Nehmen Sie es als ein gutes Zeichen, dass die beiden Abgeordneten, die 1990 als die ersten jüngsten Abgeordneten diese Aufgabe übernommen haben, heute, im Jahre 2006, noch immer bzw. schon wieder Abgeordnete des Landtages sind. Sie sind zwei von nur noch elf Abgeordneten aus dieser Zeit, die jetzt noch mit von der Partie sind.
Meine Damen und Herren! Der Landeswahlleiter hat mit Datum vom 19. April 2006 amtlich mitgeteilt, dass er die Wahl von 97 Abgeordneten festgestellt habe. Ich weise der Vollständigkeit halber darauf hin, dass für die Prüfung der Gültigkeit der Wahl nach Artikel 44 der Landesverfassung nicht der Landeswahlleiter zuständig ist. Dies ist vielmehr eine Sache des Hohen Hauses selbst.
Die vom Landeswahlleiter als gewählt festgestellten Abgeordneten sind zu dieser Sitzung eingeladen worden. Ich bitte nun den Schriftführer an meiner rechten Seite, Herrn Sturm, die Namen der Abgeordneten des Landtages der fünften Wahlperiode in alphabetischer Reihenfolge aufzurufen.
Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, bitte ich, nach dem Aufruf Ihres Namens aufzustehen und mit „hier“ zu antworten. Da knapp ein Drittel der Mitglieder des Hauses dem Landtag erstmals angehören, soll der Namensaufruf gleichzeitig einem ersten gegenseitigen Kennenlernen dienen. - Herr Sturm, ich bitte Sie nun, mit dem Namensaufruf zu beginnen.
Frau von Angern Herr Bergmann Herr Bischoff Herr Bommersbach Herr Bönisch Herr Borgwardt Herr Born Herr Dr. Brachmann Frau Brakebusch Herr Brumme Frau Budde Frau Bull Herr Bullerjahn Herr Czeke Herr Daldrup Frau Dirlich Herr Dr. Eckert Herr Erben Herr Felke Frau Feußner Frau Fiedler Herr Dr. Fikentscher Frau Fischer Herr Franke Herr Gallert Herr Gebhardt Herr Geisthardt Frau Gorr Herr Graner Frau Grimm-Benne Herr Grünert Herr Gürth Herr Güssau Frau Hampel Herr Harms Herr Hartung Herr Hauser Herr Heft Herr Henke Herr Höhn Frau Hunger Frau Dr. Hüskens Frau Dr. Klein Herr Kley Frau Knöfler Herr Dr. Köck Herr Kolze Herr Kosmehl Herr Krause Frau Dr. Kuppe Herr Kurze
Herr Lange Herr Lüderitz Herr Madl Herr Mewes Herr Miesterfeldt Frau Mittendorf Herr Prof. Dr. Paqué Frau Dr. Paschke Frau Penndorf Herr Poser Herr Dr. Püchel Herr Radke Herr Reichert Frau Reinecke Frau Rente Frau Rogée Herr Rosmeisl Herr Rothe Herr Rotter Frau Rotzsch Herr Scharf Herr Schatz Herr Dr. Schellenberger Herr Scheurell Frau Schindler Frau Schmidt Herr Schröder Herr Schulz Herr Schwenke Frau Dr. Späthe Herr Stadelmann Herr Stahlknecht Herr Steinecke Herr Sturm Frau Take Herr Dr. Thiel Herr Thomas Frau Tiedge Herr Tögel Herr Tullner Herr Weigelt Frau Weiß Frau Wernicke Herr Wolpert Herr Zimmer
Ich danke Ihnen. - Ist von den Abgeordneten noch jemand im Saal, der nicht aufgerufen wurde? - Das ist offensichtlich nicht der Fall.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es sind 97 Abgeordnete in den Landtag von Sachsen-Anhalt der fünften Wahlperiode gewählt worden. Durch Namensaufruf wurde festgestellt, dass 96 Abgeordnete zur heutigen konstituierenden Sitzung des Landtages anwesend sind. Der Landtag ist damit beschlussfähig; denn deutlich mehr als Hälfte der Abgeordneten ist anwesend. Ich stelle hiermit ausdrücklich die Beschlussfähigkeit des Landtages fest.
Meine Damen und Herren! Im Landtag der fünften Wahlperiode haben sich die 97 Mitglieder des Landtages gemäß Artikel 47 Abs. 1 der Landesverfassung in Verbindung mit § 2 der Geschäftsordnung des Landtages zu vier Fraktionen zusammengeschlossen. Es haben sich die Fraktion der CDU mit 40 Mitgliedern, die Fraktion der Linkspartei.PDS mit 26 Mitgliedern, die Fraktion der SPD mit 24 Mitgliedern und die Fraktion der FDP mit sieben Mitgliedern konstituiert.
