Protocol of the Session on November 15, 2007

Verfassung zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist der Gesetzentwurf in den Ausschuss überwiesen worden.

(Herr Bischoff, SPD: Können wir den TOP 18 noch machen?)

- Die dafür erforderlichen Personen sind nicht mehr anwesend.

(Herr Bischoff, SPD: Frau Professor Kolb bringt es ein!)

Frau Justizministerin, würden Sie den Gesetzentwurf unter Tagesordnungspunkt 18 noch einbringen? - Ich sehe gerade, dass Sie dazu als Rednerin gemeldet sind.

(Ministerin Frau Prof. Dr. Kolb: Ich muss meine Rede kurz suchen; dann kann ich das überneh- men!)

Dann rufe ich Tagesordnungspunkt 18 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über das Gemeinsame Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie zur Änderung des Gesundheitsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 5/947

Einbringerin ist Frau Ministerin der Justiz Professor Dr. Kolb in Vertretung der Ministerin für Gesundheit und Soziales. Bitte sehr, Frau Professor Kolb.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf besteht aus zwei Teilen, zum ersten aus einer Zustimmung zu dem Inkrafttreten des Ersten Staatsvertrages zur Änderung des Staatsvertrages über das Gemeinsame Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen.

Dieser Änderungsstaatsvertrag wurde von der Landesregierung Sachsen-Anhalts am 4. April 2006 unterzeichnet. Zuvor erfolgte eine Information an den Landtag. Die anderen beteiligten Länder hinterlegten die Ratifikationsurkunden bereits beim Land Berlin.

Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf eine Änderung des Gesundheitsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Hierbei handelt es sich um die Änderung einer die Meldepflicht betreffenden Regelung, um sie dem Staatsvertrag anzupassen.

Meine Damen und Herren! Der Staatsvertrag über das Gemeinsame Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen trat in Verbindung mit den Gesetzen der Länder zum Staatsvertrag am 1. Januar 1999 in Kraft und hat das Bundeskrebsregistergesetz abgelöst, das bis zum 31. Dezember 1999 in Kraft war. Dieses enthielt die Verpflichtung für alle Bundesländer, flächendeckend bevölkerungsbezogene

Krebsregister einzurichten. Dieser Pflicht kamen die genannten Länder mit dem Staatsvertrag nach. Im Kern beinhaltet dieser die Fortführung des flächendeckenden nationalen Krebsregisters der DDR als nunmehr gemeinsames Krebsregister.

Die Finanzierung erfolgte durch die Beteiligten auf der Grundlage der Bevölkerungszahlen, also auf der Grundlage des so genannten Königsteiner Schlüssels. Sitz des Gemeinsamen Krebsregisters ist Berlin. Die Aufsicht obliegt dem für das Gesundheitswesen zuständigen Mitglied des Senats des Landes Berlin. Das Gemeinsame Krebsregister wird von einem Verwaltungsausschuss gelenkt, in dem jedes Land, vertreten durch das jeweilige Gesundheitsressort, mit einer Stimme vertreten ist.

In der Folge ergab sich ein notwendiger Änderungs- und Ergänzungsbedarf durch den Staatsvertrag hinsichtlich folgender Regelungen: zum einen hinsichtlich des Datentransfers, zum anderen hinsichtlich der Möglichkeit der Entschlüsselung von Identitätsdaten und der Anpassung an die Weiterentwicklung von Informations- und Kommunikationstechnik sowie zum Dritten hinsichtlich der Ergänzung der zu erfassenden Krebserkrankungsfälle um gutartige Tumore des Zentralnervensystems.

Darüber hinaus wurde es im Zusammenhang mit der Einführung des bevölkerungsbezogenen MammografieScreenings erforderlich, für den im Rahmen der Evaluation vorgesehenen Datenabgleich zwischen den jeweils zuständigen Krebsregistern, das heißt hier dem Gemeinsamen Krebsregister, und den so genannten zentralen Stellen des Screening-Programms eine rechtliche Grundlage zu schaffen.

Der Erste Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über das Gemeinsame Krebsregister setzt die dargestellten Änderungen und Ergänzungen um.

Da mit dem geänderten Staatsvertrag die zu meldenden Krebserkrankungsfälle um gutartige Tumore des Zentralnervensystems ergänzt wurden, muss auch die Meldepflicht in § 27a des Gesundheitsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt erweitert werden. Darüber hinaus wird die bisherige Berechtigung für Ärztinnen und Ärzte sowie für Zahnärztinnen und Zahnärzte, auf Anforderung der Vertrauensstelle dem Gemeinsamen Krebsregister für Krebsmeldungen, die diesen nur aus Leichenschauscheinen bekannt sind, zusätzliche Angaben zu übermitteln, an die Meldepflicht angepasst.

Meine Damen und Herren! Für eine zügige Beratung des Gesetzentwurfes wäre ich Ihnen dankbar.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Danke sehr, Frau Ministerin. - Es ist keine Debatte vereinbart worden. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall.

Dann stimmen wir ab über die Drs. 5/947. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf in den Ausschuss für Gesundheit und Soziales zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist der Gesetzentwurf in den Ausschuss überwiesen worden.

Wir haben jetzt nichts mehr, was wir vorziehen können. Wir beginnen morgen pünktlich um 9 Uhr mit der Regierungserklärung und setzen dann die Sitzung mit dem Tagesordnungspunkt 12 fort. Ich wünsche Ihnen eine gelungene Ausstellungseröffnung und eine interessante parlamentarische Begegnung um 20 Uhr.

Die Sitzung ist geschlossen.

Schluss der Sitzung: 18.50 Uhr.