Daran knüpfe ich an. Wenn Sie genau das tun, Herr Bullerjahn, dann müssten Sie wissen, woher die Differenz kommt. Ansonsten könnten Sie sich darauf nicht berufen. Insofern verstehe ich die Antwort nicht.
Ich habe einen Satz aus Ihren Ausführungen als Anlass für meine Frage genommen, der da lautete: In Abstimmung mit Raumordnungsminister Daehre haben Sie diese Entscheidung getroffen und Sie reflektieren auf Entscheidungen bezüglich Halberstadt, die vorher getroffen worden sind. Dabei geht es sicherlich um die Frage des Kreissitzes. So viel können wir wahrscheinlich konsensual feststellen, wenn auch nicht so wahnsinnig viel mehr.
Ich frage Sie dann einmal: Wie ist in den Gesprächen mit Herrn Minister Daehre erläutert worden, dass genau die Institutionen, die vorher als Begründung für den Kreissitz Halberstadt, also in Konkurrenz zu Wernigerode und Quedlinburg, herangezogen worden sind, nämlich die mittelzentralen Funktionen, zum Beispiel das Finanzamt, abgezogen werden? Es wird demnächst keine Staatsanwaltschaft, kein Arbeitsgericht, kein Finanzamt mehr geben. Halberstadt ist davon am stärksten betroffen. Nun werden alle Institutionen, die dazu geführt haben, dass man Halberstadt zur Kreisstadt gemacht hat, herausgezogen. Wie ist das dargestellt worden und mit welcher Logik begründet man das jetzt?
Herr Gallert, da ich Sie gut kenne, will ich noch einen Satz zu der von Ihnen eingangs gemachten Äußerung sagen. Ich habe mich auf den mir vorliegenden Bericht aus dem Sommer des Jahres 2006 bezogen. Alles andere habe ich nicht zu bewerten und das will ich auch nicht bewerten. Deswegen noch einmal ganz klar: Ich habe im ersten Satz meiner Antwort gesagt, das müssen Sie die OFD fragen. Es ist vielleicht untergegangen, dass ich nicht alles - selbst das vor dem Regierungswechsel - zu verantworten habe. Aber ich mache es gern; denn es schließt an Ihre Frage an.
Es gab eine heftige Debatte zu dem Thema Kreisstadt. Zu dieser Zeit saß ich noch auf der anderen Seite dieses Freiraumes. Dazu gab es unterschiedliche Vorstellungen. Damals habe ich dem Kabinett Quedlinburg vorgeschlagen. Es gab verschiedene Überlegungen. Für mich gab es ganz klare Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, nämlich die Frage nach einem Gebäude, nach dem jetzigen Wert, wie viel muss investiert werden, bekomme ich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter und wie ist das mit der Verwertbarkeit der anderen Immobilien, die dann frei sind bzw. frei werden.
Mit diesem Entwurf bin ich in den Lenkungsausschuss gegangen. Diesem gehören Herr Robra als Vorsitzender, der Innenminister, der Raumordnungsminister und ich an. Dort gab es, übrigens in Kenntnis der ganzen Diskussion, auch andere Verwaltungsveränderungen, nämlich die Bitte von Herrn Daehre, übrigens dann auch getragen vom ganzen Lenkungsausschuss, in zwei Bereichen noch einmal nachzusehen, und zwar im Zusammenhang mit der Kreissitzentscheidung zwischen Bitterfeld und Köthen und im Hinblick auf Wernigerode und Quedlinburg. Dort wurde die Frage nach Halberstadt gar nicht mehr aufgeworfen. Das habe ich als Auftrag mitgenommen und das werde ich in der nächsten Woche am
Die Frage, die Sie gestellt haben, müssen Sie den Kolleginnen und Kollegen stellen, die verantwortlich für die erste Entscheidung waren.
- Trotzdem bleibt es bei meiner Antwort, Herr Gallert. Ich sage einmal: Politik ist immer auf der Zeitachse zu sehen. Ich muss jetzt mein Thema zu Ende bringen und meine Entscheidung am Mittwoch auf den Punkt bringen, damit wir bei diesem Thema fertig werden. - Schönen Dank.
Herr Minister, es gibt weitere Fragen von Herrn Dr. Eckert, Frau Weiß und von Herrn Professor Paqué. Wollen Sie sie noch beantworten?
Herr Minister, ich habe zwei Fragen. Die erste Frage bezieht sich auf Ihre Äußerung, dass Sie davon ausgehen, dass die Kreisverwaltung eventuell Ihre Liegenschaften übernehmen wird. Das ist mir völlig neu. Bisher sind wir davon ausgegangen, dass die in Halberstadt bestehenden Gebäude völlig ausreichend sind.
