Protocol of the Session on November 16, 2006

Ich bitte nun Frau Dr. Klein, als Berichterstatterin des Ausschusses für Finanzen das Wort zu nehmen. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat den Entwurf eines Gesetzes über das Sondervermögen Pensionsfonds für die Versorgung und Beihilfen der Versorgungsempfänger des Landes Sachsen-Anhalt - Pensionsfondsgesetz - in der Drs. 5/322 in der 8. Sitzung am 19. Oktober 2006 in den Ausschuss für Finanzen zur Beratung überwiesen. Einen mitberatenden Ausschuss bestimmte der Landtag nicht.

Der Finanzausschuss beriet in der 11. Sitzung am 3. November 2006 über den Gesetzentwurf in seiner ursprünglichen Fassung. Änderungsanträge der Fraktionen lagen nicht vor.

Aufgrund der Tatsache, dass keine Stellungnahmen vom DGB und vom DBB zum vorliegenden Gesetzentwurf eingeholt worden waren, beantragte die Linkspartei.PDS in der Diskussion, die Behandlung des Gesetzentwurfs zu verschieben und eine Anhörung durchzuführen. Dieser Antrag wurde von der FDP als Kompromissvorschlag in der Weise geändert, dass auf die Anhörung verzichtet werden sollte, stattdessen schriftliche Stellungnahmen eingeholt werden sollten und die abschließende Debatte am 8. November 2006 hätte durchgeführt werden sollen. Der Ausschuss lehnte den Antrag bei 4 : 7 : 0 Stimmen ab.

In der Diskussion wurde sowohl vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst als auch vom Landesrechnungshof auf die Notwendigkeit von über das Redaktionelle hinausgehenden Änderungen hingewiesen. Im ursprünglichen Gesetzentwurf war in § 1 - Geltungsbereich - der Bezug zum bereits vorhandenen Versorgungsrücklagegesetz und damit zum Kreis derer, die künftig unter die Bedingungen eines Pensionsfondsgesetzes fallen müssten, nicht vorhanden. Damit wären ganze Bereiche, in denen künftig Beamte berufen werden können, ohne dass sie zur Kernverwaltung gehören, also insbesondere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen mit der Dienstherrenfähigkeit, vom Pensionsfondsgesetz nicht betroffen gewesen. Eine entsprechende Änderung wurde im Ausschuss vorgenommen. Diese Änderung zog in § 3 und in § 5 Abs. 3 Nr. 1 Folgeänderungen nach sich.

Darüber hinaus gab es noch einige Formulierungsvorschläge des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes rechtsförmlicher Natur, die von den Koalitionsfraktionen übernommen worden sind. Der so geänderte Gesetzentwurf wurde mit 7 : 0 : 5 Stimmen angenommen.

In Vorbereitung der heutigen Berichterstattung wurde ich vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst darauf aufmerksam gemacht, dass in der vorliegenden Beschlussempfehlung in § 5 Abs. 3 Nr. 1 noch einmal eine Korrektur vorgenommen werden muss. Es muss in § 5 Abs. 3 Nr. 1 heißen: „Abführungen der unselbständigen Landesbetriebe und der Dienstherren im Sinne des § 1 des Versorgungsrücklagegesetzes.“ Hier hat es einfach eine Unterlassung gegeben.

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen liegt Ihnen vor. Die Änderung müsste redaktionell eingefügt werden. Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt Ihnen, den Entwurf der Landesregierung für ein Pensionsfondsgesetz, in geänderter Fassung in Drs. 5/322 vorliegend, anzunehmen. - Danke schön.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Vielen Dank, Frau Dr. Klein. - Zunächst hat Herr Minister Bullerjahn um das Wort gebeten. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Keine Angst, in den nächsten Tagesordnungspunkt greifen meine Kolleginnen und Kollegen mit ein. Ich will zum Pensionsfondsgesetz nichts wiederholen, was Sie nicht schon wüssten, sondern auf das eingehen, was sich im Ausschuss ergeben hat.

