tizzentrum Burg gebunden waren - das entnimmt man auch den entsprechenden Erläuterungen im Haushaltsplan -, verwendet und hat im Haushaltsplanentwurf 2007 einfach 62 Millionen € daraus gemacht.
Deshalb erfolgte übrigens auch die Korrektur in der Begründung zu unserem Antrag. Ich habe da lange nachgerechnet und die VEs von 2002 bis 2007 erst einmal vergleichen müssen. Es gibt keine neue VE. Vielmehr wurde die vorhandene VE quasi einfach etwas aufgestockt.
Wir haben also diesmal einen Mietvertrag mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2020 über jährlich 3,264 Millionen € und eine stillschweigend veränderte Verpflichtungsermächtigung - ohne Ermächtigung durch den Landtag.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Wie gesagt, zu diesem Zeitpunkt war bereits unsere Klage beim Landesverfassungsgericht anhängig. Inzwischen liegt das Urteil vor. Das Landesverfassungsgericht hat unserem Antrag in vollem Umfang stattgegeben; denn dem Landtag steht im Grundsatz das alleinige Entscheidungsrecht über das Budget des Landes zu.
Eine Notbewilligung liegt in diesem Fall nicht vor, aber die Veränderung einer bereits vor mehreren Jahren ausgebrachten VE. Diese Verpflichtungsermächtigung ist heute so verändert vom Parlament bestätigt worden.
Ich gestehe den Kolleginnen und Kollegen sowohl im Fachausschuss wie auch im Ausschuss für Finanzen und auch mir zu, dass wir unter dem Zeitdruck die Schärfe des Problems gar nicht erkennen konnten.
Es gab zwar Äußerungen von Abgeordneten - ich glaube von Herrn Tullner und von Frau Fischer - zu diesem Thema in der Presse, dass man es nicht gut finde, dass der Mietvertrag für das Justizzentrum Halle ohne Zustimmung des Finanzausschusses abgeschlossen wurde. Aber ich habe noch einmal im Archiv gekramt. Das schärfste Schwert eines Abgeordneten, eine Pressemitteilung, habe ich nicht gefunden.
- Ja, Sie haben es wahrscheinlich am Telefon einfach nur gesagt. Man kann ja noch einmal nachschauen. - Gerade bei den Verpflichtungsermächtigungen hat man in den Haushaltsberatungen in diesem Fall nicht den direkten Vergleich zu den Haushalten der Vorjahre gehabt.
Da nun aber in den vergangenen Wochen der Finanzausschuss mindestens zweimal in der Woche getagt hat, bestand eigentlich keine Not, den Mietvertrag am 6. Juli 2006 abzuschließen.
Auch das Argument - damit kommt mir hoffentlich heute niemand - „der Vermieter konnte nicht mehr warten“, zieht nicht. Wer kauft schon ein Justizzentrum, das als solches gebaut wurde, oder möchte sich ab 2011 dort einmieten?
Nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichts kann man auch nicht mit § 37 - Über- und außerplanmäßige Ausgaben - der Landeshaushaltsordnung - so lautet Ihr Änderungsantrag - oder mit § 38 LHO argumentieren. Selbst wenn man § 38 Abs. 4 LHO heranziehen würde - danach bräuchte man keine Verpflichtungsermächtigung, wenn es zum laufenden Geschäft gehörte -, funktionierte es nicht. Die Monatsmiete übersteigt 125 000 € bei Weitem. Damit ist diese Regelung außen vor.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung hatte überhaupt keine Ermächtigung dazu, im Jahr 2006 einen mehrjährigen Vertrag mit wem auch immer abzuschließen, da bei Kapitel 11 04 Titel 518 01 für das Jahr 2006 keine VE ausgebracht worden war. Damit haben Sie gegen das Budgetrecht des Landtags verstoßen. Wir erwarten von Ihnen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dass Sie sich unserem Antrag anschließen.
Sie haben sich alle zustimmend zu dem Urteil des Landesverfassungsgerichts geäußert. So betonte Herr Tullner:
„Der Finanzminister und die Landesregierung sind gehalten, Kompetenzen nicht infrage zu stellen. Beratung und Beschluss des Haushalts bleiben ein Privileg des Parlaments.“
Kollege Felke - er ist im Augenblick nicht da - begrüßte im Namen der SPD-Fraktion das Urteil des Landesverfassungsgerichts. Er sagte:
„Damit wird die selbstherrliche Amtsführung des damaligen Finanzministers Paqué kritisiert, der einen millionenschweren Mietvertrag ohne Wissen und Billigung des Landtags abgeschlossen hat.“
„Die SPD-Fraktion hatte seinerzeit bei Bekanntwerden des Mietvertrags scharf gegen das Gebaren des Finanzministers und seines Staatssekretärs protestiert.“
An die SPD-Fraktion bzw. an Kollegen Felke gerichtet - ich weiß nicht, ob Sie alle dahinter stehen -: Stehen Sie nun zu ihrem Wort? - Die Handlungsweisen unterscheiden sich in diesem Fall nur unwesentlich.
