Protocol of the Session on January 26, 2007

„In der allgemeinen Verwaltung liegen die Ausgaben um mehr als ein Fünftel über dem Niveau der finanzschwachen Westflächenländer. Grund für die hohen Ausgaben in diesem Bereich sind primär die Personalausgaben, die zugleich den größten Ausgabenblock in diesem Aufgabenbereich darstellen. Dies hat zum Teil mit der vergleichsweise hohen Zahl eigenständiger Gemeinden in Sachsen-Anhalt zu tun, spiegelt aber wohl auch einen Überbesatz an Personal wider.“

Selbst in der jetzigen Regelung unserer Gemeindeordnung wird in Bezug auf die Leistungsfähigkeit kommunaler Verwaltungsformen davon ausgegangen, dass diese bei Einheitsgemeinden mit 8 000 Einwohnern und bei Verwaltungsgemeinschaften mit 10 000 Einwohnern regelmäßig gegeben ist. Ich frage Sie: Warum diese Unterscheidung zwischen Einheitsgemeinden und Verwaltungsgemeinschaften, wenn diesbezüglich nicht ein Effektivitätsunterschied besteht?

Ich möchte aber nicht nur über die finanziellen Einsparungen sprechen. In dem vorliegenden Antrag geht es bewusst um Effizienzvorteile. Die SPD sieht Effizienzvorteile in Einheitsgemeinden vor allen Dingen durch die Bündelung von Verwaltungsaufgaben. Sie sprachen die Vielzahl von Haushaltsbearbeitungen, die Vielzahl der Ratssitzungen an.

Infolge der Verringerung des Verwaltungsaufwandes kann gespart werden. Dies gilt ebenfalls etwa mit Blick auf die Vielzahl von Umlageverfahren innerhalb der Verwaltungsgemeinschaften, auf die Gastschulbeiträge, auf die Berechung der Erstattung von Kindergartenkosten. Weiterhin kann die Effizienz - Sie sprachen es an - durch eine Vereinfachung des Satzungsrechts erhöht werden.

Außerdem sind Einsparungen infolge des Wegfalls von internem Schriftverkehr zwischen Gemeinden und Gemeinschaftsverwaltung sowie eines effizienten Personaleinsatzes denkbar. So kann das Personal zum Beispiel in Kindergärten bedarfsgerecht eingesetzt werden, ohne dass zwischen unterschiedlichen Arbeitgebern, nämlich den Gemeinden, und den Arbeitnehmern Vereinbarungen geschlossen werden müssen. Dann kann auch auf Personalengpässe bei Urlaub und Krankheit besser reagiert werden.

Zudem können durch eine Konzentration der verfügbaren finanziellen Mittel Einsparungen erreicht werden. Durch die Konzentration von Investitionsmitteln können auch in kleineren Gemeinden größere Vorhaben umgesetzt werden. Fördermittel können ebenso besser genutzt werden. In größeren Einheiten ist eine vereinfachte Anwendung des Haushaltsrechts, zum Beispiel in Bezug auf die Deckungsfähigkeit oder auf über- und außerplanmäßige Ausgaben, möglich.

Da dies aber bisher nicht von allen so gesehen wird, soll die Landesregierung beauftragt werden, diese Effizienzvorteile nachzuweisen. Die SPD-Fraktion hätte dieses Gutachten nicht gebraucht. Wenn dies aber ein Weg ist, die Skeptiker zu überzeugen, so ist es sinnvoll investiertes Geld.

Daher bitte ich um die Zustimmung zu dem Änderungsantrag der CDU und der SPD.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Schindler. - Herr Kosmehl hat eine Frage.

Frau Kollegin Schindler, habe ich Sie dahin gehend richtig verstanden, dass die SPD-Fraktion mit dem Gutachten nur die Effizienz von Einheitsgemeinden nachweisen und nicht die Effizienzvorteile der Verwaltungsgemeinschaften aufzeigen lassen möchte?

Wenn Sie unseren Antrag richtig gelesen haben, dann werden Sie feststellen, dass es um eine vergleichende Darstellung der Effizienzvorteile der Einheitsgemeinde gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft geht.

