Wenn ich so lese, Herr Sachse, dass die SPD den Umweltminister stellen möchte, dann möchten Sie bitte ganz besonders darauf achten; denn ein Zurück zur ungesicherten Ablagerung von Abfällen darf es im Interesse unserer Kinder und Enkel nicht geben.
Im Interesse der Marktteilnehmer sind solche Vorhaben gründlich zu prüfen - Marktteilnehmer, die sich rechtzeitig und angemessen auf die veränderte Situation vorbereitet haben.
Zum Letzten - auch das habe ich schon gesagt - ist gründlich zu prüfen, welche Lösungen wir finden, um finanzielle Risiken von der öffentlichen Hand abzuwenden. Wir haben so manches Problem schon im Petitionsausschuss beraten, weil beseitigt und nicht verwertet wurde. Letztlich darf nicht die öffentliche Hand die Lasten tragen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich votiere dafür, dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP zuzustimmen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Meine Damen und Herren! Wir treten jetzt in eine Debatte mit einer Redezeit von fünf Minuten je Fraktion ein. Die Debatte wird durch die FDP-Fraktion eröffnet. Es spricht zu uns die Abgeordnete Frau Dr. Hüskens. Bitte sehr, Frau Dr. Hüskens.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da die Ministerin alles gesagt hat, gebe ich die Rede mit Ihrer Erlaubnis zu Protokoll.
Der Antrag der SPD-Fraktion ist verständlich, weil die angesprochenen Probleme tatsächlich bestehen. Deshalb hat die FDP-Fraktion zu diesem Thema ein Expertengespräch in Halle durchgeführt.
Der SPD-Antrag geht leider etwas am wesentlichen Problem vorbei. Es sind nicht zu geringe Kapazitäten, die Probleme am Müllmarkt verursachen, sondern die enorme Marktkonzentration auf wenige Global Player, die dem Mittelstand Preise diktieren können und Ressourcen künstlich knapp halten. Hier gälte es entgegenzuwirken und über Lösungen nachzudenken.
So forderte der bvse eine staatliche Regulierungsbehörde in diesem Bereich - ähnlich wie in anderen staatsnahen Wirtschaftsgebieten. Auch wenn wir keine weitere Bürokratie aufbauen wollen, muss man diese Idee zumindest einmal genauer ansehen. Eine Zwischenlagerlösung als Puffer ist jedenfalls überlegenswert und möglich.
Alle gewerblichen Abfälle, die wie Siedlungsabfall entsorgt werden können, unterliegen den Vorschriften der TA Si, also neben hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen beispielsweise auch teilweise produktionsspezifische Abfälle. Ob im Sinne dieses Antrages diese Gewerbeabfälle von Hausmüll unterschieden und entsprechend unterschiedlich behandelt werden können, kann man bezweifeln. Dabei sieht die TA Si durchaus Zwischenlager vor und definiert diese als „Abfallentsorgungsanlagen, in der Abfälle entgegengenommen, gegebenenfalls vorbereitend behandelt, für die weitere Entsorgung zusammengestellt oder gelagert werden, ausgenommen Sammlung und Bereitstellung von Abfällen zur Entsorgung“.
Auch die SPD-Fraktion will sicher nicht erreichen, dass Abfall einfach so unbehandelt auf der Deponie landet, wie dies bisher geschah. Es muss deshalb sichergestellt werden, dass nach einer Frist tatsächlich eine Entsorgung stattfindet.
Weiterhin muss sichergestellt werden, dass nicht aus Gründen einer Insolvenz die ordnungsgemäße Entsorgung gefährdet ist. Um in diesen Fällen für eine Entsorgung gemäß TA Si und Abfallablagerungsverordnung zu sorgen, wären deshalb Sicherheitsleistungen oder Versicherungen erforderlich, die mindestens den Kosten einer entsprechenden Vorbehandlung des Abfalls entsprechen.
Wirklich entlastet werden können dadurch vermutlich weder die Abfallentsorger noch die Produzenten, da die Entsorger ihre gestiegenen Kosten weitergeben. Es kann jedoch nicht Sinn der Sache sein, dass die öffentliche Hand für die Kosten aufkommt, insbesondere wenn man bedenkt, dass die diesbezüglichen Regelungen der TA Si immerhin seit 1993 bekannt ist.
Doch auch wenn eine alle Seiten zufrieden stellende Lösung bei den Sicherheitsleistungen gefunden wird, stellt sich ein weiteres Problem. Die Zwischenlager bedürfen der Genehmigung. Auch wenn sich das Landesverwaltungsamt alle Mühe gibt, entsprechende Anträge zu bearbeiten, wovon wir selbstverständlich ausgehen, so unterliegen solche Genehmigungsverfahren nun einmal gesetzlichen Vorschriften und Fristen.
