Protocol of the Session on December 13, 2007

Herr Kollege Kolze, Sie hatten gerade ausgeführt, dass Sie Regionalkonferenzen zu dem Änderungsantrag durchgeführt haben. Welchen meinen Sie jetzt? Den, der heute ausgeteilt worden ist, den, der bereits am 29. November 2007 ausgeteilt war, oder gab es noch eine dritte Version? Denn ich kann natürlich schlecht jemanden hinsichtlich der Fragestellung einfangen, wenn sie permanent geändert wird. Das ist die erste Frage, die ich habe. Also: Welchen Änderungsantrag meinten Sie dort konkret?

Die zweite Frage habe ich zum Verständnis. Ist es jetzt üblich, dass permanent Regierungsvorlagen durch die Koalitionsfraktionen qualifiziert werden, oder beabsichtigen die Koalitionsfraktionen ein anderes Verfahren, dass also die Koalitionsfraktionen Gesetzentwürfe einbringen und die Landesregierung nicht mehr?

Ich meinte das Ergebnis als Ganzes. Der uns vorliegende Änderungsantrag - Kollege Rothe hat es dankenswerterweise vorhin schon verdeutlicht - ist genau der, der bereits in der Anhörung ausgereicht wurde. Es be

steht nur der Unterschied, dass wir die Änderungen im FAG im Interesse einer zügigen Beratung über diesen Gesetzentwurf herausgenommen haben.

Inwieweit zukünftig wer von seinem verfassungsmäßigen Recht, Gesetzentwürfe einzubringen, Gebraucht macht, Herr Grünert, das kann ich Ihnen jetzt so nicht beantworten. Das tut mir leid.

Herr Kosmehl, bitte Ihre Frage.

Herr Kollege Kolze, ich habe zwei Fragen. Ich stelle Ihnen zunächst einmal die Frage, die ich auch Ihrer Kollegin Frau Schindler gestellt habe. Können Sie mir erklären, warum der Artikel zum Finanzausgleichsgesetz für die freiwilligen Zusammenschlüsse, die Ihnen so am Herzen liegen, jetzt aus dem Gesetzentwurf herausgenommen wurde und was das aus Ihrer Sicht für Konsequenzen in Bezug auf die Verteilung der Gelder hat?

Die zweite Frage würde ich gleich zum Anhörungsverfahren anschließen. Sie haben darauf hingewiesen, dass in der nächsten Woche eine Anhörung stattfinden sollte. Sind Sie der Auffassung, dass wir der Verfassungsnotwendigkeit entsprechen, wenn wir die Anzuhörenden heute für den nächsten Donnerstag einladen?

Wir haben diese Regelung bezüglich des FAG heute nicht mit beschlossen, weil wir eine zügige Weiterberatung über diese Gemeindereform gewährleisten wollen, die im Interesse unserer Gemeinden im Lande ist.

(Zustimmung von Herrn Stahlknecht, CDU)

Zu der zweiten Frage, ob die Anhörung wegen der kurzen Frist verfassungsgemäß ist: Ich denke schon, weil die Gemeinden im Land im Großen und Ganzen ganz klar wissen, worum es sich bei dieser Gemeindereform dreht.

(Unruhe bei der FDP)

Es ist doch scheinheilig, sich hier hinzustellen und zu behaupten, dass die Gemeinden nicht wüssten, wovon wir reden. Zum Großteil sind es die Gemeinden selbst gewesen, die um eine Beschleunigung gebeten und gesagt haben, nun kommt endlich zu Potte, nun beschließt endlich, damit wir das, was wir uns schon vorgestellt haben,

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

auch umsetzen können. Insoweit habe ich persönlich - aber ich bin auch kein Jurist, das möchte ich voranstellen - keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Aber aufgrund der Erfahrungen mit der Kreisgebietsreform, bei der wir gemeinsam auch relativ kurzfristig Anhörungen anberaumt haben,

(Zuruf von Herrn Kosmehl, FDP)

Kollege Kosmehl, glaube ich schon, dass wir auf der sicheren Seite sind. - Danke.

Vielen Dank, Herr Kolze. Möchten Sie noch eine Frage von Herrn Rothe beantworten? Oder soll das eine Zwischenbemerkung werden, Herr Rothe? - Bitte.

Herr Präsident, ich möchte mit einer Zwischenbemerkung ergänzend zu den Ausführungen des Kollegen Kolze sagen, dass wir uns im Innenausschuss darauf verständigt haben, dass nicht nur zur mündlichen Anhörung am 20. Dezember 2007 eingeladen wird, sondern dass die Anzuhörenden bis einschließlich Montag, den 7. Januar 2008 Gelegenheit zur schriftlichen Äußerung haben werden.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. - Damit ist die Debatte beendet. Es waren sich alle einig, dass eine Überweisung aller vorliegenden Anträge, also des ursprünglichen Entwurfs und der beiden Änderungsanträge, an den Innenausschuss erfolgen soll. Herr Grünert hatte noch gesagt, dass sich seine Fraktion nicht verschließen würde, wenn es auch eine Überweisung an den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr gäbe. War das ein Antrag?

(Herr Grünert, DIE LINKE: Ja!)

