Protocol of the Session on November 17, 2006

Trotzdem, sehr geehrte Frau Präsidentin, werde ich es relativ kurz machen.

Meine Damen und Herren! An Herrn Kosmehl gerichtet: Herr Kosmehl, eigentlich ist Ihr Antrag, den Sie heute in den Landtag eingebracht haben, ein klassischer Selbstbefassungsantrag. Wie Sie selbst wissen, haben Sie die Thematik im Innenausschuss in der vergangenen Wahlperiode schon zweimal aufgerufen. Insofern muss ich Ihnen diesbezüglich durchaus Kontinuität unterstellen, auch hinsichtlich dieses Themas. Daher werden wir als SPD-Fraktion Ihrem Antrag auf Überweisung selbstverständlich gern zustimmen.

Ich möchte an dieser Stelle nur noch auf zwei oder drei Dinge hinweisen, die vielleicht während der Behandlung im Innenausschuss durchaus mit zur Sprache kommen sollten.

In Vorbereitung der heutigen Sitzung habe ich mir einmal das Protokoll vom 14. Dezember 2005 herausgesucht.

Herr Kosmehl, auf Ihre Anfrage bezüglich der flächendeckenden Handsprechfunkversorgung antwortete das Ministerium, dass eine flächendeckende Versorgung nicht zu erwarten sei, dass man auf die Einsatzfahrzeuge zurückgreifen könne und dass damit die flächendeckende Versorgung gewährleistet sei. In diesem Zusammenhang ist auch geäußert worden, dass Einsätze, bei denen keine Fahrzeuge im Sinne einer Verstärkung der Signale zum Einsatz kommen, so gut wie ausgeschlossen seien.

Ich erinnere mich an die Diskussion im Zeitweiligen Ausschuss Hochwasser, wo wir feststellen mussten, dass wir in Sachsen-Anhalt erhebliche Gebiete ohne flächendeckende Funkversorgung hatten. Für diese Fälle muss man dann entsprechende Lösungen finden.

Ein weiterer klärungsbedürftiger Punkt ist die Problematik der Leitstellen. Es macht sicherlich keinen Sinn, alle heute bestehenden Leitstellen mit BOS-Technik auszurüsten. Auch in diesem Fall muss man abwägen, welche Strukturen in Zukunft sinnvoll sind und wo man die neue Technik zum Einsatz bringt. - Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Danke, Herr Doege. - Für die FDP-Fraktion hat noch einmal Herr Kosmehl die Gelegenheit zu erwidern. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass das kein im Ausschuss zu behandelnder, sondern ein klassischer Antrag ist, über den im Landtag unmittelbar abzustimmen ist.

Frau Präsidentin, vielen Dank für den Hinweis, den ich auch bringen wollte. Ich glaube, von allen Fraktionen war Zustimmung bezüglich des Inhaltes des Antrags und der Tatsache signalisiert worden, dass wir darüber in den Ausschüssen reden wollen. Das erreichen wir am besten, wenn wir dem zustimmen, weil dann auch dem Anliegen von Herrn Tullner Rechnung getragen wird, dass wir auch im Ausschuss für Finanzen darüber reden können.

Herr Minister, ich habe mich hier noch einmal kurz hingestellt, weil ich auf zwei von Herrn Doege genannte Punkte eingehen möchte.

Ja, es ist richtig. Es gab diese Antwort, die Sie vorgetragen haben. Ich halte es dennoch für unbefriedigend, dass wir uns damit abfinden, dass wir einen niedrigeren Standard haben und gegebenenfalls auf das Auto zurückgreifen müssen, um die Funkverbindung flächendeckend herzustellen. Es wäre möglich gewesen, zumindest einmal zu prüfen, was der GAN-Standard 2 gekostet hätte.

Vielleicht gibt es noch einmal Bewegung bei der Installation des Netzes. Möglicherweise greift man nicht nur auf die DB Telematik zurück, weil man dann vielleicht doch andere Erreichbarkeiten hat. Darum haben wir das noch einmal mit angesprochen.

Ich habe mich auch deshalb noch einmal hier hingestellt, weil erst jetzt der Finanzminister in Vertretung des Herrn Innenministers seine Rede gehalten bzw. zu Protokoll gegeben hat. Erst danach konnte ich auf eine Pressemitteilung des Innenministers zurückgreifen, die mit dem Vermerk „Sperrfrist Redebeginn“ versehen war. Darin ist noch einmal etwas verankert, was ich schon befürchtet hatte.

