- Ich höre dem Minister immer gern zu. Wir haben beim Jugendparlament etwas vereinbart. Er hat noch nicht geklopft heute bei mir.
Allerdings - auch das will ich jetzt noch einmal ausführen, Herr Kollege Kley - muss ich Frau Mittendorf zustimmen. Das Problem ist nicht neu und anderthalb Stunden nach der Beschlussfassung über den Haushaltsplan zu beklagen, dass wir diesen Zustand haben, aber in mehrwöchigen Haushaltsberatungen im Ausschuss keine Aktivität in dieser Frage zu entfalten, das ist ebenso problematisch und hat den Beigeschmack - das muss ich jetzt sagen, auch als Opposition -, dass es dann doch ein bisschen mehr um die Öffentlichkeit als um die Sache ging, Herr Kley. Das wird dem Verfahren nicht gerecht.
Auch diese Bemerkung will ich machen, Herr Kley: Sie haben jetzt - das habe ich mit Aufmerksamkeit zur Kenntnis genommen - ausgeführt, dass hierbei offensichtlich die Haushaltspolitik über die Fachpolitik siegt, und haben die Unterfinanzierung im Hochschulbereich beklagt.
Das finde ich bemerkenswert. Ich weiß nicht, ob Herr Paqué als Ex-Finanzminister ebenfalls eine solche Rede gehalten hätte.
Nun komme ich noch einmal auf die Haushaltsberatungen. Natürlich - Herr Tullner hat es schon erwartet - gibt es im Wissenschafts- und Hochschulbereich ein generelles Unterfinanzierungsproblem. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass die Kollegen der FDP auch nur einem einzigen Antrag der LINKEN, mit dem in diesem schwierigen Punkt Abhilfe geschaffen werden sollte, zugestimmt haben. Das muss ich Ihnen vorwerfen, Herr Kley.
Lassen Sie mich zum Schluss sagen: Meine Fraktion bleibt - ich nehme zunächst durchaus wohlwollend zur Kenntnis, dass das offensichtlich mittlerweile fraktionsübergreifend der Fall ist - bei der Skepsis, was das Kostennormwertverfahren insgesamt betrifft. Darin fühlen wir uns bestätigt.
Ich will die Landesregierung und auch die Koalitionsfraktionen noch einmal ermutigen oder auffordern, in dieser Frage auf der Ebene des Gesetzes - etwas anderes wird uns nicht übrig bleiben - sehr bald eine Klarstellung zu erreichen.
Vielen Dank, Herr Höhn, für Ihren Beitrag. - Für die CDU erteile ich jetzt dem Abgeordneten Tullner das Wort. Bitte schön, Herr Tullner.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Angesichts der fortgeschrittenen Zeit verzichte ich auf meinen ausgearbeiteten Redebeitrag.
Ich möchte nur zwei Bemerkungen machen. Erstens. Das Hochschulmedizingesetz - auch wenn es hier bei dem einen oder anderen wieder einmal so anklang, als ob wir das alles ganz kritisch sehen - hat sich im Grunde bewährt. Es ist, wenn man in den nationalen Kontext schaut, alternativlos. Man kann bei bestimmten Punkten immer darüber nachdenken, etwas zu verändern. Aber der Schritt, den wir damals unter Schmerzen und nach nicht ganz einfacher Diskussion gegangen sind, denke ich, war der richtige.
In der in Rede stehenden Evaluation wird man sich sicherlich mit diesem Punkt, den wir heute hoch- und runterdiskutiert haben, auch beschäftigen. Ich denke, hierbei müssen wir nacharbeiten, weil einfach die Diskussion in Deutschland fortgeschritten ist und wir uns in den Kontext der anderen Länder einreihen müssen. Deswegen sehe ich das nicht ganz so dramatisch.
Die zeitliche Choreografie zwischen Haushalt und Antrag - dieser ist schon beleuchtet worden - finde ich auch etwas merkwürdig.
Im Übrigen sehen wir zwar manchmal auch einiges, was aus dem Kultusministerium kommt, kritisch. Aber der
Herr Tullner, Sie können ganz kurz antworten. Eine Frage hätte ich gern gestellt. Wie steht die CDU-Fraktion, wie stehen Sie zum Kostennormwertverfahren? Soll es weiterhin die Grundlage sein? Oder wollen Sie eine Änderung?
Lieber Kollege Kosmehl, ich habe mich den Vorrednern, insbesondere der lieben Kollegin Mittendorf, darin angeschlossen, dass wir über diesen Punkt nachdenken; denn bei der damaligen Beratung des Gesetzes war der Stand in der nationalen Diskussion ein anderer. Wir nehmen zur Kenntnis, dass im Moment von diesem Prozedere abgerückt wird. Das werden wir selbstverständlich auch nachvollziehen.
