Protocol of the Session on April 26, 2007

Seit nunmehr drei Jahrzehnten besteht die Pflicht der Landesjustizverwaltung zur grundsätzlichen Einzelunterbringung nach dem Strafvollzugsgesetz, welches bis zum Erlass eines Landesgesetzes auch für SachsenAnhalt fortgilt. Der Antwort der Landesregierung ist zu entnehmen, dass eine flächendeckende Mehrfachunterbringung in den Justizvollzugsanstalten nicht vorgesehen, aber heute noch ständige und gängige Praxis ist.

Daraus resultiert gemäß dem höchstrichterlichen Gebot unsere Forderung nach einer Einzelunterbringung für möglichst alle Gefangenen, die dies wünschen. Hierzu ist dem Ausschuss für Recht und Verfassung zeitnah ein präziser und umsetzbarer Maßnahmenplan vorzulegen.

Zum Personal. Hierbei wird einerseits deutlich, wie vielschichtig die Arbeit im Justizvollzug ist, und andererseits, dass es dringend einer - ich bitte um Entschuldigung für meine deutlichen Worte - Verjüngungskur beim Personal in Form eines Einstellungskorridors bedarf. Sollte dies nicht erfolgen, könnte es dazu kommen, dass Altersabgänge nicht kompensiert werden können.

Um unseren Forderungen gerecht zu werden, den Behandlungs- und Erziehungsgedanken zu praktizieren, ist es zwingend erforderlich, ein Personalkonzept zu erstellen, in dem jede einzelne Justizvollzugsanstalt einen eigenen Stellenkegel erhält. Dies muss unter Berücksichtigung der Festlegungen der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister vom 6. November 1997 in Bonn gemäß dem Tagesordnungspunkt 1.3 - Hebung der Stellenobergrenzen für den allgemeinen Vollzugsdienst, Krankenpflegedienst und Werkdienst - erfolgen. Die Justizministerkonferenz hält eine Änderung für den allgemeinen Vollzugs-, Krankenpflege- und Werkdienst entsprechend der auf den gesetzlichen Grundlagen festgeschriebenen Stellenobergrenzen im Hinblick auf die für Polizei und Bundesgrenzschutz beabsichtigte Hebung für zwingend erforderlich und dringend notwendig.

Die Justizministerkonferenz hält eine Ergänzung des durch das Bundesministerium des Innern vorbereiteten Entwurfs zur Änderung der Verordnung zur Bundesbesoldungsverordnung wie folgt für geboten:

Erstens. Änderung des § 1 Nr. 5 der Verordnung zu § 26 Abs. 4 Nr. 1 der Bundesbesoldungsverordnung für den allgemeinen Vollzugsdienst - Besoldungsgruppe A 7: 25 v. H., Besoldungsgruppe A 8: 35 v. H., Besoldungsgruppe A 9: 40 v. H.

Zweitens. Änderung des § 2 Nr. 6 der Verordnung zu § 26 Abs. 4 Nr. 2 der Bundesbesoldungsverordnung für den Werkdienst - Besoldungsgruppe A 7: 20 v. H., Besoldungsgruppe A 8: 35 v. H., Besoldungsgruppe A 9: 45 v. H.

Daraus resultieren unsere Forderungen:

Erstens. Eine Vereinfachung der Anstaltsstrukturen mit klaren Über- und Unterstellungsverhältnissen.

Zweitens. Es sind zentrale Aufgabenkriterien für konkrete Dienstpostenbeschreibungen festzulegen, die eindeutige Unterstellungsverhältnisse erkennen lassen.

Drittens. Das Festschreiben eines Geschäftsverteilungsplans für eine Kriterienbeschreibung der einzelnen Auf

gabengebiete mit klarer Aufgabenabgrenzung, der die Zuordnung zu bestimmten Organisationseinheiten vornimmt.

