Protocol of the Session on January 20, 2006

Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 4/2571

Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 4/2580

Einbringer für die SPD-Fraktion ist der Abgeordnete Herr Sachse. Bitte sehr, Herr Sachse.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die SPD-Fraktion hat in den letzten Tagen eine Recherche, eine Zustandsbetrachtung zu der Entsorgung gewerblicher Abfälle durchgeführt, also Abfälle, die nach dem Gesetz vorzubehandeln sind wie produktionsspezifische Abfälle, hausmüllähnliche Abfälle. Zu unserem Erstaunen ist aus dieser Zustandsbetrachtung eine Notstandsbetrachtung geworden, auf die wir mit unserem Antrag im Parlament aufmerksam machen wollen.

Für die Entsorgung von Siedlungsabfall sind die Landkreise als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger zuständig. Hierzu können wir festhalten, dass die vor Jahren aufgestellten Prognosen hinsichtlich der anfallenden Abfallmengen ein sehr realistisches Bild widerspiegeln und kein Problem darstellen. Für die gewerblichen Abfälle hingegen tragen die Unternehmen selbst die Verantwortung; lediglich im Falle einer Insolvenz liegt die Zuständigkeit im Rahmen der Gefahrenabwehr und der Wahrnehmung der Aufgabe der Daseinsvorsorge bei den Landkreisen und den kreisfreien Städten. Die Aufgabe des Landes besteht darin, die Kommunalaufsicht auszuüben und die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger durch entsprechende Fachplanungen, Finanzierungen und Prognosen zu unterstützen.

Für gewerbliche Abfälle sind langfristig verlässliche Prognosen sehr viel schwerer als für Siedlungsabfälle aufzustellen. Ein Blick in die Abfallwirtschaft des Jahres 2003 offenbart - wobei man hinzufügen muss: eine aktuellere liegt zum jetzigen Zeitpunkt wegen des schwierigeren Erhebungsverfahrens nicht vor -, dass sich die Abfallmenge im Jahr 2003 gegenüber dem Jahr 1999 fast verdoppelt hat.

Waren es im Jahr 1999 noch ca. 700 000 t, so sind es im Jahr 2003 bereits über 1,1 Millionen t erzeugter Abfallmenge in Sachsen-Anhalt. Aktuell betragen die aufgelaufenen, mangels Behandlungskapazität nicht behandelbaren Abfälle allein im südlichen Sachsen-Anhalt ca. 140 000 t. Ich denke, diese Entwicklung konnte in dieser Form nicht vorhergesehen werden und darauf muss reagiert werden.

Die Kalkulation gewerblicher Abfälle gestaltet sich ebenfalls sehr schwierig. Es gibt kaum konkrete langfristige Verträge. Für die Unternehmen ist das auch nicht ratsam, da die Abfallmenge zwangsläufig von der Auftragslage abhängt. Verbindliche Liefermengen würden bei einer Auftragsflaute durch hohe Fixkosten erheblich belastend wirken.

In den vergangenen Jahren haben wir immer davon gesprochen, dass uns nicht das Gleiche wie im Abwasserbereich passieren sollte. Wir waren besorgt, dass Überkapazitäten entstehen könnten, die mangels Auslastung zu hohen Kosten für die Verbraucher führen.

Heute nun stehen unsere Unternehmen vor dem Problem, dass im mitteldeutschen Raum nicht genügend Kapazitäten vorhanden sind, um die anfallende Menge an gewerblichen Abfällen zu behandeln. Heute sind die Lagerkapazitäten der mittelständischen Wirtschaft in Sachsen-Anhalt weitgehend ausgeschöpft und den Unternehmen droht ein Entsorgungsnotstand.

Wir müssen uns stärker als früher auch die Frage stellen: Welche Rolle spielen die großen Entsorgungsunternehmen? - Fest steht: Wir haben hinsichtlich der Behandlung von Restmüll Monopolstrukturen in Deutschland. Die Errichtung neuer Verbrennungskapazitäten ist von heute auf morgen nicht zu machen und zudem sehr kostenaufwendig. Weitere Müllverbrennungsanlagen befinden sich erst in der Planung und werden kurzfristig nicht zur Verfügung stehen.

