Protocol of the Session on October 11, 2007

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Henke, für diesen Bericht. Wünscht jemand dazu zu sprechen, obgleich das nicht so vereinbart ist? - Das ist nicht der Fall.

Dann stimmen wir über die Empfehlung des Ausschusses in der Drs. 5/884 ab. Wer stimmt dem zu? - Das

sind offensichtlich alle. Dann ist das so beschlossen und der Tagesordnungspunkt 15 ist beendet.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 16 auf:

Zweite Beratung

Negative Auswirkungen der Kreisgebietsneuregelung mindern

Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS - Drs. 5/643

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen - Drs. 5/885

Ich bitte Herrn Matthias Graner, als Berichterstatter des Ausschusses das Wort zu nehmen. Bitte schön.

Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS - damals hieß sie noch so - wurde in diesem Haus am 27. April 2007 in erster Lesung beraten. Die Überweisung in den Ausschuss für Finanzen wurde beschlossen.

Der Ausschuss für Finanzen hat sich in der 34. Sitzung am 19. September 2007 damit beschäftigt. Nach sehr kurzer Beratung wurde eine Beschlussempfehlung formuliert. Die Beschlussempfehlung liegt Ihnen in der Drs. 5/885 vor. Mit 7 : 3 : 0 Stimmen empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, die Beschlussempfehlung anzunehmen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Graner. - Bevor wir die Beiträge der Fraktionen hören, erteile ich Herrn Minister Hövelmann das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrter Kollege Graner, ich hoffe, ich habe richtig gehört, dass die Beschlussempfehlung angenommen werden soll und nicht der Antrag.

(Herr Graner, SPD: Die Beschlussempfehlung!)

- Gut, okay.

Ich hatte vorher gesagt, dass die Beschlussempfehlung die Beratungsgrundlage ist.

Dann bitte ich darum, mein nicht genaues Hinhören zu entschuldigen.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf in Vertretung des Finanzministers Herrn Bullerjahn vortragen.

Der Finanzausschuss hat empfohlen, den Antrag der Linkspartei.PDS abzulehnen. Ich darf Sie bitten, dieser Empfehlung zu folgen.

Die Linkspartei.PDS tritt in ihrem Antrag dafür ein, dass die Landesregierung vom Landtag aufgefordert wird, ge

genüber Gebietskörperschaften, welche von der Kreisgebietsneuregelung ab 1. Juli 2007 betroffen sind, auf die Erhebung der Grunderwerbsteuer zu verzichten.

Durch das Gesetz zur Kreisgebietsneuregelung vom 11. November 2005 in der geänderten Fassung vom 19. Dezember 2006 wurden abgesehen von den Landkreisen Altmarkkreis Salzwedel und Stendal alle Landkreise in Sachsen-Anhalt mit Ablauf des 30. Juni 2007 aufgelöst. Ebenfalls aufgelöst wurden die Städte Dessau und Roßlau. Mit Wirkung vom 1. Juli 2007 wurden neue Landkreise und die Stadt Dessau-Roßlau als deren jeweilige Rechtsnachfolger gebildet.

Etwaige Grundstücke und Anteile an Personen- oder Kapitalgesellschaften, die im Eigentum der aufgelösten Landkreise und Städte stehen, sind in das Eigentum der Rechtsnachfolger, also der neuen Landkreise und der neuen Stadt, übergegangen. Mit dem Übergang des Eigentums an den Grundstücken der aufgelösten Landkreise und der Städte auf deren Rechtsnachfolger werden Tatbestände eines Erwerbsvorgangs nach dem Grunderwerbsteuergesetz erfüllt. Als grunderwerbsteuerlicher Erwerbsvorgang gilt auch der Übergang von mindestens 95 v. H. der Anteile an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft mit Grundbesitz, zum Beispiel einer Entsorgungs-GmbH, auf einen neuen Rechtsträger. Die Erwerbsvorgänge unterliegen jeweils der Grunderwerbsteuer, soweit nicht eine Befreiungsvorschrift greift.

Die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist der so genannte Bedarfswert der Grundstücke nach dem Bewertungsgesetz, da eine Gegenleistung für die Übertragung der Grundstücke nicht gewährt wird. Die Grunderwerbsteuer beträgt 3,5 %.

Nach § 4 Abs. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes ist der Erwerb eines Grundstücks durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts von der Besteuerung ausgenommen, wenn das Grundstück aus Anlass des Übergangs von öffentlich-rechtlichen Aufgaben oder aus Anlass von Grenzänderungen von der einen auf die andere juristische Person des öffentlichen Rechts übergeht und nicht überwiegend einem Betrieb gewerblicher Art dient.