Ich hatte nämlich befürchtet, dass es bereits ein Verwaltungsabkommen gibt, das paraphiert und damit vorläufig festgelegt ist, das aber dem Landtag nicht zur Kenntnis gegeben wurde. Ich glaube, dass wir in die Landtagsinformationsvereinbarung auch dieses Verwaltungsabkommen einbeziehen wollten, sodass man das Parlament zumindest über dessen Inhalt hätte informieren können. Man sollte noch einmal darüber nachdenken, ob das nicht hätte geschehen müssen.

Der letzte Punkt. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich auf eine intensive Beratung in beiden Ausschüssen, wo wir Gelegenheit haben, diesem Thema sehr nahe zu kommen und einen vernünftigen Ausgleich zwischen den Interessen der Innenpolitiker, die natürlich für die innere Sicherheit immer möglichst viel Geld ausgeben wollen, und dem Ziel zu finden, die Haushaltskonsolidierung voranzubringen und nur die Mittel in Anspruch zu nehmen, die tatsächlich gebraucht werden, um die innere Sicherheit in Sachsen-Anhalt zu gewährleisten. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kosmehl. - Wir kommen zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/334. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen worden. Damit können wir den Tagesordnungspunkt 17 verlassen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 18:

Beratung

Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland

Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 5/335

Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drs. 5/365

Herr Kosmehl, Sie hätten gleich stehen bleiben können. Aber das tut man ja nicht. Einbringer ist Herr Kosmehl für die FDP-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bemühe mich, mich kurz zu fassen. Das Wesentliche an diesem Antrag ist, glaube ich, dass die Koalitionsfraktionen dem Inhalt des Antrages wohlgesonnen sind, ihn mittragen werden. Bis auf wenige Formulierungen - das werden Sie uns nachsehen - gibt es einen inhaltsgleichen Antrag. Es ist klar, dass die Opposition die Landesregierung auffordert und die Koalitionsfraktionen natürlich die Landesregierung nur bitten zu berichten. Am Ende sind wir alle darauf gespannt, dass es einen Bericht gibt.

Deshalb kann ich für uns sagen, dass wir dem Änderungsantrag zustimmen oder, sofern es möglich ist, Frau Präsidentin, ihn übernehmen würden. Wir können mit diesem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen sehr wohl leben.

Der Inhalt, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist einfach nur: Es geht um alles im Bereich des Glücksspielwesens. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das sich eigentlich nur auf einen kleinen Bereich bezogen hat, nämlich auf die Frage des Sportwettenmonopols, haben die Ministerpräsidenten der Länder auf das gesamte Glücksspielwesen übertragen. Damit fangen unsere Probleme an.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin heute immer noch der Auffassung, dass es nicht notwendig war, die Lotterien in einen Staatsvertrag über die Monopolsicherung hineinzuzwängen. Ich glaube, mit einer Regelung zum Sportwettenmonopol wäre man besser gefahren, zumal sich in der Diskussion schon einige Probleme gezeigt haben. Ich denke beispielsweise an die Zukunft der ARD-Fernsehlotterie der Aktion Mensch.

(Herr Tullner, CDU: Oh ja!)

Das hat man ja in der neuen Fassung des Staatsvertrages umgangen, indem man sie plötzlich privilegiert hat.

Aber, meine Damen und Herren, die erste Intention war: Wir wollen Lotto gleichsetzen mit Sportwetten, gleiches Suchtpotenzial unterstellen - was nicht so ist -, beide Bereiche komplett aus dem Fernsehen und aus dem Rundfunk verdrängen. Das hätte diesen Bereichen, denen wir

uns, glaube ich, alle verpflichtet fühlen, einen hohen Schaden zugefügt.

(Beifall bei der FDP - Zustimmung von Herrn Tull- ner, CDU)

Ich bin schon einmal sehr froh, dass es zumindest in diesem Punkt Änderungsbedarf gab, den die Ministerpräsidenten gesehen haben.

Ich bin gespannt, wie der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein sich in den nächsten Wochen positionieren wird. In Schleswig-Holstein gibt es eine intensive Debatte, in der gesagt wurde, wir wollen diesen Staatsvertrag nicht, weil wir nicht daran glauben, dass dieser Staatsvertrag verfassungsrechtlich zulässig ist, europarechtlich zulässig ist. Das sind sehr, sehr spannende Fragen, die, glaube ich, Herr Rothe, im Innen- und im Rechtsausschuss, im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit

(Herr Tullner, CDU: Und Finanzen!)

und natürlich im Finanzausschuss diskutiert werden müssen, weil man nur dann eine Lösung hinbekommt, wenn man alle diese Fragen verfassungsrechtlicher Natur beachtet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, die Fachpolitiker haben das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in den letzten Monaten sehr intensiv studiert und zu analysieren versucht. Viele haben Schlüsse daraus gezogen. Ich bedauere zutiefst, dass - zumindest was die Sportwettenanbieter angeht - sehr unterschiedliche Konsequenzen gezogen wurden.

