Protocol of the Session on April 26, 2007

Heute ist die damals rhetorische Frage des IAB klar beantwortet, und zwar durch die Praxis. Die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen war in Deutschland und in Sachsen-Anhalt noch nie so hoch wie gegenwärtig - immer unter dem Aspekt, dass laut offizieller Statistik die allgemeine Arbeitslosigkeit erheblich gesunken ist. Zugleich gibt es Probleme, das Ausmaß der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen und ihre Auswirkungen deutlich zu skizzieren. - Das ist der Hintergrund des Punktes 1 unseres Antrags.

In der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage stellt die Landesregierung fest, dass nach ihren Statistiken und Informationen die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen in Sachsen-Anhalt seit 2002 ständig zurückgegangen sei, und zwar von 7 281 im Durchschnitt des Jahres 2002 auf 6 125 im Jahr 2006. - Das wäre schön.

Aber bis zum Jahr 2003 überstieg die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen in Ostdeutschland, zu dem wir bekanntlich gehören, die Marke von 40 000 nicht. Im März 2007 wurden in Ostdeutschland offiziell 48 345 arbeitslose schwerbehinderte Menschen gezählt. Bundesweit schwankte die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen zwischen 191 000 und 166 000. Aktuell wurden 169 568 gezählt.

Ich gehe davon, dass bei der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage das Kleingedruckte in den Auswertungsberichten der Bundesanstalt übersehen worden ist. Darin steht, die 69 Kreise, die zugelassenen kommunalen Träger, wurden in die Auswertung nicht einbezogen und wegen der Umstellung des Fachverfahrens ist ab Juni 2006 der Wert bei den Schwerbehinderten nur eingeschränkt vergleichbar. Dieser kleine Hinweis fehlt in der Antwort.

Wenn ich also die fünf optierenden Kommunen in Sachsen-Anhalt nur mit durchschnittlich 400 arbeitslos gemeldeten Schwerbehinderten in der Statistik berücksichtige, dann pendelt die Arbeitslosigkeit in unserem Land bei etwa 8 000 Personen und ist damit so hoch wie noch nie.

Wir fordern die Landesregierung mit unserem Antrag auf, die Entwicklung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen realitätsnah und vollständig darzustel

len sowie in diesem Zusammenhang ihre konkreten Maßnahmen seit dem Jahr 2002 sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu erläutern.

Der zweite Punkt in unserem Antrag beinhaltet einen Prüfauftrag. Wir sind der Überzeugung, dass außerordentliche Maßnahmen notwendig und auch möglich sind, um wesentlich mehr behinderten Menschen Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt zu eröffnen.

Aus dem Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Schwerbehindertenausgleichsabgabe“ ist ersichtlich, dass im Jahr 2006 beinahe 1 Million € Zinsen erwirtschaftet worden sind. Im Jahr 2007 sollen es 600 000 € sein. Nach meiner Interpretation des Wirtschaftsplanes - ich kann mich irren - lagen im Jahr durchschnittlich etwa 13 Millionen € nicht genutzt in diesem Fonds. Wir bezweifeln, dass das in dieser Höhe wirklich notwendig ist, und erwarten, dass ein Teil dieser Mittel entsprechend der Zweckbindung dieses Fonds, nämlich zur Eingliederung vor allem junger behinderter Menschen in Arbeit und Beschäftigung, verwendet wird.

Das Gesamtproblem sowie eine mögliche Mitverantwortung der Bundesanstalt sollen in den Ausschüssen erörtert werden. Das Ziel sollte es sein, ein entsprechendes Landesprogramm für das Jahr 2008 auf den Weg zu bringen.

Der dritte Punkt unseres Antrages ist das Ergebnis unserer Analyse der Entwicklung. Ich erinnere an den Beginn meiner Ausführungen, bei denen ich aus dem Werkstattbericht des IAB zitiert habe.

Heute ist klar, es waren damals nur kurzfristige Aktivitäten, die tatsächlich nur kurzfristig zu einer Senkung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen führten. Die einseitigen Zugeständnisse der Bundesregierung an die Arbeitgeber hatten eine bedeutende - nach meiner Analyse eine etwa 20-prozentige - Erhöhung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen zur Folge. Rechne ich bundesweit die 69 optierenden Kommunen, die in der Statistik fehlen, in die Zahlen der Bundesanstalt ein, dann haben wir die magische Grenze von 200 000 arbeitslosen Schwerbehinderten überschritten.

Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, das Thema im Bundesrat aufzugreifen und sich für eine Rücknahme der Maßnahmen aus den Jahren 2002 und 2004 einzusetzen. Nun wird die Landesregierung eventuell sagen: Wir sehen keine Mehrheit im Bundesrat. Wichtig wäre aber, dass man das Thema als solches überhaupt erst einmal aufgreift, um auf diese erschreckende Entwicklung aufmerksam zu machen und um dann das Gesamtsystem zu überprüfen. Insofern bitte ich um die Zustimmung zu unserem Antrag. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Vielen Dank, Herr Dr. Eckert. - Meine Damen und Herren! Wir haben die Freude, auf der Südtribüne Damen und Herren der Kaufleute-Brüderschaft Magdeburg begrüßen zu können.

(Beifall im ganzen Hause)

Nun erteile ich Herrn Minister Haseloff das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, es ist unbestritten, dass dieses Thema hinsichtlich der Zielgruppe und der Problemsensibilisierung alle Fraktionen dieses Landtages auch in der Sorge vereint, wie es mit der Entwicklung der Arbeitslosigkeit der schwerbehinderten Menschen weitergeht.

Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen ist aber ein Anliegen der Landesregierung und war es auch immer; denn schwerbehinderte Menschen haben es auf dem Arbeitsmarkt nicht leicht. Sie bedürfen der besonderen Unterstützung.

In der Zusammenarbeit mit der Arbeitsverwaltung wird alles unternommen, um Personen mit Benachteiligungen verstärkt zu integrieren. Das federführende Ressort ist das Ministerium für Gesundheit und Soziales, aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung übernehme ich jedoch gern die Beantwortung Ihres Antrages.

Zu Ihren Forderungen: Erstens. Bezüglich der Statistiken weise ich darauf hin, dass die Bundesagentur für Arbeit das Verfahren geändert hat. Darin stimmen unsere Aussagen überein. Es fehlen derzeit noch die Daten der fünf in Sachsen-Anhalt zugelassenen kommunalen Träger. Das ist nicht nur in Sachsen-Anhalt der Fall, sondern es betrifft alle 69 kommunalen Träger deutschlandweit, die diese Aufgabe übernommen haben.

Eine direkte Vergleichbarkeit der Statistiken ist somit zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur bezüglich der Arbeitsagenturen und der Argen möglich. Ohne die zugelassenen kommunalen Träger ist die Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten gegenüber dem Jahr 2005 im Jahr 2006 von 6 447 auf 6 125, also um ca. 5 %, zurückgegangen.

An dieser Stelle mache ich eine ganz kurze Unterbrechung. Wir haben also in den letzten statistisch erfassten zwölf Monaten, die jeweils verglichen worden sind, nämlich 2005 und 2006, einen Rückgang zu verzeichnen. Selbst wenn wir bei uns fünf optierende Landkreise haben, wissen wir aus anderen Analysen, dass die Tendenz auch bezüglich der einzelnen Zielgruppen hinsichtlich der Entwicklung der Arbeitslosigkeit zwischen Agenturen, Argen und den optierenden Landkreisen identisch war. Das heißt, wir können mit einer ziemlich großen Sicherheit davon ausgehen, dass im optierenden Bereich ebenfalls ein Rückgang im Jahr 2006 gegenüber dem Jahr 2005 zu verzeichnen ist.

Seit wenigen Tagen liegt vom Bertelsmann-Institut eine Benchmark bzw. eine Analyse vor, in der die 69 optierenden Landkreise explizit geprüft worden sind. Darin hat man bei fast allen Komponenten eine mindestens gleich gute, wenn nicht sogar bessere Arbeit bezüglich der Integration und der damit beeinflussten Statistik feststellen können.

Ich unterstelle mit ziemlicher Sicherheit, dass wir zumindest hinsichtlich der letzten zwei Jahre einen Rückgang der absoluten Zahl der erfassten arbeitslosen Schwerbehinderten in Sachsen-Anhalt zu registrieren haben. In Relation zu dem, wie sich die Arbeitslosigkeit insgesamt entwickelt hat, war der Rückgang sicherlich langsamer, wahrscheinlich auch deutlich langsamer als bezüglich der nicht Schwerbehinderten.

Sie wissen, dass die Zahl der Arbeitslosen in SachsenAnhalt in den letzten beiden Jahren um 75 000 und in den zwölf Monaten des Jahres 2006 um 45 000 zurück

gegangen ist. Das heißt, in diesem starken Maße, nämlich um eine zweistellige Prozentzahl, haben wir eine Reduzierung zu verzeichnen, die in diesem Maße bei den Schwerbehinderten nicht der Fall sein wird, aber wir haben diese Tendenz. Sie zeigt zumindest, wenn auch nicht befriedigend, in die richtige Richtung.

Unabhängig von der statistischen Erfassung kann ich auf eine Reihe von Maßnahmen zur Integration von schwerbehinderten Personen verweisen. Neben der Bewilligung von klassischen Förderleistungen des Integrationsamtes des Landes Sachsen-Anhalt im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben werden verschiedene Integrationsprojekte gefördert sowie die Arbeit der Integrationsfachdienste unterstützt. Mit diesen Förderleistungen konnten Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen geschaffen bzw. die Erhaltung dieser Beschäftigungsverhältnisse gesichert werden.

