Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Harms, ich hoffe, Sie machen nicht immer das, was Herr Kosmehl Ihnen sagt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst bin ich froh darüber, dass es das Parlament vollbracht hat, zu dieser doch sehr kritischen Problematik eine Diskussion zu führen, die sachorientiert ist. Wir haben auch schon Situationen erlebt, in denen sich die Dinge hochgeschaukelt haben. Für diese sachorientierte Diskussion bin ich dankbar; das möchte ich deutlich sagen.
Mit den Gutachten ist das so eine Sache - das möchte ich einschränkend sagen -, weil es immer darauf ankommt, welches Gutachten man für seine Argumentation heranzieht. So wie Kollege Harms eben eine Berechnungsunterlage zu Hilfe genommen hat, so hat Frau Schindler eine andere genommen.
Dieses Gutachten ist an dieser Stelle bereits zur Sprache gekommen, nämlich das „Gutachten über die Effek
te verschiedener Gestaltung der Organisation von amtsangehörigen Gemeinden im Land Brandenburg“. Dieses ist im März 1999 vom Kommunalwissenschaftlichen Institut der Universität Potsdam erstellt worden.
Ich möchte daraus einen Satz zitieren. Jetzt werden Sie wieder sagen, dass das der falsche Satz sein wird. Vielleicht finden Sie an einer anderen Stelle einen Satz, der das Gegenteil besagt. Aber ich möchte einen Satz, den ich für wesentlich halte, zitieren, weil er mehr aussagt als die Bewertung von Zahlen. Der Satz lautet wie folgt:
„Im Sinne einer Nutzwertanalyse und einer Plausibilitätserklärung ist davon auszugehen, dass amtsfreie Gemeinden“
„Vorteile im Bereich der Wirtschaftlichkeit, der Steuerungs- und Entscheidungsfähigkeit der Politik und zum Teil der Leistungsfähigkeit der Verwaltung haben.“
Weshalb ich gerade diesen Satz zitiert habe, möchte ich mit zwei Dingen begründen. Zum einen geht es um mehr als die reine mathematische Effektivität einer Verwaltungsleistung. Es geht um mehr. Die Frage, ob das eine 3,50 € mehr oder 4,50 € weniger kostet, ist wichtig; das ist aber nicht das ausschließliche Kriterium für die Frage, wie effektiv Strukturen sind.
Der zweite Grund, weshalb ich diesen Satz zitiere, ist, dass der Nachweis, der gegebenenfalls durch ein Gutachten erbracht werden kann, nicht auf jeden Einzelfall zutreffen muss. Die Erwartungshaltung, dass die Landesregierung mit einem Gutachten, von welchem Gutachterpapst dieses auch erstellt wird, nachweisen kann, dass in der Gemeinde X im Landkreis Y genau dieses Ergebnis eintreten wird und dass das 7,50 € weniger als heute kostet, ist irrational. Ein solcher Nachweis kann nicht erbracht werden. Das muss uns allen klar sein.
Wer mit der Erwartungshaltung herangeht, dass ein Gutachten dies leisten könne, der geht mit einer verkehrten Erwartungshaltung heran.
- Danke. - Es ist mehr als die bloße Aneinanderreihung von Zahlenkolonnen und es ist mehr als der individuelle Nachweis einer einzelnen Gemeindesituation.
Eines möchte ich dennoch zum Ausdruck bringen - das ist eine Behauptung, die ich Ihnen im Moment noch nicht durch ein Gutachten belegen kann, weil ich ein solches noch nicht habe -: Wir haben in Sachsen-Anhalt die folgende Situation:
Erstens. Wir sind das am höchsten verschuldete Flächenland der Bundesrepublik Deutschland. Wir haben am Ende vergangenen Jahres, Land und Kommunen gemeinsam, Schulden in Höhe von insgesamt mehr als 22,5 Milliarden € aufgenommen.
Zweitens. Wir sind eines der am kleinteiligsten organisierten Flächenländer der Bundesrepublik Deutschland. Es ist zumindest naheliegend, dass zwischen diesen beiden Extremen, die wir deutschlandweit für uns in Anspruch nehmen, ein Zusammenhang besteht.
