Ich denke, dass wir mit diesem Angebot in den Kindertagesstätten auch einen Bildungsauftrag erfüllen. Dieses Angebot können wir durchaus vorzeigen. Wir brauchen kein neues Gesetz, auch nicht von der PDS.
Sicherlich wird es im Landtag eine Mehrheit geben - ich habe es schon gesehen -, die für eine Ausschussüberweisung stimmen wird. Wir werden uns im Ausschuss sicherlich ausgiebig über das Für und Wider Ihrer erneuten Vorschläge unterhalten können.
Aber wir als CDU-Fraktion - das kann ich jetzt schon sagen - werden konsequent bei unserer Linie bleiben. Diese Linie heißt für uns nun einmal Ablehnung. Wir stehen zu dem geltenden Recht. Deshalb werden wir einer Überweisung in den Ausschuss nicht zustimmen.
Wenn wir weiter an der Haushaltskonsolidierung in Sachsen-Anhalt arbeiten wollen, dann kommen wir auch nicht umhin, in den nächsten Jahren unangenehme Entscheidungen zu treffen. Wir brauchen die Konsolidierung. Die brauchen wir alle, für unsere Kinder. Das ist wichtig; denn wir brauchen auch Spielräume in den nächsten Jahren. Diese Spielräume kriegen wir nur hin, wenn wir uns dieser Aufgabe stellen. Da hat der Finanzminister gut vorgelegt - noch ein kleines Lob an Sie. Es kann ja sein, dass ich auch noch einmal ein paar Sachen habe als Sozialpolitiker. Deshalb wollen wir es uns heute mit dem Finanzminister nicht verscherzen.
Unsere Sozialpolitiker der CDU und der SPD haben sich in den Haushaltsberatungen Mühe gegeben. Auch dabei brauchen wir uns nicht zu verstecken, liebe Kollegin Grimm-Benne. Ich denke, wir können darauf stolz sein, wenn wir durch den Landtag schreiten.
Ich möchte noch ein Wort über das letzte Kindergartenjahr verlieren. Es wäre natürlich wünschenswert, wenn wir das letzte Kindergartenjahr kostenfrei stellen könnten. Dieses Ziel haben wir auch noch nicht über Bord geworfen.
Die PDS engagiert sich dafür nicht, weil sie meint, für die 40 % der Eltern, die sie als Zielgruppe ausgemacht hat, wäre es keine Besonderheit, wenn wir dieses kostenfreie Jahr letztlich schaffen würden; denn der Landkreis, das Sozialamt bezahlt ja am Ende die Kindergartenbeiträge. Aber die 60 % der Eltern, die für kleine und mittlere Einkommen arbeiten gehen, würden sich freuen, denke ich, wenn sie an dieser Linie einmal entlastet werden würden, meine sehr verehrten Damen und Herren.
meine Rede auch. Ich weiß, dass die PDS immer ihre Probleme hat. Sie freuen sich schon immer, wenn ich hier an das Pult gehe,
Herr Kurze, Sie haben mich doch überrascht; denn Sie haben eben nicht so begonnen, wie Sie sonst begonnen haben. Sie haben gesagt: Wir haben ein gutes Gesetz. Ihren Satz, den Sie sonst hier immer äußern, hat diesmal Frau Dr. Kuppe durch Frau Professor Kolb sagen lassen: Wir haben das beste Gesetz. - Ja, das stimmt: Unter den Blinden ist der Einäugige der König, aber mit zwei Augen kann man eben doch besser sehen.
Ich möchte aber noch auf ein paar Dinge eingehen, die heute hier gesagt wurden. Ich bedauere, dass Frau Kolb uns hier erneut unterstellt hat, dass wir bei den Erwerbslosen zugleich davon ausgingen, dass sie bildungsfern seien. Ich habe im Übrigen auch bedauert, dass weder die Ministerin noch die Staatssekretärin in der Anhörung zur Kinderarmut dabei gewesen sind. Sie hätten sich das noch einmal genau erklären lassen können.
Wenn hier die Einzelhilfen zur Sprache kommen, die gewährt werden können - das ist richtig. Das Kinderförderungsgesetz ermöglicht das. Tatsache ist jedoch - das hat Frau Dr. Kuppe auch gesagt -, dass vielleicht 50 % der Landkreise dieser Regelung nachkommen. Die anderen sagen, das sei nicht möglich, weil das Geld nicht da sei.
Das ist die Realität. Dafür müssen wir Lösungen finden. Im Übrigen, gerade bei diesem Punkt wird sich das durch die Kreisgebietsreform noch einmal verschärfen, wenn nämlich Kreise zusammengehen, von denen sich einige dafür entscheiden, diese Hilfe zu gewähren, und andere das eben nicht tun.
Zur Bildungsoffensive und zu der Tatsache, dass die Einrichtungen auf einem guten Weg sind. Ich sehe es sehr wohl so, dass in den Einrichtungen ein sehr großes Engagement vorhanden ist, dass die Erzieherinnen eine ganze Menge wollen. Was mich aber immer wieder wundert, ist, dass den Erzieherinnen die Vor- und Nachbereitungszeit nicht gewährt werden soll, wobei das doch bei Lehrerinnen als absolute Normalität angesehen wird.