(Ministerin Frau Wernicke: Die bauen schon!)

Meine Damen und Herren! Unterkapazitäten schlagen aber auch auf den Preis durch. Eine hohe Nachfrage führt bei geringem Angebot und einem Mangel an Ersatz- oder Übergangslösungen zu einer verzerrten Wettbewerbssituation und damit zu erheblichen Preissteigerungen.

Ich betone: Das betrifft nicht die vertraglich gebundene Beseitigung von Siedlungsabfällen in den Landkreisen. Die thermische Behandlung von Abfällen ist normalerweise für 70 bis 110 € je Tonne realisierbar. Die für die Anlagenbetreiber vorzügliche Engpasssituation führt bereits jetzt dazu, dass Preise von 200 € und mehr je Tonne für die Verbrennung verlangt werden.

Diese Erhöhung des Entsorgungspreises auf nahezu das Doppelte bringt natürlich auch die Kalkulation der Bauherren und der Unternehmen durcheinander und kann zu erheblichen Kostensteigerungen bei Bauvorhaben und eventuell auch zu Unternehmensgefährdungen führen. Vom Mülltourismus möchte ich an dieser Stelle gar nicht sprechen.

Ich denke, die Landesregierung tut gut daran, diese oligopole Stellung der Entsorgungswirtschaft aufzubrechen und im Interesse unserer Unternehmen und der Arbeitsplätze in Sachsen-Anhalt bis zur Inbetriebnahme der geplanten Müllbehandlungsanlagen durch eine schnelle und unbürokratische Genehmigung von Zwischenlagern einen Puffer einzubauen. Ein Unterlaufen der Abfallablagerungsverordnung kann durch klare zeitliche Begrenzungen verhindert werden.

Es sollte klar sein, dass bereits vorhandene Deponien dafür vorrangig genutzt werden sollten, da dafür die erforderliche Infrastruktur und Logistik vorhanden sind und hier auch die Genehmigungsfragen reduziert sind. Ob also eine Kompostieranlage, wie zum Beispiel durch den Zweckverband Nordharz vorgesehen, dazu geeignet ist, ein Zwischenlager für Abfälle zu sein, sollte kritisch hinterfragt werden, zumal die Deponiekapazitäten noch vorhanden sind. Wie gesagt, nur als Zwischenlager, das heißt nur als zeitlich begrenzte Maßnahme - schnell und unbürokratisch realisierbar.

Meine Damen und Herren! Ich möchte Sie abschließend mit der Aussage eines Vorstandsmitglieds der Berliner Stadtreinigung konfrontieren, unserer ehemaligen Staatssekretärin Frau Gäde-Butzlaff: Sie äußerte gegenüber einem fachspezifischen Nachrichtendienst, sie sei erstaunt über Äußerungen aus der Politik, wie gut in der Abfallwirtschaft alles laufe. Es sei wohl so, dass man

sich die Zwischenlager herbeiträume, so fügte sie mit ironischem Unterton hinzu.

Meine Damen und Herren, hören wir auf zu träumen. Probleme müssen gelöst werden. Eine schnelle und pragmatische Lösung zur Errichtung von Zwischenlagern wäre zwar keine Investitionserleichterung, aber eine Investitionssicherung für Unternehmen und Bauvorhaben. - Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Antrag und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Ebenfalls vielen Dank, Herr Abgeordneter Sachse. - Meine Damen und Herren! Bevor wir in die Debatte eintreten, hat für die Landesregierung Frau Ministerin Wernicke um das Wort gebeten. Bitte sehr, Frau Ministerin.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Sachse, ich will gleich einmal auf das Zitat der ehemaligen Staatssekretärin Frau Gäde-Butzlaff eingehen. Bisher träumt allein die SPD von einer schnellen Regelung in Sachen Zwischenlager. Sie haben eben vor den Träumereien gewarnt. Die Einzigen, die sagen, schnell und unbürokratisch Zwischenlager einrichten, sind bisher Sie.

