Protocol of the Session on June 14, 2007

Jetzt habe ich aus einer grundlegenden Darstellung der Enquetekommission zitiert. Davon sind wir allerdings meilenweit entfernt.

(Zustimmung von Herrn Scheurell, CDU)

Auf der Bundesebene werden 30 % bis 40 % als angemessener Abstand angesehen. Aber die Orientierung an der Besoldung eines Amtsrichters oder eines Referatsleiters oder eines Schulleiters eines Gymnasiums ist nachvollziehbar und angemessen. Die Diätenkommission von vor vier Jahren hat noch gesagt - ich zitiere auch diesen Satz -:

„Wenngleich dies populär sein mag, rät die Kommission dringend davon ab, weiter hinter dem Maßstab des als angemessen Erkannten deutlich zurückzubleiben. Wird die Schere zu groß, stellt sich die Frage, ob die verfassungsrechtliche Verantwortung des Parlaments für die im genannten Sinne angemessene Entschädigung eines Abgeordneten gewahrt bleibt.“

Mit unserem heutigen Vorschlag bleiben wir wieder hinter der Besoldung der Amtsrichter zurück, obwohl das bisher eine Orientierung war, der niemand widersprochen hat und die niemand in Zweifel gezogen hat.

Allein die Frage, ob eine Erhöhung angesichts der sozialen Situation vermittelbar ist, lässt uns immer wieder zurückschrecken. So verständlich diese Haltung ist, sie kann kein Maßstab sein. Denn auf welcher Höhe wäre dann eine Angemessenheit vermittelbar? Ist sie überhaupt vermittelbar und ab welcher Höhe würde sie denn überhaupt akzeptiert werden?

Es ist interessant, einmal zurückzuschauen. In SachsenAnhalt gab es in den Jahren 1996/1997 eine Enquetekommission „Rechtliche und materielle Sicherstellung der Ausübung des Landtagsabgeordnetenmandats“. Deren Vorsitzender war Wulf Gallert.

(Herr Gallert, Linkspartei.PDS: Na ja! - Heiterkeit)

In dem Material dieser Enquetekommission - es liegt mir hier vor - gibt es etliche Stellen, die genau diese Grundsätze noch einmal widerspiegeln. Ich kann sie nicht alle vorlesen, aber vielleicht kann sie jemand von Ihnen nehmen.

Ich finde im Rückblick - es ist jetzt zehn Jahre her -, dass damals vielleicht etwas gemacht worden ist, was ich heute auch noch sehe. Ich komme darauf - wenn ich noch eine Minute bekomme? -,

Bitte.

noch einmal ganz kurz zurück. Es ist damals mit einer Enthaltung so beschlossen worden. Es ging um viele Dinge, die geregelt waren, auch um die Angemessenheit. Es wurde gesagt: Darüber soll im Landtag abgestimmt werden, aber ohne Debatte. Das will ich jetzt gar nicht werten.

Wichtiger scheint mir das Kriterium des Bundesverfassungsgerichts zur Diätenfrage zu sein, das die Transparenz anmahnt. Das ist auch der Grund, warum das Bundesverfassungsgericht immer darauf drängt, dass jedes Parlament öffentlich über die Frage der Entschädigung zu entscheiden hat. Das hat es an Thüringen ein wenig kritisiert; dort gibt es aber auch andere Probleme.

Anscheinend kann auch eine unabhängige Kommission, wie wir sie haben, zu dieser Transparenz nur bedingt beitragen; denn deren Argumentation wird zumindest öffentlich kaum nachvollzogen und kaum gewürdigt.

Deshalb finde ich den Vorschlag, in dieser Wahlperiode - ich meine nicht konkret jetzt, sondern es geht um die allgemeine Frage der Angemessenheit - einmal eine öffentliche Anhörung zur Angemessenheit der Entschädigung durchzuführen, so schlecht nicht; denn wir sind der Meinung - diesbezüglich bin ich der tiefsten Überzeugung -, dass diejenigen, die in diesem Land in Verbänden und Institutionen Verantwortung tragen, wenn wir sie fragen, wie sie die Verantwortung und die Stellung von gewählten Abgeordneten sehen und bewerten, Kriterien finden, an denen wir uns in Zukunft orientieren können.

(Beifall bei der SPD)

Wir brauchen eine solche Diskussion meines Erachtens nicht zu fürchten, weil ich der Überzeugung bin, dass eine große Mehrheit sachlichen Argumenten folgen wird.