„Das Urteil des Landesverfassungsgerichts stärkt die Rechte des Parlaments. Eine Landesregierung muss künftig davon ausgehen, dass ein Sachverhalt nicht mehr unvorhergesehen ist, wenn er der Regierung bekannt ist, auch wenn die entsprechende Anmeldung zunächst abgelehnt wurde.“
Auch in der entsprechenden Pressemitteilung des Finanzministeriums - ich habe sie auf der Internetseite, auch im Archiv, leider nicht mehr gefunden - wurde das Urteil begrüßt.
Also bitte, verehrte Kolleginnen und Kollegen aller Fraktionen: Nehmen Sie sich selbst ernst! Stimmen Sie unserem Antrag zu! Zu Ihrem Antrag, verehrte Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen: Eigentlich ist er mehr ein Alternativantrag. Ein Änderungsantrag ist das nicht. - Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Frau Dr. Klein. - Bevor wir die Beiträge der Fraktionen hören, hat Herr Minister Bullerjahn um das Wort gebeten. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich werde am Ende ein paar persönliche Sichten auf diese Diskussion äußern. Ich will am Anfang aber den Sachverhalt als solchen darstellen.
Die PDS-Fraktion beantragt, den Abschluss des Nachtrags zum Mietvertrag für das Justizzentrum Halle zu missbilligen. Sie begründet dies mit dem Fehlen einer haushalterischen Ermächtigung und sieht in dem Vertragsabschluss eine Verletzung der Rechte des Parlaments.
Zunächst einige Anmerkungen zur Ausgangslage. Der Haushaltsplan für das Jahr 1995 weist für Mieten und Pachten eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von rund 8,9 Millionen DM ohne nähere Erläuterung aus. Der Mietvertrag für das Justizzentrum Halle wurde am 19. Juni 1996 geschlossen. Der Mietgegenstand wurde speziell als Neubau für die Zwecke der Justiz errichtet. Dementsprechend wurde der Mietvertrag ausgestaltet.
Die längerfristige Etablierung des Standorts als Justizzentrum Halle über die zunächst vereinbarte Festlaufzeit bis zum 30. Juni 2010 hinaus war bereits Gegenstand dieses Mietvertrages. Ich glaube, auch heute zweifelt keiner daran, dass es, egal wie Mietverträge laufen, auch in den nächsten zehn Jahren so bleiben soll. Der Mietvertrag aus dem Jahr 1996 enthält entsprechende Verlängerungsoptionen bis zum Jahr 2020 und darüber hinaus.
In den Haushaltsplan für das Jahr 1997 ist dann für das Justizzentrum Halle eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 67,5 Millionen DM eingestellt worden. Zu dem bestehenden Mietvertrag aus dem Jahr 1996 hat es zwischenzeitlich vier Nachträge gegeben. Vor Abschluss des vierten Nachtrags zum Mietvertrag hatte das Justizministerium eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung beantragt, die von meinem Haus abgelehnt wurde.
Die Ablehnung beruhte auf folgender Interpretation der Rechtslage - ich sage deutlich: sie beruhte auf einer Interpretation der Rechtslage und war nicht eine zufällige Entscheidung -: Der Mietvertrag über das Justizzentrum Halle ist als unbefristetes Mietverhältnis zu bezeichnen. Nach den vertraglichen Regelungen aus dem Jahr 1997 bestand für das Land erstmals nach zwei Jahren die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Soweit die Kündigung nicht ausgesprochen wird, soll sich dieses Verhältnis automatisch verlängern.
Auch die jüngste Vertragsänderung vom 6. Juli 2006 hat an der prinzipiell unbegrenzten Dauer des Vertrags nichts geändert. Statt des bisher für das Jahr 2009 vorgesehenen Kündigungsrechts ist nunmehr frühestens im Jahr 2020 eine Kündigung durch das Land möglich. Damit hat sich nicht die Laufzeit des Vertrags geändert, sondern es wurde das Kündigungsrecht modifiziert.
Das ist der große Unterschied zu dem Beispiel, das Sie hier immer anführen, in dem man einen neuen Mietvertrag geschlossen hat. Ich halte es, gelinde gesagt, für unzulässig, ein Urteil, das man begrüßen und bejubeln kann, nun exemplarisch in den Raum zu stellen und auf alles zu beziehen. Ich erwarte einfach ein bisschen mehr Seriosität.
Ich will das nur ganz klar sagen. Wer diese Dinge anspricht, muss die Antworten auch klar mitbekommen.
Es hat sich also, wie gesagt, nicht die Laufzeit des Vertrages geändert, sondern das Kündigungsrecht. Im Gegenzug zu der Verlängerung der Mindestvertragslaufzeit hat sich der Vermieter zu einer erheblichen Mietzinssenkung bereitgefunden. Und ob Sie es nun wahrhaben wollen oder nicht: Der Zeitraum war relativ kurz, aber ich erwähne das gleich noch einmal.