Zu Beginn aber erst einmal mein Dank an alle, die sich in diesem Hause - ein Dank vor allen Dingen an den Ausschuss und an den Rechnungshof - intensiv mit dem Problem der Entwicklung der Versorgungsansprüche im Land Sachsen-Anhalt auseinander gesetzt haben. Ich will den Dank auch auf den GBD ausweiten, der das bis zum Schluss begleitet. Aber ich denke, es ist besser, jetzt etwas zu ändern, als hinterher Fragen aufzuwerfen, weil dann neben der Frage, wie viel Geld wir haben, die Frage steht, wen das betrifft.

Als Ergebnis einer konstruktiven Diskussion liegen nunmehr die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen, der Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und SPD sowie der Entschließungsantrag aller Fraktionen im Hohen Haus vor.

In der bisherigen Diskussion konnte Übereinstimmung zu folgenden Erkenntnissen festgestellt werden.

Erstens. Die sich aufbauenden Versorgungsansprüche stellen für die zukünftigen Landesregierungen ein Haushaltsrisiko dar. Keiner kann heute vorhersehen, wie groß es sein wird. Aber ich denke, wir sind uns darüber einig, dass das Risiko zunimmt. Bei insgesamt sinkenden Einnahmen des Landes in den nächsten Jahren wachsen die Versorgungsansprüche kontinuierlich auf, also laufen der Entwicklung bei den Einnahmen entgegen.

Zweitens. Zukünftige Versorgungsausgaben sind ein wesentlicher Teil der gesamten Personalkosten der Beamten, Richter und Beschäftigten, denen eine Anwartschaft auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen gewährleistet wird. Wer das in der Praxis einmal sehen will, der muss sich nur die westdeutschen Landeshaushalte anschauen. Dort haben diese Pensionsansprüche schon zu erheblichen Ausgabenaufwüchsen geführt. Deshalb sollten wir eine ganz ehrliche und offene Debatte darüber führen, ob es nicht die politische Verantwortung und haushaltswirtschaftliche Vernunft gebietet, die Versorgung nachhaltig und generationengerecht auf eine sichere Grundlage zu stellen. Darum ging es mir von Anfang an bei dieser Debatte.

Dies bedeutet erstens, dass die benötigten Versorgungsausgaben nicht mehr nach dem Zeitraum erwirtschaftet werden, in dem die Dienstleistungen, welche die Versorgungsansprüche begründen, erbracht worden sind.

Zweitens müssen die entstehenden Versorgungsansprüche durch den Landeshaushalt jährlich beglichen wer

den, sodass die Mittel zum Zeitpunkt der jeweiligen Fälligkeit der Versorgungsansprüche in vollem Umfang zur Verfügung stehen. Üblicherweise werden solche Mittel für Sondervermögen auch zum Zwecke der Renditeerwirtschaftung verwaltet. Ich habe das beim vorherigen Tagesordnungspunkt erklärt.

Im Moment geht es darum, dass wir das für die Beamtinnen und Beamten ab dem Jahr 2007 nach einem versicherungsmathematischen Modell ansparen und dass wir darüber hinaus eine Grundlagenfinanzierung in Höhe von 20 Millionen € machen, um den Fonds in der Weise aufwachsen zu lassen, dass wir den Zeitpunkt der Inanspruchnahme für die einzelnen Beschäftigten immer mehr nach vorn verlegen können. Das ist der Hintergrund.

Drittens wollen wir durch die Verwendung von übrig bleibenden AÜG-Mitteln, also Mittel für die Sonder- und Zusatzrenten, sowie zusätzliche Zahlungen - wie es die Sachsen im Moment machen - jederzeit in der Lage sein, den Fonds schneller zu speisen, als es sich vielleicht im Moment andeutet.