Überall dort, wo ich gewesen bin und wo die Menschen vorher gesagt haben, ihr von der SPD, wenn ihr da zustimmt, dann trete ich aus, dann mache ich sonst was, und wo ich erklärt habe, wo ich deutlich gemacht habe, wo wir angesiedelt sind, gab es nie wieder eine Kritik, nie wieder einen Beschwerdebrief. Ich glaube, wir müssen uns die Mühe machen; denn die Medien nehmen uns diese Mühe leider nicht ab. Zumindest würden wir erreichen, dass sich die öffentliche Debatte nicht allein in Leserbriefen widerspiegelt, sondern dass sie offen und sachlich ausgetragen wird.

Wir als Sozialdemokraten halten die in dem jetzt eingebrachten Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen vorgeschlagenen Regelungen für sachgerecht, nachvollziehbar und transparent. Deshalb bitten wir um Zustimmung zur Überweisung.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Bischoff. Es gibt eine Nachfrage des Abgeordneten Herrn Kley. Möchten Sie sie beantworten? - Bitte, Herr Kley, Sie haben das Wort.

Es sind zwei Fragen, sehr geehrter Herr Kollege Bischoff. Zum einen: Ist Ihnen bewusst, dass Sie vorhin mit Ihren ersten Sätzen Ihrem Kollegen Miesterfeldt deutlich widersprochen haben?

(Unruhe bei der SPD)

Er sagte: Das Gesetz ist so transparent, dass es jeder lesen kann. Sie haben gesagt: Man kann niemandem sagen, was die Umrechnung bedeuten würde. Sie gehen also davon aus, dass es gegenwärtig für die Bürger nicht

transparent genug ist, um das zu erkennen. Das war das eine.

(Unruhe bei der SPD - Frau Budde, SPD: Es gibt auch dumme Fragen!)

Zum anderen: Haben Sie jemals in Ihrer Fraktion versucht, unsere Ansprüche nach dem Prinzip von Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, welches dort große Anerkennung gefunden hat, umzurechnen, und haben Sie sich dann den Betrag angeschaut, der sich in der Höhe deutlich von dem unterscheidet, was vorhin hier behauptet wurde? Sie werden sich erschrecken, was für ein Betrag dabei herauskommt. Darin ist nichts fünfstellig.

Ich werde mit dem Letzten anfangen. Man kann ja einmal nachschauen, wie hoch in Rheinland-Pfalz die Abgeordnetenentschädigung vorher war und was jetzt daraus geworden ist. Dass sie sich mehr als verdoppelt hat, kann man doch nicht bestreiten. Dann wissen wir auch, wo wir hier bei uns landen werden.

(Herr Kley, FDP: Was?)

- Na, das wissen Sie doch.

(Unruhe bei der FDP - Herr Kosmehl, FDP: Nord- rhein-Westfalen!)

- Nordrhein-Westfalen. Entschuldigung, das habe ich vorhin auch schon falsch gesagt.

(Zurufe von Frau Budde, SPD, und von Frau Dr. Hüskens, FDP - Herr Kley, FDP: Sie hat sich nicht verdoppelt!)

- Okay. Dann müssen wir es einmal miteinander vergleichen, müssen sie einmal heraussuchen. Auf jeden Fall wird es hoch und runter diskutiert. Wir haben das in unseren Fraktionen auch bundesweit diskutiert und die anderen Landtagsfraktionen außer den beiden nehmen zurzeit davon Abstand. Es hat sich bisher niemand angeschlossen, aus vielen verschiedenen Gründen, die ich jetzt hier nicht nachvollziehen kann, weil auch die Frage des Versorgungswerkes so eindeutig gar nicht geklärt ist.

(Herr Kosmehl, FDP: Okay!)

Zur Frage der Nachvollziehbarkeit und Transparenz. Natürlich sind die Dinge, die bei uns geregelt sind, transparent. Sie liegen ja offen da. Die kann jeder nachlesen. Das ist schon Transparenz. Aber dafür, wie wir zu einer Erhöhung kommen und wie wir sie begründen, haben wir die unabhängige Kommission, deren Transparenz - sie wird sozusagen nichtöffentlich durchgeführt; Sie sagen, die sitzen hinter verschlossenen Türen und geben dann ihren Bericht dort und dort ab - man verbessern könnte.

Deshalb bin ich der Meinung, eine öffentliche Anhörung ist richtig. Wir können es auf den Tisch legen und wir können das verbessern, damit deutlich wird, was wir als Abgeordnete leisten, wie andere uns sehen, damit das nicht nur immer - ich sage es einmal vorsichtig - oder manchmal Züge einer Neiddebatte trägt, obgleich ich natürlich Verständnis dafür habe, dass sie oft Menschen, die in Not sind, führen und nicht diejenigen, die ohnehin schon genug haben.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank für den Beitrag. - Zur Richtigstellung: Die Kommission gibt den Bericht nicht dort und dort, sondern beim Präsidenten des Landtages ab, wie es vorgeschrieben ist. Dann wird darüber beraten. Das wollte ich nur kurz richtig stellen.