Der Mietvertrag aus dem Jahr 1996 beinhaltete eine Wertsicherungsklausel. Diese sah Verhandlungen über eine angemessene Anpassung des Mietzinses in Abhängigkeit von der Entwicklung des Preisindexes für Lebenshaltungskosten vor. Für den Landeshaushalt waren damit nicht kalkulierbare Ausgabenrisiken verbunden. Haushaltswirtschaftlich gesehen bedeuteten steigende Lebenshaltungskosten steigende Mietausgaben. So war das damals fixiert.
Die monatliche Miete betrug 326 800,80 €, die sich bei unveränderter Fortsetzung des Mietverhältnisses rückwirkend ab Februar 2006 wegen der Indexierung auf 359 480,88 € erhöht hätte. Deswegen übrigens auch der zeitliche Zusammenhang Februar/März mit dem sich daran anschließenden Verfahren im Finanzministerium.
Mit dem Nachtrag reduzierte sich die monatliche Mietzahlung auf 274 500 €. Gleichzeitig verzichtete der Vermieter auf die Indexierung der Kaltmiete in Abhängigkeit von der Entwicklung der Lebenshaltungskosten.
Nach der Aktenlage ist in Bezug auf die haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen des Nachtrags davon auszugehen, dass der bestehende Vertrag optional als unbefristetes Mietverhältnis ausgestaltet ist. Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel sind bereits im Einzelplan 11 berücksichtigt. Neue finanzielle Belastungen für den Einzelplan 11 werden nicht begründet. Vor diesem Hintergrund ist eine Verpflichtungsermächtigung nicht erforderlich.
Doch wie so häufig im Leben gibt es nicht nur Schwarz und Weiß. So gibt es auch zu dem aktuell diskutierten Sachverhalt die Sichtweise, dass die Ausbringung einer Verpflichtungsermächtigung möglich gewesen wäre. Ich gehe noch einen Schritt weiter und sage, dass eben diese Vorgehensweise den Ansprüchen des Parlaments besser genügt hätte. Meine Erfahrungen als Parlamentarier sind in den vergangenen Monaten im Finanzministerium nicht verloren gegangen.
Zur Wahrheit gehört aber auch, Ihnen mitzuteilen, dass die zuständige Abteilung des MF und der Staatssekretär diese Vorgehensweise am 16. März 2006, Herr Paqué, abgelehnt haben. Seinerzeit befand sich mein Büro noch im Landtag. - Die beschriebene Vorgehensweise wurde durch das MF auf Arbeitsebene in der Abteilung 2 im Mai 2006 nochmals bestätigt.
Ich habe in der ersten Debatte ja gemerkt, Frau Dr. Klein, dass Sie die Erwartung hegen - ich hoffe, dass ich dem irgendwann einmal gerecht werde -, dass ich zwei Wochen nach dem Einzug in das Ministerium die volle Übersicht hatte. Ich kann Ihnen sagen: Ich habe mit allen möglichen Dingen zu kämpfen gehabt, meinetwegen auch mit den Blumen und mit dem Fensteraufmachen, aber der Mietvertrag war nicht das Erste, was bei mir auf dem Tisch lag. Ich bitte, das einfach ein bisschen zu respektieren.
Mann kann hier den Eindruck erwecken, als ob man das selbst alles hingekriegt hätte. Ich jedenfalls habe es nicht geschafft.
Übrigens habe ich meine davon abweichende Ansicht, dass ich es nicht so gemacht hätte, wie es am 16. März 2006 beschlossen wurde, in meinem Haus, in der Presse, in der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 2. November 2006, und im Finanzausschuss bei der Beratung des Einzelplans 11 zum Ausdruck gebracht. Das reichte in der Gesamteinschätzung, da das Verfahren ohne Verpflichtungsermächtigung nach dem jetzigen Kenntnisstand ebenso rechtmäßig, aber eben nicht so transparent ist.
Ich bin schon ein bisschen irritiert, Frau Dr. Klein, dass es bei Ihnen anscheinend überhaupt keine Rolle spielt, dass ich es Ihnen im Ausschuss, in der Öffentlichkeit und übrigens auch in den Gremien des Parlaments - mehr kann ich ja überhaupt nicht machen - schon gesagt habe, dass ich das nicht richtig finde, dass ich, glaube ich, sehr viel Transparenz zulasse und dies selbst aktiv betreibe. Sie tun aber heute so, als ob ich das in den vergangenen Wochen bewusst hintertrieben hätte. Ich will Ihnen eines sagen: Die Dinge waren eben schon so gelaufen, wie sie gelaufen waren.
Ich komme noch zu einem anderen Aspekt: Dass das Land unter dem Strich sehr viel Geld gespart hat, darüber redet am Ende überhaupt keiner mehr.