Mit diesem System können alle neu entstandenen Ansprüche gesichert werden. Ich habe es eben erwähnt. Aber was soll mit den in nicht unerheblichem Umfang bestehenden Ansprüchen werden? - Meines Erachtens müssen - das ist das, was ich eben angesprochen habe - zusätzliche Haushaltsmittel immer wieder auf ihre Verwendung auch zum Zwecke des Ansparens im Bereich des Pensionsfonds hin abgeklopft werden.

Ich möchte noch einmal ganz kurz auf einige wesentliche Inhalte der bisherigen Diskussion eingehen. Zur Finanzierung der Zuführungen an das Sondervermögen aus dem Haushalt. Die mittelfristige Finanzplanung bis zum Jahr 2020 hat die Entwicklung aufgezeigt. Das Ziel, die Nettokreditaufnahme spätestens bis zum Jahr 2010 auf null zurückzuführen, steht. Das wird auch gelingen. Damit sind die Rahmenbedingungen für die Zuführung an das Sondervermögen Pensionsfonds haushaltswirtschaftlich darstellbar und klar bestimmt. Also wird sich nicht die Frage stellen, ob das in den nächsten Jahren überhaupt umzusetzen ist.

Zusätzliche Einschränkungen würden dem Ziel, eine möglichst hohe Pensionsrücklage zum Ausgleich der neu entstandenen und der bereits bestehenden Ansprüche zu erwirtschaften, zuwiderlaufen. Ich beziehe mich hierbei auf Überlegungen, dass nur bestimmte Hauptgruppen für die Finanzierung herangezogen werden könnten, oder auf die Diskussion im Ausschuss, das über Einsparungen zu generieren. Das ist eine akademische Debatte, solange ich neue Schulden aufnehme. Danach wird es interessant.

Da sich die Verwaltung des Sondervermögens nach den Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung zu richten hat, ist das Budgetrecht in vollem Umfang gewahrt. Ich stehe auch der Beteiligung des Parlaments bzw. des Ausschusses für Finanzen hinsichtlich Fragen von grundsätzlicher Bedeutung, die den Vollzug des Gesetzes betreffen, offen gegenüber. Ich habe erklärt, in welchen Bereichen ich mir das vorstellen kann. Ich glaube, es liegt auf der Hand, dass das nicht dazu führt, dass die Anlagestrategien im Finanzausschuss gemacht werden. Ich glaube, dem will sich auch keiner stellen.

Meines Erachtens kann es aber nicht sein, dass Sonderzuführungen bzw. vorgezogene Zuführungen an das Sondervermögen aufgrund vorgegebener Restriktionen

- das bezieht sich jetzt auf die Hauptgruppen 4 und 5 - unmöglich werden.

Frau Dr. Hüskens, Sie haben vorhin davon gesprochen, dass ich Glück habe. Ich spreche das auch immer wieder selbst an. Ein Satz sei mir gestattet: Es kommt darauf an, was man mit dem Glück macht. Es gibt Leute, die würden bei einem Lottogewinn von 1 Million € todunglücklich, weil sie das Geld relativ schnell verballert haben. Andere haben etwas daraus gemacht.

Deswegen sage ich, es ist den Schweiß des Edlen wert, sich über die Nutzung der zusätzlichen Einnahmen Gedanken zu machen. Ich denke, für uns alle ist dieser Pensionsfonds, der sehr schnell in das Parlament eingebracht wurde und über den dankenswerterweise auch im Finanzausschuss sehr schnell diskutiert und beschlossen worden ist, ein solches Glück, das man dann vernünftig nutzt, damit spätere Generationen sagen können: Bloß gut, dass die damals daran gedacht haben.

(Beifall bei der SPD)

Es ist mein Anliegen, Mehreinnahmen und Minderausgaben auch für vorfristige Zuführungen oder Sonderzuführungen an das Sondervermögen zu verwenden. Auch da habe ich absolute Offenheit gewählt.

