Protocol of the Session on January 25, 2007

Sehr geehrter Herr Minister, ich habe mit Interesse Ihren Worten gelauscht. Sind Sie nicht auch der Meinung, dass es sinnvoller gewesen wäre, die Möglichkeiten zu ergreifen und die ZVS aufzulösen, um den Hochschulen mehr Hoheit über die Studienplatzvergabe zu geben und damit auch eine bessere Umsetzung der Freiheit von Forschung und Lehre zu gewährleisten?

(Beifall bei der FDP)

Verehrter Herr Abgeordneter, das mag im akademischen Sinne richtig sein, aber am allerbesten ist es, zunächst eine Übereinkunft aller Länder zustande zu bekommen, damit wir nicht neben diesem intelligenten Vorschlag möglicherweise andere intelligente Vorschläge gleichzeitig verwirklichen müssen und damit dem, was im Föderalismus oft beanstandet wird, nämlich unterschiedliche Regelungen zu haben, womöglich Vorschub leisten.

Insgesamt soll die Zentralstelle in der Tat mittelfristig ihr Aufgabenprofil so verändern, dass es dem, was Sie im Sinn haben, entgegenkommt. Dem würde ich in diesem Fall sogar selbst zustimmen.

Weitere Fragen sehe ich nicht. Wir können in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/479 eintreten.

Es geht um die Überweisung des Gesetzentwurfes an einen Ausschuss. Ich würde das in Verbindung mit der Abstimmung über die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur machen. Wer mit der Überweisung des Gesetzentwurfes an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur einverstanden ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei allen Fraktionen. Damit ist die Überweisung beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt 5 ist erledigt. - Herzlichen Dank.

Wir können in die Mittagspause eintreten. Wir treffen uns um 14.15. Uhr wieder im Plenarsaal. - Guten Appetit!

Unterbrechung: 13.20 Uhr.

Wiederbeginn: 14.20 Uhr.

Meine Damen und Herren! Ich rufe den Tagesordnungspunkt 4 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Ersten Medienrechtsänderungsgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 5/405

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien - Drs. 5/475

Die erste Beratung fand in der 12. Sitzung des Landtages am 14. Dezember 2006 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Nico Schulz. Herr Schulz, ich bitte

Sie um die Berichterstattung und hoffe, dass sich in den nächsten paar Sekunden der Raum noch beträchtlich füllen wird.

(Herr Schwenke, CDU: Nimm es nicht persönlich!)

Herr Schulz, Berichterstatter des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien:

Wigbert, wenn du da bist, reicht mir das.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Entschuldigen Sie den Einwurf. - In der 12. Sitzung am 14. Dezember 2006 hat der Landtag den Entwurf eines Ersten Medienrechtsänderungsgesetzes in der Drs. 5/405 zur Beratung an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien überwiesen.

Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien hat sich in der 7. Sitzung am 12. Januar 2007 mit dem Gesetzentwurf befasst, der aus dem Gesetz zum Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der Änderung des Mediengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und der Änderung des Landespressegesetzes besteht.

Im Rahmen der Beratungen wurde deutlich, dass alle Fraktionen den Gesetzentwurf im Grundsatz befürworteten. Allerdings bedauerten sowohl die Fraktionen der CDU als auch der Linkspartei.PDS und der FDP die geringe für die Beratung zur Verfügung stehende Zeit.

Neben den verschiedenen Änderungen gesetzestechnischer Art, die Sie der Beschlussempfehlung entnehmen können, wurde auf Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD der in Artikel 2 - Änderung des Mediengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt - Nr. 8 des Gesetzentwurfs der Landesregierung enthaltene Zusatz gestrichen. Der Antrag nahm dabei Bezug auf die Stellungnahme der Landesmedienanstalt.

Damit entfällt zunächst die von der Landesregierung in ihrem Entwurf vorgesehene quantitative Beschränkung der Programmzulieferungen auf nicht mehr als 25 % eines Programms, für das die Zulassung beantragt wird. Dieser Antrag wurde mit 11 : 0 : 1 Stimmen angenommen.

Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien beendete die Beratung in der bereits erwähnten Sitzung und verabschiedete die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung zum Entwurf eines Ersten Medienrechtsänderungsgesetzes in der Drs. 5/475 mit 9 : 0 : 3 Stimmen.

Namens des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien bitte ich den Landtag um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung und damit zu dem Gesetzentwurf in der geänderten Fassung. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke sehr, Herr Schulz, für die Berichterstattung. - Wir treten in eine Debatte mit einer Redezeit von fünf Minuten je Fraktion ein. Zunächst hat Staatsminister Robra für die Landesregierung um das Wort gebeten.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will mich zunächst für die zügige Beratung im Ausschuss

bedanken und wollte noch gern zu zwei Punkten kurz etwas bemerken.

Zum einen ging es um die Frage des Zeitdrucks, unter dem die Beratungen im Ausschuss stattgefunden haben. Ich war nicht auskunftsfähig zu dem Punkt, wie weit die Beratungen in den anderen Bundesländern gediehen sind; das möchte ich jetzt gern nachholen.

Lediglich Thüringen hat den Staatsvertrag bereits ratifiziert. In Thüringen hat man am 14. und 15. Dezember 2006 die erste und die zweite Lesung unmittelbar aufeinander folgen lassen. Die Geschäftsordnung gibt das dort offenbar her. In den anderen Ländern ist man erst ähnlich weit wie wir.

In den Ländern Rheinland-Pfalz, Sachsen, Brandenburg und Berlin hatte man darauf verzichtet, die beglaubigte Abschrift des Staatsvertrages abzuwarten, und hatte schon die von den Ministerpräsidenten unterzeichnete Fassung zum Gegenstand der Zuweisung an den Landtag gemacht. In allen anderen Ländern, so auch bei uns, hat man auf die beglaubigte Abschrift gewartet, wie das bei Staatsverträgen üblich ist.

Die Beratungen in einer Vielzahl anderer Landtage wären dann erst im Februar abgeschlossen. Die beglaubigte Abschrift ist bei uns am 8. November 2006 eingegangen, sodass die Plenarsitzung am 16./17. November 2006 in keinem Fall mehr hätte erreicht werden können. Es war also kein absichtsvoll erzeugter Zeitdruck, sondern einfach dem Gang der Dinge, insbesondere auch dem Verlauf der Unterzeichnung des Staatsvertrages, zuzuschreiben.

Dann möchte ich, weil das bei der Einbringung vielleicht etwas zu kurz gekommen ist, wie die Beratungen im Ausschuss gezeigt haben, gern den Punkt ansprechen, den wir zu § 13 Abs. 5 Nr. 6 des Mediengesetzes eingebracht haben. Dabei ging es darum, auch in Zukunft durch eine quantitative Regelung sicherzustellen, dass Programmzulieferungen bei Veranstaltern in SachsenAnhalt, die von der Medienanstalt lizenziert waren, nicht unbegrenzt zugelassen werden.

Wir haben hierbei ein Vollzugsproblem: Wenn ein Rundfunkveranstalter mit einer Lizenz aus Sachsen-Anhalt Rundfunk veranstaltet, legen wir - das ist Tradition und Wesenskern unseres Medienrechts - natürlich Wert darauf, dass auch ein angemessener Anteil dieser Produktion in Sachsen-Anhalt hergestellt wird und auch einen Bezug zur Lebenswirklichkeit in Sachsen-Anhalt hat. Dies schließt es aus, Programmzulieferungen, also Formate, fertige Programmverläufe, die an anderer Stelle hergestellt worden sind, in unbegrenzter Menge lediglich über eine in Sachsen-Anhalt vorhandene Abspielstelle in das Netz einzuspeisen.

