Wer das anfasst, schafft mehr Probleme, als er löst. Was ist eine ethnische Minderheit? Hängt das vom Ort,
von der Rasse, von der Herkunft oder von der Kultur ab? Bin ich als gebürtiger Bayer in Sachsen-Anhalt eine Minderheit?
Wenn der dort in einen Streit gerät, dann stellt sich die Frage: Ist der Deutsche in der Disco eine Minderheit und vor der Disco nicht? Soll er also, wenn er sagt, wir schlagen uns vor der Disco, weniger bestraft werden, als wenn er sagt, wir schlagen uns in der Disco? Warum sollen die beiden Idioten zudem nicht gleich bestraft werden, egal welcher Minderheit sie angehören?
Das Gleiche gilt doch für die religiöse Missachtung. Gilt da jede spirituelle Geisteshaltung als religiös? Sind Sekten dabei zu berücksichtigen oder nur anerkannte Kirchen? Was ist eine religiöse Missachtung?
Meine Damen und Herren! Wir verkennen nicht, dass es Motivationen für Straftaten gibt, die aus Intoleranz und Engstirnigkeit gespeist werden. Das Strafrecht tut gut daran, sich mit der Tat zu beschäftigen und nicht mit der Gesinnung. Letztlich gilt es, die demokratiefeindliche Geisteshaltung zu bekämpfen, wo immer sie auch zu finden ist.
Die von Ihnen angeregte Initiative begibt sich auf ein gefährliches Terrain; denn sie versucht mit strafrechtlichen Mitteln gute und schlechte Geisteshaltungen zu definieren. Die Erfahrung zeigt, dass man damit Schiffbruch erleidet. Ich sagte es schon: Solche Staaten gelten als nicht demokratisch. Mit diesem Antrag schießen Sie über das Ziel hinaus. In dem Bestreben, die Demokratie zu schützen, verfehlen, nein gefährden Sie die Demokratie.
Meine Damen und Herren! Politische Erziehung ist nicht Aufgabe von Polizei und Justiz. Mit Strafen stiehlt man sich aus der Verantwortung. Intoleranz und Engstirnigkeit bekämpft man nicht mit Strafen, sondern mit Überzeugungskraft. Die Macht des Wortes, Vorbild leben, das ist es, worauf man bauen muss, wenn man die Demokratie stärken will.
Meine Damen und Herren, zum Schluss: Die Gedanken sind frei, heißt es in einem alten Lied aus dem 19. Jahrhundert. In einem Vers wird die Frage gestellt: Wer will sie ermessen? - Meine Damen und Herren, das Strafrecht ist das schlechteste Handwerkszeug, das Sie dafür hätten finden können. - Ich danke Ihnen.
Herr Kollege, glauben Sie, dass Sie einen extremistischen Straftäter, den Sie mit der Kraft des Strafgesetzes nicht überzeugen können, mit der Kraft der Rhetorik überzeugen?
Herr Miesterfeldt, glauben Sie, dass Sie tatsächlich mit einer härteren Strafe einen extremistischen Straftäter von einer Straftat abhalten?
Glauben Sie, dass sich irgendjemand, der bereit ist, einem Ausländer gegenüber wegen dessen Hautfarbe Gewalt anzuwenden, durch die Strafe abschrecken ließe? - Das ist doch der Irrtum, der dahinter steckt.
Ich plädiere dafür, dass Sie vorher sagen, was richtig und gut ist in der Demokratie, dass Sie vorher ansetzen. Prävention machen Sie nicht mit der Justiz. Die Justiz kommt erst hinzu, wenn die Straftat passiert ist. Es hilft Ihnen nichts, wenn Sie eine höhere Strafe aussprechen. Im Jugendstrafrecht kommen Sie damit überhaupt nicht hin. Das ist völliger Unsinn.
Herr Wolpert, es gibt jetzt eine Nachfrage von Herrn Dr. Brachmann und auch noch eine Nachfrage von Herrn Stahlknecht. Möchten Sie auch diese beantworten?
Herr Wolpert, Sie haben gesagt, dass Länder, die so etwas haben, zu den diktatorischen Staaten dieser Welt gehören. Wissen Sie, welche Länder derartige Regelungen haben?
Ich zähle dazu zum Beispiel Syrien, wo ich gerade war. Dort dürfte es mit Sicherheit so sein, dass politisch motivierte Straftaten unter Strafe gestellt sind. Da können Sie unter Umständen sogar das Pech haben, dass es noch nicht einmal zu einer ordentlichen Verhandlung kommt.
Bei den USA habe ich in Teilbereichen durchaus Probleme. Guantanamo ist ein Bereich, den ich als sehr schwierig ansehe. Ich bin der Meinung, dass sich die USA diesbezüglich nicht ordentlich verhalten.