Eine kurzfristige Entlastung, so wie sie der SPD-Fraktion offensichtlich vorschwebt, dürfte deshalb kaum erreich
bar sein. Der SPD-Antrag dürfte daher leider eher dem Wahlkampf geschuldet sein als einem tatsächlichen Interesse an dem Problem.
Vielen herzlichen Dank, Frau Dr. Hüskens. - Meine Damen und Herren! Die Debatte wird mit dem Beitrag der Fraktion der Linkspartei.PDS fortgesetzt. Frau Abgeordnete Hunger spricht dazu zu uns. Bitte sehr, Frau Hunger.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ganz zu Protokoll geben möchte ich meine Rede doch nicht. Dazu ist mir ein Aspekt viel zu wichtig. Ich werde mich dennoch relativ kurz fassen.
In Sachsen-Anhalt hat sich in der Entsorgungswirtschaft einiges getan, nachdem bereits vor einer ganzen Reihe von Jahren durch die Ankündigung der Änderung der TA Si und der Abfallablagerungsverordnung klar war, dass ab dem 1. Juni 2005 eine Ablagerung von Abfällen ohne Vorbehandlung nicht mehr möglich sein würde. Die Errichtung thermischer Behandlungsanlagen erlebte in unserem Land einen Boom, der auch heute noch andauert. Diesen Prozess haben wir sehr kritisch begleitet aus Gründen, auf die ich später noch kommen möchte.
Die Kapazität dieser Anlagen sichert auf alle Fälle die Behandlung des Abfalls aus öffentlich-rechtlicher Hand in Sachsen-Anhalt. Die Landkreise haben die nötigen Verträge abgeschlossen. Gleichzeitig blieb aber noch viel Platz für weitere Mengen wie eben Gewerbemüll. Offensichtlich wurden diese Verträge aber nicht abgeschlossen.
Nun kann man über die Frage spekulieren, warum nicht. Vielleicht, weil man auf sinkende Preise bei nicht ausgelasteten Anlagen hoffte oder auf Ausnahme- und Übergangsregelungen zur Ablagerung. Also wurden diese Kapazitäten mit Abfall aus anderen Bundesländern gefüllt und die Firmen aus Sachsen-Anhalt haben nun das Nachsehen und keine Entsorgungskapazitäten - eine Situation, die sicher unbefriedigend ist, aber aus falschen unternehmerischen Entscheidungen resultiert.
Es ist nahezu unmöglich, aus den Daten der Abfallbilanz und den Angaben des Statistischen Landesamtes, die zudem aus dem Jahr 2003 stammen, schlüssige Angaben über Art und Ausmaß des Müllnotstandes zu gewinnen. Mir scheinen die in der „Mitteldeutschen Zeitung“ angeführten 700 000 t recht viel. Es gibt auch keinen Aufschluss darüber, welche Firmengruppen genau betroffen sind.
Erst wenn diese schlüssigen Angaben vorliegen, kann über eventuell notwendige Maßnahmen entschieden werden, obwohl es nicht Aufgabe der Politik sein kann, solche unternehmerischen Fehlentscheidungen zu reparieren. Einer Berichterstattung der Landesregierung werden wir deshalb zustimmen. Eine Errichtung von Zwischenlagern sehen wir sehr kritisch.
Meine Damen und Herren! Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit aber noch auf einen anderen Aspekt dieses Themas lenken. Aus der Abfallbilanz wird deutlich, dass verschiedene Arten von Abfall, zum Beispiel der besonders überwachungsbedürftige Abfall, immer noch steigende Mengen aufweisen. Herr Sachse sprach in seiner Rede sogar von einer Verdoppelung der Menge bei verschie
„Ziel des Gesetzes ist es, im Einklang mit dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz die abfallarme Kreislaufwirtschaft zu fördern und die umweltverträgliche Abfallbeseitigung zu sichern. Dazu gehört insbesondere“
„5. nicht verwertbare oder nicht weiter zu behandelnde Abfälle gemeinwohlverträglich zu beseitigen“.
Dieses Ziel ist offenbar bei sehr vielen aus den Augen geraten. Deshalb muss die derzeitige angespannte Situation noch viel mehr dazu genutzt werden, ernsthaft über weniger Abfall nachzudenken und zum Beispiel den sinkenden spezifischen Materialeinsatz immer wieder anzumahnen und vielleicht auch zu fördern.
