden hätte, um hierzu Aussagen zu treffen. Herr Minister, ob Sie einen Hund haben oder nicht, spielt keine Rolle. Der Innenminister hat, glaube ich, auch keinen Hund, sondern ist ein Katzenfreund. Aber egal.

(Heiterkeit bei allen Fraktionen - Minister Herr Bullerjahn: Na, Sie sprechen jedenfalls über viele Sachen, soviel ich weiß!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mehr als ein Jahr nach der ersten Einbringung des Entwurfes für ein Kampfhundegesetz durch die Landesregierung im Oktober 2006 unternehmen nun die Fraktionen der CDU und der SPD den zweiten Versuch einer gesetzlichen Regelung im Bereich der Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren.

Bereits in der Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung am 11. Januar 2007 waren sich alle Anzuhörenden einig, dass die Gefährlichkeit eines Hundes nicht von seiner Rasse, sondern von seiner jeweiligen Erziehung durch den Halter abhängig ist. Die vom Innenministerium angestrebte so genannte Rasseliste wurde abgelehnt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der nun vorliegende Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen ist ein Kompromiss. Der Kollege Kolze hat seine Anstrengungen zur Ausarbeitung dieses Kompromisses dargestellt. Ich sage Ihnen aber, Herr Kollege Kolze, dass es ein schlechter Kompromiss ist;

(Zustimmung bei der FDP)

denn es bleibt nach wie vor offen, ob ein Gesetz wirklich notwendig ist, und vor allen Dingen, ob es den verfolgten Zweck überhaupt erfüllen kann.

Sie haben in Ihrer Begründung - dafür bin ich den Koalitionsfraktionen durchaus dankbar - zumindest einmal Abstand davon genommen, Ihr politisches Handeln allein an Beißvorfällen der Vergangenheit zu orientieren. Sie haben vielmehr versucht, das Phänomen zu um

schreiben, das in der Anhörung ja auch sehr deutlich gemacht wurde, dass es eben die Erziehung und die Haltung eines Hundes ist, die einen Hund unter Umständen in bestimmter Weise auch aggressiv machen kann. Das belegen wissenschaftliche Erkenntnisse. Das haben uns die Tierärzte gesagt. Deshalb ist es wichtig, dass man das aufgreift.

(Zuruf von Herrn Kolze, CDU)

Deshalb, Herr Kollege Kolze, ist das sicherlich etwas, was man durchaus positiv anmerken kann. Sie haben beim Zweck des Gesetzes auch nur angegeben, dass Sie die Zahl der Beißvorfälle minimieren wollten. Aber Ihr Gesetz ist auch dazu nur bedingt tauglich.

Für die FDP-Fraktion ist wichtig - deshalb sage ich das ganz zu Beginn -, dass dem Bürger nicht wie in dem Gesetzentwurf der Landesregierung und vom Innenministerium bis heute vorgegaukelt wird, ein Gesetz schaffe absolute Sicherheit vor gefährlichen Hunden. Dies hatten der Innenminister und sein Staatssekretär immer wieder suggeriert. Bei jedem Beißvorfall in den letzten Monaten wurde darauf hingewiesen, dass der Landtag das Kampfhundegesetz verzögere, dass jeder Biss ein Argument für das Kampfhundegesetz sei, obwohl es sich bei einem Großteil der Vorfälle um Bisse im Privatbereich handelte, für den das Gesetz nicht anwendbar ist und für den Sie auch keine Sicherheit schaffen können.

Wenn ein Hund, wie bei dem Vorfall in Magdeburg, aus einem eingefriedeten Grundstück - einer Gartenanlage - auf die Straße ausbüxt und sich dann mit einem anderen Hund verbeißt, dann kann man doch nicht sagen: Sehen Sie, wenn wir das Kampfhundegesetz gehabt hätten, das der Landtag so lange aufhält, dann wäre das nicht passiert. Der büxt so oder so aus. Sie können das nur auf einem Wege verhindern: indem Sie einfach mal gar keine Hunde mehr zulassen. Das ist die einzige Möglichkeit.

(Beifall bei der FDP)

Diese Vorfälle wird es immer wieder geben. Deshalb plädiere ich wirklich auch für Ehrlichkeit in dieser Diskussion.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf orientiert sich in einigen seiner Regelungen an dem niedersächsischen Gesetz. Niedersachsen übrigens hatte eine Rasseliste und hat sie abgeschafft, und das zu Recht, weil es nicht funktioniert hat.

