Aber an dieser Stelle muss ich doch darauf verweisen, dass Kollege Kley den Koalitionsvertrag richtig zitiert hat. Darin steht nämlich: Wir wollen keine Studiengebühren einführen, es sei denn, aus den Hochschulen, vonseiten der Rektoren gibt es andere Signale.
Jetzt können wir uns trefflich darüber unterhalten: Wie definiert man Signale oder Rufe aus den Hochschulen? - Wenn man gelegentlich mit Rektoren und Professoren hinter verschlossenen Türen redet, dann stellt man fest, dass sie sich schon große Sorgen darüber machen, wie der Etat ihrer Hochschulen bei steigenden Personalkosten, Tarifsteigerungen etc. mittelfristig gesichert werden kann. Diese Rufe nehme ich wahr. Wie sie in den anderen Fraktionen aufgenommen werden, müssen wir dann gelegentlich sehen. - Danke.
Danke sehr, Herr Tullner. - Da wir in diesem Rahmen die Signalfrage nicht lösen können, kommen wir jetzt zum Abstimmungsverfahren zu der Drs. 5/931.
Der Ausschuss empfiehlt mit Zustimmung des Ausschusses für Finanzen dem Landtag, den Gesetzentwurf in der Drs. 5/390 abzulehnen und im Zuge dieser Ablehnung den Gesetzentwurf in der Drs. 5/277 für erledigt zu erklären. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die FDP. Wer ist dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Niemand. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt worden und wir verlassen den Tagesordnungspunkt 10.
Ich möchte auf Folgendes hinweisen: Ich möchte gern, dass wir den Tagesordnungspunkt 22, also die Konsensliste, und gegebenenfalls auch noch den Tagesordnungspunkt 15 heute verhandeln. Wir werden trotzdem noch rechtzeitig für die Ausstellungseröffnung Feierabend machen.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Kammern für Heilberufe Sachsen-Anhalt und zur Änderung anderer Gesetze
Die erste Beratung fand in der 25. Sitzung des Landtages am 13. September 2007 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Brumme. Bitte sehr, Herr Brumme, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zum Schluss noch eine kleine Sache. Der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 5/859 wurde vom Landtag in der 25. Sitzung am 13. September 2007 in erster Lesung behandelt und zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Soziales überwiesen. Mitberatende Ausschüsse wurden nicht eingesetzt.
Mit diesem Gesetz soll die EU-Richtlinie 2005/36 zur Anerkennung von Berufsqualifikationen umgesetzt werden, soweit im Landesrecht Vorschriften über Gesundheitsberufe im Geschäftsbereich des Ministeriums für Gesundheit und Soziales bestehen. Entsprechend Artikel 63 der
EU-Richtlinie haben die Mitgliedstaaten die erforderlichen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie bis zum 20. Oktober 2007 zu erlassen.
In Sachsen-Anhalt sind Vorschriften über Gesundheitsberufe neben dem Gesetz über Kammern für Heilberufe im Gesundheitsdienst-, Rettungsdienst- und im Lebensmittelchemikergesetz enthalten, des Weiteren im Gesetz über die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure. Die in den genannten Gesetzen enthaltenen Vorschriften werden mit dem heute zu verabschiedenden Änderungsgesetz angepasst. Das Gesetz über die Kammern für Heilberufe soll über die Anpassung an die EU-Richtlinie hinaus mit dem vorliegenden Gesetzentwurf noch Änderungen erfahren, die auf Forderungen und Vorschläge der Heilberufskammern und der Berufsgerichte für Heilberufe basieren.
Der Ausschuss für Soziales hat sich erstmals in der 20. Sitzung am 26. September 2007 mit dem Gesetzentwurf befasst. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst wies darauf hin, dass in diesem Entwurf eine Reihe von förmlichen Fehlern enthalten sind, und stellte dazu eine schriftliche Stellungnahme in Aussicht. Der Ausschuss verständigte sich darauf, dieses Thema in der darauf folgenden Sitzung bei Vorlage der Stellungnahme des GBD weiter zu behandeln.
In der nächsten, der 21. Sitzung des Ausschusses für Soziales am 24. Oktober 2007 wurde der Gesetzentwurf abschließend beraten. Dazu lagen neun Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen und die zugesagte schriftliche Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor.
Da die vorliegenden neun Änderungsanträge überwiegend auf redaktionellen Hinweisen des GBD basierten und keine inhaltlichen Änderungen, sondern lediglich einige Präzisierungen enthielten, bestand im Ausschuss Einvernehmen, über diese Änderungsanträge im Paket abzustimmen. Weitere Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes, die ausschließlich redaktioneller Natur waren, wurden durch die Koalitionsfraktionen übernommen und zum Antrag erhoben.
Der gesamte Gesetzentwurf wurde sodann einschließlich der Änderungsanträge und der weiteren zum Antrag erhobenen redaktionellen Hinweise des GBD zur Abstimmung gestellt und einstimmig beschlossen.
Dem Landtag wird empfohlen, dem Gesetzentwurf in der vorliegenden geänderten Fassung zuzustimmen. - Vielen Dank.