Vielen Dank. - Meine Damen und Herren! Für die Linkspartei.PDS spricht jetzt Herr Grünert.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Linkspartei.PDS unterstützt ausdrücklich den vorliegenden Antrag der FDP-Fraktion; denn die beabsichtigte flächendeckende und insbesondere zwangsweise Einführung der Einheitsgemeinden ist ein erheblicher Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. In dieses Recht sind nach Artikel 90 Satz 1 der Landesverfassung Eingriffe nur aus Gründen des Gemeinwohls, die sachlich zu begründen sind, zulässig.

Wie die Anhörung der betroffenen Kommunen und der Einwohner - so steht es in der Landesverfassung - durchgeführt wird, werden wir intensiv begleiten; denn es ist nicht damit getan, dass man nur die Vertreter der Gebietskörperschaften hört, sondern hierbei sind auch die Einwohner gefragt.

(Zustimmung bei der Linkspartei.PDS)

Im Eckpunktepapier des Innenministeriums wird unterstellt, dass die flächendeckende Einführung der Einheitsgemeinden zu einer verbesserten Effizienz auf der kommunalen Ebene führt. Darüber hinaus finden sich Ausführungen zu der finanziellen Situation der Gemein

den, dem Verschuldungsgrad sowie den aufgenommenen Kassenkrediten. Aber einen tatsächlichen Nachweis darüber, dass sich die Situation durch die Zwangseinheitsgemeinden nachhaltig verbessert, bleibt die Landesregierung dem Gesetzgeber schuldig. Mit einen „Basta!“ oder einer Proklamation ist es an dieser Stelle nicht getan.

Aus der Sicht der Linkspartei.PDS sind beide derzeitigen Modelle, die Einheitsgemeinde und auch die Verwaltungsgemeinschaft, geeignet, effektiv und effizient die Aufgaben der Gemeinden im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung zu erfüllen.

(Zustimmung bei der Linkspartei.PDS)

Wir stützen unsere Position unter anderem auf die fundierten wissenschaftlichen Untersuchungen des Kommunalwissenschaftlichen Instituts der Universität Potsdam aus dem Jahr 1999 ebenso wie auf die jüngeren Erhebungen des Landes Schleswig-Holstein vom 28. November 2006 und auf die Nachbetrachtungen zur Gemeindegebietsreform in Nordrhein-Westfalen von Henke und Tiedemann.

Die in den Eckpunkten dargestellte Organisation der Einheitsgemeinde mit eingeführtem Ortschaftsverfassungsrecht unterscheidet sich vom Verwaltungsaufwand her nicht wesentlich von einer Verwaltungsgemeinschaft. Nach wie vor muss der Sitzungsdienst sichergestellt werden, ist der Haushaltsvollzug zu gewährleisten und ist der Aufgabenbestand gleich.

Was als Vorteil unterstellt wird, ist eine höhere Wirtschaftlichkeit, eine bessere Steuerungs- und Entscheidungsfähigkeit der Politik und zum Teil eine bessere Leistungsfähigkeit der Verwaltung. Das wird erst einmal unterstellt. Die möglichen Nachweise werden hingegen leichtfertig vernachlässigt.

Dies sehen wir in einer zunehmenden Dominanz der Verwaltungsebene zulasten der demokratischen Partizipation, des bürgerschaftlichen Engagements, der Identifikation und der ortsnahen Entscheidungsfindung. Insbesondere die Ortsnähe fördert den Kerngedanken der kommunalen Selbstverwaltung, weil dadurch die Kommunen in die Lage versetzt werden, flexibel zu reagieren und über kürzere Kommunikations-, Beteiligungs- und Entscheidungswege effektive und effiziente Lösungen für die jeweilige Gemeinde zu finden und umzusetzen.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Seit der Einführung des Finanzausgleichs im Jahr 1995 hat jede Regierung die kommunalen Zuweisungen reduziert. Von 2002 bis 2006 waren es rund 750 Millionen €, sowohl allgemeine als auch zweckgebundene Einnahmen.

Wenn Sie sich die Tabelle in dem Eckpunktepapier ansehen, können Sie feststellen, dass mittlerweile fast zu einem Drittel Kassenkredite aufgenommen worden sind. Diese sind ab dem Jahr 2003 drastisch gestiegen.

