Was bedeutet das konkret? - Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, Mahnanträge auf Datenträger oder online, das heißt also über das Internet, einzureichen. Sie bekommen spätestens am folgenden Tag, das heißt also innerhalb von 24 Stunden, einen entsprechenden Titel.
Voraussetzung für die Einführung des elektronischen Mahnverfahrens waren erhebliche Investitionen. Das Land hat eine Großrechneranlage angeschafft, eine spezielle Poststraße und auch die notwendigen Belegleser.
Die Amortisation dieser Investitionen und der damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen gilt es nunmehr mittelfristig zu sichern. Hierzu sind Verfahrenszahlen erforderlich, die das zentrale Mahngericht auch in Zukunft auslasten. Deshalb war es sachgerecht, dass man versucht hat, weitere Bundesländer sozusagen ins Boot zu holen, sie für eine Beteiligung an dem elektronischen Mahnverfahren in Sachsen-Anhalt zu interessieren.
Das ist gelungen. Sachsen-Anhalt konnte die beiden Nachbarländer Sachsen und Thüringen überzeugen, sodass sich sowohl Sachsen als auch Thüringen in Zukunft an diesem elektronischen Mahnverfahren beteiligen wollen. Sie sehen hierin Vorteile, da sie die notwendigen Investitionen nicht selbst tätigen müssen.
Nach den bisherigen Gesprächen ist sichtbar geworden, dass die Anzahl der Verfahren, die in Sachsen und Thüringen in diesem Bereich auftreten, nicht so groß ist, dass das ein eigenständiges Mahngericht auslasten würde.
Es gibt auch eine entsprechende rechtliche Grundlage für die Länder übergreifende Zusammenarbeit. § 689 Abs. 3 Satz 4 ZPO ermöglicht es einem Landgericht, ein solches Mahnverfahren auch Länder übergreifend durchzuführen. Deshalb soll mit Wirkung zum 1. Mai dieses Jahres ein gemeinsames Mahngericht für die Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen eingerichtet werden.
Die Voraussetzung hierfür ist, dass Hoheitsrechte übertragen werden. Das heißt, auch in diesem Fall bedarf es des Abschlusses eines Staatsvertrages. Einen solchen Staatsvertrag habe ich vorbehaltlich der Zustimmung des Landtages schon am 19. Dezember 2006 unterzeichnet. Auch meine Kollegen, die Justizminister aus Sachsen und Thüringen, haben diesen Vertrag inzwischen unterzeichnet.
Die Mahnanträge aus allen drei Bundesländern werden im Wege der entgeltlichen Geschäftsbesorgung vom 1. Mai 2007 an zentral bei der Außenstelle Staßfurt des Amtsgerichtes Aschersleben bearbeitet.
Das Land Sachsen-Anhalt erhält für die Mahnverfahren aus Sachsen und Thüringen eine anteilig kostendeckende Pauschalvergütung. Das heißt, zusätzliche Kosten sind hier ausgeschlossen.
Den Freistaaten Sachsen und Thüringen werden die dann verbleibenden, das heißt die überschüssigen Einnahmen aus der Bearbeitung der aus diesen Ländern stammenden Mahnanträge ausgeschüttet.
Die Einzelheiten hierzu sind in einer besonderen Vereinbarung zu dem Staatsvertrag geregelt. Hier finden sich Abreden über die wechselseitige Abrechnung der vereinnahmten und getragenen Kosten und zur Vertretung im Länder übergreifenden Entwicklungsverbund für das automatisierte Mahnverfahren und in den Fachkreisen.
Zusammenfassend kann ich feststellen, dass es über diesen Staatsvertrag im Ergebnis gelingen wird, das Amtsgericht in Aschersleben im Hinblick auf die Mahnverfahren auszulasten und sicherzustellen, dass die dort getätigten Investitionen gut ausgelastet sind und dass wir im Rechtsverkehr für das Bundesland SachsenAnhalt und die Freistaaten Sachsen und Thüringen ein einheitliches, Länder übergreifendes Mahnverfahren zur Verfügung stellen.
Lassen Sie mich an dieser Stelle noch erwähnen: Aus meiner Sicht zeigt dieses Beispiel, dass das, was man im Rahmen der Initiative Mitteldeutschland versucht hat, in einzelnen konkreten Bereichen, in denen auch Vorteile für die beteiligten Länder entstehen, doch zu positiven Ergebnissen führen kann.
Nach Artikel 69 Abs. 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt bedarf der Staatsvertrag der Zustimmung des Landtages. Der Entwurf hierfür liegt Ihnen nun vor. Ich bitte um eine wohlwollende Prüfung in den Ausschüssen. - Vielen Dank.
