Behinderung in diesem Sinne als gesellschaftlich bedingt zu begreifen - in dem Behindertengleichstellungsgesetz unseres Landes ist dieser Ansatz verankert -, bildet die Voraussetzung dafür, dass man sie als strukturelles Unrecht beschreiben kann. Aus der Sicht behinderter Menschen bedeutet dies den Übergang vom passiven Erleiden des vermeintlich natürlichen, des vermeintlich nur persönlichen Schicksals hin zur aktiven Kritik an diskriminierenden und ausgrenzenden gesellschaftlichen Einstellungen und Strukturen. Diese Grundeinsicht wurde von den Behindertenverbänden im Jahr 1998 in dem Slogan „Wir sind nicht behindert, wir werden behindert“ prägnant formuliert.
Wir begrüßen als Fraktion diese Konvention ausdrücklich und würdigen den aktiven Beitrag, den die Bundesrepublik, die Bundesregierung zu ihrer Entstehung geleistet hat. Insofern könnte ich den Punkt 1 des Änderungsantrags der Regierungsparteien akzeptieren.
Meine Damen und Herren! Mit diesem Antrag wollen wir zum einen die Aufmerksamkeit des Hohen Hauses und
der Öffentlichkeit auf die UN-Konvention lenken und die gesellschaftliche Diskussion zur Herstellung von Chancengleichheit und gegen die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung befördern. Die Konvention stellt hohe Anforderungen an die beigetretenen Staaten. Zugleich - das will ich einmal deutlich sagen - ist uns bewusst, dass die Umsetzung der Konvention eine Herausforderung an die Gestaltungskraft und den Gestaltungswillen der Landesregierung darstellt.
Insofern fordern wir die Landesregierung auf, in einem ersten Schritt notwendige Konsequenzen auch für die Landespolitik darzustellen. Wie will man zum Beispiel die seit Jahren immer wieder kritisierte Situation von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen im Bildungswesen in Sachsen-Anhalt endlich wirksam verbessern und ihre Ausgrenzung aus den allgemeinen Schulen überwinden?
In der Konvention, die die Bundesregierung jetzt unterzeichnet hat, heißt es beispielsweise: Bei der Verwirklichung des Rechts auf Bildung stellen die Vertragsstaaten sicher, dass - nun das wörtliche Zitat -
„behinderte Menschen nicht aufgrund ihrer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden“
„behinderte Menschen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Grundschulunterricht und einer entsprechenden Sekundarschulbildung haben.“
Des Weiteren heißt es in Artikel 24 - Bildung -, dass „behinderte Menschen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems die notwendige Unterstützung erhalten, um ihre wirksame Bildung zu erleichtern“. - Ich glaube, das ist eine hohe Herausforderung auch für unser Land.
Artikel 19 - Unabhängige Lebensführung und Teilhabe an der Gemeinschaft - bestimmt, dass die Vertragsstaaten - ich zitiere erneut -
„das gleichberechtigte Recht aller behinderten Menschen anerkennen, mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie die anderen Menschen in der Gemeinschaft zu leben, indem sie insbesondere dafür sorgen, dass a) behinderte Menschen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Wohnsitz zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben...“
Zu fragen ist auch, welche Überlegungen es seitens der Landesregierung gibt, zum Beispiel den Zugang behinderter Menschen und ihrer Angehörigen zu unabhängigen Beratungs- und Unterstützungsdiensten sowie zu persönlichen Assistenten zu erleichtern bzw. überhaupt zu ermöglichen.
Ich möchte es bei diesen drei Beispielen aus der Konvention belassen, empfehle aber, dass als erster Schritt der Landesregierung das leitende Management der Sozialagentur eine umfassende Information und Schulung zu der Konvention erfährt. Den zuständigen Mitarbeitern des Ministeriums ist anzuraten, an der internationalen Konferenz in Berlin Anfang Juni 2007, einer bedeutsamen Qualifizierungsmaßnahme, teilzunehmen.
