Die Frage 4 stellt die Abgeordnete Frau Dolores Rente von der Fraktion der Linkspartei.PDS. Es geht um die Fortführung der Arbeit des Ausländerbeauftragten. Bitte schön.
Herr Präsident! Sehr verehrte Abgeordnete! Der Ausländerbeauftragte des Landes ist der „Berater der Landesregierung“ in Fragen der Zuwanderung und der Integration. Bei Gesetzesvorlagen, Verordnungen, Kabinettsvorlagen und Petitionen in seinem Zuständigkeitsbereich und in der Härtefallkommission ist er zu beteiligen. Am 30. Juni endet der Vertrag des derzeitigen Ausländerbeauftragten.
1. Wird der Aufgabenbereich des Ausländerbeauftragten einschließlich des Budgets im Sozialministerium weitergeführt und die Stelle wieder besetzt?
2. Wenn ja, wann erfolgte die Neuausschreibung und zu welchem Zeitpunkt wird die Stelle wieder besetzt?
Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin für Gesundheit und Soziales Gerlinde Kuppe. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete Frau Rente, namens der Landesregierung beantworte ich Ihre Fragen wie folgt.
In der Antwort auf Ihre zweite Frage, Frau Rente, informiere ich Sie darüber, dass derzeit daran gearbeitet wird, das Aufgabenfeld des oder der Ausländerbeauftragten unter anderem aufgrund des nationalen Integrationsplanes umzuprofilieren. Dies bezieht sich insbesondere auf die Stärkung des Integrationsaspektes.
Nach Abschluss des Meinungsbildungsprozesses innerhalb der Landesregierung wird eine Person bestellt, die für den neu beschriebenen Aufgabenbereich zuständig sein wird.
Frau Ministerin, habe ich Sie richtig verstanden, dass es, unabhängig von der konkreten inhaltlichen Konstellation der Fortführung, zu zeitlichen Verzögerungen kommen wird? Wenn das so ist, wird die Stelle ausgeschrieben oder wird sie anderweitig besetzt? Das habe ich nicht richtig verstanden.
Es ist sichergestellt und auch mit dem derzeitigen Amtsinhaber Herrn Bürig abgesprochen, dass er auch nach dem 30. Juni 2007, wenn seine offizielle Amtszeit ausläuft, das Amt kommissarisch fortführt, bis eine Neubesetzung feststeht.
Derzeit wird innerhalb der Landesregierung noch abgeklärt, ob es eine interne oder eine externe Besetzung geben wird, sodass über das Besetzungsverfahren insgesamt noch nicht entschieden worden ist.
Ich erinnere daran, dass bei der Neubesetzung des Amtes im Jahr 2003 auch eine Übergangszeit von zwei oder drei Monaten zu überbrücken war. Diesmal werden wir es, auch mit der Neuprofilierung, vermutlich in einem kürzeren Zeitraum schaffen.
Zur Neuprofilierung vielleicht noch der Hinweis, dass ausgehend vom Integrationsgipfel im Sommer des vergangenen Jahres die Länder ein Jahr lang sehr intensiv in verschiedenen Arbeitsgruppen den Länderbeitrag zum Integrationsplan erarbeitet haben. Das Kabinett hat sich vor zwei Tagen mit dem Länderbeitrag zum Integrationsplan befasst. Heute befasst sich die Ministerpräsidentenkonferenz mit diesem Thema und wird einen Beschluss dazu fassen. Wir wollen diese Sachlage in die inhaltliche Gestaltung des Amtes des Ausländerbeauftragten einfließen lassen.
Die Frage 5 wird von dem Abgeordneten Herrn Gerald Grünert von der Fraktion der Linkspartei.PDS gestellt. Es geht um die Ortsumfahrung Griebo.
Gegenwärtig liegen die Unterlagen zur Trassenführung der Ortsumfahrung Griebo in der Gemeinde zur Einsicht aus.
1. Welche Zwänge gibt es für die Landesregierung, die Ortsumfahrung Griebo auf die B 187/Dessauer Straße münden zu lassen?
2. Wie wird sich nach den Erkenntnissen der Landesregierung die Belastung der Menschen in der Lutherstadt Wittenberg, Dessauer Straße durch Schmutz und Lärm sowie Partikel PM10 durch die in der Auslegung befindliche Planung der Ortsumfahrung Griebo verändern?
Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet der Minister für Landesentwicklung und Verkehr Herr Dr. Daehre. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Frage des Abgeordneten Herrn Grünert im Namen der Landesregierung wie folgt.
Zunächst darf ich aber für die, die es nicht wissen, vorausschicken: Griebo liegt vor der Lutherstadt Wittenberg.
Zu Frage 1: Der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen weist die B 187, Ortsumgehung Griebo, im vordringlichen Bedarf als neues Vorhaben mit besonderem naturschutzfachlichen Planungsauftrag aus. Die Ortsumgehung Griebo stellt eine Weiterführung der Ortsumgehung Coswig bis zur vorhandenen B 187 östlich der Gemeinde Griebo dar. Sie beginnt am Bauende der Ortsumgehung Coswig im Bereich der L 123 und endet östlich der Kreuzung der Bahnstrecke Wittenberg - Roßlau an der vorhandenen B 187 zwischen Griebo und Coswig nördlich der Ortslage Apollensdorf.
Mit dem Bau einer Ortsumgehung muss der Netzschluss wiederhergestellt werden. Das heißt, die Ortsumgehung Griebo muss wieder an der B 187 enden. Für diese Maßnahme läuft derzeit das Raumordnungsverfahren.