Darüber hinaus wurde aus Mitteln der Ausgleichsabgabe das Sonderprogramm „Arbeitsplätze für ältere Schwerbehinderte ab dem 50. Lebensjahr und alleinerziehende schwerbehinderte Frauen und Männer“ aufgelegt, das im vergangenen Jahr erfolgreich beendet worden ist. Etwa 500 schwerbehinderte Menschen konnten mithilfe dieses Programms in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden.

Zu Beginn dieses Jahres ist das Initiativprogramm „Job 4 000“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Kraft getreten. Für Sachsen-Anhalt sind auf der Grundlage des Verteilerschlüssels des horizontalen Finanzausgleichs der Integrationsämter Mittel aus dem Ausgleichsfonds in Höhe von bis zu 861 000 € vorgesehen. Seitens des Landes erfolgt eine Kofinanzierung in Höhe von 50 %. Hierfür werden Mittel aus der Ausgleichsabgabe des Landes eingesetzt.

Mit diesen Mitteln sollen in Sachsen-Anhalt ca. 28 Arbeitsplätze, 14 Ausbildungsplätze sowie 69 zusätzliche Betreuungsfälle durch die Integrationsfachdienste gefördert werden. Ergänzende bzw. flankierende Maßnahmen auf Landesebene befinden sich im Abstimmungsverfahren, für das das Ministerium für Gesundheit und Soziales federführend ist.

Mit den angesprochenen Änderungen in den Steuerungsmechanismen zur Eingliederung behinderter Menschen wurde auf Anfragen gerade kleiner und mittlerer Unternehmen reagiert. Diese wurden mit der Senkung der Beschäftigungsquote, der so genannten Kleinbetriebsregelung, der Verschiebung der Beschäftigungspflicht auf Unternehmen ab 20 Beschäftigte etc. entlastet, um die wirtschaftliche Entwicklung zu verbessern und somit langfristig die Schaffung von Arbeitsplätzen zu ermöglichen. Gleichwohl sind dadurch die Einnahmen der Ausgleichsabgabe rückläufig.

Ergänzend möchte ich aber erwähnen, dass das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit am Runden Tisch für behinderte Menschen, Arbeitsgruppe „Behinderte in der Arbeitswelt“, beteiligt ist und sich von daher regelmäßig mit Verbänden, mit Behindertenvertretungen und mit der Wirtschaft austauschen wird. So ist es möglich, auf die Belange der Wirtschaft wie auch auf die Belange der Menschen mit Behinderungen einzugehen.

In der ausgelaufenen Strukturfondsförderperiode zum ESF wurden beispielsweise mehr als 40 Projekte im Rahmen von Qualifizierungs- und Eingliederungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit initiiert. Zirka 1 400 Personen haben an diesen Maßnahmen teilgenommen.

Für die neue ESF-Förderperiode 2007 bis 2013 wurde eine neue Richtlinie zur Integration von Personen mit Behinderungen auf den Weg gebracht. Mehr als 10 Millionen € stehen hierfür zur Verfügung.

Lassen Sie mich noch eine kurze Schlussbemerkung machen. Aus der bisherigen Erfahrung, auch vor dem Hintergrund unserer kleinteiligen Wirtschaft, die es in verschiedenen Branchen nicht immer einfach hat, ist es oftmals nicht so sehr das Problem, aus den verschiedenen Töpfen Finanzierungshilfen zur Verfügung zu stellen, um damit einen Anreiz zu schaffen oder entsprechende Ausgleiche für Arbeitgeber, die Behinderte oder Schwerbehinderte einstellen, zu gewähren.

Es ist oftmals ein mühsamer Kommunikationsprozess, klar zu machen, dass sich aus der Behinderung kein Nachteil für den Arbeitgeber, kein Nachteil für die Arbeitsleistung der Betreffenden ableiten lässt. Ganz im Gegenteil, es ist auch unsere gemeinsame Aufgabe, durch gute Beispiele zu zeigen, dass gerade diese Menschen eine höhere Leistungsbereitschaft haben, oftmals eine höhere Motivation als andere aufweisen, weil sie wissen, welch ein hohes Gut ein Arbeitsplatz ist, und weil sie oftmals die Chance, die ihnen geboten wurde, 100-prozentig für sich nutzen wollen, logischerweise zum Nutzen sowohl des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers.