(Zuruf von Herrn Kolze, CDU)

Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich frage ganz besonders Sie, Herr Kollege Kolze, warum Sie in wichtigen Bereichen verschärfende Abweichungen eingefügt haben. Zum Beispiel ist in § 13 Abs. 2 des niedersächsischen Gesetzes ein Auskunftsverweigerungsrecht nach § 383 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 ZPO enthalten. Das haben Sie nicht.

Mir scheinen auch die Straftatbestände in § 8 ein bisschen wahllos zu sein. Außerdem weiß ich nicht, wie Sie feststellen wollen, dass ein Hund „wiederholt in Gefahr drohender Weise Menschen angesprungen“ hat. Welche Verletzungen muss ein Mensch dabei davongetragen haben? Reichen Hautabschürfungen aus oder dass man einmal umfällt?

Sie haben auch einen Hund, der auch ein bisschen stärker ist, Herr Kolze. Wenn der sich freut, wenn Herrchen einmal früher nach Hause kommt, dann ist das nun einmal so. Ist das schon Gefahr drohend? Es sind also noch viele untechnische - -

(Widerspruch und Unruhe bei der SPD)

- Meine sehr geehrten Damen und Herren, hören Sie mir zu und dann können Sie mir eine Frage stellen.

Ich finde, es sind noch sehr viele offene Fragen. Drei Probleme - -

(Anhaltende Unruhe bei der SPD)

- Herr Bischoff, vielleicht hören Sie mir zu. Dann können Sie auch Bemerkungen machen.

(Herr Bischoff, SPD: Das mache ich!)

Drei Probleme erscheinen mir sehr wichtig. - Herr Miesterfeldt, Sie können mir auch gern zuhören. Ich halte das aus, wenn Sie hier dazwischenrufen.

(Herr Kurze, CDU: Der verbeißt sich jetzt!)

Erstens das Betretungsrecht in § 13. Das erscheint mir unverhältnismäßig und vor allen Dingen auch gefährlich zu sein für die Bediensteten der Behörden, wenn sie auf ein Grundstück gehen, ohne dass der Grundstücksbesitzer dabei ist. Dann könnte der Hund unter Umständen eine natürliche Abwehrhaltung, weil Verteidigungshaltung im Hinblick auf das Grundstück einnehmen. - Das haben Sie nicht geregelt. Darüber müssen wir reden.

Die in § 14 von Ihnen angesprochene Meldepflicht - jetzt habe ich die Begründung dafür gehört: um einmal eine Beißstatistik zu bekommen - fördert, so nenne ich es, so wirkt es, das Denunziantentum.

(Widerspruch bei der CDU und bei der SPD - Herr Scharf, CDU: Das ist doch Quatsch! Ma- chen Sie sich doch nicht lächerlich!)

Human- und Veterinärmediziner sollen nun jeden Biss melden. Die Frage ist: Führt ein - -

(Herr Scharf, CDU: Wollen Sie das verheim- lichen, Herr Kollege?)

- Ich habe nichts zu verheimlichen, Herr Kollege Scharf, aber wir müssen bei den Vorfällen, die im Umgang mit Hunden stattfinden, immer klarstellen, wann es sich um einen Zwischenfall mit einem gefährlichen Hund handelt und wann es ein üblicher Vorfall ist, der sozusagen auch nicht zur Beobachtung des Hundes führt.

(Herr Scharf, CDU: Dann machen Sie einen Vor- schlag dazu!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu guter Letzt bitte ich die Koalitionsfraktionen wirklich noch einmal genau hinzuschauen: Sie wollen die Zuständigkeiten auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen. Das ist eine Neuerung. Bisher liegt diese Zuständigkeit bei den Gemeinden. Wenn Sie diese Zuständigkeit auf die Landkreise übertragen, müssten wir unter Umständen über das Konnexitätsprinzip nachdenken. Zumindest das sollten wir dann im Innenausschuss klären.

Ich beantrage heute, den Gesetzentwurf an den Innenausschuss und an den Ausschuss für Recht und Verfassung zu überweisen, um die Fragen des Betretungsrechtes genauer klären zu können. Ich kündige bereits an, im