Ich will in den nächsten Jahren versuchen - die Prioritäten habe ich erklärt -, das Geld in den jeweiligen Jahresscheiben so einzusetzen, dass es gleichzeitig möglich ist, die Neuverschuldung spätestens bis zum Jahr 2010 auf null zu bekommen und den Talsperrenkredit so schnell wie möglich zu tilgen, sodass wir dann durch die Anlagemöglichkeiten sogar mehr Zinsen erhalten und in der Gesamtbetrachtung nicht mehr die volle Summe gegenfinanzieren müssen, also die Tilgung plus 3 %. Auf diese Weise wollen wir sicherstellen, dass der Pensionsfonds in jedem Jahr finanziert werden kann. Deswegen habe ich gesagt, es wäre gut, wenn das Finanzministerium im Vollzug die Möglichkeit hätte, das durch Flexibilität hinzubekommen, wobei wir alles im Ausschuss erzählen werden. Soll- und Habenzinsen haben uns ja umgetrieben. Ich bin mir sicher, diese Debatte wird mich nicht verlassen.

Ich habe vorhin, weil ich es kurz halten wollte, vergessen, darauf hinzuweisen, dass wir in der Ergänzungsvorlage zum Haushaltsplanentwurf 2007 noch etwas auf die Zinsen draufgelegt haben. Diese Diskussion wird sich im Lichte eines ansteigenden Basiszinses irgendwann einmal wieder auftun, wenn wir irgendwelche Zinsentwicklungen haben, bei denen ich diese Debatte überhaupt nicht mehr führen werde, weil klar ist, wohin die Entwicklung geht. Im Moment ist das eben so.

Ich bin immer wieder gefragt worden, ob das vernünftig ist. Fest steht: Niemand zweifelt daran, dass es richtig ist, für Arbeitnehmer die Rentenbeiträge monatlich an die Rentenkasse abzuführen, egal ob das Unternehmen kreditbelastet ist. Es ist kaufmännisch geboten, entstehenden Ansprüchen nachzukommen, unabhängig von der jeweiligen Finanzierungsquelle.

Ein guter Kaufmann kalkuliert genau, wie und wann er seine Verbindlichkeiten bedient. Dieser Grundsatz muss auch für die Landesregierung gelten. Ich habe einmal im Ausschuss erklärt, was passieren könnte, wenn wir jetzt nicht vorsorgen, die Neuverschuldung auf null zurückführen und in acht, neun Jahren, wenn die Einnahmen gesunken sind, wieder anfangen müssen, neue Schulden aufzunehmen, weil wir die Pensionslast nicht mehr

aus den laufenden Haushaltsansätzen heraus finanzieren können. Das würde dann wahrscheinlich niemand mehr gut und vernünftig finden. Dann kommen Sie auf eine ganz andere Diskussion über Zinsen und Zinshöhen.

Bei der Speisung des Pensionsfonds muss man berücksichtigen, dass die Zinskosten des Landes mit seinem guten Rating und seiner erfolgreichen Einführung auf den Kapitalmärkten so niedrig sind, dass sie durch die Nettoerträge aus der Anlage des Pensionsfonds mehr als ausgeglichen werden.

Ich weiß, jedem Privatmann treibt das den Schweiß auf die Stirn. Es ist aber trotzdem nicht zu übertragen. Das heißt, dass auf Landesebene Habenzinsen sehr wohl höher sein können als Sollzinsen.

Kritisch anmerken muss ich jedoch, dass das zum heutigen Zeitpunkt niemand, ob Banker, Kaufmann oder Minister der Finanzen - Herr Harms hat mich danach immer zu Recht gefragt -, verlässlich sagen kann. Es wird sich auch niemand auf diese Diskussion einlassen, das für die nächsten zehn Jahre voraussehen zu können. Deshalb können auch die Nachfragen - ich sagte es - nicht konkret beantwortet werden.