Das bedauere ich sehr, und ich hoffe, dass wir im Ausschuss noch zu einem Umdenken kommen, um - wir haben von den 3,1 Millionen € gesprochen, die in den Maßregelvollzug geflossen sind - dieses Geld genau dafür zu verwenden. Im Ausschuss können wir uns sicherlich auch noch einmal darüber verständigen, wie wir zu unseren 4,4 Millionen € gekommen sind und das Sozialministerium zu den 12 Millionen €, wenn ich das so richtig mitbekommen habe.
Zu den Rand- und Nachtzeiten noch ein letztes Wort. Es ist jetzt ein halbe, Dreiviertelstunde her - nein, es ist schon länger her -, dass wir über das Ladenöffnungsgesetz gesprochen haben. Von den katholischen Arbeitnehmern weiß ich, dass ungefähr 70 % derjenigen, die im Einzelhandel tätig sind, Frauen sind. Nun sind das sicherlich nicht alles alleinerziehende Mütter mit Kindern, die im Kindergartenalter sind, aber es sind eben auch ausreichend viele von diesen dabei.
Die Frage stellt sich für mich schon, was wir mit den Kindern am Wochenende machen wollen. Wo stecken wir die hin? - Legen wir die unter den Ladentisch, um es
Im Übrigen - darin pflichte ich Frau Bull bei - ist nicht nur Halle ein Beispiel dafür, dass diese Wege gegangen werden; vielmehr gibt es auch in Magdeburg Einrichtungen, die diese Modellprojekte mit Rand- und Nachtzeiten, mit Wochenendzeiten machen. Das wird angenommen, weil der Bedarf nämlich da ist. Das heißt, wir haben keine utopischen Forderungen aufgestellt. Ich hoffe, wie gesagt, dass wir darüber noch im Ausschuss reden werden. In diesem Sinne: danke.
Danke sehr, Frau von Angern. - Damit ist die Debatte beendet. Wir treten in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/333 ein.
Wir stimmen zunächst über eine Überweisung des Gesetzentwurfs an sich ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die CDU-Fraktion und Teile der SPD-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die andere Hälfe der SPD-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf in den Ausschuss überwiesen worden, da ein Quorum von 24 Stimmen ausreicht.
Wir stimmen jetzt über die Ausschüsse ab, in denen der Gesetzentwurf behandelt werden soll. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Soziales zu überweisen. Ja, Frau von Angern?
Die Ausschüsse für Bildung und Wissenschaft und für Finanzen sollen den Gesetzentwurf mitberatend behandeln.
Wir stimmen jetzt einzeln über die Ausschüsse ab. Wer ist für die Überweisung an den Ausschuss für Soziales? - Das sind die Oppositionsfraktionen und Teile der SPDFraktion.
Wer ist für die Überweisung an den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft? - Das sind die Linkspartei.PDSFraktion und Herr Kosmehl.
Wer ist für die Überweisung an den Ausschuss für Inneres? - Das sind die Linkspartei.PDS-Fraktion und die FDP-Fraktion.
Damit ist der Gesetzentwurf ausschließlich an den Ausschuss für Soziales überwiesen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 9.
Unterstützung des Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung
Die erste Beratung fand in der 2. Sitzung des Landtags am 8. Juni 2006 statt. Der Berichterstatter ist Herr Stahlknecht. Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Der genannte Antrag ist zusammen mit dem Antrag der Fraktion der FDP in Drs. 5/41 und dem Änderungsantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS in Drs. 5/58 betreffend die Auswirkungen des geplanten Gleichbehandlungsgesetzes / Antidiskriminierungsgesetzes auf Sachsen-Anhalt in der zweiten Landtagssitzung am 8. Juni 2006 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verfassung und zur Mitberatung an den Ausschuss für Soziales sowie an den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit überwiesen worden.
Der Ausschuss für Recht und Verfassung hat sich in seiner 3. Sitzung am 5. Juli 2006 erstmals mit den oben genannten Anträgen befasst. Zunächst informierte die Landesregierung über den derzeitigen Stand des Gesetzgebungsverfahrens zu dem so genannten Gleichbehandlungsgesetz.
Die Nachfragen der Mitglieder des Ausschusses bezogen sich auf das Abstimmungsverhalten der Landesregierung und die Position Sachsen-Anhalts. Daneben interessierte die Ausschussmitglieder, ob seitens des Ministeriums mit einem Bericht über die Auswirkungen des Gleichbehandlungsgesetzes auf die Wirtschaft zu rechnen sei.
In Bezug auf die Neufassung der Beweislastregel wurde um Erläuterungen gebeten. Durch die Vertreter der einzelnen Fraktionen wurden die unterschiedlichen Positionen zu Einzelfragen, zum Beispiel zum Klagerecht von Antidiskriminierungsverbänden und zur Beweislastumkehr, dargestellt.
Im Ergebnis der Beratung kam der Ausschuss mit 9 : 3 : 0 Stimmen überein, den Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS in Drs. 5/37 neu abzulehnen. Eine entsprechende vorläufige Beschlussempfehlung wurde den mitberatenden Ausschüssen übergeben.