Frau Ministerin Wernicke ließ der Presse am 10. Juni 2003 unter der Überschrift „Umweltministerin Wernicke will Nachhaltigkeitsprinzip breiter verankern“ Folgendes mitteilen - ich zitiere -:
„Es ist eben kein Widerspruch, Potenziale auszuschöpfen und dennoch Ressourcen zu schonen. Knapp 120 Unternehmen, Vereine und Verbände der Wirtschaft nehmen an der Umweltallianz teil, deren Kern die Selbstverpflichtung der Unternehmen zur Ressourcenschonung ist.“
Ich weiß, diese Pressemitteilung ist recht alt und inzwischen redet die Ministerin auch mehr von Ressourcennutzung. Es wäre aber trotzdem mehr als an der Zeit, diesen Aspekt der Ressourcenschonung noch mehr ins Zentrum der Umweltallianz zu stellen.
Vielleicht brauchen wir dann nicht mehr über einen Müllnotstand nachzudenken, weil einfach immer weniger Müll da ist.
Zu dem Änderungsantrag möchte ich noch beantragen, dass wir über die einzelnen Absätze getrennt abstimmen. Für den zweiten Absatz möchte ich außerdem eine Anfügung beantragen. An diesen Absatz soll bitte der folgende Satz angehängt werden:
„Dabei soll sie sich dafür einsetzen, dass in diesem Lösungsweg mehr Anstrengungen zur Vermeidung von Abfällen unternommen werden.“
Vielen Dank, Frau Hunger. - Meine Damen und Herren! Wir setzen die Debatte mit dem Beitrag der CDUFraktion fort. Es spricht zu uns der Abgeordnete Herr Stadelmann. Bitte sehr, Herr Stadelmann.
Sehr verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Sachse, ich will Ihnen nichts unter
stellen, aber Notstände sind ja immer gut für den Wahlkampf. Vielleicht kommt auch noch ein Hochwasser. Das lockert die ganze Sache zur Wahl noch etwas auf und fegt vielleicht das eine oder andere noch hinfort oder auch nicht.
Zum Thema möchte ich sagen - das haben wir auch schon von den Vorrednern gehört -, wie gut sich die Entsorgungswirtschaft bei uns in Sachsen-Anhalt im Zuge veränderter Rahmenbedingungen durch die TA Siedlungsabfall und die Abfallablagerungsverordnung entwickelt hat.
Die Deponierung unbehandelter Abfälle auf Deponien ist zu Ende. Stattdessen haben wir nunmehr eine Reihe von modernen Abfallbehandlungsanlagen und darunter vor allem Müllverbrennungsanlagen. Ein Desaster für den Landeshaushalt wie etwa bei der Abwasserfrage haben wir vermieden, indem wir konsequent auf private Investitionen ohne staatliche Förderung und Subventionen gesetzt haben, wie es Frau Ministerin Wernicke auch schon gesagt hat.
Dieses Konzept ist für Hausmüll auch sehr gut aufgegangen. Wie gesagt, für Hausmüll und nur für diesen ist die öffentliche Hand zuständig. Die Kapazitäten dafür übersteigen inzwischen rechnerisch das Aufkommen an Hausmüll im Land, aber unsere Anlagen leisten eben auch einen Beitrag zur Entsorgungssicherheit in Thüringen, Sachsen und Niedersachsen. Dieses ist gewollt, weil damit bei uns eine Wertschöpfung stattfindet und Arbeitsplätze in Sachsen-Anhalt gesichert werden. Diese gute Entwicklung setzt sich mit geplanten bzw. - wir haben es gehört - im Bau befindlichen Anlagen fort.
Allerdings muss man bei der Frage der Gewerbeabfälle noch einen technischen Aspekt wissen, nämlich den, dass diese Anlagen, die wir im Moment haben, Rostfeuerungsanlagen sind, die im Gegensatz zu den weitaus teureren Verfahren mit der Wirbelschichtverbrennung nur bis zu einem bestimmten Anteil mit hochkalorischem Gewerbemüll beschickt werden können. Dadurch hat sich das Problem des gewerblichen Abfalls noch verschärft und wir sind an dem Punkt angelangt, an dem wir eine gewisse Zwischenlösung schaffen und eine Phase überwinden müssen, indem die vertraglich nicht gebundenen Abfälle aus dem Gewerbe, die diese Überkapazität darstellen, so lange zwischengelagert werden, bis sie einer Verbrennung zugeführt werden können.
Die Landesregierung hat schon vor einiger Zeit erkannt, dass dieser Zustand eintreten wird, und arbeitet gemeinsam mit der Entsorgungswirtschaft an befristeten Übergangslösungen. Diese dürfen aber nicht die neuen Strukturen der Abfallwirtschaft gefährden. Auch Billiglösungen, die uns auf einen Stand von vor dem 1. Juni 2005 zurückwerfen und die Umwelt belasten würden, dürfen wir nicht zulassen. Finanzielle Risiken wie die spätere Beräumung von Abfalllagern, deren Betreiber insolvent werden, müssen vom Land ferngehalten werden.