Ich habe Frau Gäde-Butzlaff anders verstanden. Ich glaube, dass Sie davor gewarnt hat, so unbürokratisch wie möglich von Zwischenlagern zu träumen. Das ist auch gut so, wenn sie das in diesem Sinne gemeint hat.

(Zuruf von Herrn Sachse, SPD)

Aber lassen Sie mich einiges grundsätzlich zur Abfallwirtschaft sagen. Es klang eben schon an, dass die Abfallwirtschaft in den vergangenen Jahren doch Erhebliches geleistet hat. Sie hat im vergangenen Jahr einen lang erwarteten Schritt nach vorn gemacht. Die Deponierung nicht verwerteter Abfälle ist ohne eine ausreichende Vorbehandlung nicht mehr möglich. Die Deponie als potenzielle Altlast von morgen ist ein Auslaufmodell.

Um dies zu erreichen, wurden in Sachsen-Anhalt hochmoderne Entsorgungsstrukturen aufgebaut. Private Investoren haben sich im Rahmen des Standortwettbewerbs für den Standort Sachsen-Anhalt entschieden, um Entsorgungskapazitäten, vor allem Müllverbrennungsanlagen, in erheblichem Umfang zu errichten.

Die Vorteile dieser Ansiedlungen für Sachsen-Anhalt und insbesondere für die Standortregionen liegen auf der Hand. Es wird zusätzliche Wertschöpfung erzielt. Arbeitsplätze werden gesichert und es werden längerfristig höhere Steuereinnahmen realisiert. Für ansässige Handwerks- und Zulieferbetriebe gibt es langfristige Verträge für Serviceleistungen. Während der Bauphase sind Aufträge vorrangig an regionale Firmen vergeben worden. Des Weiteren sind bessere Ansiedlungsbedingungen für Gewerbe und Industrie durch Entsorgungssicherheit geschaffen worden. Die Versorgung mit Energie und die Belebung der Infrastruktur sind weitere Vorteile.

Diese Entwicklung war seit dem In-Kraft-Treten der TA Siedlungsabfall vor über zwölf Jahren abzusehen. Spätestens seit der Ablagerungsverordnung aus dem Jahr 2001 wissen wir, dass sie unumkehrbar ist.

Wenn wir uns jetzt über damit zusammenhängende Entsorgungsprobleme für Gewerbeabfälle unterhalten, dann können wir zu kurze Übergangsfristen, um sich auf diese Situation einzustellen, wahrlich ausschließen. Zwölf Jahre seit dem In-Kraft-Treten der TA Siedlungsabfall ist schon ein ausreichender Zeitraum, in dem man sich darauf einstellen konnte. Die öffentlichen Entsorgungsträger, die Kommunen haben sich dieser Situation auch gestellt.

Für die Beteiligten standen und stehen heute für die Sicherstellung der Abfallentsorgung mit Einschränkungen prinzipiell drei Möglichkeiten offen:

Erstens die vertragliche Bindung von Entsorgungskapazitäten, so wie dies die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bevorzugt haben. Diese Variante bietet ein hohes Maß an Planungssicherheit sowohl für den Abfallerzeuger als auch für den Entsorger. Wir haben in der Vergangenheit auch deshalb für diese Lösung plädiert, weil ein Mindestmaß an Investitionssicherheit nötig ist, damit ausreichende Kapazitäten überhaupt entstehen. Der Nachteil der Lösung für den Abfallerzeuger ist, dass er an die Verträge gebunden ist und möglicherweise während der Laufzeit sinkende Preise nicht nutzen bzw. auf das schwankende Aufkommen schlechter reagieren kann.

Die zweite Möglichkeit ist, selbst Lösungen zu finden. Zum Beispiel können eigene Entsorgungskapazitäten geschaffen werden, oder die Getrennthaltung und Sortierung von Wertstoffen könnte intensiviert werden. Gegen diese Lösung ist prinzipiell nichts einzuwenden.