- Dann stimmen wir anschließend noch darüber ab, ob die Mitberatung dort erfolgen soll.

Zunächst stimmen wir über die Überweisung aller genannten Papiere an den Innenausschuss ab. Wer stimmt zu? - Offensichtlich alle. Dann ist das so beschlossen.

Dann stimmen wir über die Mitberatung durch den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr ab. Wer stimmt zu? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist dieser Antrag abgelehnt und die Überweisung allein an den Innenausschuss beschlossen worden. Damit ist der Tagesordnungspunkt 8 beendet.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf. Das ist der letzte des heutigen Tages; denn nach Lage der Dinge können wir heute nicht mehr bewältigen. Das heißt, dass die Nichtraucher einen weiteren Tag auf ihren Schutz verzichten müssen. Darüber wird morgen beraten.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf:

Zweite Beratung

a) Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 5/936

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr - Drs. 5/1005

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 5/1015

b) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vorschaltgesetzes zu Änderungen des Landesplanungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt im Zusammenhang mit der Kreisgebietsneuregelung

Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drs. 5/949

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 5/967

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr - Drs. 5/1006

Die erste Beratung fand in der 30. Sitzung des Landtages am 16. November 2007 statt. Ich bitte nun Herrn Thomas Felke, als Berichterstatter das Wort zu nehmen. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir kommen zu einem weiteren ambitionierten Gesetzgebungsvorhaben der Koalition.

Die Gesetzentwürfe der Landesregierung und der FDPFraktion sowie der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE wurden in der 30. Sitzung des Landtages am 16. November 2007 beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr überwiesen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde zur Mitberatung auch an die Ausschüsse für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, für Umwelt, für Wirtschaft und Arbeit sowie für Inneres überwiesen.

Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr hatte beide Gesetzentwürfe sowie den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der 21. Sitzung am 20. November 2007 erstmals auf der Tagesordnung. Während sich die Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP einig waren, zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung eine vorläufige Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse zu verabschieden, wurde die Beratung über den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP einschließlich des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE einvernehmlich auf die 22. Sitzung am 5. Dezember 2007 vertagt.

Hinsichtlich des Gesetzentwurfes der Landesregierung hatte der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr seine Beratung hauptsächlich auf das weitere Verfahren konzentriert und noch nicht inhaltlich beraten.

Die Mitglieder der Fraktionen DIE LINKE und der FDP sprachen sich für eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände aus, weil man der Meinung war, dass deren Voten in den Prozess der Erarbeitung des Gesetzentwurfes nicht umfangreich genug eingeflossen sein könnten.

Mehrheitlich vertrat man im Ausschuss den Standpunkt, bis zur nächsten Sitzung eine schriftliche Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände einzuholen und in die abschließende Beratung über den Gesetzentwurf der Landesregierung einzubeziehen und die vorläufige Beschlussempfehlung vorerst mit der unveränderten Fassung des Gesetzes zu verabschieden. Am weiteren Beratungsverlauf nahm die Fraktion DIE LINKE nicht mehr teil.

Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr verabschiedete mit 8 : 0 : 1 Stimmen eine vorläufige Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse in unveränderter Fassung. In einem Begleitschreiben wurden die Vorsitzenden der mitberatenden Ausschüsse gebeten, dem federführenden Ausschuss das Votum der Ausschüsse bis spätestens 4. Dezember 2007 mitzuteilen.

Der Ausschuss für Inneres hat der vorläufigen Beschlussempfehlung in der 28. Sitzung am 22. November 2007 mit 8 : 1 : 0 Stimmen mit der Untersetzung zugestimmt, die Stellungnahmen der kommunalen Spitzen

verbände in die abschließende Beratung des federführenden Ausschusses einzubeziehen.

Der Ausschuss für Umwelt hatte sich in der 18. Sitzung am 21. November 2007 darauf verständigt, am 4. Dezember 2007 eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände, der beiden Industrie- und Handelskammern, regionaler Planungsgemeinschaften sowie der Arbeitsgemeinschaft Erneuerbare Energie Sachsen-Anhalt durchzuführen.

Im Anschluss an diese Anhörung schloss sich der Ausschuss für Umwelt mit 7 : 4 : 0 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung an und sprach sich einstimmig dafür aus, dem federführenden Ausschuss die eingegangenen Stellungnahmen zur Beachtung in der abschließenden Beratung zu übergeben.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten verabschiedete seine Beschlussempfehlung in der 28. Sitzung am 28. November 2007, in der er mit 8 : 3 : 0 Stimmen eine Neufassung des § 2a Nr. 8 und die Ergänzung eines Satzes in § 2a Nr. 12 empfahl. Die erste Empfehlung wurde vom federführenden Ausschuss übernommen; die zweite fand keine Mehrheit.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stimmte der vorläufigen Beschlussempfehlung in der 21. Sitzung am 28. November 2007 mit 7 : 3 : 0 Stimmen zu.

An dieser Stelle gilt allen Beteiligten mein Dank dafür, dass trotz der kurzen Zeitschiene mit großem Kraftaufwand eine pünktliche Beratung im federführenden Ausschuss am 5. Dezember 2007 erfolgen konnte.