Frau Ministerin, können Sie dem Hohen Hause vielleicht erklären, warum die Landesregierung in dem Entwurf eines Gesetzes zur Zustimmung zu dem Staatsvertrag darauf verzichtet hat, nähere Angaben zu dem Pauschalbetrag zu machen?
Wären Sie bereit, diesen Pauschalbetrag und dessen Zusammensetzung im Ausschuss zu erläutern und gegebenenfalls auch die besondere Verwaltungsvereinbarung dem Ausschuss vorzulegen?
Im Vorfeld des Abschlusses des Staatsvertrages hat es eine umfassende Wirtschaftlichkeitsberechnung gegeben. Das Ergebnis dieser Wirtschaftlichkeitsberechnung
war dann auch die Festlegung dieses Pauschalbetrages. Selbstverständlich bin ich gern bereit, das in den Ausschüssen detailliert zu erläutern und auch die Vereinbarung den Ausschussmitgliedern zur Verfügung zu stellen.
Vielen Dank. - Meine Damen und Herren! Man hat mir gesagt, dass entgegen der ursprünglichen Vereinbarung auf eine Debatte verzichtet werden soll. Ist das richtig? - Möchte dennoch jemand sprechen? - Das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Abstimmung. Unstrittig ist sicherlich die Überweisung in den Ausschuss für Recht und Verfassung. Soll die Überweisung in einen mitberatenden Ausschuss erfolgen?
- Es soll über die Überweisung in den Ausschuss der Finanzen zur Mitberatung abgestimmt werden. - Dann stimmen wir jetzt darüber ab. Wer für die Überweisung in diese beiden Ausschüsse ist, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Das ist so beschlossen worden. Damit ist Tagesordnungspunkt 9 erledigt.
Ich bitte nun Herrn Dr. Thiel, für die Fraktion der Linkspartei.PDS das Wort zu nehmen und den Gesetzentwurf einzubringen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In dem Koalitionsvertrag vom 18. April 2005 haben die regierungstragenden Parteien eine Evaluierung der Regelungen zur Zulässigkeit einer wirtschaftlichen Betätigung von Gemeinden vereinbart. Wir als Opposition möchten mit dem vorliegenden Gesetzentwurf dazu beitragen, dass die geplante Evaluierung eine neue Dynamik erhält und sich den Erfordernissen einer raschen wirtschaftlichen Entwicklung in Sachsen-Anhalt anpasst.
Zur Sicherung der kommunalen Daseinsvorsorge muss die Aufgabenwahrnehmung durch die Kommunen aufgrund neuer nationaler Entwicklungsprozesse, aber auch aufgrund internationaler Einflüsse wie Globalisierung und europäische Gesetzgebung neu gewichtet werden.
Dabei wird sich die Linkspartei.PDS immer wieder inhaltlich auf das Leitbild einer sozialen, ökologischen und an wirtschaftlicher Nachhaltigkeit orientierten wirtschaftlichen Entwicklung besinnen. Das bedeutet aber auch, ökologische, soziale und andere am Gemeinwohl orientierte Aspekte verbindlich als Ziele in die Ausschreibungen und in die Vergabe von Leistungen aufzunehmen.
Die kommunale Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik ist für viele Kommunen nach wie vor ein wichtiges
Standbein zur Sicherung der Daseinsvorsorge und zum Erhalt von Arbeitsplätzen in der Region. Die Zahl der kommunalen Eigenbetriebe, Eigengesellschaften und Beteiligungsgesellschaften in Sachsen-Anhalt beläuft sich gegenwärtig auf knapp 400 Unternehmen. Das sind zwar nur etwa 0,5 % aller Unternehmen in SachsenAnhalt; aber die kommunalen Firmen erwirtschaften mit etwa 4,6 Milliarden € mehr als 10 % der Umsatzerlöse der gesamten Wirtschaft in Sachsen-Anhalt.
Die besondere ökonomische Bedeutung der Kommunalwirtschaft in Sachsen-Anhalt kommt auch in den Beschäftigtenzahlen zum Ausdruck. Der Personalbestand der rechtlich selbständigen wirtschaftlichen Unternehmen der Kommunen in Sachsen-Anhalt belief sich im Jahr 2003 auf 8,4 Beschäftigte je 1 000 Einwohner. In den neuen Bundesländern waren es im Durchschnitt 7,4 Beschäftigte je 1 000 Einwohner, in den alten Bundesländern waren es im Durchschnitt nur 3,5 Beschäftigte je 1 000 Einwohner.
