Es ist vorgeschlagen worden, den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung an den Innenausschuss und zur Mitberatung an den Ausschuss für Recht und Verfassung zu überweisen. Der Frage von Herrn Kosmehl entnehme ich, dass es nicht ausgeschlossen ist, dass es auch finanzwirksam ist. Beantragt jemand die Überweisung zur Mitberatung an den Finanzausschuss? - Wenn das nicht der Fall ist, dann stimmen wir über den Vorschlag Innenausschuss plus Ausschuss für Recht und Verfassung ab. Wer stimmt zu? - Es werden immer mehr. Das reicht.
Dann ist dieser Entwurf in die Ausschüsse überwiesen worden und Tagesordnungspunkt 7 ist abgeschlossen.
Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, Ihnen liegt die Beschlussempfehlung vor. Die Landesregierung hat im Wirtschafts- und im Innenausschuss berichtet. Wir haben in beiden Ausschüssen einstimmige Beschlussempfehlungen verfasst. Wir haben im Wirtschaftsausschuss in der letzten Woche beschlossen, das heute ohne Debatte durchgehen zu lassen. Die wesentlichen Inhalte stehen in der Beschlussempfehlung.
Die Einzelheiten würde ich, wenn Sie nicht widersprechen, schriftlich zu Protokoll geben. Das heißt, ich würde auch mit Blick auf die Uhr meinen Bericht zu Protokoll geben, wenn sich kein Widerspruch erhebt. Wer ein gesteigertes Interesse an weiteren Inhalten hat, kann das dann nachlesen.
Allgemeine Verwechselung. Ein Zitat muss nicht erlaubt werden. Das darf jeder. Aber das Zu-Protokoll-Geben muss erlaubt werden.
Nachdem der Landtag in der 19. Sitzung am 23. März 2007 den Wirtschaftsausschuss federführend sowie den Innenausschuss mitberatend beauftragt hat, sich mit den Drucksachen zum Thema Struktur der Arbeitsförderung nach der Kreisgebietsreform zu befassen und dem Landtag eine Beschlussempfehlung vorzulegen, fand die erste Beratung im Wirtschaftsausschuss in der 13. Sitzung am 9. Mai 2007 statt.
Zur Beratung lag dem Ausschuss neben den vom Landtag überwiesenen Drucksachen auch der Entwurf einer Beschlussempfehlung der Koalitionsfraktionen vor. Diese Beratungsgegenstände befassen sich mit den Auswirkungen der Kreisgebietsreform auf die Arbeitsverwaltung und mit dem Wunsch nach einheitlichen Organisationsstrukturen für das SGB II, ohne dass die fünf existierenden Optionsmodelle beendet werden, und haben zum Ziel, dass jeder Neukreis die Möglichkeit erhalten sollte, sich für einheitliche Betreuungsstrukturen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu entscheiden.
Die Landesregierung berichtete in dieser ersten Beratung, dass sie sich beim Bundesarbeitsministerium intensiv für eine Herbeiführung der Einräumigkeit der Verwaltung in den neuen Landkreisen eingesetzt habe. Es sollte den neuen Kreistagen die Möglichkeit eingeräumt werden, durch den Verzicht auf das Optionsmodell oder dessen Ausweitung auf den neuen Landkreis über die zukünftige Aufgabenwahrnehmung zu entscheiden, sofern optierende Landkreise fusioniert worden sind.
Das Bundesarbeitsministerium habe diesen Vorschlag mit mehreren Begründungen abgelehnt. Zum einen wurde darauf hingewiesen, dass vor der Umsetzung des zweiten Teils der Föderalismusreform keine weiteren Aufgaben des Bundes auf die Länder oder die Kommunen übertragen werden sollten. Zum anderen habe das Bundesarbeitsministerium seine restriktive Haltung mit einer vom Landkreistag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereichten Klage begründet. Eine Änderung des Bundesgesetzes, des SGB II lehnt der Bund aus verfassungsrechtlichen Gründen ab.
Die Landesregierung informierte darüber, dass sich das Kabinett in der letzten Sitzung darauf verständigt habe, sich für einen Erhalt der gegenwärtig im Land bestehenden Arbeitsgemeinschaften und Optionsmodelle einzusetzen.
In dieser Sitzung beschloss der Wirtschaftsausschuss einstimmig eine vorläufige Beschlussempfehlung. Mit dieser vorläufigen Beschlussempfehlung sollte verdeutlicht werden, dass das Parlament und die Landesregierung dasselbe Ziel verfolgten.