(Heiterkeit bei der Linkspartei.PDS und bei der FDP)

Als nächster Debattenredner spricht für die Linkspartei.PDS der Abgeordnete Herr Dr. Thiel. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn es eine solche Öffentlichkeit wie zu diesem Gesetz auch zu den vielen politischen Vorhaben des Landtages gäbe, dann hätten wir jetzt, so denke ich, eine andere Diskussion zu diesem Gesetz. Das ist für uns auch der Ansatz zu sagen: Wie wollen wir uns mit diesem Gesetz beschäftigen und was sind die Erwägungen, die wir in unserer Fraktion diskutiert haben?

Neben den erforderlichen redaktionellen Anpassungen, über die Herr Gürth schon gesprochen hat, sehen wir vor allem die folgenden sechs Hauptschwerpunkte: erstens Diätenerhöhung, zweitens Anpassung der Bezüge der Wahlkreismitarbeiter an den TV-L, drittens Erhöhung der Bürokostenpauschale, viertens Anpassung des Anspruchs auf Altersversorgung an gesetzliche Regelungen, fünftens Berücksichtigung von Lebenspartnerschaften bei Versorgungsansprüchen und sechstens die Reisekostenregelungen.

Während die Punkte 2 bis 6 in unserer Fraktion als erforderliche Änderungen angesehen werden, wobei unsere grundsätzlich ablehnende Position zur Anhebung der Altersrentenansprüche auf 67 Jahre ja bekannt sein dürfte, gab es die meisten Diskussionen erwartungsgemäß zu Punkt 1.

Um es klar und deutlich zu sagen - es ist auch meine Meinung dazu -: Weder der Vorschlag der Diätenkommission noch der darunter liegende Vorschlag des Landtagspräsidenten sind als maßlos einzustufen. Die in dem Gesetz vorgeschlagene knapp siebenprozentige Erhöhung der Grunddiät erstreckt sich über einen Zeitraum von sechs Jahren, also von 2008 bis 2013; Herr Gürth hat es angedeutet. Wir reden also über eine jährliche Steigerung um 1,15 %.

Woher kommt dann aber die massive Kritik an unseren Einkünften? - Die Messlatte für die Abgeordnetenbezüge ist für viele Bürger die eigene soziale Situation. Die Stichworte sind bekannt - Hartz IV, Mehrwertsteuererhöhung, Gesundheitsreform, Nullrunden bei der Rente usw., seit wenigen Tagen neuerdings auch wieder die Diskussionen über den Unterschied zwischen Ost und West bei den Einkommen insgesamt.

Dann gibt es immer wieder die von der Politik selbst angestoßene Debatte zum Sparen vor allem in den öffentlichen Haushalten. Da braucht man sich nicht über die Meinung zu wundern: Sparen ja, aber bei den Abgeordneten selbst offenbar nicht.

Demgegenüber steht ein erfolgreiches Ringen der Gewerkschaften um Lohnerhöhungen mit Tarifabschlüssen zwischen 3 % und 5 % in den nächsten beiden Jahren. Das heißt, wir haben sowohl eine positive Einkom

mensentwicklung zu verzeichnen - über den öffentlichen Dienst haben wir gerade geredet - als auch Stagnation bzw. reale Einkommensverluste. Das ist für uns das Hauptproblem, von dem wir sagen: Dieses Auseinanderklaffen der Einkommensschere dürfen wir nicht weiter zulassen. Deswegen darf es Sie nicht verwundern, wenn wir das Thema Mindestlohn immer wieder auf die Tagesordnung setzen, um diesem Auseinanderklaffen entgegenzuwirken.

Solange nicht die überwiegende Zahl der Einkommen an eine positive Entwicklung angekoppelt ist, hält die Mehrheit in der Fraktion eine Erhöhung der Diäten für problematisch. Deshalb der vorliegende Änderungsantrag mit der Forderung nach dem Status quo bezüglich der jetzigen Diätenhöhe.

Der Kern der Kritik richtet sich aber eigentlich nicht auf das Einkommen der Abgeordneten, sondern auf das Ergebnis ihrer Tätigkeit. Da unterscheiden wir oftmals nicht zwischen Bund, Land und Kommunen.