Herr Wolpert, wenn ich Sie richtig verstanden habe, vertreten Sie die Auffassung, dass Straftatbestände nicht davon abschrecken, Straftaten zu begehen. Es hat aus den gleichen Gründen in den 70er-Jahren wissenschaftliche Untersuchungen der 68er-Vorgeneration gegeben. Es wurde in Büchern untersucht, ob es auch eine Gesellschaft ohne Strafgesetzbuch geben könnte. Kann ich davon ausgehen, dass Sie mit Ihrer liberalen Auffassung sogar so weit gehen würden, dass Sie sagen, wir brauchen überhaupt keine strafgesetzliche Ahndung mehr, weil letztlich - -
- Frau Hüskens, sehen Sie einmal, Sie verstehen etwas von Ihrem Fachbereich, aber jetzt lassen Sie uns bitte einmal reden.
Letztlich haben Sie vorgetragen - ich wiederhole das noch einmal, weil mich Ihre Kollegin in einem Satz unterbrochen hat -, dass ein Strafgesetz nicht von Straftaten abschreckt und eine Strafverschärfung auch nicht. Also müssten Sie ein Anhänger der Überlegung aus den 70er-Jahren in der BRD-West sein, das Strafgesetzbuch abzuschaffen. Gehe ich recht in dieser Annahme?
Sie können das Protokoll nachher nachlesen. Ich habe fein unterschieden. Ich habe gesagt, bei der Einführung eines Straftatbestands werden Sie die Wirkung erzielen, dass es abschreckend wirkt, bei der Verschärfung einer Strafe nicht. Das ist der feine Unterschied. Das hat mit der Erhebung aus dem Jahr 1970 und den Folgejahren - in der Folge wurde ja im Jahr 1974 das Strafgesetzbuch geändert - nichts zu tun.
Mordmerkmale wie Heimtücke und Geldgier bereiten der Justiz nachgewiesenermaßen erhebliche Schwierigkeiten - Sie brauchen die Literatur nur nachzulesen -, weil solche Gesinnungstatbestände in der Abgrenzung unwahrscheinlich schwierig sind. Was Sie aber jetzt hier vorschlagen, gibt noch nicht einmal eine Abgrenzung vor. Sie sehen ja schon, wie gefährlich es ist, wenn Sie es abgrenzen wollen.
Ich habe ein Zeitungsinterview der Ministerin gelesen. Darin sagt sie, bei Ersttätern würden Verfahren nicht mehr eingestellt bei Straftaten, die einen rechtsradikalen Hintergrund haben. Ich hoffe, dass die Ministerin gesagt hat, einen extremistischen Hintergrund; denn es stellt sich natürlich sofort die Frage, warum Sachsen-Anhalt nur die Rechtsextremen und nicht auch die Linksextremen verfolgt. Sie sehen schon, wie schwierig es allein in einem Interview, das Korrektur gelesen wurde, ist, die
richtige Wortwahl zu finden. Ich hoffe nicht, dass dieser Fehler in diesem Interview davon zeugt, wes Geistes Kind Sie sind.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Wolpert, Sie haben das Thema eben sehr emotionalisiert und ich muss mich jetzt bemühen, hier nicht ebenso emotional zu reagieren. Ich will aber eines voranschicken. Ich war gestern Abend nicht bei dem Benefizkonzert, sondern habe mich auf die Landtagssitzung vorbereitet und habe unter anderem versucht, mir zu diesem Tagesordnungspunkt im Internet weitere Informationen zu erschließen.
Herr Wolpert und auch die Kollegen von der PDS, es gibt eine Opferperspektive, www.opferperspektive.de. Auf dieser Seite habe ich gelesen, dass die European Commission against Racism and Intolerance, eine Einrichtung des Europarats, seit Anfang des Jahrzehnts anmahnt, die Bundesrepublik möge gesetzlich verankern, dass eine rassistische bzw. fremdenfeindliche Tatmotivation bei allen Straftatbeständen als strafverschärfend gewertet wird. Deswegen habe ich auch gefragt, wie Sie das international sehen.
Meine Damen und Herren! Die Zunahme fremdenfeindlicher und vor allem rechtsextremer Straftaten ist bedrückend. Im vergangenen Jahr wurden bundesweit allein 15 000 rechtsextreme Straftaten begangen, darunter fast 900 Gewalttaten. Der Trend nach oben setzt sich im Jahr 2006 fort. Beinahe tagtäglich fallen in Deutschland Menschen politisch motivierter Gewalt zum Opfer. Leider macht Sachsen-Anhalt dabei keine Ausnahme.
Sie alle, meine Damen und Herren, kennen die Probleme. Herr Stahlknecht hat soeben eine ganze Reihe trauriger Fälle in Erinnerung gerufen: Pömmelte, Pretzien und Parey stehen für Vorfälle, die betroffen machen. Aber Betroffenheit allein kann nicht genügen. Wir alle müssen handeln.
Die Landesregierung - dafür bin ich dankbar - hat ein Aktionsprogramm auf den Weg gebracht unter dem Motto: Hingucken! - Für ein demokratisches und tolerantes Sachsen-Anhalt. Das ist gut so, kann aber nicht alles sein. Alle Möglichkeiten sind zu nutzen, um Extremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus zu bekämpfen.