Wichtig ist, dass die Mittel aus dem Pensionsfonds breit gestreut werden, um das Ausfallrisiko zu verringern und die Möglichkeit der Mitnahme von Gewinnen zu vergrößern. Dies wird in den Anlagerichtlinien festgehalten. Dabei werden die Anlagerichtlinien so ausgerichtet, dass langfristig das Ziel maximaler Erträge bei minimalem Risiko mit hoher Wahrscheinlichkeit erreicht wird. Das bedeutet nicht gleichhohe Erträge in jedem Jahr, aber auskömmliche Erträge über die Laufzeit bei mittel- und langfristiger Betrachtung.

Meine Damen und Herren! Hierdurch wird sichergestellt, dass die Einrichtung des Pensionsfonds wirtschaftlich ist und auch eine Zuführung an das Sondervermögen bei einem noch kreditfinanzierten Landeshaushalt sinnvoll ist.

Abschließend ein letzter Satz. Das System der Bildung von Versorgungsrücklagen hat sich bundesweit im kommunalen Bereich als System einer kapitalgedeckten Finanzierung bewährt. Warum soll das nicht auch bei einem Land möglich sein? - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister Bullerjahn. - Nun hören wir die Beiträge der Fraktionen. Es beginnt die FDP-Fraktion. Ich erteile jetzt Frau Dr. Hüskens das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Klein in ihrer Berichterstattung und Minister Bullerjahn in seinem Statement haben alles Wesentliche gesagt.

Aus der Sicht der FDP ist eigentlich nur zu ergänzen - das habe ich bei der Einbringung bereits formuliert -, dass ein derartiger Fonds bei unserer Haushaltslage volkswirtschaftlich Unfug ist. Aber auch ich sehe ein, dass er politökonomisch oder menschlich vernünftig ist. Denn ich glaube nicht, dass sich irgendeiner hier im Hause zutraut sicherzustellen, dass wir in 15, 20 Jahren tatsächlich die Pensionslasten aus dem laufenden Haushalt zahlen können, die wir bis dahin angehäuft haben.

Deshalb hat die FDP die Ausschussberatungen konstruktiv begleitet mit dem Ziel, den Bereich stark einzuengen, in dem wir Gefahr laufen würden, dass wir den Fonds aus den Mitteln einer Neuverschuldung speisen müssen. Ich glaube, das hat uns auch insgesamt im Ausschuss umgetrieben - Finanzer sind so. Daher haben wir versucht, möglichst nur solche Mittel dem Fonds zuzuführen, die tatsächlich im Haushaltsvollzug oder in Relation zu anderen Haushaltsplänen übrig sind. Dadurch soll sichergestellt werden, dass wir jetzt zwar ordentliche Zuführungen machen, aber die Haushaltsverschuldung nicht weiter steigern, um so den volkswirtschaftlichen Unfug, den wir hier ein bisschen machen, nicht noch stärker werden zu lassen.

Ich teile die Auffassung von Herrn Bullerjahn, dass die Beratung handwerklich ein bisschen holprig war und dass es besser ist, mit einem entsprechenden Änderungsantrag, der heute noch in das Plenum eingebracht worden ist, dafür Sorge zu tragen, dass das ganze Werk stimmt. Wir haben mit dem Entschließungsantrag aller Fraktionen eine runde Sache daraus gemacht.

Ich hoffe, dass der Pensionsfonds möglichst viele Legislaturperioden übersteht und dass der aufwachsende Staatsschatz nicht zukünftige Regierungen dazu verleitet, das Geld für andere wichtige Aufgaben auszugeben.

Ich hoffe, dass wir mit dem Gesetz heute dafür Vorsorge treffen und dass zukünftige Generationen von Parlamentariern sich zumindest in diesem Punkt gelassen zurücklehnen können und sagen können: Okay, für die Beamtenpensionen ist ordnungsgemäß Vorsorge getroffen worden; sie belasten die laufenden Haushalte nicht. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der FDP - Zustimmung von Herrn Tull- ner, CDU)