Viertens. Die Schaffung von zentralen Vorgaben für Dienstposten und Festlegung von konkreten, nachvollziehbaren und allgemeinengültigen Arbeitsplatzkriterien.

Soweit uns bekannt ist, wurde bereits durch Ihren Amtsvorgänger, sehr geehrte Frau Ministerin, ein Fachaufsichtsteam gebildet, dessen Aufgabe es ist, in insgesamt 50 Prüfpunkten alljährlich alle Anstalten auf Sicherheit, Verwaltung und Aufwand sowie die Durchführung des Behandlungs- bzw. Erziehungsvollzuges zu untersuchen. Festgestellte Mängel sind zeitnah in der Form von Zielvereinbarungen aufzunehmen, abzuarbeiten und zu beseitigen.

Nun schafft aber beschriebenes Papier noch keine Realität und unbekanntes Papier wirft eher Fragen auf, als es Antworten gibt, obwohl möglicherweise Antworten enthalten sind. Daraus resultiert unsere Forderung an die Landesregierung, diesen Prüfbericht zeitnah, spätestens jedoch bis zum Juni 2007, verbunden mit einem Maßnahmenbericht der Landesregierung, im Ausschuss für Recht und Verfassung vorzustellen. - Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich sehr herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Herzlichen Dank, Frau Knöfler. - Bevor ich der Frau Ministerin das Wort erteile, begrüße ich Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule Querfurt als Gäste auf der Tribüne. Herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Jetzt erteile ich für die Landesregierung Frau Ministerin Professor Dr. Kolb das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Große Anfrage der Linkspartei.PDS ist die erste Chance, sich nach der Föderalismusreform im Plenum zu den Gesetzgebungskompetenzen im Bereich des Strafvollzugs, die nunmehr den Ländern zugeordnet worden sind, zu positionieren. Zwischenzeitlich sind zahlreiche Aktivitäten unternommen worden, sodass ich in der nächsten Kabinettssitzung den Entwurf für ein Jugendstrafvollzugsgesetz einbringen werde. Wir beabsichtigen, diesen Gesetzentwurf nach der Kabinettsanhörung noch vor der Sommerpause in den Landtag einzubringen, sodass sich dann auch dieses Hohe Haus mit diesen Fragen auseinander setzen kann.

Die Eckpunkte des geplanten Gesetzentwurfs habe ich bereits den Mitgliedern des Rechtsausschusses anlässlich einer Ausschusssitzung in der Jugendhaftanstalt in Raßnitz vorgestellt. Dort konnten sich die Ausschussmitglieder vor Ort ein Bild davon machen, dass wir im Bereich des Jugendstrafvollzugs in Sachsen-Anhalt sehr gute Voraussetzungen haben und dass wir damit die hohen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an einen verfassungsgemäßen Jugendstrafvollzug bereits heute erfüllen können.

In dem Gesetzentwurf wird im Prinzip auch das fixiert, was in Sachsen-Anhalt schon Praxis ist: Einzelunterbringung zu Nachtzeiten und Wohngruppenvollzug. Zusätz

lich werden eine Evaluation der Behandlungskonzepte und eine krimologische Forschung festgelegt.

Der Gesetzentwurf ist so ausgestaltet, dass daraus nicht unmittelbar Mehrkosten entstehen, was nicht gleichbedeutend mit der Tatsache ist, dass bei bestimmten Maßnahmen, zum Beispiel bei der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Ausweitung der Besuchszeiten, mehr Personal erforderlich ist. Deshalb müssen wir uns Gedanken machen und innovative Lösungen finden, wie wir diese höhere Arbeitsbelastung intern ausgleichen können.