Auf Anregung des Präsidenten des Landtages der vierten Wahlperiode haben die Fraktionen eine Tagesordnung für die konstituierende Sitzung des Landtages der fünften Wahlperiode vereinbart. Diese liegt Ihnen vor. Änderungsanträge zur Tagesordnung liegen mir nicht vor. Ich stelle dennoch die Frage, ob der Wunsch besteht, diese Tagesordnung zu ändern oder zu ergänzen. - Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann stelle ich fest, dass die Tagesordnung so genehmigt ist und wir nach dieser Tagesordnung verfahren können. - Herzlichen Dank.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landtag der fünften Wahlperiode hat noch keine Geschäftsordnung. Es besteht im Hause Einvernehmen darüber, die Geschäftsordnung des Landtages der vierten Wahlperiode als Geschäftsordnung des neu gewählten Landtages in Kraft zu setzen. Als Beratungsgrundlage haben Sie die Landtagsdrucksache 5/1 auf Ihren Plätzen vorliegen. Nach einer Verständigung der Fraktionen entspricht der Entwurf wörtlich der Geschäftsordnung des Landtages der vierten Wahlperiode mit folgenden Ausnahmen: In der vorliegenden Fassung wurde zunächst im Abschnitt V auf die §§ 11 bis 13 sowie den § 17 verzichtet. Diese betreffen die Ausschüsse. Diese Regelungen sollen im zweiten Teil unserer heutigen Sitzung, also am Nachmittag, auf der Grundlage einer Empfehlung des Ältestenrates ergänzt und beschlossen werden.
In der heutigen 1. Sitzung haben wir auch einen Beschluss über die Allgemeine Genehmigung in Immunitätsangelegenheiten zu fassen, um den in Artikel 58 der Landesverfassung in Verbindung mit § 53 der Geschäftsordnung geforderten Regelungen zu entsprechen. Dazu liegt Ihnen die Drs. 5/2 vor. Diese Drucksache entspricht dem Beschluss des Landtages in der vierten Wahlperio
de. Als lediglich redaktionelle Änderungen sind die Bezeichnungen der Wahlperioden sowie eine zitierte Bestimmung des Strafgesetzbuches angepasst worden.
Das Immunitätsprivileg ist ein Recht des Landtags. Es stellt ein Verfahrenshindernis dar, das beinhaltet, dass ein Mitglied des Landtages ohne ausdrückliche Genehmigung des Hauses nicht strafrechtlich verfolgt werden darf. Mit dem in Drs. 5/2 vorgeschlagenen Beschluss erteilen wir eine Reihe genereller Genehmigungen und ermächtigen Organe des Landtages, für das Haus in Einzelfällen tätig zu werden.
Des Weiteren liegen Ihnen in der Drs. 5/3 die Verfahrensgrundsätze des Petitionsausschusses vor. Auch hierzu der Hinweis, dass eine redaktionelle Anpassung des Worteslautes der vierten Wahlperiode an die fünfte Wahlperiode erfolgte.
Mir ist signalisiert worden, dass zu den drei Vorlagen das Einvernehmen aller vier Fraktionen des Landtages vorliegt. Ich frage dennoch, ob hierzu jemand das Wort wünscht. - Das ist offensichtlich nicht der Fall.
Dann können wir zu der ersten Abstimmung des Landtages der neuen Wahlperiode kommen. Die Fraktionen haben sich verständigt, über diese drei Vorlagen en bloc abzustimmen. Bitte nutzen Sie für die Abstimmung die auf Ihren Plätzen liegenden Stimmkarten.
Wer den Anträgen in den Drs. 5/1, 5/2 und 5/3 zustimmen will, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind offensichtlich alle. Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Beides ist nicht der Fall. Somit sind die drei Vorlagen beschlossen worden.
Nach Artikel 49 Abs. 1 erster Teilsatz der Landesverfassung wählt der Landtag seine Präsidentin oder seinen Präsidenten. Das Vorschlagsrecht selbst regelt die Landesverfassung nicht. Aber die Geschäftsordnung des Landtages enthält in § 4 eine Bestimmung dazu. Nach § 4 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung steht der an Mitgliedern stärksten Fraktion das Recht zu, dem Hohen Haus einen Vorschlag für die Wahl zum Präsidenten des Landtages zu unterbreiten. Die stärkste Fraktion ist die der CDU. Sie hat in der Ihnen vorliegenden Drs. 5/4 den Abgeordneten Herrn Dieter Steinecke vorgeschlagen.