Die dritte Möglichkeit besteht darin, zunächst nichts zu tun und darauf zu hoffen, dass sich der Markt aus Erzeugersicht günstig entwickelt. Das ist eine Hoffnung, die aber den meisten Prognosen widerspricht. Wenn ich sage „den meisten Prognosen“, dann meine ich auch die vereinzelten Stimmen aus der SPD, die vor nicht allzu langer Zeit massive Überkapazitäten prophezeit und die Gefahr beschworen haben, dass es uns ähnlich gehen werde wie im Abwasserbereich.

Inzwischen sehen wir, dass für die Marktteilnehmer, die auf die dritte Möglichkeit gesetzt haben, eben nichts zu tun und zu hoffen, genau die Risiken eingetreten sind, die die meisten Prognosen für Deutschland tendenziell erwartet haben: Eine große Nachfrage vertraglich nicht rechtzeitig gebundener Abfälle trifft auf knappe Entsorgungskapazitäten.

Die Entsorgungssituation stellt sich in Sachsen-Anhalt im Vergleich mit Berlin oder manch anderem Bundesland viel besser dar. Aber die Entwicklung geht auch an Sachsen-Anhalt nicht spurlos vorüber, auch wenn in den letzten Jahren gerade in unserem Land enorme Investitionen in den Bau neuer Entsorgungsanlagen geflossen sind, und das übrigens ohne staatliche Vorgaben, ohne Fördermittel und ohne Subventionen des Landes. Das Risiko liegt also bei den Betreibern der Entsorgungsanlagen selbst.

Mit den drei Müllverbrennungsanlagen in MagdeburgRothensee, in Leuna und in Zorbau sowie weiteren mechanischen und mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen steht schon jetzt eine Behandlungskapazität von etwa 960 000 t zur Verfügung, nicht eingerechnet die industriellen Mitverbrennungskapazitäten. Das Aufkommen an überlassenen Abfällen wird für das Jahr 2006 im Durchschnitt aber nur auf 779 000 t prognostiziert. - So weit zu den Überkapazitäten.

Wenn wir heute trotz dieser Zahlen von einer Kapazitätslücke in Sachsen-Anhalt sprechen, dann liegt das daran, dass öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger aus anderen Bundesländern die Chance genutzt haben, diese vorhandenen Kapazitäten vertraglich zu binden. Die Möglichkeit hätte auch anderen Marktteilnehmern offen gestanden, wenn ich an den so genannten Notstand beim Gewerbemüll denke.

Der Markt wird die aktuelle Lücke mit hoher Wahrscheinlichkeit in den nächsten zwei bis drei Jahren schließen. Allein mit den Erweiterungen in Magdeburg-Rothensee und Leuna, die im Übrigen schon im Bau und nicht erst in der Planung sind, Herr Sachse, wird dann eine zusätzliche Behandlungskapazität von etwa 500 000 t zur Verfügung stehen. Vielleicht kommen in Staßfurt oder auch in Lochau - die Entscheidungen treffen natürlich die Investoren selbst - weitere Anlagen hinzu.

Bis dahin sind - das muss man nun eingestehen - Übergangslösungen erforderlich. Man kann Kritik üben, dass die Kapazitäten nicht vertraglich gebunden sind. Aber die Situation ist so, wie sie ist. Aber sie ist nicht erst erkannt worden, nachdem die SPD das Thema auf die Tagesordnung gesetzt hat; das Ministerium hat vielmehr schon seit mehreren Wochen Gespräche mit der gewerblichen Wirtschaft und mit der Entsorgungswirtschaft geführt.