Im Rahmen der Großen Anfrage ist der Wunsch geäußert worden, möglichst bundeseinheitliche Regelungen für den Strafvollzug zu schaffen. Wir haben das versucht. Es ist uns gelungen, neun Länder - man muss sagen, leider nur neun; man kann es aber auch positiv sehen - an einen Tisch zu bringen und einen gemeinsamen Entwurf für ein Jugendstrafvollzugsgesetz zu erarbeiten. Insoweit hat sich zumindest für diese neun Länder das Ziel erfüllt, keinen Flickenteppich herzustellen, sondern möglichst einheitliche Standards für diesen sensiblen Bereich festzulegen. Diese Neuner-Arbeitsgruppe hat sich zum Ziel gesetzt, auch die noch ausstehenden Gesetzgebungsvorhaben für die Bereiche der Untersuchungshaft und des Erwachsenenstrafvollzugs gemeinsam in Angriff zu nehmen.

Meine Damen und Herren! Die Große Anfrage spricht des Weiteren Fragen der Resozialisierung an. Die Wiedereingliederung von Gefangenen ist ein wichtiges Anliegen des Strafvollzugs und schützt die Gesellschaft vor neuen Straftaten. Die Methoden, die wir bisher angewandt haben, um die Rückfallquote zu senken, sollen erhalten bleiben. Diesbezüglich wollen wir in Zukunft an einer qualitativen Verbesserung arbeiten, indem insbesondere die Aus- und Fortbildung sowie die psychologische und sozialpädagogische Betreuung in den Anstalten weiter verbessert werden.

Meine Damen und Herren! Auch die Personalausstattung ist ein Schwerpunkt der Großen Anfrage. Die Landesregierung hat im Rahmen der Beantwortung zu dem derzeitigen Personalbestand umfassend Auskunft gegeben. Gegenwärtig gibt es 1 343 Bedienstete in den Justizvollzugsanstalten des Landes Sachsen-Anhalt. Der Altersdurchschnitt ist relativ hoch, er beträgt 45 Jahre. Hierbei muss man berücksichtigen, dass es sich im Bereich des mittleren Vollzugsdienstes um eine Laufbahn handelt, bei der die Pensionierung schon mit dem 60. Lebensjahr erfolgt. Die Laufbahnqualifizierung und die Beförderungssituation wurden in der Beantwortung im Einzelnen dargestellt.

Man muss einschätzen, dass auch für den Bereich des Justizvollzugs die demografische Entwicklung berücksichtigt werden muss. Insoweit sind auch hier neue, innovative Lösungen gefragt. Ich bin mir auch dessen bewusst, dass die allgemein festzustellende Bevölkerungsentwicklung nicht automatisch bedeutet, dass die Belegungszahlen in den Justizvollzugsanstalten in gleichem Maße zurückgehen.

Deshalb ist im Hinblick auf die heute schon absehbare Überalterung des Personals ein Einstellungskorridor, das heißt die Möglichkeit zu Neueinstellungen, gerade für die Laufbahn des allgemeinen Vollzugsdienstes aus meiner Sicht ohne Alternative. Die Landesregierung hat dem aus meiner Sicht im Personalentwicklungskonzept Rechnung getragen. Wir werden in den Jahren 2008

und 2010 jeweils 15 neue Anwärterinnen zur Ausbildung schicken, die zwei Jahre später nach Abschluss der Ausbildung in den Landesdienst übernommen werden sollen. Ab dem Jahr 2012 sollen jährlich wiederum 15 motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter neu für diesen Bereich des Strafvollzugs ausgebildet werden.

Im nächsten Jahr steht die Frage der Beförderung auf der Tagesordnung. Wir sind gerade dabei, ein Beförderungskonzept für den Justizbereich zu entwickeln. Hierin wird der Bereich des Strafvollzugs einen hohen Stellenwert einnehmen. Wir werden dabei auf die eben von der Abgeordneten Knöfler aufgeworfenen Fragen, was die Stellenobergrenzen angeht, besonderes Augenmerk legen.

Meine Damen und Herren! Was die Belegungssituation der Justizvollzugsanstalten des Landes Sachsen-Anhalt betrifft, können wir wahrlich nicht feststellen, dass die Situation befriedigend ist. Zum Stichtag 1. April 2007 gab es in Sachsen-Anhalt 2 482 Gefangene; das sind mehr, als Haftplätze zur Verfügung stehen.