Die zur Vervollständigung der Verlegung der B 187 aus den Ortslagen Coswig, Griebo und Wittenberg erforderlich werdende Nordumfahrung Wittenberg im Zuge der B 187 ist im Bedarfsplan für Bundesfernstraßen lediglich in den weiteren Bedarf mit Planungsrecht, in den so genannten WB eingestellt.
Die im Bedarfsplan für Bundesfernstraßen in den vordringlichen Bedarf eingestellten Vorhaben weisen einen Realisierungshorizont bis zum Jahr 2015 aus. Das heißt, die Finanzierung dieser Vorhaben muss - in Klammern: sollte - bis zu diesem Zeitpunkt durch den Bund sichergestellt werden.
Gegenüber diesen Vorhaben sind die im so genannten weiteren Bedarf mit Planungsrecht eingeordneten Projekte nachrangig, wenngleich der grundsätzliche Bedarf mit der Einstufung anerkannt worden ist. Da eine Finanzierung wie bei den Vorhaben des vordringlichen Bedarfs bis 2015 nicht möglich ist, müssen zwangsläufig zunächst die Vorhaben planerisch vorbereitet werden, deren Realisierung aufgrund der Finanzierbarkeit in dem vorgegebenen Zeitraum vorgesehen ist.
Dieser unterschiedliche Realisierungshorizont erfordert es, die Ortsumgehung Griebo an der vorhandenen B 187 enden zu lassen. Für eine spätere Anbindung der Nordumfahrung Wittenberg wurde jedoch in der Planung ein so genannter Gelenkpunkt eingefügt, von dem aus die Linienführung einer Nordumfahrung Wittenberg geplant werden kann.
Zu Frage 2: Mit der Ortsumfahrung Griebo wird eine Verbesserung der regionalen Erschließung durch eine schnelle und leistungsfähige Anbindung an das überregionale Straßennetz sowie eine Entlastung der Ortsdurchfahrt Griebo vom Durchgangsverkehr und der damit verbundenen Reduzierung der Umweltbelastung für die Wohn- und Lebensqualität angestrebt.
Auf die Anwohner der Dessauer Straße der Lutherstadt Wittenberg hat die Ortsumgehung Griebo keine Auswirkung, da es sich lediglich um eine Verlagerung der Verkehrsströme der B 187 im Bereich der Gemeinde Griebo handelt und da die vorhandene B 187 bereits vor dem Beginn der Ortsdurchfahrt Wittenberg wieder erreicht wird.
Die Verkehrsentwicklung der kommenden Jahre ist unabhängig von der Ortsumgehung Griebo. Das heißt, auch ohne den Bau der Ortsumgehung würden sich die prognostizierten Verkehrsverhältnisse einstellen.
Herr Dr. Daehre, eine Nachfrage sei gestattet. Nun haben die Länder bei der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplanes im Zuge der Beratungen entsprechenden Einfluss bzw. können Vorschläge unterbreiten.
Meine Frage: Welchen Einfluss, welchen Vorschlag hat das Land Sachsen-Anhalt im Zuge der Beratung und Beschlussfassung über den Bundesverkehrswege
plan 2003 genommen bzw. eingebracht, um die Ortsumgehung Coswig - Griebo auf der B 2 nördlich von Wittenberg enden zu lassen? - Danke.
Ich bin Ihnen unheimlich dankbar dafür, dass Sie diese Frage stellen, weil Ortsumgehungen inzwischen so etwas wie ein Hobby für mich geworden sind. - Herr Präsident, das dauert jetzt einen Moment.
Zunächst einmal: Wir sind froh darüber, dass die Ortsumgehung Coswig kommt. Für die Ortsumgehung Griebo gilt dasselbe. Wir müssen jetzt nur aufpassen, dass wir in dem gesamten Zusammenhang nicht in dieser Reihenfolge Ortsumgehungen bauen, sondern dass es nachher aus einem Guss möglich ist - von der Ortsumgehung Coswig, der Ortsumgehung Griebo, Apollensdorf und dann weiter zur Nordumfahrung Wittenberg.
Dann müssen natürlich die Anschlussstellen hinzukommen. Wir müssen in Apollensdorf diesen Gelenkpunkt einrichten und einen zweiten Gelenkpunkt einrichten, damit wir das Stickstoffwerk Piesteritz erreichen können, und zwar durch eine wahrscheinlich aus Mitteln der GA finanzierte Straße, die B 187 Coswig - Griebo, die lediglich den Lieferverkehr in das Nordwerk fahren lässt. - Das sind die Antworten in der Kurzfassung.
Dass wir dafür gekämpft haben, die Nordumfahrung Wittenberg zu bekommen, dass der Bund dies aber leider nicht genehmigt hat, sondern andere Ortsumfahrungen als vordringlich eingestuft hat, ist bedauerlich. Wir können es nicht ändern. Wir hatten es angemeldet.
Ich habe im Stickstoffwerk Piesteritz mehrere Jahre meines Lebens verbracht. Wenn ich an die Belastung denke, die damals auf der Dessauer Straße vorhanden war, was Schmutz, Dreck und Staub anging, sind wir jetzt schon einen entscheidenden Schritt weiter.
Trotzdem sage ich es noch einmal: Die Nordumfahrung Wittenberg muss kommen und wir werden dafür kämpfen. Aber vor 2015 ist sie im vordringlichen Bedarf nicht enthalten. Das ist die Situation.