Völlig unverständlich ist mir in diesem Zusammenhang, dass, nachdem im November 2006 das Behindertenpoli
tische Forum zum Thema „Persönliches Budget“ hier im Landtag stattgefunden hat, im April 2007 immer noch über Bearbeitungszeiten von sechs bis sieben Monaten berichtet wird. Hier klafft doch wohl ein gewaltiges Loch zwischen den entsprechenden öffentlichen Verlautbarungen der Landesregierung zum persönlichen Budget sowie den Formulierungen im Koalitionsvertrag und der Verfahrensweise der Sozialagentur.
Auch erlaube ich mir mit Blick auf die Konvention, die Landesregierung auf Versuche in Landkreisen aufmerksam zu machen, behinderte Menschen erneut in eine Heimunterbringung zu zwingen. Damit wird gegen die Konvention in dem angeführten Artikel 19 verstoßen.
Zusammengefasst: Wir haben auch die unmittelbare praktische Politik im Blick. Diese Inhalte unseres Antrages fasst der Änderungsantrag der Regierungskoalition aber etwas anders, mehr reaktiv als konstruktiv. Deshalb denke ich, dass angesichts des bevorstehenden europaweiten Protesttages zur Gleichstellung behinderter Menschen am 5. Mai 2007 unsere Forderung berechtigt ist, hierzu von der Landesregierung Überlegungen abzufordern. Die Landesregierung sollte - so meinen wir - im zweiten Halbjahr 2007 ihre Konsequenzen aus der Konvention für die Politik in Sachsen-Anhalt darlegen.
Unter Punkt 2 unseres Antrages fordern wir die Landesregierung auf, den anstehenden Prozess der Ratifizierung dieser Konvention zur Förderung und zum Schutz der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen vorbehaltlos zu unterstützen. Die Ratifizierung wird in Form eines Vertragsgesetzes durchgeführt, welches der Zustimmung des Bundesrates bedarf.
In der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken im Bundestag wird formuliert, dass die Bundesregierung keine Prognose über den Zeitpunkt der Ratifikation abgeben könne. Diese Unsicherheit bei diesem aus unserer Sicht sehr wichtigen Dokument ist Anlass für unseren Antrag. Da dieser Fakt in dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen keine Rolle spielt, stelle ich hier die Frage: Werden Sie die Ratifizierung unterstützen? Werden Sie im Bundesrat für die Ratifizierung werben oder wird es - beispielsweise am 5. Mai 2007 - nur bei Reden bleiben?
Wir erwarten also von der Landesregierung ein klares positives Signal für die Ratifizierung der UN-Konvention. Denn im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes unseres Landes ist diese Konvention ein wichtiger Hebel für dessen praktische Umsetzung.
Insofern werbe ich um Zustimmung zu unserem Antrag in direkter Abstimmung. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Dr. Eckert. - Bevor die Fraktionen zu Wort kommen, erteile ich der Ministerin für Gesundheit und Soziales Frau Dr. Kuppe das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren und Damen Abgeordnete! Die Bundesregierung hat mit mehr als 80 weiteren Staaten am 30. März 2007 das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen unterzeichnet.
Nach Artikel 45 tritt das Übereinkommen am 30. Tag nach Hinterlegung der 20. Ratifizierungs- und Beitrittsurkunde in Kraft. Die schon jetzt große Anzahl der Signatarstaaten gibt Anlass zu der Erwartung, dass die Konvention dann doch in absehbarer Zeit weltweit Wirkung entfalten kann. Ich bin da ein Stück weit optimistischer als Sie, Herr Dr. Eckert.
Die Konvention wird ein wichtiges Signal zur Stärkung der Rechte von mehr als 600 Millionen Menschen mit Behinderungen weltweit sein. Davon leben ungefähr zwei Drittel nicht in den hochentwickelten Ländern, sondern in den Regionen, die früher als Dritte Welt bezeichnet wurden.
In vielen Staaten bedarf es sicherlich erheblicher Anstrengungen, die in der Konvention aufgenommenen Rechte und Forderungen der Menschen mit Behinderungen zu verwirklichen. Weder das Recht auf ein Leben in Würde noch der Nichtdiskriminierungsbestandteil, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, die Chancengleichheit, die Gleichberechtigung oder die Barrierefreiheit sind bislang überall für Menschen mit Behinderungen Rechtsgrundlage.