In der abschließenden Sitzung des Wirtschaftsausschusses berichtete die Landesregierung, dass der Minister für Wirtschaft und Arbeit Gespräche mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit sowie mit den betroffenen Kommunen mit dem Ziel geführt habe, alle Zulassungen nach § 6a SGB II zu erhalten. Für vier der fünf Optionskreise ist die Fortführung unproblematisch, auch wenn die einheitliche Verwaltung nicht garantiert werden kann. In den Grenzen der alten Kreise führt der Harzkreis die Zulassung Wernigerode, der Saalkreis die Zulassung Merseburg-Querfurt und der Salzlandkreis die beiden Zulassungen Bernburg und Schönebeck weiter.
Für die Zulassung des alten Kreises Anhalt-Zerbst waren einvernehmliche Maßnahmen notwendig. In einer Besprechung mit Vertretern der betroffenen Kommunen hat die Landesregierung die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und auch vom Land vertretene Auffassung bekräftigt, dass die kommunale Beschäftigungsagentur des Landkreises Anhalt-Zerbst auch über den 1. Juli 2007 nicht nur übergangsweise, sondern auch darüber hinaus ganz oder teilweise bestehen bleiben könne. Dies sei aber von positiven Entscheidungen aller Landkreise und der Stadt Dessau-Roßlau abhängig.
Dazu wurde auch ein entsprechendes Zeitschema vereinbart, welches von der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit mitgetragen wurde. Die Regionaldirektion versprach eine vernünftige und geordnete Regelung zur Überführung von der kommunalen Beschäftigungsagentur Anhalt-Zerbst auf die Arbeitsgemeinschaften. Daneben wolle man auch versuchen, für den Bereich der Arbeitslosen des SGB III eine Neustruktur zu finden, ohne die Agenturgrenzen neu festzulegen.
Um dem Bund die Zeit von wenigstens drei Monaten zu geben, die notwendige Rechtsverordnung zu veröffentlichen, müssen spätestens im September 2007 die Entscheidungen der Kommunen beim Wirtschaftsministerium vorliegen.
Die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit hat versprochen, den Zusammenschluss von Arbeitsgemeinschaften in den neuen Kreisgebieten anzustreben. Aus den bekannten Gründen werde eine Fusion jeweils zum 1. Januar eines Kalenderjahres, das heißt frühestens zum 1. Januar 2008, bevorzugt.
Sofern verschiedene Agenturen für Arbeit betroffen seien, gebe das SGB III dafür die Handhabe. Die Regionaldirektion hat den Auftrag an die Agentur in Halle gegeben, mit dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld Verhandlungen zur Fusion der Arbeitsgemeinschaften im dortigen neuen Kreisgebiet - Bitterfeld und Köthen - aufzunehmen. Auch für die Stadt Falkenstein wird die Aufnahme in eine Arbeitsgemeinschaft Harz zum 1. Januar 2008 angestrebt.
Die örtliche Zuständigkeit der Agenturen für Arbeit nach dem SGB III festzulegen, also Agenturgrenzen zu verändern, ist eine geschäftspolitische Entscheidung der Bundesagentur, die in einem aufwendigen Verfahren mit Beteiligung der Selbstverwaltungsorgane der Bundesagentur kurzfristig nicht großflächig herbeizuführen ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke - darin stimme ich sicher mit Ihnen überein -, das von der Landesregierung alles, was vom Gesetz her möglich war, auf den Weg gebracht wurde. Ich bitte Sie, sich der
Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung, die im Wortlaut mit der vorläufigen Beschlussempfehlung identisch ist, anzuschließen.
Wir stimmen jetzt über die Beschlussempfehlung ab, die in der Drs. 5/856 vorliegt. Wer stimmt zu? - Das sind offensichtlich alle. Damit ist das so beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 8 ist erledigt.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Sommer ist vorbei, und damit auch das berühmte Sommerloch. Nicht vorbei sind allerdings die Folgen des diesjährigen Sommerlochs, insbesondere in der Standort- und Wirtschaftspolitik; denn auf dem kalendarischen Tiefpunkt des Sommerlochs Anfang August wartete der Wirtschaftsminister dieses Landes Dr. Haseloff mit einer Botschaft auf, die durchaus weitreichende Konsequenzen haben könnte.
Es ging um die Biotechnologie in Sachsen-Anhalt, genauer um die so genannte Biotechnologie-Offensive, die Minister Haseloffs Vorgänger Horst Rehberger im Jahr 2003 initiiert hatte. Die Botschaft von Minister Haseloff lautete: Die Biotechnologie im Lande hat, was das Wachstum der Beschäftigung betrifft, die Erwartungen nicht erfüllt. Die grüne Biotechnologie hat keinen vernünftigen Markt, weil die Bevölkerung in Deutschland gentechnisch veränderte Nahrungsmittel ablehnt.
Der Minister ist inzwischen eingetroffen. Wir haben natürlich volles Verständnis. Das Ganze hat sich derart rasant nach vorn verlagert. Aber ich habe bisher nur das skizziert, was es im Sommerloch an Verlautbarungen des Ministers gegeben hat.