Zweite Frage. Die Überschrift der Anfrage von Frau Weiß heißt „zukunftsfähige Gestaltung der Finanzverwaltung“. Halten Sie nicht eine Zweistufigkeit der Finanzverwaltung für das wirkliche Reformwerk? Warum sind Sie davon abgegangen und stellen damit eigentlich die Bürgernähe der Finanzverwaltung infrage?
Erstens. Ich habe gesagt - dazu stehe ich auch -, dass Kreisverwaltungen, die mehrere Kreisverwaltungen aufnehmen, in aller Regel größer werden müssen. Ich habe noch keine erlebt, die bei der gleichen Anzahl bleibt. Ich habe erwähnt, wenn der Bedarf vorhanden wäre, stehen wir mit unserer Liegenschaft bereit. Das ist auch so niedergeschrieben.
Zweitens. Zweistufigkeit ist nicht unbedingt eine Frage der Bürgerfreundlichkeit. Es sind zwei verschiedene Dinge, die Sie in eine Frage gekleidet haben. Die Zweistufigkeit - Mitglieder Ihrer Fraktion waren im Finanzausschuss dabei, als ich das vorgestellt habe - war auch mein Ausgangspunkt. Ich wollte es gern machen. Mo
dern, wie man ist oder wie man sein will, Ideen, wie man sie umsetzen will, habe ich in anderen Ländern überprüft und habe festgestellt, die Länder, die das gemacht haben, haben entweder neue Abteilungen aufgemacht, haben das auf andere Finanzämter verteilt oder sie haben Hilfskonstruktionen gewählt.
In der Finanzverwaltung - das lerne ich jetzt immer wieder dazu - kann man nicht die gleichen Maßstäbe ansetzen wie in anderen Verwaltungen; denn es gibt die Bundessteuerverwaltung, es gibt eine gewisse Unabhängigkeit, es gibt gewisse Prüfmechanismen, die man entweder im Ministerium machen muss bis hin zu der Ministerebene, oder man gibt sie, wie bestimmte Schwerpunktprüfungen, an die anderen Ämter weiter.
Unter dem Strich hat es meistens mehr gekostet. Andere Länder haben sogar ein eigenes Landesamt gegründet. Das war das, was ich nun nicht wollte.
Ich möchte mit diesen Sachen offen und ehrlich umgehen und das machen, was machbar ist. Ich habe dann, auch wenn es nicht mein Grundgedanke war, vorgeschlagen, die Dreistufigkeit beizubehalten. Ich rede daher lieber darüber, wie diese effizienter gestaltet werden kann. Alles andere hätten mir sozusagen die praktischen Beispiele aufgezeigt; das wäre etwa eine neue Überschrift. Sie kennen das mit dem neuen Schild am alten Gebäude.
Was die Bürgerfreundlichkeit betrifft: Das ist immer der Zwiespalt zwischen dem, was wir uns in Zukunft leisten können, und dem, was ein Bürger von uns erwartet. Ich glaube, so wie es jetzt möglich ist, eine Kreisverwaltung für einen Landkreis vorzuhalten, so wird es auch möglich sein, ein Finanzamt für einen Landkreis vorzuhalten. Wir werden es auch schaffen, über Bürgerpunkte, meinetwegen gemeinsam mit der Kreisverwaltung, oder über Anlaufpunkte in anderen Ämtern die Entfernungen im Griff zu behalten.
Ich habe gemerkt - ich will jetzt nicht das wiederholen, was schon der MP gesagt hat, weil ich damit vorher schon unterwegs war -, dass diejenigen, die vorher vielleicht nicht wussten, wo das Finanzamt saß, jetzt zu großen Fans dieser Frage werden. Ich gehe davon aus, dass das nachlässt.
Vielen Dank, Herr Minister. - Frau Weiß, Sie haben das Wort für eine Frage. Dann Herr Professor Paqué. Ich gehe davon aus, dass es dann keine weiteren Fragen mehr gibt.
Herr Bullerjahn, ich weiß, wo das Finanzamt steht. Ich bin Zeit meines Lebens daran vorbeigegangen, wenn ich zur Arbeit gegangen bin. Damals war es die SED-Kreisleitung.
Meine Frage geht dahin: Sie betonen, Frau Dr. Klein sollte sich doch an die Oberfinanzdirektion wenden. Da
zu habe ich eine Frage. Wem untersteht die Oberfinanzdirektion? Sind Sie der zuständige Minister oder ist es jemand anders im Kabinett?
