Protocol of the Session on December 13, 2007

Verkehr nicht mit der Behandlung des Entwurfs des Begleitgesetzes befasst wurde, bleibt vor diesem Hintergrund mehr als fragwürdig. Ich könnte polemisch sein und sagen: Offensichtlich scheint die oberste Kommunalaufsichtsbehörde die bessere Planungsbehörde zu sein. Aber ich glaube, das ist der Sache nicht angemessen.

Aber genau hier ist der Punkt: Wenn ich eine zentralörtliche Gliederung habe, wenn ich eine Neustrukturierung habe, dann muss es auch passig zum Landesentwicklungsplan sein.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Werte Damen und Herren! Weitere Artikel werden mit dem Änderungsantrag dem Gesetzentwurf angefügt. Dies betrifft die Erweiterung des Konsolidierungszeitraums - dieser ist schon einmal erweitert worden -, der um weitere zwei Jahre geschoben werden soll - nicht weil die ärmeren Gemeinden plötzlich reicher geworden wären, sondern damit sie überhaupt eine Chance haben zu konsolidieren -, sowie die Verlängerung des Zeitraumes zur Einführung der Doppik. Beides sehen wir recht positiv; denn auch hier muss es eine Chance geben, dass die Kommunen handlungsfähig werden.

Die Regelungen zum Finanzausgleichsgesetz sind letztendlich entzogen worden. Das ist vor dem Hintergrund des heute beschlossenen Haushaltes mehr als nachzufragen. Denn auf der einen Seite mache ich Haushaltstitel auf und sage, hier bekommt ihr Gastgeschenke, so genannte Kopfgeldprämien, und auf der anderen Seite habe ich bis heute nicht das Verfahren geregelt, nach welchen Modalitäten das Geld überhaupt abfließt. Oder ist die Erkenntnis jetzt endlich durchgedrungen, dass die Mittel erst ab 1. Januar 2010 zur Anwendung kommen. Wenn das der Fall ist, hätte man sich die entsprechenden Haushaltstitel sparen können.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Werte Damen und Herren! Die Fraktion DIE LINKE wird der Empfehlung des Innenausschusses nicht zustimmen, sich jedoch einer Überweisung des Gesetzentwurfes und der Änderungsanträge zur federführenden Beratung in den Innenausschuss nicht verschließen. Ferner beantragen wir die Mitberatung im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Grünert. - Bevor ich Frau Schindler für die SPD-Fraktion das Wort gebe, haben wir die Freude, Schülerinnen und Schüler der Müntzer-Sekundarschule aus Magdeburg begrüßen zu können.

(Beifall im ganzen Hause)

Bitte, Frau Schindler.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um es voranzustellen: Die Koalitionsfraktionen beantragen, wie angekündigt, den vorliegenden Gesetzentwurf insgesamt zusammen mit den eingebrachten Änderungsanträgen in den Innenausschuss zu überweisen. Dies war bereits vor den Ausführungen des Berichterstatters beabsichtigt.

Vor zwei Monaten wurde das Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform an dieser Stelle eingebracht. Den Beratungshergang bis heute hat der Berichterstatter dargestellt. Es war ein sehr umfangreicher Beratungshergang. Der Diskussionsprozess zu dieser Gebietsreform ist jedoch schon länger im Gange.

Seit der Vereinbarung der Koalitionsfraktionen zur Bildung von Einheitsgemeinden in dieser Legislaturperiode wurde auch hier im Hohen Hause schon oft darüber beraten. Zuerst war die Diskussion noch von der Frage bestimmt, o b die Gebietsreform durchgeführt wird. Mit dem Gesetzentwurf hat die abschließende Beratung über das Wie begonnen.

Ich verrate kein Geheimnis, wenn ich sage, dass sich die SPD-Fraktion schon eher einen Abschluss dieser Beratungen gewünscht hätte.

Seit dem Beschluss der Landesregierung über das Leitbild im August 2007 und erst recht mit dem Vorliegen des Gesetzentwurfs ist die Diskussion im ganzen Land und auch auf den verschiedenen Ebenen besonders intensiv. Schließlich handelt es sich bei dem Gesetz zur Gebietsreform um ein Gesetz, welches einen großen Teil unserer gemeindlichen Strukturen verändert und damit eine besondere Bedeutung hat.

Wir haben heute viele Gesetzentwürfe zur Beratung und Entscheidung vorliegen. Keiner beschäftigte die Beteiligten jedoch so lange wie dieser Gesetzentwurf. Trotz des langen Prozesses zeigten die Gespräche vor Ort, die bestimmt jeder Einzelne hier im Haus in der einen oder anderen Form geführt hat, und auch die Anhörung zu dem Gesetzentwurf, dass im konkreten Fall noch Änderungsbedarf besteht.

Einige dieser Vorschläge haben die Koalitionsfraktionen aufgegriffen und bringen sie mit dem Änderungsantrag ein. Ich möchte an dieser Stelle auf einige der vorgeschlagenen Änderungen eingehen. Die beabsichtigten Änderungen sind Klarstellungen oder stellen Ergänzungen zu den einzelnen Regelungen dar.

