Protocol of the Session on October 12, 2007

Aufgrund der demografischen Entwicklung - darüber wurde bereits berichtet - wird es zunehmend weniger junge Leute geben, die für die bereitgestellten Ausbildungsplätze infrage kommen. Jeder Betrieb muss sich heute damit abfinden, dass er seinen eigenen Nachwuchs für die Zukunft ausbildet. Dazu sind unsere Betrieb aufgerufen.

Ich bitte Sie recht herzlich darum, dass wir die Diskussion über die Dinge, die bereits von den Vorrednern angesprochen wurden, im Ausschuss fortsetzen. Die federführende Beratung sollte im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stattfinden. Die Mitberatung sollte im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur erfolgen. Ich halte eine Überweisung des Antrags an den Sozialausschuss und an den Europaausschuss nicht für notwendig. Ich denke, die beiden erstgenannten Ausschüsse sind dafür geeignet, diese Problematik zu lösen und die zehn Leitlinien zu beraten. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Take. - Zum Schluss der Debatte erhält noch einmal Herr Mewes das Wort. Bitte.

Meine Damen und Herren! Ich habe aufmerksam zugehört. Frau Take, wenn Sie solche Beispiele aus Ihrem Wahlkreis kennen, dann ist das erfreulich. Mir geht es aber darum, dass wir das nicht nur als Einzelbeispiele sehen. Mir wäre es lieber, wenn wir das in einem größeren Rahmen und für viel mehr Jugendliche als diesen begrenzten Teil positiv erwähnen könnten.

Herr Professor Paqué, wir haben uns in unserem Antrag an die zehn Leitlinien des Innovationskreises angelehnt. Ihre Äußerung, dass der Antrag der LINKEN konfus sei, hat mich ein wenig stutzig gemacht und innerlich verärgert. Wir haben uns an das Zehn-Punkte-Programm angelehnt, das hier, wie ich gemerkt habe, verteilt wurde. Daran haben wir unsere Punkte orientiert. Wollen Sie sagen, dass der Innovationskreis mit seinen zehn Punkten konfus ist? - Das habe jedenfalls ich daraus geschlossen.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Herr Minister, das würde ich mir nicht sagen lassen.

Herr Graner, natürlich haben wir bereits - ich habe es gesagt und wir haben uns darüber verständigt - eine ganze Reihe von Maßnahmen beschlossen, die in diese Richtung gehen. Uns geht es insbesondere um die Frage des Abbaus der Altnachfrager. Uns geht es insbeson

dere auch darum, dass wir Bildung nicht als einen Teil von Elementen sehen, sondern Bildung im Komplex betrachten. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss dazu.

Herr Minister, ich würde Ihnen gerne Untätigkeit in diesem Bereich vorwerfen. Das kann ich nicht.

(Minister Herr Dr. Haseloff: Das ist aber schön! - Heiterkeit bei der LINKEN)

Sie haben selber den Werbeblock eingeführt. Ich kann jedem Mitglied des Landtages empfehlen, sich diese zehn Leitlinien anzusehen, weil sie etwas Fundamentales darstellen. Ich habe nicht kritisiert, dass diese Leitlinien falsch sind; ich habe vielmehr die Umsetzung kritisiert. Sicherlich, Herr Minister, brauchen Sie Zeit.

(Minister Herr Dr. Haseloff, eine Broschüre hoch- haltend: Zwei Tage! - Zuruf von Herrn Gallert, DIE LINKE)

Sicherlich brauchen Sie Zeit. Herr Haseloff, ich möchte in einer letzten Bemerkung auf Ihre Äußerung, wir würden Handlungsdruck aufbauen, eingehen. In diesem Fall finde ich es gerechtfertigt, dass wir Handlungsdruck aufbauen. Wir sollten frühzeitig mit der Diskussion und der Umsetzung dieser zehn Leitlinien beginnen.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Mewes. - Ich glaube, es bestand Einvernehmen darüber, dass der Antrag zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit und zur Mitberatung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überwiesen werden soll. Hierüber stimmen wir jetzt ab.

Wer stimmt einer Überweisung an die genannten Ausschüsse zu? - Das sind offensichtlich alle. Gibt es weitere Wünsche hinsichtlich der Mitberatung des Antrages? - Das ist nicht der Fall. Somit ist der Antrag an die genannten Ausschüsse überwiesen worden. Der Tagesordnungspunkt 19 ist erledigt.

