Protocol of the Session on July 12, 2007

Herzlichen Dank. - Herr Minister, Sie haben das Wort. Bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Frage der Abgeordneten Frau Rente namens der Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: Die Unterbringung von Personen nach § 1 Abs. 1 des Aufnahmegesetzes obliegt den Landkreisen und den kreisfreien Städten als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises.

Nach § 1 Abs. 5 des Aufnahmegesetzes soll eine Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften und Wohnungen erfolgen. Die Landkreise und die kreisfreien Städte können die Unterbringung in Eigenregie betreiben oder an Dritte weitergeben.

Eine Auflistung der Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnungen sowie der jeweiligen Vertragsgestaltungen liegt der Landesregierung nicht vor. Die Erhebung sämtlicher Unterkünfte in den Landkreisen und den kreisfreien Städten wäre nur in einem langwierigen Verfahren mit erheblichem Verwaltungsaufwand zu realisieren, wobei ich sagen kann, dass es sicherlich schneller möglich ist, die Gemeinschaftsunterkünfte zu erfassen, als sämtliche in den Landkreisen und den kreisfreien Städten angemieteten Wohnungen.

Zu Frage 2: Gemäß § 53 Abs. 1 des Asylverfahrensgesetzes sollen Ausländer, die einen Asylantrag gestellt haben und nicht oder nicht mehr verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden. Nach § 1 Abs. 5 des Aufnahmegesetzes soll der Unterbringung in kleineren Gemeinschaftsunterkünften nach Möglichkeit der Vorzug gegeben werden.

Bleibeberechtigte Personen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 des Aufnahmegesetzes - das sind zum Beispiel Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie deren Angehörige, Asylberechtigte und jüdische Emigranten - sollen vorrangig in Wohnungen untergebracht werden.

Nach § 1 Abs. 6 des Aufnahmegesetzes kann auch das Land im Benehmen mit dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt unmittelbar Gemeinschaftsunterkünfte betreiben oder betreiben lassen.

Die Landesregierung hat nicht die Absicht, in absehbarer Zeit Änderungen an dieser gesetzlich geregelten Struktur der Unterbringung vornehmen zu lassen bzw. vorzunehmen. Das heißt, es bleibt bei der Aufgabenverteilung zwischen dem Land und den Landkreisen bzw. den kreisfreien Städten. Die Frage, wie es vor Ort geregelt wird, entscheiden die Landkreise und die kreisfreien Städte in eigener Zuständigkeit.

Herzlichen Dank. Damit ist die Frage 5 beantwortet.

Ich rufe die Frage 6 auf. Die Abgeordnete Gudrun Tiedge von der Fraktion DIE LINKE stellt eine Frage zur Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes für das Jahr 2006. Es antwortet ebenfalls der Minister des Innern Herr Holger Hövelmann. Frau Tiedge, Sie haben das Wort.

Danke, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Laut Gesetz über den Verfassungsschutz im Land Sachsen

Anhalt unterrichtet die Landesregierung den Landtag mindestens einmal jährlich über Bestrebungen und Tätigkeiten gemäß § 4 Abs. 1 in Form des Verfassungsschutzberichtes.

Die Verfassungsschutzberichte für die Jahre 2001 bis 2004 wurden jeweils im Mai des darauf folgenden Jahres vorgestellt, der Verfassungsschutzbericht 2005 im Juni 2006.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann beabsichtigt die Landesregierung, den Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2006 vorzustellen?

2. Aus welchen Gründen hat die Landesregierung den neuen Verfassungsschutzbericht nicht, wie bisher praktiziert, im ersten Halbjahr vorgestellt?

Vielen Dank. - Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Frage der Abgeordneten Frau Tiedge namens der Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: Die Landesregierung wird den Bericht voraussichtlich in der Kabinettssitzung am 17. Juli 2007 beschließen und unmittelbar danach dem Landtag zuleiten. Im Anschluss daran wird der Bericht im Rahmen einer Pressekonferenz am 18. Juli 2007 der Öffentlichkeit vorgestellt.