Wenn Oddset, die staatliche Sportwette, bei der FußballWM darauf verzichtet hat, Werbung zu machen, Bandenwerbung, die man teuer eingekauft und bezahlt hat, nicht in Anspruch genommen und die Flächen stattdessen - das ist wieder ein guter Grund - den SOS-Kinderdörfern zur Verfügung gestellt hat, aber private Anbieter wie etwa „Bet and Win“ und „starbet“ die ganze FußballWM dazu genutzt haben, im Fernsehen und überall zu werben, dann ist genau das nicht der Ausfluss aus dem Urteil. Es hat klar gesagt: Spielsucht bekämpfen heißt auf aggressive Werbung verzichten.

Das bedeutet, dass sich auch die privaten Sportwettenanbieter an das zu halten haben, was die staatlichen für sich in Anspruch genommen haben. Ich bedauere zutiefst, dass wir in dieser Hinsicht keinen Gleichklang hinbekommen haben. Insofern unterstütze ich natürlich auch Initiativen, dass man versucht, bei der Ausgestaltung des Sportwettenmarktes gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.

Wir werden am Ende - Frau Fischer, Sie schauen optimistisch - sicherlich auch in den Ausschussberatungen, aber, ich denke, auf jeden Fall in den nächsten Jahren nach dem Staatsvertrag - denn ich glaube, dass er kommen wird - darüber diskutieren müssen, wie wir mit Sportwetten weiter umgehen, wie wir den Markt regulieren wollen, ob wir ihn freigeben wollen, ob wir ihn lizenzieren wollen oder ob wir tatsächlich langfristig, nicht nur während der vier Jahre, die im Staatsvertrag stehen, ein Sportwettenmonopol für die staatlichen Lottogesellschaften behalten wollen.

Das werden spannende Diskussionen werden. Ich gebe ganz offen zu, auch in der FDP ist die Meinungsbildung zu der Frage noch nicht abgeschlossen, ob wir mit der Lizenz tatsächlich besser hinkommen. Denn - das will

ich zum Abschluss noch einmal sehr deutlich machen; viele Kollegen sind ja auch über die Jahre im Lotto-TotoBeirat dabei gewesen - Lotto-Toto und auch die Sportwette von Lotto, Oddset, machen viel Gutes in unserem Land, helfen viel dort, wo wir aus anderen Gründen als Land und als Gemeinden nicht mehr helfen können. Weil zu dieser Finanzierung Lottoeinnahmen herangezogen werden, ist es wichtig, dass wir eine Lösung finden, die diesen Aspekt sehr wohl beinhaltet, die aber natürlich auch verfassungsrechtlich dauerhaft Bestand haben muss.

Deshalb möchten wir gern mit der Landesregierung vor der Unterzeichnung des Staatsvertrages in die Diskussion, zumindest in den Informationsaustausch eintreten. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP)

Danke sehr, Herr Kosmehl. - Für die Landesregierung hat Herr Finanzminister Bullerjahn in Vertretung des Innenministers um das Wort gebeten. Sie sind heute wirklich der „Arbeiter“ in der Landesregierung.

Danke, Frau Präsidentin. Mit dem „gebeten“ ist das heute so eine Sache; ich wurde geschickt. Aber ich nehme die Gelegenheit natürlich gern wahr.

Ich bin Ihnen dankbar, Herr Kosmehl, dass Sie das zum Schluss noch gesagt haben. Es ist ja nicht nur eine Debatte zwischen Innen- und Finanzpolitikern oder wem auch immer über die Frage der Suchtbekämpfung. Es ist auch die Frage: Was macht denn eine staatliche Lotterie an guten Dingen, die andere so nicht machen würden? Das muss man auch sagen. Ich kenne viele, die anrufen, ob sie ein solches Projekt kriegen können, aber öffentlich anders argumentieren.

Mehr will ich aber gar nicht sagen; ich bin Finanzminister. Ich lese jetzt das vor, was der Herr Innenminister hier vorgetragen hätte, bevor die Innenpolitiker in die Diskussion eingreifen.

Meine Damen und Herren! Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 28. März 2006 zu dem in Bayern bestehenden staatlichen Sportwettenmonopol festgestellt, dass ein derartiges Monopol mit dem Grundgesetz nur dann vereinbar ist, wenn es konsequent an dem Ziel der Bekämpfung von Suchtgefahren ausgerichtet ist.

Diese Anforderungen betreffen nicht nur den Freistaat Bayern und auch nicht nur die Sportwetten. Die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze gelten auch für weitere in einem Monopol veranstaltete Glücksspiele. Ich denke, darüber ist derzeit viel zu lesen.