Vielen Dank. - Als letztem Debattenredner erteile ich noch einmal der FDP das Wort. Herr Kley, wollen Sie sprechen? - Sie wollen. Bitte.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister Olbertz, vielleicht sollten Sie einmal mit Ihrer Nachbarin ein wenig über die Frage der Rechtsauslegung und der Interpretation von Gesetzen diskutieren. Ein Gesetz tritt mit dem Tage des Inkrafttretens in Wirkung. Das heißt, die Frage, ob das Kostennormwertverfahren anzuwenden ist, ist nicht nach Ihrer Beliebigkeit terminlich zugänglich, sondern mit dem Inkrafttreten haben Sie dieses umzusetzen. Die Haushaltsaufstellung hat so zu erfolgen.
Sie können nicht sagen, wann. Wenn in der Straßenverkehrsordnung steht, Sie haben 120 km/h zu fahren, können Sie nicht sagen: „Ich überlege, ob ich das im nächsten Monat umsetze“, sondern Sie bekommen sofort Ihr Knöllchen. Das gilt auch für Gesetze, die auch die Landesregierung betreffen. Sie sind nicht dazu berechtigt, ein Gesetz auszulegen, wie Sie wollen, sondern es ist so auszulegen, wie die Buchstaben des Gesetzes es verlangen.
Sehr geehrter Herr Minister Olbertz! Wenn man sich die Entscheidung des OVG Magdeburg zu der Frage der Kapazität an der Universität Halle anschaut, dann stellt man fest, dass darin steht, man hätte nach Kostennormwert eine Beschränkung vornehmen können. Aber da der Verordnungsgeber offensichtlich unwillig ist, das zu machen, muss man das Ganze nach der Kapazitätsverordnung bemessen.
Die Zielvereinbarung ist an dieser Stelle leider Makulatur. Das heißt, die Finanzen werden nach der Zielvereinbarung berechnet. Aber das Gewicht und auch die Kapazitäten werden anders gesehen. Diese Lücke muss geschlossen werden, entweder indem der Kostennormwert eingeführt wird und damit auch die Parität gewährleistet ist oder indem man eine andere Finanzierung durchsetzt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren im Landtag! Ich finde es schon erstaunlich, sehr geehrte Frau Mittendorf,
wenn Sie sagen: Das Ministerium setzt das Gesetz nicht um, und damit es an dieser Stelle nicht falsch handelt, ändern wir einfach das Gesetz. Wenn es zukünftig hier so ist, dass, wenn einer keine Lust hat, ein Gesetz umzusetzen, gesagt wird, dann machen wir es eben wieder anders, dann kann sich dieses Hohe Haus nicht mehr ernst nehmen. Das müssen wir auch im Bereich der Hochschulen und des Kultusministeriums deutlich so sehen.
Vielen Dank, Herr Kollege Kley. Meine Frage geht in die folgende Richtung: Würden Sie mit dem Kenntnisstand von heute bzw. im Rückblick auf das, über was Sie im Laufe der letzten Jahre debattiert haben, also auf der Basis des Diskussionsstandes des Jahres 2005 das Gesetz so noch einmal beschließen? Sollten Sie diese Frage eventuell mit Nein beantworten, frage ich: Welche Alternative würden Sie uns denn jetzt anbieten, wo die Evaluation vor der Tür steht?
Ich habe ausgeführt, dass wir sehr dringenden Handlungsbedarf sehen, aufgrund der Ergebnisse der Evaluation wahrscheinlich auch das Gesetz zu ändern.
Sehr geehrte Frau Kollegin Mittendorf, die Evaluation bezog sich auf die Umsetzung des Gesetzes. Wenn ich feststelle, dass das Kultusministerium unwillig ist, das Gesetz umzusetzen, kann ich die Wirkung des Gesetzes nicht evaluieren. Dann haben wir den Status quo, der vor dem Gesetz herrschte. Ich frage mich, was Sie dann auswerten wollen.
Das Kostennormwertverfahren hat sich zwar in der Kultusministerkonferenz nicht in Gänze durchgesetzt. Aber einige Bundesländer haben sehr wohl diese Option in ihrem Gesetz. Die Diskussion hat außerdem ergeben, dass es sehr wohl umsetzbar ist. Es gibt deutschlandweit mehrere Studien, die das nachweisen und die auch eine solche Möglichkeit sehen, die natürlich auch die Einflussnahme des Ministeriums verringert, weil an dieser Stelle mehr Hochschulfreiheit existiert, weil die Möglichkeit besteht, damit auch entsprechend umzugehen.
Wie gesagt, die Hochschulmedizin in Halle verhungert an dieser Gesetzeslücke, und das können wir nicht tolerieren.
Vielen Dank. - Meine Damen und Herren! Wir sind damit am Ende der Debatte. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag der FDP in der Drs. 5/1004. Wer dem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei der FDP. Wer lehnt ihn ab? - Ablehnung bei der Koalition. Wer enthält sich der Stimme? - DIE LINKE. Damit ist der Antrag abgelehnt worden und wir sind am Ende des Tagesordnungspunktes 3.