Zu Frage 2: § 15 des sachsen-anhaltischen Verfassungsschutzgesetzes verpflichtet die Landesregierung, den Landtag einmal jährlich zu unterrichten. Einen bestimmten Zeitpunkt für die Unterrichtung schreibt diese Norm nicht vor.

Die Unterrichtung erfolgt stets so zeitnah wie möglich. Aufgrund der komplexen Aufgabenstellung bei der Verfassungsschutzbehörde kann es natürlich auch zu Terminverschiebungen, wie sie Ihnen in diesem Jahr aufgefallen sind, kommen. Durch die nunmehr avisierte Vorstellung des Berichts am 18. Juli 2007 wird die gesetzliche Vorgabe ordnungsgemäß erfüllt.

Herzlichen Dank, Herr Minister. - Weitere Fragen liegen nicht vor. Ich schließe damit den Tagesordnungspunkt 2.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD - Drs. 5/699

Änderungsantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS - Drs. 5/709

Beschlussempfehlung des Ältestenrates - Drs. 5/755

Die erste Beratung fand in der 22. Sitzung des Landtages am 14. Juni 2007. Als Berichterstatter wurde der Abgeordnete Herr Norbert Bischoff festgelegt. Nach sei

ner Rede wird eine Fünfminutendebatte durchgeführt. Herr Bischoff, Sie haben das Wort. Bitte schön.

Herr Bischoff, Berichterstatter des Ältestenrats:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes wurde in der letzten Landtagssitzung in den Ältestenrat überwiesen. Gleichzeitig wurde der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE überwiesen.

Der Ältestenrat hat in der 15. Sitzung am letzten Donnerstag über diesen Gesetzentwurf beraten.

Bevor ich die Diskussion zusammenfasse, teile ich Ihnen die Abstimmungsergebnisse mit: Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, der die Beibehaltung der derzeitigen monatlichen Entschädigungssumme zum Inhalt hat, wurde bei 3 : 8 : 1 Stimmen abgelehnt. Der Gesetzentwurf wurde ohne Änderungen mit 8 : 3 : 0 Stimmen angenommen.

Nun kurz eine Zusammenfassung der Diskussion.

Die Fraktion DIE LINKE führte aus, dass sie mit dem Vorschlag, eine Anhörung zu diesem Gesetzentwurf durchzuführen, zu einer Versachlichung der Debatte beitragen wolle. Da die Medien in diesem wichtigen Gebiet eine wesentliche Rolle spielen, hielt sie es für sinnvoll, auch Vertreter der Medien zu dieser Anhörung einzuladen und nach ihrer Wahrnehmung zu befragen.

Nach der Auffassung der Fraktion DIE LINKE würden die Überlegungen der anderen Fraktionen, erst nach der Beschlussfassung eine Anhörung durchzuführen, in der Öffentlichkeit zu Verwirrung führen und einen schlechten Eindruck machen. Es würde statt mehr Transparenz das Gegenteil erreicht. Die Anzuhörenden würden sich dann nicht ernst genommen fühlen und einer Anhörung möglicherweise fern bleiben.

Die SPD kündigte an, dass eine Anhörung zu der ganzen Thematik und auch eine Auseinandersetzung mit einem eventuellen Systemwechsel, wie ihn die FDP fordert, umfassender und grundsätzlicher diskutiert werden müsse. Eine solche könne nicht an den aktuellen Gesetzentwurf gekoppelt werden.

Eine Zustimmung zur Durchführung einer Anhörung, wie sie die Fraktion DIE LINKE vorschlägt, wurde vonseiten der SPD-Fraktion in der letzten Landtagssitzung nicht gegeben.