Ich glaube, dass es bei allen finanziellen Notwendigkeiten, die wir hierbei sehen und für die wir in den verschiedenen Haushalten und Zuständigkeiten eine entsprechende Unterfütterung schaffen müssen, auch darum geht, diese Kommunikationsstränge zu pflegen, Sensibilisierungen in Richtung Wirtschaft vorzunehmen, damit wir eine höhere Bereitschaft als bisher erreichen, sich um Behinderte zu kümmern und sich letztlich auch ohne Quoten und staatliche Verordnungen dazu zu entschließen, Einstellungen vorzunehmen. Die Arbeitgeber, die das bisher getan haben, haben es nicht bereut. Das kann ich zu vielen Tausenden Fällen auch aus dem Land Sachsen-Anhalt berichten. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister Haseloff. - Nun hören wir die Beiträge der Fraktionen. Für die CDU-Fraktion spricht Herr Schulz. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat gemeinsam mit den Verbänden, der Bundesagentur für Arbeit und den Sozialpartnern in den zurückliegenden Jahren einen Fortschritt bei der Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen erzielt, den viele für nicht möglich gehalten haben. Nachdem bis 1998 die Differenz zwischen der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen und der allgemeinen Arbeitslosigkeit wie eine Schere immer weiter auseinander ging, konnte hierzulande seit 1999 diese Entwicklung umgekehrt werden. Gerade angesichts der Schwierigkeiten, mit denen wir auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in Sachsen-Anhalt konfrontiert sind, möchte ich das noch einmal in Erinnerung bringen.

Gleichwohl stelle ich fest, dass uns die aktuelle Situation bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen nicht ruhen lassen darf. Ich möchte auch hierzu einige

Zahlen nennen, Herr Dr. Eckert, die sicherlich im Widerspruch zu den von Ihnen genannten Zahlen stehen und die die vom Minister genannten Zahlen unterstützen.

In Sachsen-Anhalt gibt es 3 587 beschäftigungspflichtige Arbeitgeber für schwerbehinderte Menschen. Auf private Arbeitgeber entfielen hiervon 3 182 beschäftigungspflichtige Unternehmen mit 6 880 besetzen Arbeitsplätzen. Bei der öffentlichen Hand waren es 415 beschäftigungspflichtige Arbeitgeber mit 7 017 besetzten Stellen. Insgesamt stehen 13 902 besetzte Arbeitsplätze einer theoretischen Pflichtquote von 17 879 gegenüber.

Zur Entwicklung der Arbeitslosenzahlen ist zu sagen, dass 1998 insgesamt 7 544 Menschen betroffen waren. Wenn man diesen Wert gleich 100 % setzt und die Zahl mit 2003 vergleicht, wo wir 7 184 betroffene Menschen hatten, bedeutet das eine Verringerung der Zahl der betroffenen Bürger um 5 %. Wenn man hierzu die Entwicklung aller ostdeutschen Bundesländer in demselben Zeitraum vergleicht, wo wir eine Steigerung um 7 % haben, ist das ein großer Erfolg unseres Landes bei dieser Problematik.

Die positive Tendenz hat sich aber nicht auf 2003 beschränkt, sondern ging auch in den Folgejahren bis heute weiter. Seit 2003 ist die Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten von 7 184 auf ca. 6 400 im Jahr 2005 und auf knapp 6 100 Arbeitslose im Jahr 2006 gesunken. Der Minister hat schon angesprochen, dass im Jahr 2006 gegenüber dem Jahr 2005 in Sachsen-Anhalt eine Verringerung um 5 % erreicht wurde.

Ich will den Blick auch hierbei noch einmal auf den Durchschnitt der ostdeutschen Bundesländer richten. In demselben Zeitraum gab es dort eine Erhöhung der Arbeitslosenquote der betroffenen Bürger um 4,7 % und bundesweit um 1 %. Ich denke, da brauchen wir uns nicht zu verstecken und können das Thema durchaus erhobenen Hauptes anpacken.

(Zustimmung von Herrn Gürth, CDU)

Das Land Sachsen-Anhalt hat sich in den zurückliegenden Jahren erheblich für die Integration von schwerbehinderten Menschen eingesetzt. Der Minister hat bereits über einzelne Maßnahmen berichtet. Ich möchte das jetzt nicht wiederholen.

Es ist völlig richtig, wenn der Antragsteller das Ziel verfolgt, mit seinem Antrag auf die Situation schwerbehinderter Menschen hinzuweisen. Bedenklich ist jedoch, dass er versucht, den Eindruck zu vermitteln, dass die Politik nur unzureichend bemüht ist, schwerbehinderte Menschen in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.

Vielmehr muss die Integration von Menschen mit Behinderungen als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden werden. Wir müssen aufhören, Behindertenpolitik als statische Gesetzgebung zu betreiben. Vielmehr müssen wir begreifen, dass die Politik für Menschen mit Behinderungen als Prozess verstanden werden muss. Im Mittelpunkt muss die Stärkung von Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderungen stehen bei gleichzeitigem Abbau von Vorurteilen und falsch verstandener Zurückhaltung.