Diese Situation, die zusammenhängend zu betrachten ist, ist auf kommunaler Ebene noch schwieriger, als sie es auf Landesebene ist, weil das Land durch Entscheidungen des Gesetzgebers und durch die Arbeit der Landesregierung daran arbeiten kann, die eigene Situation in den Griff zu bekommen.
Die Kommunen können zumindest zu einem hohen Prozentsatz diese Aufgabe allein nicht mehr schultern. Warum? - Wir haben in Sachsen-Anhalt 1 043 Kommunen; die Landkreise sind auch Kommunen, die sind jetzt nicht mitgezählt. Es gibt also 1 043 Städte und Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt.
Aktuell liegen beim Innenministerium 300 Anträge - täglich kommen noch ein paar hinzu - auf Bedarfszuweisungen und Liquiditätshilfen aus der Ausgleichsumlage des Landes vor. Das heißt, betriebswirtschaftlich betrachtet ist fast jede dritte Stadt oder Gemeinde in unserem Land insolvent oder kurz davor.
- Das hat auch wieder etwas mit Strukturen in diesem Lande zu tun. Wir können an anderer Stelle gern darüber diskutieren, ob wir die richtigen Strukturen haben.
Diese Situation, die wir da haben, führt dazu, dass die einzelne Gemeinde - wenn sie zu den 300 gehört - gar nicht mehr in der Lage ist, selbst bei größter Anstrengung nicht, die eigenen, auch durch das Recht der kommunalen Selbstverwaltung garantierten, verfassungsrechtlich garantierten Entscheidungen herbeizuführen, weil sie gar nichts mehr zu entscheiden hat.
Wir müssen - das sehe ich als die Aufgabe der Landespolitik und auch des Landtages an - dafür Sorge tragen, dass alle Gemeinden in unserem Land eine Entwicklungsmöglichkeit haben und nicht nur die, denen es finanziell gut geht.
Dafür gibt es viele Ideen. Die sind in den letzten Jahren zum Teil auch in Angriff genommen worden; ich denke etwa an die Finanzausgleichsumlage der besonders gewerbesteuerstarken Gemeinden. Es ist also etwas Konkretes in Gang gesetzt worden. Aber es löst das Grundsatzproblem in Sachsen-Anhalt nicht.
Deshalb bin ich davon überzeugt - so haben es die Koalitionsparteien zumindest zu der Zeit, als sie miteinander diese Regierung zu bilden begonnen haben, und auch an verschiedenen Tagen danach gesehen,
Ich darf darauf hinweisen: Wenn wir über ein Gutachten reden, dann dürfen wir nicht eine bloße taggenaue Analyse des Istzustands vornehmen. Das macht keinen Sinn.
- Ja, ja, deswegen lacht er, weil er nicht weiß, was ich sagen will. - Wenn wir eine bloße Tag-IstzustandsAnalyse machen, dann stellen wir fest: Die Verwaltungsgemeinschaft X kostet uns so viel, die Einheitsgemeinde Y kostet uns so viel.
Wir würden, wenn wir so herangehen würden, nicht betrachten, wie die demografische Entwicklung in diesem Lande in den nächsten Jahren sein wird. Wir werden - das Statistische Landesamt hat die Zahlen veröffentlicht; Sie kennen sie - nach dem Jahr 2020 unter die 2-Millionen-Marke abrutschen. Das heißt, die Problematik wird noch zunehmen.
Wir würden bei einer Tagbetrachtung nicht berücksichtigen, wie sich die finanzielle Situation des Landes und damit auch die finanzielle Situation der gemeindlichen Ebene in diesem Land entwickeln wird.
Wenn wir eine gutachterliche Betrachtung vornehmen, dann muss diese gutachterliche Betrachtung nicht in die Vergangenheit, sondern in die Zukunft gerichtet sein. Darauf möchte ich ausdrücklich hinweisen. Ich werbe dafür, dass wir es genau so tun werden.