Protocol of the Session on December 14, 2007

Die Fraktion der FDP hat an der Endabstimmung über das Gesetz nicht teilgenommen. Aus ihrer Sicht hätten die Koalitionsfraktionen sich nicht ernsthaft am Beratungsgang beteiligt und mit der Problematik auseinandergesetzt.

Dem Ausschuss lag schließlich noch der erwähnte Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor. Damit sollte das zuständige Ministerium beauftragt werden, in die nach § 3 Abs. 4 des heute zu beschließenden Gesetzes zu erlassende Verordnung neben den Kriterien der Barrierefreiheit eine Regelung der Kostentragung für die Realisierung der Barrierefreiheit aufzunehmen. Außerdem sollte das zuständige Ministerium beauftragt werden, in die Verordnung die für die Umsetzung der Außensprechstunden notwendigen Regelungen zu den Standards und den Kosten aufzunehmen. Der Entschließungsantrag wurde bei 3 : 7 : 0 Stimmen abgelehnt.

Sehr geehrte Damen und Herren, Ihnen liegt die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales vor. Ich bitte um Ihre Zustimmung. - Danke schön.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Born. - Zunächst erteile ich Ministerin Frau Dr. Kuppe das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren und Damen Abgeordneten! Ich möchte zunächst einige Kennziffern

konkret zur Arbeit der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Erinnerung rufen.

In Sachsen-Anhalt arbeiten 27 Schwangerschaftsberatungs- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen. Dort sind 66 Beraterinnen tätig. Sie haben im Jahr 2006 6 578 Konfliktberatungen durchgeführt. 8 671-mal unterstützten die Beraterinnen Frauen und Familien dabei, Anträge bei der Stiftung „Familie in Not“ zu stellen. Insgesamt wurden von den Beratungsstellen im vergangenen Jahr rund 33 000 Frauen und Männer sowie Mädchen und Jungen durch die Beratungen erreicht, viele davon in Informationsveranstaltungen in Gruppen, darunter vor allem Schulklassen. Diese Zahlen machen deutlich, wie groß der Bedarf an Beratung rund um die Themen Verhütung, Schwangerschaft und Schwangerschaftskonflikt ist.

Entsprechend intensiv wurde über den Gesetzentwurf in den vergangenen Monaten diskutiert. Mit dem Beschlussvorschlag eröffnen wir nach meiner Einschätzung einen guten Weg für die Sicherstellung der Schwangerschaftsberatung in unserem Bundesland. Wir setzen den gesetzlichen Auftrag um, ein flächendeckendes und wohnortnahes Angebot vorzuhalten, zu fördern und dabei Vielfalt in der Trägerschaft zu ermöglichen. Wir wollen ein so dichtes Netz erhalten, dass es weiterhin allen betroffenen Frauen möglich ist, mit zumutbarem Aufwand eine Beratung zu erreichen, und dass darüber hinaus seitens der Beratungsstellen Aufklärungsarbeit geleistet werden kann.

Meine Damen und Herren! Diese Regelung wurde aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes vom 15. Juli 2004 notwendig. Danach ist die Förderung der Beratungsstellen auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Der nunmehr zur abschließenden Entscheidung vorliegende Gesetzentwurf dient letztendlich der Umsetzung des § 4 des Schwangeren- und Familienhilfegesetzes des Bundes.

Unser Gesetzentwurf regelt die Grundzüge der Förderung und darüber hinaus die Grundlage für die staatliche Anerkennung und eine gegebenenfalls notwendige Auswahl an Beratungsstellen.

Die Länder sind nach dem Schwangeren- und Familienhilfegesetz verpflichtet, ein ausreichendes Angebot an Beratungsstellen sicherzustellen und dieses Angebot zu fördern. Für 40 000 Einwohnerinnen und Einwohner müssen dabei mindestens eine vollzeitbeschäftigte Beratungsfachkraft oder entsprechend Teilzeitbeschäftigte zur Verfügung stehen.

Wie wir alle wissen, geht die Entwicklung der Einwohnerzahl deutlich nach unten. Dennoch ist der Bedarf an Beratung, wie ich eingangs dargestellt habe, nach wie vor sehr groß. Deshalb sollen auch in den kommenden Jahren alle bisher tätigen 66 Beratungsfachkräfte weiterhin gefördert werden. Wir haben dafür gestern im Doppelhaushalt die notwendigen Mittel beschlossen.