Der Gesetzentwurf, so die SPD, enthalte Vorschläge der Diätenkommission, die nachvollziehbar und gerechtfertigt seien, auch wenn das Problem der öffentlichen Vermittlung bestehen bleibe. Bei einer späteren grundsätzlichen Auseinandersetzung müssten ein solcher Systemwechsel, wie ihn die FDP vorschlägt, sowie das Instrument der Diätenkommission auf Transparenz hin hinterfragt werden. Auf jeden Fall solle nicht der Eindruck vermittelt werden, der Landtag sei hinsichtlich der Abgeordnetenentschädigung zerstritten und würde sich auf intransparente Weise Privilegien verschaffen. Das würde das Vertrauen in die Politik nicht verbessern.

Die FDP ihrerseits unterstützte die Anhörungsabsicht der Fraktion DIE LINKE, hätte ansonsten auch selbst einen solchen Antrag gestellt, weil nur zu Beginn einer Legislaturperiode die Chance bestehe, eine Neustrukturierung der Abgeordnetenentschädigung herbeizuführen. Zum Kreis der Anzuhörenden würde die FDP-Fraktion

allerdings Staatsrechtler und Finanzwissenschaftler vorschlagen.

Die CDU machte deutlich, dass das geltende Abgeordnetengesetz klare Regelungen beinhalte, um das uns andere Bundesländer beneideten. Insbesondere die Diätenkommission leiste eine gute Vorarbeit. Sie habe auch das bisherige System nicht infrage gestellt, sondern nur punktuelle Veränderungen vorgeschlagen.

Nach der bisher im Landtag geübten Praxis würden Anhörungen zu konkret formulierten Vorschlägen durchgeführt. Das Ansinnen der Fraktionen der FDP und DIE LINKE ziele jedoch auf grundsätzliche Änderungen in der Systematik des Abgeordnetengesetzes, ohne dass überhaupt konkrete Änderungsvorschläge vorlägen.

Die CDU-Fraktion werde, so führte sie im Ältestenrat aus, sich Überlegungen nicht verschließen, die zu einer Verbesserung der jetzigen Regelungen führen könnten, jedoch nur auf der Basis von konkreten Vorschlägen. Die CDU plädiere dafür, die Diskussion dann zu führen, wenn konkrete Unterlagen vorlägen. Da der Bundestag diesbezüglich in den nächsten Monaten eine Entscheidung plane, die auch für andere Bundesländer richtungsweisend sein könne, solle die Diskussion dann geführt werden.

In Bezug auf die im vorliegenden Gesetzentwurf unterbreiteten Änderungsvorschläge, die auf Empfehlungen der Diätenkommission basierten, sehe die CDU-Fraktion keinen weiteren Erörterungsbedarf. Seit einigen Wochen habe unter den parlamentarischen Geschäftsführern und auch unter den Fraktionsvorsitzenden Einigkeit darüber bestanden, das parlamentarische Verfahren abzuschließen und darüber hinausgehende Fragen in einem gesonderten Verfahren zu erörtern. Die Parlamentarier sollten zu ihren Entscheidungen stehen.

Die Fraktion Die LINKE erwiderte kurz, dass sie vorher niemals zugesichert habe, keine öffentliche Anhörung durchführen zu wollen, wenngleich die Idee erst durch den Eindruck der öffentlichen Debatte entstanden sei. Im Gegensatz zu dem Anhörungsansinnen der FDP verfolge die Fraktion DIE LINKE das Ziel, eine Anhörung mit den gesellschaftlichen Gruppen, die auch in der Diätenkommission vertreten seien, durchzuführen. Insofern unterscheide sie sich von den Absichten der FDP-Fraktion.

Ich habe das etwas ausführlicher ausgeführt, um die Diskussion im Ältestenrat darzustellen. Die Abstimmungsergebnisse habe ich Ihnen anfangs mitgeteilt. Der Ältestenrat empfiehlt, den Gesetzentwurf ohne Änderungen heute zu beschließen.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Herzlichen Dank für die Berichterstattung. - Wir treten nun in die Debatte ein. Als erster Debattenredner spricht der Abgeordnete Herr Dr. Thiel für die Fraktion DIE LINKE. Bitte schön, Herr Dr. Thiel.