Sich jetzt hinzustellen und zu sagen, dass sich die Situation allein durch den Wechsel eines Verwaltungsmodells plötzlich von Minus auf Plus umstellt, das ist ein starkes Stück und rechnerisch sicherlich nicht zu begründen.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Deshalb ist es notwendig - hierbei verweise ich auf den Änderungsantrag der Linkspartei.PDS und den Bezug auf § 123 -, die Vor- und Nachteile sowohl der Einheits

gemeinde als auch des Trägergemeindemodells sowie der Verwaltungsgemeinschaft darzustellen, und zwar in ihrer Komplexität und nicht allein hinsichtlich ihrer Effizienz. Dabei sind die Fragen des bürgerschaftlichen Engagements und der Identität selbstverständlich zu berücksichtigen.

Wir werben für unseren Änderungsantrag, weil er ein Verfahren und die Bedingungen für die Erstellung des externen Gutachtens festlegt.

Ich bin sehr gespannt und hoffe, dass es auch in Zukunft für unser Land Sachsen-Anhalt eine Möglichkeit gibt, dass die Politik vor Ort entscheidet, wie sie sich organisiert, um Effizienz und Effektivität zu erreichen. - Ich danke.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Vielen Dank, Herr Grünert. - Für die CDU-Fraktion spricht Herr Harms. Bitte, Herr Harms.

Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren! Ich bin beeindruckt von der Sachlichkeit, mit der meine Vorredner dieses Thema behandelt haben. Herr Wolpert, Frau Schindler, Herr Grünert, herzlichen Dank!

Bevor ich mit meiner Rede beginne, möchte ich deshalb ganz kurz darauf eingehen. Ich habe die erwähnten Gutachten nicht nur gelesen, sondern ich habe mich ausführlicher damit befasst.

Frau Kollegin Schindler, das Gutachten, das Sie bezüglich der Ermittlung haushaltsrelevanter Kennzahlen genannt haben, ist mir bekannt. Ich habe es extra mit nach vorn gebracht. Der Satz auf der Seite 173, den Sie zitiert haben, ist auch mir nicht entgangen.

Da ich aber nicht leichtgläubig die Sätze aufnehme, sondern auch zur nächsten Seite umblättere, ist mir auf der Seite 174 die Tabelle ins Auge gesprungen. Diese möchte ich den Anwesenden auch zur Lektüre empfehlen; denn dort werden diese Ausgaben gegenübergestellt.

Auf der Seite 174 geht es in der dritten Zeile um die Finanzverwaltung. Dort kann man eigenartigerweise feststellen, dass Thüringen den geringsten Wert hat - ich möchte die Zahl jetzt nicht erwähnen, obwohl sie interessant ist -, obgleich dort die Gemeindestruktur ähnlich kleinteilig wie in Sachsen-Anhalt ist.

Nachprüfen kann man das in dem SPD-Papier, das Ihnen bekannt ist. Dort stehen die Zahlen dazu, wie viele Gemeinden und wie viele Einwohner im Land vorhanden sind.

Des Weiteren kann man feststellen, dass der größte Wert gerade in Brandenburg zu finden ist, und zwar deutlich größer, obwohl Brandenburg nicht gerade eine kleinteilige Struktur, sondern eine deutlich größer gegliederte Struktur - noch keine unvernünftig große, aber eine deutlich größer gegliederte Struktur - aufweist.

In Sachsen wiederum liegen die Werte ziemlich genau im Durchschnitt; in Mecklenburg ebenfalls, obwohl Mecklenburg im Vergleich zu Sachsen die umgekehrte Struktur aufweist.

Nun frage ich mich: Hat der Gutachter diesen Satz geschrieben, bevor er auf der Seite 174 die Zahlen zusammengestellt hat?

(Herr Kosmehl, FDP, lacht)

Diesen Satz, der ja schon auf der Seite 173 steht, hätte er nach der Zusammenstellung der Zahlen auf Seite 174 wohl nicht mehr so geschrieben.

(Beifall bei der FDP)

Solche Dinge möchte ich in einem Gutachten vermieden haben. Wir brauchen Gründlichkeit. Deshalb vielen herzlichen Dank für die sachliche Einführung in dieses Thema.

Für mich stellt sich die Frage: Darf man die Effizienz der Verwaltung hinterfragen?

(Zuruf von der CDU: Na klar!)

Das war nicht immer üblich; denn es handelt sich hierbei um hoheitliches Handeln. Wenn ich an meine Zeit in anderen Herrschaftssystemen zurückdenke, stelle ich fest, dass ich damit durchaus unterschiedliche Erfahrungen gemacht habe.