In Sachsen-Anhalt wie in Deutschland insgesamt sind die in der Konvention aufgenommenen Grundsätze für eine Behindertenpolitik im Großen und Ganzen nicht neu. Zahlreiche der in der Konvention genannten Ansprüche der Menschen mit Behinderungen sind rechtlich schon weitgehend umgesetzt. Die praktische Umsetzung - diesbezüglich gebe ich Ihnen vollkommen Recht, Herr Dr. Eckert - bedarf der täglichen Arbeit. Nichtdiskriminierung, volle wirksame Teilnahme und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, Chancengleichheit, Gleichberechtigung von Mann um Frau, um nur die wichtigsten Grundsätze des Übereinkommens zu nennen, sind bereits in das Grundgesetz und in unsere Landesverfassung aufgenommene einklagbare Grundrechte.
In verschiedenen Gesetzen unterhalb des Verfassungsrangs - unter anderem in den Behindertengleichstellungsgesetzen, im Gleichbehandlungsgesetz, in den Sozialgesetzbüchern IX und XII, um nur einige zu nennen - sind wichtige rechtliche Grundlagen für die Integration und die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung geschaffen worden.
Gesetze und Vorschriften sind das eine, das Verhalten der Gesellschaft gegenüber Menschen mit Behinderungen das andere. Nicht umsonst ist daher in Artikel 8 der UN-Konvention die Verpflichtung der Vertragsstaaten aufgenommen worden, wirksame und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um auf allen Ebenen der Gesellschaft das Bewusstsein für behinderte Bürgerinnen und Bürger zu schärfen und die Achtung ihrer Rechte und ihrer Würde zu fördern.
Sie alle wissen, dass wir in Sachsen-Anhalt seit der Neugründung des Landes im Bereich der Behindertenhilfe und der Integration von Menschen mit Behinderungen Erhebliches geleistet haben. Wir können uns, glaube ich, alle noch daran erinnern, woher wir gekommen sind. Aber auch bei uns gibt es durchaus noch einen erheblichen Handlungsbedarf. Deshalb wird die Landesregierung die Umsetzung aller in der Konvention genannten Forderungen ernst nehmen.
Die Politik der Landesregierung setzt ja bereits im Vorschulalter an. Integrative Kindertagesstätten, die landes
weit bestehen und in den 90er-Jahren durchaus noch umstritten waren, tragen nach meiner festen Überzeugung in nicht unerheblichem Maße dazu bei, Berührungsängste zu beseitigen und ein Miteinander von behinderten und nichtbehinderten Menschen von Anfang an zu fördern.
Ich bin mir dessen bewusst, dass im täglichen Leben durch früh einsetzende staatliche Maßnahmen allein Diskriminierungen nicht unterbunden werden können. Es bleibt nach wie vor eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Menschen mit Behinderungen zu integrieren und ihre Teilhabe zu gewährleisten. Das Thema Schule wird uns sicherlich auch weiterhin noch begleiten.
Des Weiteren werden wir noch mehr Augenmerk auf die Verbesserung des barrierefreien Zugangs beispielsweise zu öffentlichen Einrichtungen zu legen haben. Auch mentale Hemmnisse sind weiterhin zu beseitigen. Die Gewährleistung von Teilhabe von Menschen mit Behinderungen bleibt eine ständige Aufgabe.
Die Umsetzung des SGB IX, des großen Sozialgesetzbuches für diesen Bereich, wird uns auch weiterhin stark fordern. Das finde ich richtig so. Der auch in der UNKonvention enthaltene Grundgedanke „ambulant vor stationär“ findet sich zwar bereits im Sozialgesetzbuch wieder, er wird aber im konkreten Fall gelegentlich nur zögerlich, manchmal auch gar nicht umgesetzt. Das haben Sie angesprochen. Auch ich sehe das als Mangel an. Aber wir sind ja in Sachsen-Anhalt dabei, auf diesem Gebiet Schritt für Schritt weiter umzusteuern. Allerdings müssen sich auch die Träger, die Leistungserbringer, in dem Feld mit als Akteure verstehen; das ist auch nicht immer einfach.
Ab dem 1. Januar 2008 werden Menschen mit Behinderungen einen Rechtsanspruch darauf haben, Teilhabeleistungen auf Antrag in Form eines persönlichen Budgets zu erhalten. Sie sollen in eigener Verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen, sich behinderungsbedingt notwendige Leistungen letztlich selbst organisieren und selbständig einkaufen können. Ich finde, das ist der richtige Weg.