Ich rufe als letzten Tagesordnungspunkt vor der Mittagspause den Tagesordnungspunkt 20 auf:

Erste Beratung

Beibehaltung der Versorgungslastenverteilung im Beamtenstatusgesetz

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 5/896

Ich bitte Frau Dr. Paschke, den Antrag einzubringen. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte eingangs Folgendes deutlich sagen: Die Vorgänge, die Anlass zu diesem Antrag sind, stellen ein Paradebeispiel möglicher Auswüchse bei der Umsetzung der Föderalismusreform dar. Das Vorgehen der Mehrheit der Länder im Bundesrat zum Beamtenstatusgesetz bestätigt alle Vorbehalte von Experten gegen die Föderalisierung des Dienstrechtes und bestätigt zudem alle Vorbehalte, die zum Beispiel auch unsere eigene Landes

regierung hinsichtlich der Föderalisierung des Dienstrechtes hatte.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren! Der Antrag zielt eindeutig auf eine Schadensbegrenzung ab. Deshalb soll sich die Landesregierung zumindest für die Beibehaltung der Regelung des § 20 des Beamtenstatusgesetzes einsetzen. Inwiefern Schadensbegrenzung? Welche Risiken kann man abwenden oder zumindest eindämmen? Welche mit Sicherheit zutreffenden Nachteile können beseitigt werden, wenn der § 20 im Beamtenstatusgesetz verbleibt?

Die Einschätzung des Landesrechnungshofes teilen wir, wonach unser Land ohne Not eine bewährte Regelung aufgibt, die seit dem Jahr 1994 eigentlich auch aus Präferenz für die neuen Bundesländer eingeführt wurde, dass nämlich der alte Dienstherr dem neuen Dienstherrn nicht die gesamten Versorgungslasten aufs Auge drücken kann, sondern dass sie anteilig getragen werden. In der Begründung zu dem Antrag wird ausgeführt, dass im Rahmen dieser Regelung bisher ein Betrag von über 58 Millionen € für Sachsen-Anhalt geflossen ist.

Durch diese Millionenbeträge allein, die der Landesrechnungshof in seiner Begründung als Risiko angeführt hat, werden nicht alle Nachteile ausgeglichen, die aufgeführt worden sind.

Zunächst einmal muss ich deutlich sagen: Wir als LINKE sind gegen die Aushandlung von Regelungen in einem Staatsvertrag. Man stelle sich einmal vor, welcher Aufwand entsteht, ehe sich die Länder darüber einig sind, was man in einem Staatsvertrag versorgungsrechtlich regelt. Wenn man die Regelung beibehalten würde, dass es anteilig so getragen wird, wie es seit 1994 der Fall ist, dann frage ich mich, warum man für die Föderalisierung bzw. für die Streichung des § 20 ist.

Mit der Beibehaltung des § 20 würde man verhindern, dass die Statusgruppen erneut auseinanderdriften. Im Tarifsystem gibt es eine bundesstaatlich einheitliche Regelung. Hier würden wir, was die Versorgung betrifft, wieder auseinanderdriften. Andere Regelungen würden greifen, nämlich jene Regelungen, die die Länder aushandeln.

Es geht darum - damit wird das Beamtenstatusgesetz begründet -, dass die Mobilität in einer völlig auf Mobilität ausgerichteten Gesellschaft auch im öffentlichen Dienstrecht verankert ist. Das bekommt man aber nur dann hin, wenn der Beamtenwechsel zwischen den Ländern und dem Bund oder zwischen den Ländern eindeutig geregelt ist. Sonst würde es jeder Beamte vorziehen, sozusagen in seiner landesrechtlichen Regelung zu bleiben.

Ich muss ganz klar sagen: Wir haben auch sehr gute Beamte aus Westdeutschland bekommen, für die die Regelung zutrifft. Wir werden sicherlich auch noch sehr gute Beamte aus Westdeutschland bekommen - um den Begriff aus den alten Bundesländern zu benutzen -, die solche Regelungen verdient haben und die sicher sein sollen.

(Beifall bei der LINKEN)

Für diejenigen, die nicht täglich mit dem Versorgungsrecht zu tun haben, möchte ich einmal ganz kurz schildern, was im Zuge der Umsetzung der Föderalismusreform vor sich gegangen ist:

Die Bundesregierung hat dem Bundesrat im November 2006 den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Statusrechte der Beamtinnen und Beamten in den Ländern zur Stellungnahme vorgelegt. In diesem Gesetzentwurf wird eindeutig auf den § 20 wegen der Sicherung der Mobilität hingewiesen.