Wenngleich die jetzt Betroffenen im Vorfeld die gegebenen Chancen nicht immer in dem gebotenen Umfang genutzt haben, ist die Landesregierung an einer sachgerechten Lösung der Entsorgungsprobleme interessiert und bereit, die Entsorgungswirtschaft bei der Lösung im Rahmen des rechtlich Zulässigen zu unterstützen. Ich gehe davon aus, dass Sie unter unbürokratischen Lösungen nicht ein Abweichen von rechtlichen Vorgaben verstehen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren von der SPDFraktion! Gerade Herr Oleikiewitz, der heute seinen Geburtstag feiert, hat gestern im Zusammenhang mit dem Staatsvertrag zum Nationalparkgesetz sehr emotional für den Schutz der Natur votiert. Ich denke, das gilt für Deponien und deren Hinterlassenschaften genauso wie für den Naturschutz im Harz. Meine sehr verehrten Damen und Herren von der SPD-Fraktion, der Umweltschutz ist auch bei der Diskussion über Zwischenlager zu beachten.

Es ist, wie gesagt, festzustellen, dass die schon vor Monaten begonnenen Gespräche mit Vertretern der mittelständischen Entsorgungswirtschaft die Ergebnisse erforderlicher Verwaltungsverfahren, insbesondere von Genehmigungsverfahren für Zwischenlager nicht vorwegnehmen können. Für die Landesregierung von besonderem Interesse ist, dass mögliche Alternativen zur Zwischenlagerung, wie die ordnungsgemäße, also im Einklang mit dem geltenden Recht stehende Entsorgung außerhalb Sachsen-Anhalts oder die Erhöhung der Sortierquoten, zunächst vollständig ausgeschöpft werden.

Eine Zwischenlagerung kommt nur für Abfälle in Betracht, für die nachprüfbar die vorgesehenen Entsorgungswege in einem begrenzten Zeitraum nicht realisierbar sind. Im Genehmigungsverfahren wären genaue und belastbare Angaben zur erforderlichen Lagerkapazität, zur Dauer der Lagerung und zur Entsorgungssicherheit nach der Lagerung sowie zur Art und Qualität der Abfälle zu machen.

Von Bedeutung sind ferner Verträge und die Regelung von angemessenen, aber flexiblen Sicherheitsleistun

gen. Das ist ganz besonders wichtig; nicht dass die öffentliche Hand letztlich das wieder beseitigen muss, was wir vorher nicht ausreichend beachtet oder geprüft haben.

Von der Qualität der Antragsunterlagen werden die Dauer des Verfahrens und die Regelungstiefe der Bescheide wesentlich abhängen. Das kann natürlich schneller als in zwei bis drei Jahren gehen, wie Herr Oleikiewitz in der „Mitteldeutschen Zeitung“ verkündet hat. Das muss nicht drei Jahre dauern. Wir bemühen uns, die Genehmigungsverfahren möglichst zügig durchzuführen.

Die Landesregierung hält die Fortsetzung dieses eingeschlagenen Lösungsweges für zielführend. Ich bitte deshalb darum, den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP zu unterstützen. Der Antrag der SPDFraktion zielt zwar inhaltlich in eine ähnliche Richtung; ich halte ihn aber für missverständlich, weil er den Anschein erweckt, dass man so einfach, ad hoc, pragmatische Lösungen für auftretende Probleme finden könnte.

Das Suchen nach pragmatischen Lösungen gehört zum Tagesgeschäft. Dazu brauche ich keine Aufforderung aus dem Parlament. Die Formulierung könnte mit der Erwartung verknüpft sein, dass man Zwischenlager an den rechtlichen Vorgaben vorbei errichten könne. Ich hoffe, dass das nicht in Ihrem Sinne ist, Herr Sachse; denn derartigen Vorhaben muss aus Gründen des Umweltschutzes konsequent entgegengetreten werden.

(Zuruf von Herrn Sachse, SPD)

Wenn ich so lese, Herr Sachse, dass die SPD den Umweltminister stellen möchte, dann möchten Sie bitte ganz besonders darauf achten; denn ein Zurück zur ungesicherten Ablagerung von Abfällen darf es im Interesse unserer Kinder und Enkel nicht geben.