Da das vor einigen Tagen noch nicht absehbar war, habe ich das in meinen Redebeitrag noch nicht einarbeiten können. Deswegen kann ich Ihnen nicht sagen, wo sie alle sind. Aber ich gehe davon aus, dass sie alle beschäftigt sind und das Land gut vertreten, wo auch immer sie sind.
Herr Böhmer und Herr Robra sind in Berlin beim Bundesrat, soweit ich weiß. Herr Hövelmann hat wohl gerade etwas mit der Polizei zu tun.
(Unruhe bei der Linkspartei.PDS - Herr Gallert, Linkspartei.PDS: Sie sind nicht entschuldigt und trotzdem nicht da! Das geht nicht!)
- Mehr will ich dazu jetzt nicht sagen. Ich denke schon, sie machen irgendwo ihren Job. Mehr kann und will ich dazu nicht sagen.
Ich gehe davon aus, dass wir dieses Thema in großer Ernsthaftigkeit behandeln. Fragen sind erlaubt, Antworten auch. Wir werden dieses Thema ernsthaft abarbeiten.
Jetzt gehen wir in die Fünfminutendebatte. Als erster Debattenredner erhält der Abgeordnete Herr Thiel für die Linkspartei.PDS das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der hier zu behandelnde Antrag der Landesregierung beruht auf der Antwort auf eine Kleine Anfrage meines werten Kollegen Uwe Heft vom 6. Juli 2006. Darin ging es darum, inwieweit die Mitwirkung von zwei Ministern im Aufsichtsrat der Mitteldeutschen Flughafen AG der Landesverfassung widerspreche.
Ministerin Frau Kolb gab darauf eine Antwort, die unseren Fraktionsvorsitzenden veranlasste, noch einmal nachzufragen, ob denn eine solche Mitwirkung nicht der Genehmigung des Landtages bedürfe. Frau Kolb sagte damals - ich zitiere -:
fung dieser verfassungsrechtlichen Fragen mein Haus beauftragt. Ich bitte um Verständnis, dass in der Kürze der Zeit eine umfassende Prüfung auch unter Berücksichtigung der Verfahrensweise in anderen Bundesländern nicht möglich war.“
Nun, nach zwei Monaten, ist diese komplizierte verfassungsrechtliche Frage mit Schreiben vom 6. September 2006 eigentlich beantwortet worden. Aber das Papier blieb auf unerklärliche Weise in der Landtagsverwaltung liegen. Es war mit Schreiben vom 6. September 2006 dem Landtagspräsidenten zugestellt worden.
Siehe da, am 7. Dezember 2006 purzelte das vorweihnachtliche Überraschungspaket der Landesregierung auf den Tisch. Statt zwei waren auf einmal zwölf Verletzungen der Landesverfassung und die unberechtigte Besetzung von Aufsichtsratsmandaten festzustellen. Wer ist nun der Schuldige in diesem Falle?
Man kann sagen, dass die Landesregierung ihrer Informationspflicht nicht nachgekommen ist. Der Landtag hat sein Kontrollrecht und sein Zulassungsrecht nicht wahrgenommen. Das kann man wieder unterteilen: Hat die Opposition die Regierung nicht genügend kontrolliert? Oder hat es die Koalition versäumt, die Zustimmung zu erreichen?
Weil es auch Vorwürfe in den Medien gab, lege ich an dieser Stelle Wert auf die folgende Feststellung: Der Landtag hat sich bereits im Juli 2006 mit dieser Frage beschäftigt.
Oder gibt es eine Lücke in den verfassungsrechtlichen Regelungen, die solche Vorgänge zulässt? Letzteres wohl nicht. Die Verfassung ist in dieser Frage eindeutig auslegbar und eigentlich war es kein kompliziertes verfassungsrechtliches Problem. Der Landtag beschließt die Ausnahmeregelung und dann kann mit den Aufsichtsräten gearbeitet werden. Das ist eindeutig formuliert.
Dennoch ist das Agieren der Landesregierung interessant. In einem Schreiben vom September 2006 schreibt die Landesregierung, dass die Besetzung bei der Mitteldeutschen Flughafen AG ab 30. Mai 2006 bereits beschlossen sei und dass die Fachressorts beauftragt worden seien. Mit dem Schreiben an den Landtagspräsidenten vom 6. September 2006 wird der Landtag ersucht, die Genehmigung zu erteilen. Aber es hat bis zum 7. Dezember 2006 gedauert, bis nicht nur die Anträge für die Minister Daehre und Bullerjahn vorlagen, sondern auch die anderen zehn Fälle auf die Tagesordnung kamen.