Ich hoffe, dass uns die Erfahrungen, die wir derzeit im Rahmen eines Pilotprojektes in Sachsen-Anhalt mit dem persönlichen Budget sammeln, helfen werden, in einem größeren Ausmaß Menschen mit Behinderungen Selbstbestimmung und Teilhabe zu gewährleisten. Wir sind in der Tat noch nicht am Ende all dessen, was in diesem Bereich möglich ist. Aber ich hoffe, dass uns die Erfahrungen auf dem Weg bis zum 1. Januar 2008 noch einiges an Unterstützung liefern.
Die UN-Konvention greift das Recht auf bestmögliche Gesundheitsförderung, den Anspruch auf Rehabilitation, den Anspruch auf Arbeit und Beschäftigung, die Teilnahme am politischen und öffentlichen Leben sowie die Teilnahme an Bildung, Kultur und Sport auf. Sachsen-Anhalt verfolgt in diesen Bereichen schon seit Jahren den Ansatz: weg vom reinen Fürsorgekonzept und hin zur Hilfe für ein selbstbestimmtes Leben. Diesen Weg werden wir auch in Zukunft weitergehen. Hier sehe ich unsere Bemühungen auch von der UN-Konvention bestätigt.
Wir, die Landesregierung, - Herr Dr. Eckert, das sage ich deutlich - erwarten ein zügiges Ratifizierungsverfahren. Das möglichst schnelle In-Kraft-Treten der UN-Konvention ist ein Ziel, das die Landesregierung im Interesse aller Menschen mit Behinderung in der ganzen Welt nach
Vielen Dank, Frau Ministerin Kuppe. - Wir hören jetzt die Beiträge der Fraktionen. Für die Fraktion der CDU spricht Herr Schwenke. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die UN-Konvention zur Förderung und zum Schutz der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen ist ohne Zweifel ein Meilenstein in den Bemühungen um die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der ganzen Welt am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Leben.
Erstmals werden auf allen Gebieten des menschlichen Daseins ganz konkrete Rechte weltweit präzise festgeschrieben. Vor allem sind die in der Konvention formulierten Verpflichtungen zur Förderung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen hervorzuheben, die für alle Unterzeichnerstaaten einen anspruchsvollen Arbeitsauftrag darstellen.
Die CDU-Fraktion begrüßt die Unterzeichnung der Konvention durch die Bundesregierung ausdrücklich, ebenso die intensive Beteiligung Deutschlands an der Erarbeitung des Übereinkommens. Die Bundesregierung hat die Vorreiterrolle Deutschlands auf dem Gebiet der Politik für und mit Menschen mit Behinderungen vorbildhaft und gewinnbringend in die Erarbeitung des Übereinkommens eingebracht.
Insbesondere mit dem Ansatz, die besonderen geschlechtsspezifischen Probleme behinderter Frauen durch eigene Regelungen im Vertragstext sichtbar werden zu lassen, wurde viel Anerkennung in der Staatengemeinschaft und auch bei den Nichtregierungsorganisationen erworben. Erfreulich ist, dass schon von den Verhandlungen über die Konvention wichtige Impulse für die Auseinandersetzung über die Rechte und Chancen behinderter Menschen insbesondere auch in den so genannten Entwicklungsländern ausgegangen sind.
Die Vorreiterrolle Deutschlands zeigt sich bei dem hierzulande schon vorgenommenen Paradigmenwechsel in der Politik für und mit Menschen mit Behinderungen. Wir haben hier schon mehrfach darüber gesprochen. Der reine Fürsorgegedanke wurde abgelöst durch eine Stärkung und aktive Förderung behinderter Menschen, welche Ihnen eine selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen soll. Dieser Ansatz findet sich in den Regelungen der Konvention wieder und wird dort konsequent vertreten.
Für Deutschland und insbesondere für uns hier in Sachsen-Anhalt heißt es, den eingeschlagenen Weg mit Nachdruck weiter zu verfolgen und die Förderung von Menschen mit Behinderungen verstärkt auf alle Daseinsbereiche auszuweiten.