Einige Regelungen sollen vor allem den Prozess der freiwilligen Phase der Gebietsreform begünstigen und erleichtern. So ist beabsichtigt, eine Regelung in das Gesetz aufzunehmen, die es ermöglicht, dass eine qualifizierte Mehrheit von Gemeinden und Einwohnern, die in der freiwilligen Phase eine Vereinbarung abschließen will, nicht durch einzelne Gemeinden daran gehindert werden kann. Hiermit soll erreicht werden, dass das so genannte Blockadeverhalten einzelner nicht eine qualifizierte Mehrheit anderer beschränkt.

Ich betone aber an dieser Stelle noch einmal, dass der Grundsatz, wo die Bildung von Verbandsgemeinden oder Einheitsgemeinden möglich ist, nicht verändert wird.

Mit dem heutigen Beschluss zum Doppelhaushalt stehen Zuweisungen für den freiwilligen Zusammenschluss von Gemeinden zur Verfügung. Sie sollen in Einzelfällen zur Stärkung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und zusätzlich für investive Zwecke verwendet werden.

Sie haben mit Recht festgestellt, dass entgegen dem Entwurf des Änderungsantrages, der den Mitgliedern des Innenausschusses zugegangen ist, nun keine Änderung des FAG vorgenommen werden soll. Die Ausgabe der Mittel soll durch Erlass des Innenministeriums unter Berücksichtigung des Begleitgesetzes geregelt werden - so wie es bereits in diesem Jahr erfolgt ist.

Ebenfalls eine Änderung, die die Nutzung der freiwilligen Phase begünstigen soll, ist der Vorschlag, bei der Eigentumsübertragung an die Verbandsgemeinde nur die Einrichtungen und Vermögensgegenstände zu berücksichtigen, die überwiegend zur Erfüllung der auf die Verbandsgemeinde übergehenden Aufgaben bestimmt sind.

Vor dem Hintergrund der Durchführung der Gemeindegebietsreform sollen die Kommunen vor weiteren Belastungen durch die gleichzeitige Einführung des neuen kommunalen Rechnungswesens geschützt werden. Deshalb soll der Termin der Umstellung auf dieses neue System auf den 1. Januar 2013 hinausgeschoben werden. Ich hoffe jedoch, dass alle Gemeinden in ihren Bemühungen zur Einführung des neuen kommunalen Rechnungswesens nicht nachlassen, nur weil der zeitliche Druck verringert wird.

Um bei der Bildung von Verbandsgemeinden eine Wahl der verschiedenen Vertretungen möglichst gemeinsam durchführen zu können und zusätzliche Wahltermine zu vermeiden, wird vorgeschlagen, die Wahlperiode für die Gemeinderäte, deren Gemeinden an der Bildung einer Verbandsgemeinde beteiligt sind, um ein halbes Jahr zu verlängern. Im Jahr 2014 sollen dann die Kommunalwahltermine wieder zusammengefasst werden.

Zu den Änderungen, die als Klarstellung gelten, zählt die nochmalige Feststellung, dass sich die neuen Einheitsgemeinden oder Verbandsgemeinden in den bestehenden Strukturen bilden sollen und dass die Vereinbarungen, die in der freiwilligen Phase bis zum 30. Juni 2009 geschlossen werden, spätestens zum 1. Januar 2010 wirksam werden müssen.

Ich denke, dass mit dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wichtige und sinnvolle Ergänzungen des Gesetzentwurfs vorliegen. Die Diskussion im Land ist im Gang. Was aber auch von vielen vor Ort geäußert wird, ist der dringende Auftrag an den Landtag, so bald wie möglich zu einer Entscheidung zu kommen.

Wir sind nicht mehr in der Zeit um 1990, wie ich es erst gestern wieder in einem Vortrag hörte. 1990 war der Änderungswille im Land sehr groß. Die Kommunalwahlen wurden durchgeführt und erst danach die dazu gehörige Kommunalverfassung beschlossen. Ich will nicht sagen, dass ich diese Zustände zurück haben will; aber es zeigt, dass manches möglich ist, wenn man es will.

Abschließend wiederhole ich den Antrag, den vorliegenden Gesetzentwurf im Ganzen zusammen mit den eingebrachten Änderungsanträgen in den Innenausschuss zu überweisen. - Danke schön.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei der CDU)

Frau Schindler, möchten Sie eine Frage von Herrn Kosmehl beantworten? - Bitte, Herr Kosmehl, fragen Sie.

Frau Kollegin Schindler, ich musste mich als Berichterstatter des Ausschusses neutral verhalten. Ich möchte Sie deshalb konkret fragen.

Wir haben eine lange Diskussion im Ausschuss geführt, auch über die Frage der Anhörung in der nächsten Woche und über den Kreis der Anzuhörenden. Können Sie mir vielleicht erklären, warum es gegenüber dem am Dienstag verteilten Änderungsantrag der Koalitionsfrak

tionen bei dem heute verteilten Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wiederum Änderungen gibt, zum Beispiel hinsichtlich des Finanzausgleichsgesetzes, das plötzlich nicht mehr Teil der Änderungswünsche der Koalitionsfraktionen ist?