Als Nächstes hat der Bundesrat, und zwar federführend im Innenausschuss und mitberatend im Rechts- und im Finanzausschuss, diese Regelung in § 20 bekräftigt und konkretisiert. Er hat, auch im Hinblick auf vorangegangene Verfassungsgerichtsurteile, eindeutig definiert, was Versorgung ist, und darauf hingewiesen, dass die Ausbildungszeiten nicht mitzählen. Er hat weiterhin ausgeführt, es solle auf alle Fälle konkretisiert werden, dass das bekleidete Amt beim Wechsel des Dienstherrn die Voraussetzung ist, um das zu regeln. Das hat der Innenausschuss des Bundesrates - mitberatend tätig gewesen sind der Rechtsausschuss und der Finanzausschuss - festgelegt. In den Ausschüssen des Bundesrates sitzen doch die Experten.

Man hat dann gedacht, dass die Regelung in der Drucksache 780/1/06 klar ist: Wir bleiben in diesem Bereich bei dem alten Verfahren.

Doch weit gefehlt, meine Damen und Herren! Drei Tage vor der Bundesratssitzung, nämlich am 12. Dezember 2006, hat Bayern den Antrag gestellt, dass diese Regelung gestrichen werden soll. Bayern bezieht sich darauf, dass das keine Statusregelung sei. Bayern wurde sozusagen beigesprungen, indem Baden-Württemberg und Hamburg zusammen mit Staatsministerin Müller zu Protokoll gegeben haben, dass sie der Auffassung seien, das alles könne man über einen Staatsvertrag regeln. Im Übrigen würde man diese Regelung gar nicht anzweifeln wollen. Man solle weiter so verfahren.

Wenn finanzstarke alte Bundesländer fordern, es über einen Staatsvertrag zu regeln, dann frage ich mich: Warum? Mit welcher Motivation?

Ich sage Ihnen ganz deutlich: Ich bin eigentlich ein Fan von Bayern.

(Oh! bei der CDU)

Was Bayern im demokratischen Bereich zustande bekommen hat, ist wirklich lobenswert. Aber bei dieser Regelung muss man sich fragen, was die politische Motivation dafür ist, dass dieser Paragraf geändert werden soll. Diese Frage muss doch gestattet sein.

(Beifall bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren! Der Antrag der Bayern, mit Unterstützung der zwei anderen Bundesländer, hat dann eine Mehrheit im Bundesrat gefunden.

Sie kennen ja die Zusammensetzung des Bundesrates. Es wäre wirklich einmal interessant zu erfahren, aus welcher Motivation heraus unser Land für den Antrag, den § 20 zu streichen, gestimmt hat.

Um einmal die Dimension deutlich zu machen: Wir nehmen in dem vorliegenden Haushaltsplanentwurf 2008/2009 weit mehr als 19 Millionen € aus diesem Versorgungsausgleich ein. Aus welcher Not heraus sollen wir diesen Paragrafen ändern? Sollen wir uns kurz- oder mittelfristig auf langwierige Verhandlungen einlassen, wo die finanzpolitischen Konstellationen doch gegen uns gerichtet sind? Wir werden in fünf Jahren aus

unserem Beamtenbereich doch nicht allen Ernstes pausenlos so viele Beamte in andere Länder versenden, dass wir aus dieser Regelung auch nur irgendeinen Vorteil ziehen könnten.

Mich interessiert die Erklärung, warum wir für die Streichung dieses Paragrafen gestimmt haben. Das treibt mich schon die ganze Zeit um. Ich habe zuerst gedacht: Da der Antrag Bayerns erst drei Tage vor der Bundesratssitzung auf den Tisch gekommen ist, könnte es ja durchaus sein - gucken Sie sich die Abstimmungsmaschinerie im Bundesrat einmal an! -, dass man einen Fehler gemacht hat. Es kann ja sein, dass die Landesregierung heute erklärt: Es tut uns leid. Wir haben einen Fehler gemacht. Wir würden das jetzt anders machen. - Das ist eine Erklärung. Mir fällt aber im Moment keine andere Erklärung ein, warum wir dafür sein sollten.

Meine Damen und Herren! Die Erklärung wird schwerfallen. Der Landesrechnungshof musste fünf Monate lang darauf warten, bis ihm das federführende Ministerium eine Stellungnahme zur Streichung des § 20 vorgelegt hat.

Sofern die Landesregierung bei ihrer Entscheidung bleibt, die sie im Bundesrat getroffen hat, dann sollten wir als Parlament als Begründung nicht durchgehen lassen, dass der Bereich Besoldung, Laufbahn und Versorgung durch die Föderalismusreform in Gänze in die Hand der Länder gegeben worden wäre.