Da Sie den Ausschusssitzungen beigewohnt haben, wissen Sie, dass das Gutachten durch die OFD allein erstellt wurde. Wir haben mir ihr geredet. Der Auftrag wurde bereits von der letzten Landesregierung erteilt. Es gab hin und wieder Fachgespräche. Aber das, was da aufgeschrieben wurde, übrigens auch die gesamte Frage der Wirtschaftlichkeitsberechnung, wäre durch uns gar nicht zu leisten gewesen.
Ich muss sagen, die OFD ist sehr gut strukturiert. Insofern gibt es für mich gar keinen Grund, das anzuzweifeln. Dass ich dem ganzen fachlich oder aufsichtlich vorstehe, weiß jeder.
Frau Weiß, bei allen Bedenken - ich kann das durchaus nachvollziehen; ich habe als Wahlkreisabgeordneter auch schon manche Entscheidung mittragen müssen, entweder mit der Faust in der Tasche oder mit wehender Fahne am Auto - bitte ich, solche Argumente, auch wenn man sie nicht teilt, nicht dadurch zu entkräften, dass man die Fachlichkeit des Gutachtens hinterfragt, weil man glaubt, dadurch die Aussage irgendwie torpedieren zu können.
Halberstadt hat als Stadt doch viele Vorzüge. Es gibt eine Hochschule, es gibt viele kulturelle Einrichtungen. Auch von der Größe her hat Halberstadt ganz andere Entwicklungsmöglichkeiten als andere Städte. Das war für mich und die OFD nicht ausschlaggebend. Aber von anderen im Kabinett, die Ihnen nicht unbekannt sind, kam der Hinweis, die Entscheidung bei anderen Städten noch einmal zu hinterfragen, nicht aber bei Halberstadt. Deshalb stehe ich dazu, auch wenn ich weiß, dass ich Sie bei diesem Thema nie zufrieden stellen werde.
Die zweite Frage geht dahin: Es wird laufend von dem Gutachten gesprochen. In dem Gutachten spielt Halberstadt keine Rolle. Sie reden hier und insbesondere in der Öffentlichkeit immer davon, dass wir alles wirtschaftlich zu betrachten haben. Unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit ist die Immobilie der ehemaligen Hochschule Harz in dem Gutachten gar nicht betrachtet worden.
Im Nachhinein ist - dafür danke ich dem Finanzausschuss sehr - noch einmal eine Betrachtung der drei Standorte vorgenommen worden. Das Gutachten besagt in diesem Punkt, dass der Aufwand für die Sanierung der Immobilie der Hochschule Harz zwischen 3,5 Millionen € und 4 Millionen € und für die Immobilie in Quedlinburg zwischen 7,5 Millionen € und 10 Millionen € liegt. In Halberstadt ist es eine Landesimmobilie; in Quedlinburg ist es keine Landesimmobilie, in Wernigerode ebenfalls nicht.
Wie kommen Sie dann zu dem Schluss, dass wir in Halberstadt - so stand es in der Zeitung - außen vor sind?
- Frau Weiß, diese Fragen habe ich alle schon im Finanzausschuss beantwortet. Ich denke, da waren außer mir noch andere anwesend.
Ich will es noch einmal sagen: Es geht erstens darum, in Zukunft in einem Landkreis e i n Gebäude für ein Finanzamt zu haben. Das hat etwas mit den inneren Strukturen eines Finanzamtes zu tun. Es ist sozusagen ein Ausscheidungskriterium, wenn es sich letztlich über mehrere Gebäude erstreckt. Das soll also nicht sein.
Zweitens ist die Frage der Unterbringung aller dann aufzunehmenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter untersucht worden.
Drittens gab es in diesem Zusammenhang die Frage nach den Investitionen. Das ist durch die OFD bei allen Standorten, die das Land hat, untersucht worden. Als Ergebnis steht in dem Gutachten, dass Halberstadt deswegen nicht in die engere Wahl gezogen wird. Hinter dem Gutachten gibt es Tonnen von Papieren, und es ist sicherlich kein Problem, sich damit zu befassen. Übrigens hätte man das in den zwei Monaten bereits tun können.
Das ist das Ergebnis. Ich habe das Gutachten zur Kenntnis genommen und auf der Grundlage dieses Gutachtens eine Kabinettsvorlage erstellt. Dazu gibt es jetzt einen Beschluss des Kabinetts, der mit Ausnahme von zwei offenen Fragen alles unterstützt.
Die Frage ist zum Teil schon von Frau Weiß gestellt worden. Es geht um die politische und um die fachliche Verantwortung.