Es gab nochmals Gespräche zwischen den Koalitionsvertretern, die dann zu dieser Änderung geführt haben.

Eine weitere Frage, Herr Kosmehl?

Keine weitere Frage, Herr Präsident, eine Anmerkung.

Das ist ein weiterer Beweis für die so vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Koalitionsfraktionen und der Opposition. Herr Kollege Rothe, Sie hatten politisch verbindlich zugesichert, dass wir uns auf das, was Sie vorschlagen, verlassen könnten. Wir müssen jetzt weiter reagieren. Das ist ein Vorgehen, das ich nicht gutheißen kann.

(Beifall bei der FDP - Zustimmung bei der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Schindler. Damit ist dieser Beitrag - -

(Zuruf von der SPD: Herr Rothe möchte noch et- was sagen!)

Herr Rothe, eine Zwischenbemerkung oder eine Frage? - Eine Zwischenbemerkung. Bitte schön.

Herr Kollege Kosmehl, wir hatten politisch verbindlich zugesichert, dass es einen Änderungsantrag geben wird und dass wir hier und heute nicht eine Schlussabstimmung durchführen, sondern den Gesetzentwurf zurücküberweisen werden.

Im Übrigen beschränkt sich die vorgenommene Änderung gegenüber dem Text, den Sie vorab am Dienstag erhalten haben, auf die Herausnahme der Neuregelung im FAG, das heißt des § 14, zur Förderung gemeindlicher Zusammenschlüsse. Im Übrigen ist der Text unverändert.

Vielen Dank. - Für die FDP-Fraktion spricht Herr Wolpert.

(Zuruf von Minister Herrn Bullerjahn)

Bei der Kreisgebietsreform sind wir anders miteinander umgegangen. - Herr Rothe, es hilft Ihnen ja nichts zu sagen, dass es eine Änderung gab. Die Frage war, warum es die Änderung gab. Dass es eine gab, hat Herr Kosmehl selbst schon festgestellt. Dafür, dass Sie sich politisch verbürgt hatten, diesen Änderungsantrag vorzulegen, hatten Sie heute richtig Glück. Hätten wir keinen Verzug gehabt, hätte dieser Änderungsantrag nicht zur Debatte vorgelegen. Er kam mit einer Stunde Verspätung zur normalen Terminplanung.

Aber das ist das Typische, meine Damen und Herren. Es ist kaum noch nachvollziehbar, wie oft sich die Koalition hierbei um die eigene Achse gedreht hat. Dabei ist der Koalition selbst schwindelig geworden und - das ist viel schlimmer - den betroffenen Gemeinden wohl auch. Man sollte eigentlich davon ausgehen, dass jede Neuregelung und Reform drei Grundsätzen folgt, nämlich der Erforderlichkeit, der Tauglichkeit und letztlich auch der Angemessenheit des Eingriffs. Mit diesem vorliegenden Gesetzentwurf belehren Sie uns eines Besseren.

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hatte bereits im Jahr 2006 beschlossen, mit einem Gutachten die Effizienz der vorgeschlagenen Strukturen näher zu beleuchten. Das Gutachten kam bezüglich der Effizienz verschiedener Gemeindemodelle zu beeindruckenden Aussagen, unter anderem zu der folgenden: Die Effizienzvorteile der untersuchten Einheitsgemeinden basieren lediglich zu 40 % auf der Verwaltungsstruktur; 60 % haben ihre Ursache in der Bevölkerungsdichte. Die möglichen Vorteile der Verbandsgemeinde konnten bisher nicht untersucht werden. Sie sind durch nichts anderes als Hoffnung begründet. Die aktuellen Verwaltungsgemeinschaften konnten überhaupt nicht untersucht werden, wurden sie doch erst im Jahr 2005 geschaffen. Außerdem sollte jegliche strukturelle Änderung freiwillig erfolgen, weil die Frustrationskosten den Effekt sonst wieder auffressen.

(Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren! Im Anschluss an dieses Gutachten wurde ein Leitbild erstellt, das keinen dieser Punkte berücksichtigt und damit auch nicht der Intention des Landtagsbeschlusses gerecht wird. In der Begründung des Leitbildes wird die Handlungsunfähigkeit der Gemeinden festgestellt, obwohl die tatsächlichen Zahlen eine ganz andere Sprache sprechen. Und - das haben Sie, Herr Minister, heute auch noch einmal vorgetragen - allein die Bedarfszuweisungen aus dem Ausgleichsstock treffen nur 5 % der Gemeinden. 10 % der Gemeinden beantragen Bedarfszuweisungen, davon bekommt die Hälfte gesagt: Ihr seid überhaupt nicht bedürftig; euch geht es gut. Nur 5 % werden sie gewährt. Das spricht eine andere Sprache; das sind nicht 100 %.