Diese Steuerbefreiungsvorschrift, meine sehr verehrten Damen und Herren, führt dazu, dass der Übergang sämtlicher Grundstücke, die von den betroffenen Kreisen und Städten zumindest zur Hälfte für hoheitliche Zwecke genutzt werden, nicht der Grunderwerbsteuer unterliegen wird. Dies wird die deutliche Mehrzahl der im Eigentum der Kreise sowie der Stadt Dessau-Roßlau stehenden Grundstücke sein.

Lediglich für die Grundstücke, die überwiegend für gewerbliche Zwecke eingesetzt werden, wird Grunderwerbsteuer entstehen. Die Anzahl dieser Grundstücke und die der Grunderwerbsteuer zugrunde zu legenden Bedarfswerte sind nicht bekannt.

Die Grunderwerbsteuer ist von den zuständigen Finanzämtern aufgrund bundesgesetzlicher Grundlage zu erheben. Die Verwaltung ist nach Artikel 20 Abs. 3 des Grundgesetzes an Gesetz und Recht gebunden. Der von der Linkspartei.PDS geforderte Verzicht auf die Erhebung der Grunderwerbsteuer wäre nur dann rechtsmäßig, wenn dies durch Bundesgesetz zugelassen wäre.

Nach der Abgabenordnung können die Finanzbehörden Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ganz oder teilweise erlassen, wenn deren Einziehung nach Lage

des einzelnen Falles unbillig wäre. Ein Erlass aus persönlichen, hier wirtschaftlichen Billigkeitsgründen scheidet für die betroffenen Landkreise und Städte aus. Die hierfür erforderliche Erlassbedürftigkeit setzt voraus, dass die Steuererhebung die wirtschaftliche oder persönliche Existenz des Steuerpflichtigen vernichten oder ernsthaft gefährden würde.

Gründe, die einen Erlass der Grunderwerbsteuer aufgrund sachlicher Billigkeit für alle aus der Kreisgebietsneuregelung begründeten Grundstücksübertragungen rechtfertigen könnten, sind gegenwärtig nicht erkennbar. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister Hövelmann. - Jetzt erteile ich Herrn Heft von der Faktion DIE LINKE das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister Hövelmann hat gerade dargelegt, dass im Zuge des Gesetzes zur Kreisgebietsneuregelung die neu gebildeten Kreise ohne eigenes Verschulden zweimal mit der Grunderwerbsteuer belastet werden: zum einen wenn sie als Rechtsnachfolger für die den Altkreisen gehörenden Beteiligungen auftreten und zum anderen wenn die neuen Kreise beabsichtigen, ihre Kommunalstrukturen in den Beteiligungen effizienter aufzustellen. Dies betrifft nicht nur Grundstücke, meine Damen und Herren, sondern das betrifft insbesondere - das ist für die neuen Kreise besonders schmerzhaft - das Anlagevermögen und die Anteile an Kapitalgesellschaften. Der überwiegende Teil von kommunalen Beteiligungen ist in Form von Kapitalgesellschaften aufgestellt, sei es in Form von Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder von Aktiengesellschaften.

Insofern, meine Damen und Herren, haben alle Beteiligten bereits bei Einbringung dieses Antrags die von uns bezeichneten Folgen der Kreisgebietsneuregelung erkannt und gekannt. Es ist ein natürliches Verhalten der neuen Kreise, neben der Organisation ihrer Verwaltung relativ zügig an effizienten Strukturen ihrer Beteiligungen zu arbeiten. Genau hier stoßen jedoch die neuen Kreise auf Probleme, welche so nicht von den Kreisen verursacht worden sind. Die Ursachen für diese Probleme wurden mit dem Beschluss des Gesetzgebers zu dem Gesetz über die Kreisgebietsneuregelung gelegt.

Wie bei der Einbringung des Antrages angekündigt, haben mehrere der neuen Gebietskörperschaften begonnen, kommunale Beteiligungen effizienter aufzustellen, so zum Beispiel im neuen Salzlandkreis, dem Harzkreis oder durch interkommunale Zusammenarbeit zwischen dem Saalkreis und der Stadt Halle. Die angedeuteten, im Gespräch mit alten und neuen Landräten erkannten und ausschließlich mit der Kreisgebietsneuregelung verbundenen Probleme im Bereich der wirtschaftlichen Betätigung der Gebietskörperschaften nehmen deutlich Struktur und Gestalt an.

Wir werden im Land Sachsen-Anhalt kurzfristig eine völlig neue Struktur im Bereich der Sparkassen erhalten. Allein durch die begrüßenswerte und sinnvolle Kooperation der Sparkassen werden dem Land Sachsen-Anhalt mindestens - das ist eine vorsichtige Schätzung - 10 Millionen € - ich hoffe, ungeplante – Einnahmen aus der

Grunderwerbsteuer zufließen. Eine ähnliche Dimension wird die zu entrichtende Grunderwerbsteuer bei der Neustrukturierung der Verkehrsunternehmen erreichen.