Ferner soll der Verwaltungsaufwand gering gehalten werden. Das war noch einmal eine Diskussion während der Ausschussberatungen. Die bisherige Förderung wurde auf der Grundlage einer Förderrichtlinie pauschaliert gewährt. Wir hatten im Regierungsentwurf ursprünglich eine Spitzabrechnung vorgesehen. Als Ergebnis der Ausschussberatung soll die pauschale Förderung beibehalten werden. Ich denke, das entspricht dem, was in der Anhörung vorgebracht wurde.

Anlass zur Diskussion sowohl im Rahmen der Erarbeitung des Regierungsentwurfs als auch bei den Ausschussberatungen waren des Weiteren Fragen der Wohnortnähe und der Trägerpluralität. Ich bin überzeugt davon, dass die Sicherstellungsplanung, ein neues Instrument, gut eingeführt werden kann und dass damit dann auch die Beratung in allen Regionen unseres Landes gewährleistet werden kann, vorausgesetzt dass wir die Sicherstellungsplanung nicht als starres Instrument, sondern als ein Instrument nutzen, das auch unter Beteiligung der Liga fortgeschrieben und weiterentwickelt wird. Ich denke, dass das dazu beitragen wird, diesen Beratungskomplex sachgerecht und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.

Meine Damen und Herren! Ich wünsche mir, dass die gefundene Lösung bei den Trägern der Schwangerschaftskonfliktberatung und für die Bürgerinnen und Bürger die notwendige Sicherheit schafft und zugleich einen stabilen rechtlichen Rahmen bietet, in dem sich die Arbeit zukünftig weiter entwickeln kann.

Schwangerschaftsberatungsstellen nehmen eine Schlüsselrolle im Rahmen früher Hilfen für Familien ein. Beraterinnen werden bereits vor der Geburt des Kindes mit Problemlagen der Mütter und der Familien insgesamt konfrontiert. Sie können frühzeitig reagieren und frühzeitig Hilfestellung leisten.

Hilfen können und dürfen natürlich nicht allein auf Angebote der Schwangerschaftsberatungsstellen beschränkt bleiben. Sie bedürfen der Zusammenarbeit vielfältiger Netzwerke, die für die gesunde Entwicklung von Kindern und für die Begleitung von Familien maßgeblich sind. Dazu gehört auch das Angebot, Kinder und ihre Familien durch Familienhebammen auf ihrem Weg zu begleiten und zu betreuen, um nur ein weiteres Element zu nennen.

Familienhebammen sind deshalb sinnvolle Ergänzungen zur Arbeit der Schwangerschaftsberatung, damit neu geborene Kinder und hilfebedürftigen Frauen und Familien von Anfang an und möglichst nahtlos unterstützt werden können. Sie sind keine Konkurrenz zu den Schwangerschaftsberatungsstellen. Ich betone diesen Punkt heute so besonders, weil es in der Region Harz eine aktuelle Diskussion gibt.

Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf und der dazu gehörenden Verordnung hat unser Land die notwendige rechtliche Grundlage, um den gesetzlichen Auftrag gemäß dem Schwangerschaftskonfliktgesetz zu erfüllen und das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ordentlich umzusetzen. Ich bitte - wie schon der Berichterstatter - um Zustimmung zu der Beschlussvorlage. - Danke.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Dr. Kuppe. - Die Debatte beginnt mit dem Beitrag der FDP-Fraktion. Ich erteile Frau Dr. Hüskens das Wort.

Herr Präsident! Meine wenigen verbliebenen Damen und Herren! Es gibt ein schönes Bild von Goya. Da sieht man einen Mann, an einem Tisch sitzend, den Kopf auf den Armen liegend, über der Arbeit eingeschlafen. Über

seinem Kopf fliegen Fledermäuse, eine unheimliche Eule, eine Katze sitzt auf dem Tisch. Die Bildlegende heißt: Wenn die Vernunft schläft, kommen die Ungeheuer. Dieses Bild ist mir, ganz ehrlich gesagt, während der zweiten Beratung dieses Gesetzentwurfes im Sozialausschuss eingefallen.

Wenn ich die Äußerungen der Regierungsfraktionen, den Gesetzentwurf und die Verordnung zusammennehmen würde, dann wäre dieses Gesetz für uns wahrscheinlich zustimmungsfähig. Inhaltlich haben wir nämlich zu dem, was da geäußert wurde, wenig Dissens.

Das, was geäußert wurde, wurde aber nicht in das Gesetz gegossen. Das kann ich nach wie vor nicht verstehen. Ich möchte das an drei Punkten verdeutlichen. Ich versuche das noch einmal, weil die Diskussion im Ausschuss darüber lang und ausführlich war, ich aber nicht den Eindruck hatte, dass das auf fruchtbaren Boden gefallen wäre.