Obwohl die Einzelunterbringung während der Nachtzeit gesetzlich vorgeschrieben ist, lässt die Unterbringungssituation es im Moment nicht zu, das in allen Anstalten zu gewährleisten, sodass wir nach wie vor Mehrfachunterbringungen haben. Die bauliche Situation der Haftanstalten ist nun einmal so, wie wir sie hier vorgefunden haben. Sie kann nicht von heute auf morgen verändert werden.

Die Landesregierung und auch dieses Hohe Haus haben sich dem Problem gestellt und seit dem Jahr 2003 eine neue Haftanstalt auf den Weg gebracht. Wir gehen davon aus, dass sich die Situation mit der Inbetriebnahme der Haftanstalt in Burg und damit von insgesamt 650 neuen Haftplätzen merklich entspannen wird.

Andererseits darf man aber auch nicht die Augen davor verschließen, dass das bestimmte Folgen haben wird. Die Vollzugslandschaft wird sich - meiner Meinung nach muss dies auch geschehen - im Jahr 2009 ändern. Das heißt, wir denken schon heute über Teilschließungen und Schließungen gerade jener Anstalten nach, die den Anforderungen an einen modernen Strafvollzug im 21. Jahrhundert nicht mehr gerecht werden. Ich glaube, es bedarf eigentlich nicht des Hinweises, dass wir hier in Sachsen-Anhalt Haftanstalten haben, die seit 170 Jahren im Dauerbetrieb sind.

Aus aktuellem Anlass möchte ich auch auf die Defizite im Bereich des Strafvollzuges eingehen. Sie haben es sicherlich in der letzten Woche in den Medien im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die JVA Halle I - besser bekannt unter dem Namen „Roter Ochse“ - wahrgenommen. Die Berichterstattung geht auf die Veröffentlichung eines Berichts der Anti-Folter-Kommission des Europarates zurück, die unter anderem diese Haftanstalt in Sachsen-Anhalt besucht hat.

Der Bericht enthält in einzelnen Passagen Darstellungen, in denen von einem Klima der Bedrohung und der Einschüchterung in dieser Anstalt gesprochen wird. Die Grundlage ist eine Befragung sowohl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als auch von Häftlingen, die Ende des Jahres 2005 anonym befragt worden sind. Kritisiert werden die Überbelegung, die unzureichende medizinische Betreuung, bauliche Mängel und die gemischte Unterbringung von jugendlichen und erwachsenen weiblichen Gefangenen.

In der Tat, weibliche Gefangene sind eine kleine Minderheit im Strafvollzug. Den besonderen Bedürfnissen weiblicher Strafgefangener kann aufgrund dieser Tatsache oftmals nicht entsprochen werden. Insbesondere was die Resozialisierung betrifft, sind wir leider in der Situation, nur begrenzt Angebote vorhalten zu können. Die gemeinsame Unterbringung im Frauenvollzug ist zwar zulässig, aber eben nicht optimal.

Deshalb gibt es schon seit einiger Zeit Überlegungen, gemeinsam mit den Bundesländern Sachsen und Thüringen eine Unterbringung von weiblichen Gefangenen in einer besonderen Frauenhaftanstalt in Chemnitz zu realisieren. Die betreffende Haftanstalt in Chemnitz wird gerade umgebaut, sodass dort nach den Renovierungsmaßnahmen 400 weibliche Gefangene untergebracht werden könnten. Es wird dort erheblich bessere Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung und von Therapien - beispielsweise von Suchttherapien - geben und auch die Möglichkeit, jugendliche und erwachsene Gefangene getrennt unterzubringen. Meiner Meinung nach wäre es nach dem Zentralen Mahngericht ein weiteres mitteldeutsches Projekt, das wir noch im Laufe dieser Legislaturperiode auf den Weg bringen könnten.