Wir haben - auch ich persönlich - aus den Beratungen im Ausschuss den Eindruck mitgenommen, dass wir an dieser Stelle noch erheblichen Klärungsbedarf haben, dass das Problem als solches erkannt ist und auch von allen wahrgenommen und die Ansicht im Kern geteilt wird. Aber wie wir es lösen, ob wir es durch eine quantitative Regelung oder eine qualitative Regelung oder vielleicht nur durch weitere Maßnahmen im Vollzug des Gesetzes in Zukunft in den Griff bekommen, darüber wollen wir gern mit dem Ausschuss im Gespräch bleiben.

Ich wollte das an dieser Stelle gesagt haben, weil es bei der Einbringung noch keine Rolle gespielt hat, sondern

erst im Lichte der Ausschussberatungen Bedeutung gewonnen hat. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke sehr, Herr Staatsminister. - Für die FDP-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Kosmehl.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kernstück des heute abschließend zu behandelnden Entwurfs eines Ersten Medienrechtsänderungsgesetzes ist die Zustimmung zum Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Dieser wiederum beinhaltet nahezu ausschließlich Regelungen, die aufgrund der Zusammenfassung von Telediensten und Mediendiensten unter dem einheitlichen Begriff der Telemedien auf Länderebene nachvollzogen werden. Zudem werden analoge, vorwiegend redaktionelle Änderungen am Mediengesetz Sachsen-Anhalt und am Landespressegesetz vorgenommen.

Der Bund und die Länder hatten sich zuvor auf den Entwurf eines Telemediengesetzes, TMG, verständigt, das zeitgleich mit dem Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag am 1. März 2007 in Kraft treten soll.

Aufgrund fortgeschrittener technologischer Entwicklungen war die Abgrenzung zwischen Telediensten und Mediendiensten zunehmend schwieriger geworden. Die sich teilweise überschneidenden Regelungen in dem Teledienstegesetz und in dem Mediendienste-Staatsvertrag werden daher vereinheitlicht und Dopplungen werden ausgeschlossen. Wir Liberale begrüßen dies im Sinne von Rechtsvereinfachung und Klarheit sowie unter dem Gesichtspunkt des Bürokratieabbaus ausdrücklich.

Das TMG regelt dabei die wirtschaftsbezogenen und allgemeinen Bestimmungen für Telemedien, während die Länder mit dem Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag inhaltsspezifische Regelungen etwa zu Informationsrechten und Informationspflichten oder zum Datenschutz bei journalistischen Zwecken treffen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fraktion der FDP wird heute der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien zustimmen. Erlauben Sie mir aber dennoch einige kritische Anmerkungen zu dem Thema und zu dem gesamten Vorgang.

Der Herr Staatsminister hat bereits darauf hingewiesen, dass die Beratungszeit für dieses komplexe Thema zu knapp war. Die Gründe dafür, Herr Staatsminister, haben Sie auch dargelegt und Sie haben auch das unterschiedliche Vorgehen der einzelnen Länder dargestellt.

Wir glauben, dass es trotzdem wichtig gewesen wäre, dem Landtag für die Beratung über dieses Thema mehr Zeit einzuräumen, weil dieses komplexe Thema durchaus eine vertiefte Befassung verdient gehabt hätte.

(Zustimmung bei der FDP)

Andere Landtage, etwa die Kollegen in Sachsen, haben sich dafür mehr Zeit genommen. Sie konnten eine Anhörung durchführen, von der wir uns die Niederschrift mittlerweile besorgt haben, um einmal nachzuschauen, was in Sachsen diskutiert wurde. In der Anhörung sind Punkte zur Sprache gekommen, die wir noch nicht in der Tiefe behandeln konnten. Dazu gehört etwa die gesamte

Thematik der Drittsenderechte oder der nach wie vor vorhandenen Schwierigkeiten bei der Abgrenzung von Rundfunk, Telemedien und Telekommunikation. Mit Handy-TV, meine sehr geehrten Damen und Herren, wird zukünftig alles möglich sein.