Unsere Kritik richtet sich zum einen gegen die Formulierung des § 2, in der „wohnortnah“ definiert wird. Zwei mitberatende Ausschüsse haben empfohlen, es dabei zu belassen und zu sagen: Das Angebot ist wohnortnah anzubieten. Stattdessen sieht der Gesetzentwurf vor, dass man definieren muss, dass „wohnortnah“ eine Tagesreise sei. Auf Nachfrage wurde mir in der ersten Sitzung gesagt, bei einem Tag handele es sich um den Zeitraum, den jemand brauchen würde, damit er mit dem öffentlichen Personennahverkehr von seinem Wohnort - Herr Daehre guckt schon - zur Beratungsstelle und wieder zurück kommt. Das steht aber nicht im Gesetz.

Der zweite Punkt betrifft die Frage der Ober- und Mittelzentren. Im Gesetz steht nur noch, dass Beratungsstellen in Ober- und Mittelzentren vorgesehen werden. Wir haben im Finanzausschuss vorgeschlagen, zumindest den Begriff der Teilfunktion mit aufzunehmen. Der ist aber seit gestern aufgrund der Verabschiedung des Landesplanungsgesetzes nicht mehr vorgesehen. Wir hoffen jetzt alle zusammen, dass wir den Äußerungen von Herrn Felke, die leider keinen Gesetzescharakter haben, trauen können

(Zuruf von Herrn Felke, SPD)

und dass es auch zukünftig noch Teilfunktionen geben wird. Wir vertrauen darauf, wir hoffen es, aber sicher, Herr Felke, bin ich mir nicht. Wir warten das ab, wir werden es sehen.

Der andere Diskussionspunkt betraf die Finanzierung von 80 %. Die Schwangerschaftskonfliktberatung - das für alle, die sich damit nicht beschäftigt haben - ist eine staatliche Aufgabe, die durch freie Träger übernommen wird. Diese freien Träger erhalten eine Erstattung der Sach- und Personalkosten. Im Sozialausschuss war zu vernehmen, dass sie im Augenblick in der Realität bei 95 % liegt und die freien Träger immer einige Kosten, vor allem die Overhead-Kosten, selber tragen. Das neue Gesetz sieht noch eine Kostenerstattung von 80 % vor - mindestens, wie immer betont wird.

Vergegenwärtigt man sich, dass erst das Bundesverwaltungsgericht eine Förderung von mindestens 80 % der Sach- und Personalkosten im Falle einer katholischen Beratungsstelle festgelegt hat, die keinen Beratungsschein ausstellt, so ist es meiner Meinung nach rechtlich schon problematisch, dass die Landesregierung sagt, das Bundesverwaltungsgericht habe für alle Beratungsstellen diese Förderhöhe festgelegt. Das ist schlichtweg

falsch, auch wenn immer noch beteuert wird, es handele sich nur um ein „mindestens“, man könne auch mehr bezahlen.

Ich bin Haushälterin und frage Sie ganz offen: Was wird passieren, wenn die Finanzsituation in diesem Land schlechter wird? Sie war in diesem Jahr Superklasse. Trotzdem hat man versucht, zunächst in diesem Bereich einzusparen und das Finanzangebot abzusenken. Das heißt, Sie geben der Landesregierung jetzt die Möglichkeit, in schwierigeren Situationen auch nur noch 80 % zu übernehmen. Das halte ich für rechtlich bedenklich.

Der dritte Punkt: Man hat sich trotz intensiver Diskussionen geweigert, die wesentlichen Auswahlkriterien - welche Konfliktberatungsstelle anerkannt wird, welche nicht, welche in einen Sicherstellungsplan aufgenommen wird, welche nicht, welche gefördert wird oder nicht - in das Gesetz aufzunehmen. Dies war nach all dem, was vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst und von anderen Juristen dargestellt worden ist, der Knackpunkt dieses Gerichtsurteils, das wir eigentlich umsetzen wollen. In dem Moment, in dem die Landesregierung nicht alle Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen fördern möchte, sondern nur noch einige - Schlüssel 1 : 40 000 - braucht sie Auswahlkriterien. Und diese muss der Gesetzgeber festschreiben. Das ist hier nicht passiert. Wir bleiben einfach dabei, dass dies auf dem Verordnungswege passieren soll.

Ich sage es noch einmal ganz klar: Das, was materiell in der Verordnung geregelt ist, kann ich mittragen. Wir hätten damit kein Problem, wenn man das, was im Verordnungsentwurf stand, in das Gesetz übernommen hätte. Da sind wir in der Diskussion im Sozialausschuss schlicht gescheitert.