Diese Fakten machen deutlich, dass die Kommunalwirtschaft in den neuen Bundesländern eine deutlich höhere gesamtwirtschaftliche Bedeutung besitzt als in den alten Bundesländern. Dies gilt im Hinblick auf die Rolle der kommunalen Unternehmen als Arbeitgeber, als Lohnzahler, als Wertschöpfer und auch als Investor. Je niedriger die Industriedichte, desto höher die Bedeutung der Kommunalwirtschaft. Diese im Vergleich zu den alten Bundesländern größere Bedeutung der kommunalen Wirtschaft erwächst nicht etwa aus der Verlängerung staatssozialistischer Strukturen, sondern aus der bis heute andauernden Unterentwicklung des privatwirtschaftlichen Sektors - so eine Studie der Universität Potsdam.
Die Schlussfolgerung, die aus dieser Situation zu ziehen wäre, ist: entweder Respektierung dieser eigenständigen Entwicklung oder die weitere Forcierung des politischen Argumentes „Privat vor Staat“.
Das vorherrschende Meinungsspektrum ökonomischer Theorien geht üblicherweise davon aus, dass die privatwirtschaftliche Produktion immer effizienter sein soll als die kommunalwirtschaftliche Produktion. Allerdings stellt sich die Frage, ob sich private Unternehmen vom öffentlichen Interesse so leiten lassen, wie es den Interessen der Bürger der Kommunen entspricht.
Es ist aber auch nicht zu übersehen, dass manche kommunale Firma durchaus den Hang zu einem Eigenleben hat und sich mit Hinweis auf Geschäftsgeheimnisse durchaus auch der demokratischen Kontrolle entziehen könnte. Schließlich kann es auch die Gefahr geben, dass im Interesse einer möglichst hohen Gewinnabführung kommunale Eigentümer als Monopolisten auftreten und weniger im allgemeinen Interesse handeln. Bei dieser Frage ist also durchaus eine Menge sehr unterschiedlicher Interessenlagen zu berücksichtigen.
Gerade deshalb ist die Zukunft der Kommunalwirtschaft gegenwärtig eines der zentralen kommunalpolitischen Themen. Deregulierte Märkte und sich ändernde Rahmenbedingungen machen eine Neuorientierung erforderlich. Die erzwungene Öffnung klassischer kommunaler Betätigungsfelder wie der Energieversorgung oder der Entsorgung müssen auch als Signal für weitere Änderungen begriffen werden.
Gleichzeitig bleibt aber der umfassende Auftrag an Städte und Gemeinden, die öffentliche Daseinsvorsorge zu gewährleisten, selbstverständlich erhalten; denn kom
munale Einrichtungen in den Bereichen Erziehung, Kultur, Bildung, Freizeit und Gesundheit schaffen mit ihren Angeboten Lebensqualität. Ver- und Entsorgungsbetriebe erhalten mit ihren Leistungen die technische Infrastruktur. Die kommunale Wohnungswirtschaft sichert erschwinglichen Wohnraum. Der öffentliche Nahverkehr schafft Mobilität.
Kommunale Unternehmen und Einrichtungen sind für die sie tragenden Gebietskörperschaften kein Selbstzweck. Vielmehr sind sie Adressaten eines von der Kommunalpolitik formulierten Auftrages, Daseinsvorsorge in einer ortsspezifischen Weise sicherzustellen. Das macht sie zu einem tragenden Instrument kommunaler Selbstverwaltung.
Städte, Gemeinden und deren Unternehmen stellen sich der veränderten Wettbewerbssituation. Wirtschaftliche Betätigung der Kommunen in neuen Geschäftsfeldern oder Entwicklung neuer Produkte sind Stichworte, zu denen eine zunehmend kontroverse Diskussion über die Ausweitung oder die Beschränkung kommunaler Betätigung geführt wird. Hinter diesen Bestrebungen steht das Ziel, Unternehmensstrukturen zu entwickeln, deren Leistungsspektrum und deren Leistungsfähigkeit sich dem Wettbewerb mit Privatunternehmen stellen kann. Das schließt auch Forderungen nach einer Neuausrichtung des Gemeindewirtschaftsrechtes ein.
Kommunale Wirtschaft braucht gleiche Chancen wie privatwirtschaftliche Unternehmen. Deshalb werden die in einigen Ländern bestehenden so genannten Subsidiaritätsklauseln kritisiert und es wird deren Abschaffung angemahnt. Unter diesem Begriff werden solche Bestimmungen gefasst, die eine kommunale wirtschaftliche Betätigung nur dann gestatten, wenn der Unternehmenszweck nicht besser und wirtschaftlicher durch einen anderen erfüllt werden kann.
Nach unserer Auffassung sind die Stadt- und die Gemeinderäte durchaus in der Lage, solche Abwägungen eigenständig und ohne Führung durch die Kommunalaufsicht anzustellen. Kommunalpolitik ist Politik vor Ort, die schon aus eigenem Interesse heraus die Diskussion mit der örtlichen Wirtschaft und den dortigen Interessenverbänden sucht und sich vor der örtlichen Gemeinschaft rechtfertigen muss.