Ich darf dazu einige Vorbemerkungen machen. Diese Wahl ist eine Abstimmung im Sinne des Artikels 51 Abs. 1 der Landesverfassung in Verbindung mit § 4 Abs. 4 der Geschäftsordnung. Danach ist der Vorgeschlagene gewählt, wenn die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen für den Vorschlag festgestellt wird. Es ist im Vorfeld mit den Fraktionen Einvernehmen darüber hergestellt worden, die Wahl geheim, also mit Stimmzetteln, durchzuführen.
Ich darf Ihnen, verehrte Damen und Herren, das Abstimmungsverfahren erläutern. Zunächst zum Stimmzettel. Auf diesem steht der durch die Fraktion der CDU unterbreitete Wahlvorschlag. Sie haben die Möglichkeit, mit Ja oder Nein zu stimmen oder sich der Stimme zu ent
halten. Wenn allerdings ein Stimmzettel beschädigt oder in irgendeiner Weise verändert ist oder Zusätze enthält oder mehr als ein Kreuz darauf gemacht worden ist, dann ist dieser Stimmzettel ungültig.
Noch einige Bemerkungen zum Wahlverfahren selbst. Sie werden in alphabetischer Reihenfolge, wie eben schon geübt, aufgerufen. Sie erhalten am Präsidiumstisch einen Stimmzettel. Damit gehen Sie in die Wahlkabine, votieren dort; anschließend werfen Sie den einmal gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne. Verwenden Sie bitte den Stift, der in der Wahlkabine liegt.
Ich bitte um Ihr Einverständnis dazu, dass wir für den Wahlvorgang drei weitere Abgeordnete benötigen, die dafür Sorge tragen, dass das Wählerverzeichnis geführt und dass es an der Wahlkabine sowie an der Wahlurne korrekt zugeht.
Mir wurden aus den Fraktionen dafür folgende Abgeordnete benannt: die Abgeordnete Frau Hampel von der SPD-Fraktion, Abgeordneter Herr Rotter von der CDUFraktion und Abgeordneter Herr Kosmehl von der FDPFraktion. Erhebt sich gegen diese Vorschläge Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen worden. Die Abgeordnete Frau Hampel führt das Wählerverzeichnis. Der Abgeordnete Herr Rotter führt die Aufsicht an der Wahlkabine. Der Abgeordnete Herr Kosmehl nimmt bitte seinen Platz neben der Wahlurne ein.
Bevor nunmehr der Schriftführer Herr Lange mit dem Namensaufruf beginnt und Herr Sturm jeweils die Stimmzettel übergibt, noch eine Bemerkung: Ich bitte im Interesse eines reibungslosen Ablaufes der Wahlhandlung alle Abgeordneten, bis zum Aufruf ihres Namens auf dem Platz zu bleiben und nach der Abgabe der Stimme wieder Platz zu nehmen, damit die Übersicht gewahrt bleibt. Ich bedanke mich für Ihr Verständnis.
Herr Abgeordneter Kosmehl, überzeugen Sie sich bitte davon, dass die Wahlurne leer ist, und bestätigen Sie dies.
Danke schön. - Es wurde festgestellt, dass die Wahlurne leer ist. Ich bitte jetzt, mit dem Namensaufruf zu beginnen. Bitte, Herr Lange.
Der Namensaufruf ist beendet. Ich bitte nun die drei am Wahlverfahren beteiligten Mitglieder des Landtages, nacheinander abzustimmen: Frau Hampel, Herr Kosmehl und Herr Rotter. Anschließend wählt der Sitzungsvorstand, das heißt, die Herren Lange, Sturm und Fikentscher.
Meine Damen und Herren! Ich frage nun, ob noch ein Mitglied des Landtages im Saal ist, das nicht zur Wahl aufgerufen worden ist. - Das ist offensichtlich nicht der Fall. Damit schließe ich die Wahl und bitte die Damen und Herren Schriftführer und Wahlhelfer, die Auszählung der Stimmzettel vorzunehmen. Bis zur Bekanntgabe des
Wahlergebnisses unterbreche ich die Sitzung für etwa zehn Minuten. Bitte bleiben Sie im Plenarsaal, wenn möglich.
Meine Damen und Herren! Wir setzen die Sitzung fort. Ich bitte Sie, Ihre Plätze wieder einzunehmen. Ich gebe das Ergebnis der Wahl für das Amt des Präsidenten des Landtages bekannt. Laut der mir vorliegenden Wahlniederschrift wurden 95 Stimmen abgegeben. Davon gültige Stimmen: 95. Folglich gab es keine ungültigen Stimmen. Für den Wahlvorschlag stimmten 92 Abgeordnete.