Auch hierbei handelt es sich um ein Gesetz, vor dem ich achselzuckend stehe und zugebe: Mir ist bis heute nicht klar, warum diese rechtliche Korrektur nicht möglich ist, zumal sie materiell keine Veränderung bedeutet hätte. Wie gesagt, die Diskussion war an diesem Punkt außerordentlich fruchtlos. Wir werden dem Gesetzentwurf deshalb nicht zustimmen. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Dr. Hüskens. - Für die CDU-Fraktion spricht jetzt Frau Brakebusch.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich finde es schade, dass gerade bei diesem Thema immer recht wenige Abgeordnete da sind, auch aus meinen eigenen Reihen. Das bedauere ich. Ich denke, wir müssen daran arbeiten, dass das besser wird.

(Beifall im ganzen Hause)

Mit dem heute zu beschließenden Entwurf eines Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Ausführung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes schaffen wir die rechtlich erforderlichen Grundlagen, wie sie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vorgegeben hat. Danach muss die Förderung der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in den Bundesländern nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden.

In dem Gesetz regeln wir die Arbeit und die Förderung der Beratungsstellen, was bisher durch eine Richtlinie geregelt wurde. Neben den Anforderungen an die Beratungsstellen sowie der daraus resultierenden Förderung werden darin auch die staatliche Anerkennung und die Auswahl der Beratungsstellen im Falle eines Überschreitens des bundesgesetzlich vorgeschriebenen Beratungsschlüssels gesetzlich normiert.

Dieser Beratungsschlüssel sieht für je 40 000 Einwohnerinnen und Einwohner mindestens eine Beratungskraft in Vollzeitbeschäftigung oder eine entsprechende Anzahl von Teilzeitbeschäftigten vor. Dieser Schlüssel wird in Sachsen-Anhalt bekanntermaßen geringfügig überschritten, was meiner Meinung nach auch notwendig ist.

Ich bin daher sehr froh, dass es in den Beratungen zum Haushalt 2008/2009 gelungen ist, den Fortbestand der bestehenden Schwangerschaftsberatungsstellen zu sichern. Die drohende Schließung einzelner Standorte ist damit vom Tisch. Alle derzeit im Land befindlichen Schwangerschaftsberatungsstellen können in den nächsten Jahren weiterarbeiten. Angesichts der stetigen Zunahme der Inanspruchnahme von Beratungsleistungen ist es dringend notwendig, die bestehenden Beratungseinrichtungen zu erhalten. Es erscheint uns daher nicht geboten, den starren Beratungsschlüssel, wie ihn das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vorgibt, in Sachsen-Anhalt im Verhältnis 1 : 1 umzusetzen.

Anders als in den alten Ländern sind die Beratungsbedarfe bei uns höher, sodass der Fortbestand der bestehenden Schwangerschaftsberatungsstellen auch sozialpolitisch geboten ist. Die Schwangerschaftsberatungsstellen sind ein wichtiger und unverzichtbarer Baustein in unserem sozialen Frühwarnsystem. Mit ihnen erreichen wir in einem sehr frühen Stadium Familien und Frauen in verschiedenen schwierigen Problemlagen, die der Hilfe und Unterstützung bedürfen.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Zuge der Gesetzesberatungen ist wiederholt dargestellt worden, dass das Land die angemessenen Personal- und Sachkosten auch zukünftig in dem bisherigen Umfang finanzieren wird. Dies bedeutet für die Schwangerschaftsberatungsstellen im Land, dass sie mit der Förderung rechnen können, die sie in der Vergangenheit erhalten haben. Um dies auch im Gesetz deutlich herauszuarbeiten, haben wir § 5 Abs. 2 dahin gehend geändert, dass die öffentliche Förderung in Höhe von mindestens 80 % der angemessenen Personal- und Sachkosten in Form von jährlichen Pauschalzahlungen erfolgt.

Nach eingehenden Diskussionen konnten im Interesse der Menschen in unserem Land das Prinzip der Wohnortnähe und der Trägerpluralität gesetzlich verankert werden. Durch den im Gesetz enthaltenen Sicherstellungsplan, an dessen Erstellung die Liga der Freien Wohlfahrtspflege e. V. im Land Sachsen-Anhalt beteiligt gewesen ist, wird gewährleistet, dass wir auch zukünftig Schwangerschaftsberatungen in allen Teilen unseres Landes bedarfsgerecht vorhalten können.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit diesen Änderungen ist die Zukunft der Schwangerschaftsberatungsstellen in Sachsen-Anhalt für die nächsten Jahre gewährleistet. Namens der CDU-Fraktion bitte ich um Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Brakebusch. - Nun erteile ich Frau Bull das Wort, um für DIE LINKE zu sprechen.