(Zustimmung von Herrn Rothe, SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch die Landesregierung nimmt die Ausführungen in dem Bericht sehr ernst. Das betrifft insbesondere die Überbelegung, die unzureichende Personalausstattung und die Gewalt der Gefangenen untereinander.

Deshalb ist es nur konsequent und folgerichtig, wenn sich die Landesregierung in ihrem Personalentwicklungskonzept im Hinblick auf eine bedarfsgerechte Personalausstattung des Landes bereits für einen Einstellungskorridor für den allgemeinen Vollzugsdienst bis zum Jahr 2020 positioniert hat.

Meine Damen und Herren! Es ist meiner Meinung nach auch gerechtfertigt festzustellen, dass die Situation in der JVA Halle I im Jahr 2005 nicht identisch ist mit der aktuellen Situation. In den letzten beiden Jahren hat sich dort sehr viel verändert. Das Führungspersonal ist ausgetauscht worden. Das zeigt bereits positive Effekte, wie eine größere Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und eine Reduzierung des Krankenstandes.

Es wurde eine Anstaltsärztin eingestellt, auch wenn es gar nicht so einfach ist, Ärzte für die Arbeit in den Anstalten zu finden. Zum 1. Januar 2007 ist eine neue Krankenstation eingeweiht worden.

Bezüglich der räumlichen Situation sind wir uns dessen bewusst, dass wir hier aufgrund der räumlichen Vorgaben die Anforderungen an einen modernen Strafvollzug nicht werden erfüllen können. Wir setzen deshalb auf eine Entspannung der Belegungssituation mit der Inbetriebnahme der neuen Haftanstalt in Burg.

Ja, meine Damen und Herren, dass es Gewalt unter Häftlingen gibt, ist schlimm, es ist aber auch keine Besonderheit in Sachsen-Anhalt. Das ist ein Problem, mit dem in allen Haftanstalten gekämpft wird. Wenn man sich einmal die Anzahl der angezeigten Straftaten in Haftanstalten in Sachsen-Anhalt anschaut, dann muss man zunächst feststellen, dass die JVA Halle I keinen oberen Platz in der Statistik einnimmt. Wir können auch positiv feststellen, dass die Anzahl dieser Straftaten im Jahr 2006 gegenüber dem Jahr 2005 erheblich zurückgegangen ist.

Meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir, abschließend festzustellen, dass das Land Sachsen-Anhalt die Weichen für eine zukunftsfähige Vollzugslandschaft gestellt hat. In diesem Zusammenhang gilt den vielen motivierten Beschäftigten in diesem Bereich und natürlich auch den Vertretern dieses Hohen Hauses, das die notwendigen Entscheidungen für die Realisierung des PPPProjektes in Burg getroffen hat, Dank.

Wir haben im Rahmen der Beantwortung der Große Anfrage festgestellt, dass es Handlungsbedarf gibt. Wir werden uns dem stellen. Das gilt auch für die Sicherheitssituation im Vollzug.

Die von Frau Knöfler angesprochene Fachaufsichtskommission hat innerhalb eines knappen Jahres alle Anstalten besucht und hat die Checklisten abgearbeitet. Der Abschlussbericht liegt vor. Mit dem Vorsitzenden des Rechtsausschusses ist vereinbart worden, dass wir diesen Bericht bei einem Besuch des Ausschusses im Juni 2007 in der JVA Halle I vorstellen werden. Dies bietet die Gelegenheit, sich mit der einen oder anderen Frage noch intensiver auseinander zu setzen, als dies heute im Rahmen dieser Plenardebatte möglich ist. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und von der Regierungsbank)

Herzlichen Dank, Frau Ministerin. - Bevor wir zu den Debattenbeiträgen der Fraktionen kommen, begrüße ich Damen und Herren von den Stadtratsfraktionen der SPD in Dessau und Zerbst auf der Südtribüne. Herzlich willkommen!