Dies verdeutlicht, meine Damen und Herren, dass den Kreisen durch das Gesetz zur Kreisgebietsneugliederung im Land Sachsen-Anhalt Vermögen bzw. Substanz in Höhe von mindestens 20 Millionen € entzogen wird. Dabei sind die Strukturen im Gesundheitswesen, der Abfall- und Entsorgungswirtschaft oder gar der Stadtwerke noch gar nicht betrachtet. Schauen wir uns diese Bereiche an, dann kann die dem Land allein aufgrund des vorgenannten Gesetzes zukommende Grunderwerbsteuer rasch einen mittleren achtstelligen Betrag annehmen.

Dass diese Ressourcen den Kreisen entzogen werden, kann nicht der Wille des Gesetzgebers sein, allein vor dem Hintergrund, dass die Kreise zur Reduzierung von Doppel- und Mehrfachstrukturen in den kommunalen Beteiligungen vom Landesverwaltungsamt unter dem Gesichtspunkt der Haushaltskonsolidierung angehalten werden. Bei der Lösung dieser Aufgabe stoßen die Kreise schnell an jene fast unüberwindbare Hürde, welche die Änderung kommunaler Beteiligungsstrukturen be- oder verhindert. Aus diesem Grund wird es manche kreative Konstruktion geben, um die skizzierten negativen Wirkungen des Gesetzes zu minimieren. Auch diese Kreativität wird den Kreisen je nach Aufwand und Wert der Strukturänderung einen sechsstelligen Betrag abverlangen.

Aktuell verändern bereits einige Kreise ihre Beteiligungsstrukturen, andere warten noch ab. Das Abwarten hat verschiedene Ursachen. Gemein ist jedoch allen, dass für diese Veränderungen in den kommunalen Beteiligungen mehr oder weniger Grunderwerbsteuer fällig wird. Wenn wir im April dieses Jahres noch vorsichtig von einem mittleren sechsstelligen Betrag der zu entrichteten Grunderwerbsteuer je Einzelfall ausgegangen sind, so kristallisiert sich mittlerweile ein hoher sechsstelliger Betrag, in einzelnen Fällen sogar ein siebenstelliger Betrag von deutlich mehr als 1 Million € heraus. Das können sich die Kreise schlichtweg nicht leisten.

Insofern, meine Damen und Herren, bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag und werbe darum, der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses nicht zu folgen. - Danke.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Heft. - Nun spricht für die CDU-Fraktion Herr Güssau.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fraktion DIE LINKE hat kurz vor den Landratswahlen 2007 einen Antrag in das parlamentarische Verfahren eingespeist mit der fürsorglichen Überschrift „Negative Auswirkungen der Kreisgebietsneuregelung mindern“. Inhalt der Beschlussvorlage ist, dass der Landtag die Landesregierung auffordern soll, auf die Erhebung der Grunderwerbsteuer gegenüber Gebietskörperschaften, welche von der Kreisgebietsneuregelung ab 1. Juli 2007 betroffen sind, zu verzichten. Gemeint sind die Landkreise in Sachsen-Anhalt, die mit Ablauf des 30. Ju

ni 2007 auf der Grundlage des Gesetzes zur Kreisgebietsneuregelung aufgelöst und neu gebildet wurden.

An dieser Stelle möchte ich kein Steuerseminar anzetteln. Der sehr geehrte Minister des Innern Herr Hövelmann, heute in seiner Eigenschaft als Finanzexperte, hat soeben ausführlich genug auf die steuerlichen und rechtlichen Konstellationen hingewiesen. Gleiches haben meine Vorredner bei der ersten Beratung am 27. April 2007 in diesem Hohen Haus zu diesem Thema getan. Das waren die sehr geehrten Abgeordneten Frau Schindler und Herr Wolpert. Ich verzichte daher auf ein gleichwertiges Echo und werde mich verkürzt äußern, um ellenlange Wiederholungen zu vermeiden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Grunderwerbsteuergesetz regelt, ganz allgemein gesagt, die Besteuerung von Rechtsvorgängen, die sich auf Grundstücke beziehen. Dieses Gesetz ist und bleibt ein Bundesgesetz. Im Rahmen dessen ist es den Ländern verwehrt, willkürliche Ausnahmetatbestände zu erlassen. Im Übrigen beinhaltet das Grunderwerbsteuergesetz bereits Ausnahmetatbestände.

Insofern ist eine Erfüllung des Wunsches der Fraktion DIE LINKE schon mangels Gesetzgebungskompetenz unmöglich. Was Sie wünschen, eine Privilegierung nur der kommunalen Unternehmen, also eine Verringerung oder Freistellung bei grunderwerbsteuerrelevanten Tatbeständen ist somit und verfassungs- und steuerrechtlich höchst problematisch. Der Pflicht und dem Grundsatz der steuerlichen Gleichbehandlung wird damit widersprochen. Der Antrag birgt also rechtliche Bedenken. Es läge zusätzlich eine klassische Wettbewerbsverzerrung vor.