Danke sehr, Herr Brumme, für die Berichterstattung. Eine Debatte war nicht vorgesehen. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall. Die Landesregierung hat ebenfalls auf einen Debattenbeitrag verzichtet.
Dann kommen wir zur Abstimmung über die Drs. 5/932. Wünscht jemand an irgendeiner Stelle eine getrennte Abstimmung über die Gesetzesinhalte? - Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich über das Gesetz in seiner Gesamtheit abstimmen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist das Gesetz so beschlossen worden.
Wir müssen jetzt über die Konsensliste abstimmen. Wer der Drucksache zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist die Konsensliste so beschlossen worden.
Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Einrichtung eines gemeinsamen Studienganges für den Amtsanwaltsdienst und die Errichtung eines gemeinsamen Prüfungsamtes für die Abnahme der Amtsanwaltsprüfung
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Ganze klingt komplizierter, als es in der Realität ist. Hintergrund des vorliegenden Gesetzentwurfes ist die gemeinsame Ausbildung der Amtsanwälte, die das Land SachsenAnhalt seit mehreren Jahren erfolgreich mit zwölf weiteren Bundesländern in Nordrhein-Westfalen durchführt. Amtsanwälte erledigen als Beamte des gehobenen Justizdienstes die ihnen nach § 142 Abs. 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes übertragenen Aufgaben in amtsrichterlichen Verfahren. Es handelt sich hierbei in der Regel um die Bearbeitung von Verfahren der so genannten Kleinkriminalität.
Auf die Ausbildung und Prüfung der Amtsanwaltsanwärter finden die in Nordrhein-Westfalen geltenden einschlägigen Vorschriften Anwendung. Wir haben eben gehört, Hochschulen müssen sich der Entwicklung anpassen. Insoweit sind in Nordrhein-Westfalen in den letzten Jahren Änderungen vorgenommen worden. Es gab eine organisatorische Zusammenfassung der justizinternen Ausbildung am Ausbildungszentrum der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen. Es gab eine Verlängerung der fachwissenschaftlichen Anteile in der Amtsanwaltsausbildung. Die Struktur ist verändert worden. Letztlich hat
In diesem Zusammenhang ergibt sich die Notwendigkeit, auch die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit der beteiligten Länder den veränderten tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen anzupassen. Es soll nunmehr zur Abnahme der Amtsanwaltsprüfung ein gemeinsames Prüfungsamt der beteiligten Länder geschaffen werden, das beim Präsidenten des Landesjustizprüfungsamtes des Landes Nordrhein-Westfalen angesiedelt ist. Da die Partnerländer Hoheitsrechte, in diesem Fall das Prüfungsverfahren, auf das Land NordrheinWestfalen übertragen, bedarf es verfassungsrechtlich des Abschlusses eines Staatsvertrages.
Diesem Staatsvertrag hat die Landesregierung durch Beschluss am 6. Februar 2007 zugestimmt. Er ist dann dem Landtag zugeleitet worden, der keine Stellungnahme abgegeben hat. Mit der Vollmacht des Ministerpräsidenten habe ich den Staatsvertrag am 22. März 2007 für das Land Sachsen-Anhalt unterzeichnet. Nachdem als letztes Bundesland, das an diesem Verfahren beteiligt ist, Mecklenburg-Vorpommern am 27. September 2007 den Staatsvertrag unterzeichnet hat, liegen nunmehr die Voraussetzungen für die Wirksamkeit vor. Es bedarf nunmehr noch eines erforderlichen Zustimmungsgesetzes, was hiermit in den Landtag eingebracht wird.
Ich bitte Sie deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, den vorliegenden Gesetzentwurf zur Beratung in den Ausschuss für Recht und Verfassung zu überweisen. - Herzlichen Dank.
Danke sehr, Frau Ministerin, für die Einbringung. Es gibt eine Frage des Abgeordneten Kosmehl. - Bitte sehr, Herr Kosmehl.
Frau Präsidentin! Frau Ministerin, da mein Kollege Wolpert nicht mehr da ist und wir über diesen Tagesordnungspunkt morgen debattieren wollten, möchte ich für ihn folgende Frage stellen: Könnten Sie noch einige Ausführungen machen, warum Thüringen und Sachsen, mit denen wir in der Initiative Mitteldeutschland eng zusammenarbeiten, nicht an dem Staatsvertrag beteiligt sind und diese für sich einen anderen Weg gehen?
Offensichtlich sehen diese beiden Länder in ihren Ländern ausreichend Kapazitäten für die Ausbildung. In Sachsen-Anhalt haben wir in den letzten drei Jahren keine Amtsanwälte zur Ausbildung geschickt - auch für das nächste Jahr ist das nicht vorgesehen -, sodass wir nur einen sehr geringen Bedarf haben und es nicht möglich ist, die notwendigen Kapazitäten vorzuhalten, um im Bedarfsfall eine Ausbildung und Prüfung vorzunehmen.
Danke sehr, Frau Ministerin. - Es ist dazu keine Debatte vereinbart worden. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/937. Es wurde vorgeschlagen, den Gesetzentwurf in den Ausschuss für Recht und
Verfassung zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist der Gesetzentwurf in den Ausschuss überwiesen worden.