An dieser Stelle erhebt sich durchaus die Frage, warum es so lange gedauert hat, bis die Landesregierung ihren Antrag auf Zulassung der Ausnahmen gestellt hat. In der Begründung lesen wir, dass der Landtag bereits im Dezember 2003 über die Nebentätigkeiten der Minister und Staatsekretäre unterrichtet worden sei und dass der Landtag damals keine Zweifel bezüglich der Wahrnehmung der Aufsichtsratsmandate geltend gemacht hatte. Die Schlussfolgerung daraus kann doch wohl nicht sein,
Schließlich noch zur Debatte um die Vergünstigungen für Mitglieder eines Aufsichtsrates. Es geht mir nicht um eine Neiddebatte wegen 6 000 €, wobei wir nicht genau wissen, welche Vergütungen überhaupt in den Aufsichtsräten gezahlt werden.
Aber wenn eine effektive Aufgabenwahrnehmung Sachkompetenz voraussetzt, die sich aus der politischen Leitung der zuständigen Fachressorts ergibt - so ist es in der Begründung des Schreibens der Staatskanzlei zu lesen -, dann ist nach unserer Auffassung eine Funktion im Aufsichtsrat eigentlich nichts anderes als eine alltägliche Arbeitsaufgabe, die keiner besonderen Vergütung bedarf.
Im Antrag selbst wird die Notwendigkeit der Besetzung in der Vielfalt betont. Es erschließt sich unserer Fraktion nicht genau, warum bei der Vielfalt der damit verbundenen Aufgaben nur die Exekutive und nicht auch die Legislative dazu in der Lage wäre.
Deswegen können wir Ihrem Antrag nicht unsere Zustimmung geben. Dennoch, meine Damen und Herren, sollte uns dieser Vorgang ein Anlass für eine selbstkritische Reflexion darüber sein, wie ernst wir die von uns selbst gefassten Gesetze nehmen und wie stark wir sie verinnerlicht haben. - Vielen Dank.
Herzlichen Dank, Herr Dr. Thiel. - Als nächstem Debattenredner erteile ich Herrn Bischoff von der SPD das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unsere Fraktion ist eigentlich froh darüber, dass es im rechtlich zulässigen Rahmen, also im Landtag, behandelt wird. Wir haben keine Einwände gegen die Positionierung der Landesregierung in den Aufsichtsräten. Es wird endlich geregelt. Ich habe keine Lust, jetzt Kritik und Selbstkritik daran zu üben, was dort vergessen worden ist und wir vergessen haben. Ich finde, sie machen ihre Aufgaben für das Land ordentlich.
Herzlichen Dank. - Ich erteile jetzt dem Abgeordneten Herrn Professor Dr. Paqué das Wort für die FDP-Fraktion. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann mich an dieser Stelle ganz kurz fassen. Es geht um eine Angelegenheit, die rechtlich völlig klar ist. Der Landtag muss im Sinne der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt an dieser Stelle die Zustimmung für die Wahrnehmung von Aufsichtsratsfunktionen durch Mitglieder der Landesregierung als Nebentätigkeit geben.
Das hat diese Landesregierung bisher versäumt. Ich glaube, die Aufgabe liegt bei der Staatskanzlei. Dies hat auch - das müssen wir ganz offen gestehen - die letzte Landesregierung versäumt. Es ist gut - dafür sind wir der Linkspartei.PDS dankbar -, dass diese formale Nachlässigkeit beendet wird und dass wir zu einem ordnungsgemäßen Verfahren zurückkehren, das die parlamentarischen Rechte sichert, meine Damen und Herren. Das möchte ich für die FDP ganz deutlich sagen.
Damit erscheint mir die Sache erledigt, wenn man einmal die eigenartige terminliche Struktur der vergangenen Monate außer Acht lässt. Herr Thiel hat dies durchaus überzeugend geschildert.
- Doch, doch. - Die rechtliche Seite der Angelegenheit ist damit erledigt, vorausgesetzt, das Hohe Haus stimmt der Wahrnehmung dieser Aufsichtsratsmandate zu.
Ich bitte um Ruhe. Herr Professor Paqué möchte uns eine ganz wichtige Mitteilung in seinem Beitrag machen. - Bitte schön, Herr Professor.
Wenn der Landtag der Wahrnehmung der Aufsichtsratsmandate zustimmt, ist die Sache rechtlich völlig in Ordnung.